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Mitarbeiter:innen in einem farbenfroh beleuchteten Büro mit Glaswänden, einige im Gespräch oder an Arbeitsplätzen

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Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Unzulässige Selbstentscheidung über ein Ablehnungsgesuch

NV: Die Bescheidung eines Ablehnungsgesuchs durch einen Spruchkörper, der hierfür nicht der gesetzliche Richter war, schlägt auf die Endentscheidung durch (Anschluss an Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 16.10.2019 - X B 99/19, BFHE 266, 494, BStBl II 2020, 375).
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BFH: Vertretungszwang für Verfahren vor dem BFH besteht auch für einen aktiven Richter

NV: Für einen aktiven Richter besteht kein Recht zur Selbstvertretung in Verfahren vor dem Bundesfinanzhof. Der in § 62 Abs. 4 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung normierte Vertretungszwang für Verfahren vor dem Bundesfinanzhof verstößt insoweit nicht gegen höherrangiges Recht.
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BFH: Prüfungsmaßstab für eine Akteneinsichtsbeschwerde

1. NV: Das Recht der Beteiligten auf Akteneinsicht nach § 78 der Finanzgerichtsordnung (FGO) beschränkt sich auf die Gerichtsakte und die dem Gericht vorgelegten Akten.
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BFH: Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei Haftungsbescheiden

1. NV: Zur Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens reicht bei einer Anfechtungsklage die Nennung des angefochtenen Verwaltungsakts, verbunden mit dem Begehren der Aufhebung, nicht aus. Das gilt auch für die Anfechtung eines Haftungsbescheids.
Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF: Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen nach § 7b EStG

Das BMF-Schreiben vom 21. Mai 2025 (IV C 3 - S 2197/00009/011/024) regelt die Anwendung der Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen nach § 7b EStG.
Menschen in einem dunklen Raum mit bunter Lichtstimmung, Fokus auf dem Hinterkopf einer Person im Vordergrund

Niedersächsisches FG: Vorsteuerabzug bei Sachgründung einer GmbH durch Sacheinlage eines PKW in die GmbH-Vorgesellschaft

Der 5. Senat des Niedersächsischen FG hatte über die Frage der Vorsteuerabzugsberechtigung einer sog. Ein-Mann-GmbH in Bezug einen PKW zu entscheiden, mit dem die Gesellschafterin die GmbH durch Sacheinlage errichtet hatte (Urteil vom 3. April 2025 - 5 K 111/24).
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BGH: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ohne Antragstellung

Eine Wiedereinsetzung von Amts wegen kommt nicht in Betracht, wenn die Partei ausdrücklich und unmissverständlich erklärt, die Wiedereinsetzung werde nicht beantragt, und daran nach einem Hinweis des Gerichts festhält.
Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

Anm. zu BAG: Virtuelle Aktenoptionen bei Berechnung der Karenzentschädigung

Das BAG hat mit Urteil vom 27.3.2025 (8 AZR 63/24) entschieden, dass in die Berechnung einer Karenzentschädigung für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot nach §§ 74 ff. HGB auch Leistungen aus einem virtuellen Aktienoptionsprogramm einfließen. Das gilt jedoch nur, wenn die Optionsrechte im noch bestehenden Arbeitsverhältnis ausgeübt worden sind (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
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Anm. zu LAG Köln: Karneval trotz Krankschreibung? AU nicht erschüttert

Das LAG Köln hat mit Urteil vom 21.1.2025 (7 SLa 204/24) entschieden, dass der Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer wegen des Vortäuschens einer Arbeitsunfähigkeit kündigt, darlegen und beweisen muss, dass der Arbeitnehmer unentschuldigt gefehlt hat und die vom Arbeitnehmer behauptete Krankheit nicht vorliegt (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
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BMF: Merkblatt zur grenzüberschreitenden Prüfungszusammenarbeit mit Steuerverwaltungen anderer Staaten und Gebiete: gemeinsame und gleichzeitige Prüfungen sowie Anwesenheit von Bediensteten

Mit BMF-Schreiben vom 15. Mai 2025 ( IV B 3 - S 1520/00014/004/003) wurde das "Merkblatt zur grenzüberschreitenden Prüfungszusammenarbeit mit Steuerverwaltungen anderer Staaten und Gebiete: gemeinsame und gleichzeitige Prüfungen sowie Anwesenheit von Bediensteten" neu gefasst.
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BMF: Ausstellung von Steuerbescheinigungen nach § 45a Absatz 2 und 3 EStG

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 16. Mai 2025 (IV C 1 - S 2401/00008/014/051) zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen nach § 45a Absatz 2 und 3 EStG Stellung genommen und das BMF-Schreiben vom 23. Mai 2022 (BStBl I S. 860) neu gefasst.
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BGH: Fristversäumnis durch elektronische Einreichung des Schriftsatzes bei unzuständigem Gericht

Ein elektronisch beim unzuständigen Gericht eingegangener Schriftsatz wahrt die Rechtsmittelfrist auch dann, wenn dieser bei einer postalischen Übersendung an das zuständige Rechtsmittelgericht dort innerhalb der noch offenen Rechtsmittelfrist eingeht (im Anschluss an Senatsbeschluss BGHZ 242, 112 = FamRZ 2025, 190).
Unscharfe Menschenmenge in Bewegung, eingefangen in Blau- und Lilatönen mit dynamischer Unschärfe

