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Mitarbeiter:innen in einem farbenfroh beleuchteten Büro mit Glaswänden, einige im Gespräch oder an Arbeitsplätzen

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Anm. zu LAG Mecklenburg-Vorpommern: Notarzttätigkeit im Rettungsdienst: sofortige Beschwerde gegen die Eröffnung des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten erfolglos

Das LAG Mecklenburg-Vorpommern hat mit Beschluss vom 21.7.2026 (5 Ta 22/26) entschieden, dass der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten auch dann eröffnet ist, wenn der Kläger ein Arbeitsverhältnis lediglich behauptet und die Klage nur dann begründet sein kann, wenn es sich tatsächlich um ein Arbeitsverhältnis handelt. Die Tätigkeit einer Notärztin im Rettungsdienst, die selbst darüber entscheidet, wie viele Einsätze sie im Monat leistet und an welchen Tagen sie zur Verfügung steht, begründet nicht zwangsläufig ein Arbeitsverhältnis (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Keine widerstreitende Steuerfestsetzung nach § 174 Abs. 1 Satz 1 AO bei Festsetzung von Schenkungsteuer für eine verdeckte Gewinnausschüttung und Grunderwerbsteuer

Eine widerstreitende Steuerfestsetzung nach § 174 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung in Bezug auf die Grunderwerbsteuer und Schenkungsteuer liegt nicht vor, wenn ein Grundstück von einer GmbH zu einem über dem Wert des Grundstücks liegenden Kaufpreis erworben wird und Schenkungsteuer für eine freigebige Zuwendung aufgrund einer verdeckten Gewinnausschüttung und Grunderwerbsteuer in voller Höhe der Gegenleistung für den Grundstückserwerb festgesetzt werden.
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BFH: Ordnungsgeld gegen unentschuldigt nicht erschienenen Zeugen

1. NV: Ein Missverständnis über die Aufrechterhaltung der Ladung genügt nicht, um das Ausbleiben eines ordnungsgemäß geladenen Zeugen im Beweistermin zu entschuldigen.
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EuGH: Präzisierung der Voraussetzungen für die Bestimmung des steuerlichen Wohnsitzes der Beamten und sonstigen Bediensteten der Union

Der EuGH hat mit Urteil vom 15. Oktober 2026 (RS C-275/25 - Kolwager) die Voraussetzungen für die Bestimmung des  steuerlichen Wohnsitzes der Beamten und sonstigen Bediensteten der Union präzisiert.
Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF: Obligatorische elektronische Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2026 (III C 5 - S 7287-a/00019/021/017) ergänzende Regelungen zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025 bekannt gegeben.
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BMF: Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs; Gesamtübersicht der Kaufkraftzuschläge - Stand: 1. Oktober 2024

Die Finanzverwaltung hat am 6. Oktober 2026 die vom Auswärtigen Amt für einige Dienstorte neu festgesetzten Kaufkraftzuschläge bekannt gegeben und die Gesamtübersicht (Stand 1. Oktober 2026) entsprechend ergänzt.
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BMF: Umsatzbesteuerung von grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind

Mit dem BMF-Schreiben vom 8. Oktober 2026 )III C 4 - S 7327/00009/002/003) wird die Liste der für Unternehmer mit Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung im Ausland zuständigen Finanzämter neu bekannt gemacht, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit nicht in Deutschland zugelassenen Kraftomnibussen ausführen.
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BMF: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Steuerberaterprüfung

Mit dem vorliegenden Regierungsentwurf soll die Steuerberaterprüfung soll durch verschiedene Maßnahmen reformiert werden. Zum einen sieht der Entwurf bei den Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung eine Aufhebung des sogenannten Fakultätsvorbehalts vor. Zum anderen soll bei der Steuerberaterprüfung die Beschränkung der Wiederholungsversuche aufgehoben werden. Weitergehende Maßnahmen, insbesondere die Gliederung der schriftlichen und der mündlichen Prüfung sowie die Ausgestaltung des Prüfungsverfahrens, sollen dem Bundesministerium der Finanzen durch eine Erweiterung der Verordnungsermächtigung ermöglicht werden.
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BMF: Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine

Mit BMF-Schreiben vom 5. Oktober 2026 (IV C 2 - S 1900/01934/009/057) wird der Anwendungszeitraums des BMF-Schreibens vom 31. März 2022 (BStBl I S. 345) zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 10 des Körperschaftsteuergesetzes bis 31. Dezember 2027 verlängert.
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BAG: Personalratsanhörung bei Wartezeitkündigung

