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BAG: Forderungsanmeldung der Bundesagentur für Arbeit zur Insolvenztabelle
1. § 130 Nr. 6 ZPO findet auf Forderungsanmeldungen zur Insolvenztabelle nach § 174 Abs. 1 Satz 1 InsO keine Anwendung.
BMF: Geänderter Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer und Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen jeweils für 2025
Die Finanzverwaltung hat den Entwurf eines Bekanntmachungsschreibens zum geänderten Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer und zum Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen jeweils für 2025 (Anwendung spätestens ab dem 1. März 2025) sowie die Entwürfe der Programmablaufpläne veröffentlicht.
BAG: Beweiskraft des Urteilstatbestands; Überleitung in S-Entgelttabelle im Tarifbereich der TdL
Der durch den Tatbestand eines Urteils erbrachte Beweis wird durch bloße Lücken des Sitzungsprotokolls oder sein Schweigen über bestimmte Vorgänge nicht entkräftet. § 314 Satz 2 ZPO setzt voraus, dass die Feststellungen im Protokoll ausdrücklich oder doch unzweideutig dem Tatbestand widersprechen.
BAG: Feststellung von Forderungen zur Insolvenztabelle (betriebliche Altersvorsorge)
Die Regelung des § 93 InsO, die eine gesetzliche Prozessstandschaft des Insolvenzverwalters für die Geltendmachung der persönlichen Haftung gegen die Gesellschafter einer rechtsfähigen Personengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien anordnet, ist entsprechend auf etwaige Ansprüche der Gläubiger einer abhängigen Gesellschaft anzuwenden, die aus einer analogen Anwendung des § 303 Abs. 1 Satz 1 AktG erwachsen könnten. Nur der Insolvenzverwalter der abhängigen Gesellschaft ist insoweit im Haftungsprozess gegen die herrschende Gesellschaft prozessführungsbefugt.
BMF zur Ausstellung von Rechnungen - Angabe von Rechnungspflichtangaben in anderen Amtssprachen der EU
Die Finanzverwaltung hat zur Angabe von Rechnungspflichtangaben in anderen Amtssprachen der EU mit BMF-Schreiben vom 17. September 2025 (III C 2 - S 7290/00003/003/013) Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass mit einer "Tabelle zu den in anderen Amtssprachen verwendeten Begriffen für Rechnungsangaben" ergänzt.
BAG: Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung nach dem MTV Autobahn; einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren
1. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierungen nach § 99 BetrVG umfasst alle Faktoren, die im Zusammenhang mit einer Ein- oder Umgruppierung zu einem unterschiedlichen Entgelt führen können. Dazu gehört auch die Änderung der Stufe innerhalb einer Entgelttabelle, wie sie beispielsweise § 16 Abs. 3 MTV Autobahn vorsieht. Dies gilt unabhängig davon, ob die Änderung nach den tarifvertraglichen Bestimmungen durch reinen Zeitablauf erfolgt oder andere Faktoren maßgebend sind. Ebenso wenig ist von Bedeutung, ob über einzelne Faktoren der Stufenzuordnung Streit zwischen den Betriebsparteien besteht (Rn. 13, 16).
BMF: Programmablaufpläne zur Lohnsteuer für/ab 2026 (Entwürfe)
Das BMF hat einen Entwurf des Bekanntmachungsschreibens zum Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer und zum Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen jeweils für 2026 sowie zum Programmablaufplan für die Begrenzung der von Versorgungsbezügen einzubehaltenden Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags nach den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ab 2026 mit den entsprechenden Anlagen veröffentlicht.
BAG: Anrechnung einer Pflegezulage auf die persönliche Zulage von Beschäftigten in Bundeswehrkrankenhäusern
1. Eine allgemeine Entgelterhöhung, die zur Erhöhung der nach § 6 Abs. 1 TV UmBw gezahlten Einkommenssicherungszulage führt, liegt nur vor, wenn das Tabellenentgelt angepasst wird. Dies erfolgt üblicherweise linear durch Erhöhung um einen bestimmten Vomhundertsatz, kann aber auch nicht linear als Mindest- oder Sockelbetrag geschehen (Rn. 17).
BFH zur Passivierung von Verbindlichkeiten im Insolvenzverfahren
Ein Verzicht des Gläubigers auf die Anmeldung seiner Forderung zur Insolvenztabelle löst weder handels- noch steuerbilanziell ein Passivierungsverbot für den Schuldner aus.
BAG zum Anspruch auf Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie
1. Bei den Sonderzahlungen nach §§ 2, 3 TV Inflationsausgleich handelt es sich nicht um Teile des regelmäßig geschuldeten Entgelts. Sie werden daher von einer allein auf die Eingruppierungsregelungen und das damit verbundene Tabellenentgelt des TVöD/VKA gerichteten Bezugnahmeklausel nicht erfasst(Rn. 24 ff.).
BAG: Ruhegeldfähiges Monatsentgelt; Auslegung einer Gesamtzusage; Einführung zusätzlicher, nicht ruhegeldfähiger Zulagen
Grundsätzlich sind die Betriebs- und Tarifvertragsparteien nicht daran gehindert, (neue) Zulagen und Vergütungsbestandteile einzuführen, die nach der ursprünglichen Versorgungszusage nicht ruhegeldfähig sind. Eine ruhegeldrelevante Erhöhung der Tabellenvergütung über die tarifliche Dynamisierung hinaus ist eine vom Recht nicht geschützte Erwartung der Versorgungsanwärter.
BAG: Abzug fiktiver Kirchensteuer bei der Berechnung einer Betriebsrente
1. Regelt eine Gesamtbetriebsvereinbarung zur Berechnung einer das Ruhegeld begrenzenden nettolohnbezogenen Obergrenze, dass vom zuletzt bezogenen regelmäßigen monatlichen Bruttoeinkommen "die Steuern einheitlich nach der Steuerklasse III/0 der Lohnsteuertabelle (Monatslohn), die Arbeitnehmeranteile zum Rentenund Arbeitslosenversicherungsbeitrag sowie zum Krankenversicherungsbeitrag nach dem vom Bundesarbeitsminister veröffentlichten durchschnittlichen Beitragssatz der Ortskrankenkassen abgezogen" werden, ist vom zugrunde zu legenden Bruttoeinkommen - unabhängig von der individuellen Zugehörigkeit der Versorgungsempfänger zu einer steuererhebenden Kirche - neben der Einkommensteuer pauschal auch die Kirchensteuer in Abzug zu bringen (Rn. 11 ff.).