BSG: Arbeitsunfall infolge einer Grippeschutzimpfung

1. Als Unfallereignisse kommen in der gesetzlichen Unfallversicherung auch planmäßig, freiwillig und mit ausdrücklicher Einwilligung durchgeführte Impfungen in Betracht.
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BSG: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eines Arztes in einer Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge

Auch ein Arzt, der in einer Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge Erstuntersuchungen durchführt oder Untersuchungsergebnisse beurteilt, kann versicherungspflichtig beschäftigt sein.
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BSG: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung einer Ärztin für einen Anbieter von Gesundheitstagen

Die Tätigkeit einer Ärztin für einen Anbieter von Gesundheitstagen ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, wenn diese während ihrer Einsätze ohne eigene unternehmerische Freiheit fremdbestimmt in vorgegebene Arbeitsabläufe und Organisationsstrukturen eingegliedert ist.
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BSG: Versicherungspflicht eines Kommanditisten und Betriebsleiters einer in die Handwerksrolle eingetragenen GmbH & Co KG

Ist eine GmbH & Co KG als Personengesellschaft in die Handwerksrolle eingetragen, unterliegt der Kommanditist der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung als selbstständig tätiger Gewerbetreibender, wenn er im Handwerksbetrieb mitarbeitet und die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle in seiner Person erfüllt.
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BSG: Versicherungspflicht eines alleinvertretungsberechtigten Gesellschafter-Geschäftsführers einer Holding-GmbH

An einer die Beschäftigung eines Fremdgeschäftsführers einer GmbH ausschließenden Rechtsmacht fehlt es, wenn er alleinvertretungsberechtigter Gesellschafter-Geschäftsführer einer HoldingGmbH als Gesellschafterin der GmbH ist, die Holding-GmbH aber noch über einen weiteren alleinvertretungsberechtigten und gleichberechtigten Gesellschafter-Geschäftsführer verfügt.
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BSG: Elterngeld Plus als Partnerschaftsbonus bei unterbliebener Teilzeiterwerbstätigkeit eines Elternteils

1. In Rheinland-Pfalz ist das Land falscher Beklagter für eine Anfechtungsklage gegen die Aufhebung einer Elterngeldbewilligung durch die Stadtverwaltung einer kreisfreien Stadt.
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BAG: Höhe des Übergangsgeldes bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer tariflichen Übergangsversorgung

1. Bei Ansprüchen aus einer Gesamtzusage und dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz handelt es sich um unterschiedliche Streitgegenstände. Werden die Ansprüche im Wege einer alternativen Klagehäufung geltend gemacht, hat der Kläger zur Wahrung des Bestimmtheitserfordernisses des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO die Reihenfolge anzugeben, in der die Streitgegenstände zur Entscheidung des Gerichts gestellt werden (Rn. 20). An diese Reihenfolge ist das Gericht bei seiner Entscheidung gebunden (Rn. 25).
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Anm. zu LAG Baden-Württemberg: Zustellung auch am Samstag wirksam: Keine Förmelei bei geschlossenem Werkstor

Das LAG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 5.2.2025 (10 Sa 34/24) entschieden, dass eine Ersatzzustellung in den Geschäftsräumen des Adressaten auch dann nicht ausführbar nach § 180 Satz 1 ZPO ist, wenn dem Zusteller bekannt ist, dass bei geschlossenem Werktor niemand arbeitet, dem er das zuzustellende Schriftstück persönlich übergeben kann. Bekundet der Zusteller in diesem Fall in der Zustellungsurkunde, dass er zunächst den Versuch der persönlichen Übergabe des Schriftstücks unternommen hat, obwohl er weder am Werkstor geklingelt noch die Klinke gedrückt hat, widerspricht dies nicht der Wahrheit. Ein derartiges Verhalten vom Zusteller zu verlangen, sei reine Förmelei. Die Zustellung am Samstag erfolge zudem nicht zur Unzeit (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
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BAG: Zuständigkeit deutscher Gerichte für das Kündigungsverfahren einer Mitarbeiterin einer ausländischen konsularischen Vertretung

Die Überprüfung der Wirksamkeit einer Kündigung wird durch das Berufen eines ausländischen Staates auf "Gründe aus dem hoheitlichen Bereich" nicht insgesamt der deutschen Gerichtsbarkeit entzogen, sondern nur insoweit, wie eine Beurteilung hoheitlichen Handelns erfolgen müsste.
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BAG: Zulässigkeit der Berufung; ordnungsgemäße Begründung

1. Die Zulässigkeit einer Berufung ist prozessuale Voraussetzung für das gesamte weitere Verfahren und vom Revisionsgericht auch dann von Amts wegen zu prüfen, wenn das Landesarbeitsgericht das Rechtsmittel als zulässig angesehen hat (Rn. 14).
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BFH: Saldierung nach § 16 UStG im Insolvenzverfahren

1. NV: Vorauszahlungsbescheide für Umsatzsteuer verlieren ihre Wirksamkeit mit Erlass des Jahressteuerbescheids und erledigen sich "auf andere Weise" im Sinne von § 124 Abs. 2 der Abgabenordnung.
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Anm. zu LAG Köln: Karneval trotz Krankschreibung? AU nicht erschüttert

Das LAG Köln hat mit Urteil vom 21.1.2025 (7 SLa 204/24) entschieden, dass der Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer wegen des Vortäuschens einer Arbeitsunfähigkeit kündigt, darlegen und beweisen muss, dass der Arbeitnehmer unentschuldigt gefehlt hat und die vom Arbeitnehmer behauptete Krankheit nicht vorliegt (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).