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BAG: Forderungsanmeldung der Bundesagentur für Arbeit zur Insolvenztabelle
1. § 130 Nr. 6 ZPO findet auf Forderungsanmeldungen zur Insolvenztabelle nach § 174 Abs. 1 Satz 1 InsO keine Anwendung.
BMF: Geänderter Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer und Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen jeweils für 2025
Die Finanzverwaltung hat den Entwurf eines Bekanntmachungsschreibens zum geänderten Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer und zum Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen jeweils für 2025 (Anwendung spätestens ab dem 1. März 2025) sowie die Entwürfe der Programmablaufpläne veröffentlicht.
BAG: Beweiskraft des Urteilstatbestands; Überleitung in S-Entgelttabelle im Tarifbereich der TdL
Der durch den Tatbestand eines Urteils erbrachte Beweis wird durch bloße Lücken des Sitzungsprotokolls oder sein Schweigen über bestimmte Vorgänge nicht entkräftet. § 314 Satz 2 ZPO setzt voraus, dass die Feststellungen im Protokoll ausdrücklich oder doch unzweideutig dem Tatbestand widersprechen.
BAG: Ruhegeldfähiges Monatsentgelt; Auslegung einer Gesamtzusage; Einführung zusätzlicher, nicht ruhegeldfähiger Zulagen
Grundsätzlich sind die Betriebs- und Tarifvertragsparteien nicht daran gehindert, (neue) Zulagen und Vergütungsbestandteile einzuführen, die nach der ursprünglichen Versorgungszusage nicht ruhegeldfähig sind. Eine ruhegeldrelevante Erhöhung der Tabellenvergütung über die tarifliche Dynamisierung hinaus ist eine vom Recht nicht geschützte Erwartung der Versorgungsanwärter.
BAG: Abzug fiktiver Kirchensteuer bei der Berechnung einer Betriebsrente
1. Regelt eine Gesamtbetriebsvereinbarung zur Berechnung einer das Ruhegeld begrenzenden nettolohnbezogenen Obergrenze, dass vom zuletzt bezogenen regelmäßigen monatlichen Bruttoeinkommen "die Steuern einheitlich nach der Steuerklasse III/0 der Lohnsteuertabelle (Monatslohn), die Arbeitnehmeranteile zum Rentenund Arbeitslosenversicherungsbeitrag sowie zum Krankenversicherungsbeitrag nach dem vom Bundesarbeitsminister veröffentlichten durchschnittlichen Beitragssatz der Ortskrankenkassen abgezogen" werden, ist vom zugrunde zu legenden Bruttoeinkommen - unabhängig von der individuellen Zugehörigkeit der Versorgungsempfänger zu einer steuererhebenden Kirche - neben der Einkommensteuer pauschal auch die Kirchensteuer in Abzug zu bringen (Rn. 11 ff.).
BMF zur Ausstellung von Rechnungen - Angabe von Rechnungspflichtangaben in anderen Amtssprachen der EU
Die Finanzverwaltung hat zur Angabe von Rechnungspflichtangaben in anderen Amtssprachen der EU mit BMF-Schreiben vom 17. September 2025 (III C 2 - S 7290/00003/003/013) Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass mit einer "Tabelle zu den in anderen Amtssprachen verwendeten Begriffen für Rechnungsangaben" ergänzt.
BMF: Programmablaufpläne zur Lohnsteuer für/ab 2026 (Entwürfe)
Das BMF hat einen Entwurf des Bekanntmachungsschreibens zum Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer und zum Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen jeweils für 2026 sowie zum Programmablaufplan für die Begrenzung der von Versorgungsbezügen einzubehaltenden Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags nach den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ab 2026 mit den entsprechenden Anlagen veröffentlicht.
BAG: Anrechnung einer Pflegezulage auf die persönliche Zulage von Beschäftigten in Bundeswehrkrankenhäusern
1. Eine allgemeine Entgelterhöhung, die zur Erhöhung der nach § 6 Abs. 1 TV UmBw gezahlten Einkommenssicherungszulage führt, liegt nur vor, wenn das Tabellenentgelt angepasst wird. Dies erfolgt üblicherweise linear durch Erhöhung um einen bestimmten Vomhundertsatz, kann aber auch nicht linear als Mindest- oder Sockelbetrag geschehen (Rn. 17).
BAG zum Anspruch auf Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie
1. Bei den Sonderzahlungen nach §§ 2, 3 TV Inflationsausgleich handelt es sich nicht um Teile des regelmäßig geschuldeten Entgelts. Sie werden daher von einer allein auf die Eingruppierungsregelungen und das damit verbundene Tabellenentgelt des TVöD/VKA gerichteten Bezugnahmeklausel nicht erfasst(Rn. 24 ff.).
BAG: Vergütungsanspruch eines freigestellten Betriebsratsmitglieds bei erfolgsabhängigem Entgelt
1. § 37 Abs. 2 BetrVG begründet keinen eigenständigen Vergütungsanspruch, sondern sichert den Entgeltanspruch des Betriebsratsmitglieds aus § 611a Abs. 2 BGB in Verbindung mit dem Arbeitsvertrag (Rn. 22).
BFH zur Erfordernis eines außergerichtlich gestellten Antrags auf Auskunftserteilung nach Art. 15 DSGVO bei Klageänderung
1. NV: Begehrt ein Steuerpflichtiger bei der Finanzbehörde Akteneinsicht und macht er im Klageverfahren erstmals einen Auskunftsanspruch nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung geltend, liegt eine Klageänderung vor.
BAG: Anspruch auf ein tarifliches 13. Monatseinkommen im Baugewerbe
1. § 2 Abs. 5 Halbs. 2 Alt. 3 TV 13. Monatseinkommen gewährt Arbeitnehmern, die wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit die im Tarifvertrag geforderte Arbeitsleistung an mindestens zehn Arbeitstagen im Bezugszeitraum nicht erbringen konnten, einen Anspruch auf ein 13. Monatseinkommen, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf einen "Arbeitsunfall bei ihrer Tätigkeit" zurückzuführen ist. Die Tarifvertragsparteien haben damit an den Rechtsbegriff des Arbeitsunfalls im engeren Sinne entsprechend dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung angeknüpft (Rn. 14 ff.).