1. Stützt der Arbeitgeber eine Wartezeitkündigung auf personenbezogene Werturteile, genügt er seiner Unterrichtungspflicht gegenüber dem Personalrat, wenn er diesem die Werturteile mitteilt. Einer Begründung oder Substantiierung der Werturteile bedarf es auch dann nicht, wenn sie auf nach Zeit, Ort und Umständen konkretisierbaren Tatsachen beruhen (Rn. 18 f.).
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BAG: Auskunftsanspruch betreffend die Höhe einer Sozialplanabfindung

1. Nach § 123 Abs. 2 Satz 2 InsO darf - sofern nicht ein Insolvenzplan zustande kommt - für die Berichtigung von Sozialplanforderungen nicht mehr als ein Drittel der Masse verwendet werden (relative Obergrenze). Diese Begrenzung führt nicht zum - auch nur partiellen - Erlöschen der Sozialplanansprüche. Die Ansprüche bleiben vielmehr in voller Höhe bestehen und können, soweit sie nicht befriedigt wurden, nach Beendigung des Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner geltend gemacht werden (Rn. 16).
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Anm. zu BAG: Anfechtung eines rechtsfehlerhaften Einigungsstellenspruchs

Das BAG hat mit Beschluss vom 24.2.2026 (1 ABR 23/25) klargestellt, dass der Spruch einer Einigungsstelle unwirksam ist, wenn die Einigungsstelle ihre Spruchkompetenz überschreitet. Da es sich in diesem Fall nicht um einen Ermessensfehler, sondern um einen Rechtsfehler handelt, können die Betriebsparteien den Spruch auch nach Verstreichen der Zweiwochenfrist des § 76 Abs. 5 Satz 4 BetrVG anfechten (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
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Anm. zu LAG Düsseldorf: Außerordentliche Kündigung wegen Beleidigung des Vorgesetzten: Abmahnung kann trotz grober Beleidigung vorrangig sein

Das LAG Düsseldorf hat mit Urteil vom 24.3.2026 (3 SLa 523/25) entschieden, dass die einmalige Bezeichnung eines Vorgesetzten als „Arschloch“ zwar „an sich“ einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung und zugleich einen verhaltensbedingten Kündigungsgrund darstellen kann. Im konkreten Fall waren die Kündigungen jedoch unwirksam, weil eine Abmahnung als milderes und vorrangiges Mittel ausgereicht hätte. Maßgeblich waren insbesondere die mehr als 20-jährige beanstandungsfreie Beschäftigungszeit, die einmalige und situationsbedingte Entgleisung sowie die spätere Entschuldigung des Arbeitnehmers (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
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BAG zur Fünfmonatsfrist zur vollständigen Absetzung von Urteilen

Es genügt zur Wahrung der Fünfmonatsfrist des § 72b Abs. 1 Satz 1 ArbGG, wenn das vollständig abgefasste und unterschriebene Urteil innerhalb der Frist auf die Geschäftsstelle gelangt ist. Es muss nicht dem (zuständigen) Urkundsbeamten körperlich übergeben worden sein.
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BFH: Körperschaftsteuerpflicht einer vorkonstitutionellen Familienstiftung in kommunaler Trägerschaft

Eine vorkonstitutionelle unselbständige Familienstiftung, deren Trägerin eine Stadt ist, ist auch dann als nicht rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 5 des Körperschaftsteuergesetzes zu beurteilen, wenn die Stadt eine von der Kommunalaufsicht genehmigte Stiftungssatzung erlassen hat, in der die Stiftung als solche des öffentlichen Rechts bezeichnet wird (Fortführung des Senatsurteils vom 29.01.2003 - I R 106/00, BFHE 201, 287).
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BFH: Organschaft und finanzielle Eingliederung

1. Eine finanzielle Eingliederung im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG liegt auch dann vor, wenn bei der Organgesellschaft aufgrund ihrer Satzung für Gesellschafterbeschlüsse eine Mehrheit von 2/3 erforderlich ist, der Organträger aber über eine Beteiligung von 60 % der Anteile verfügt und er den einzigen Geschäftsführer der Organgesellschaft stellt.
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BFH: Betriebsausgabenabzug des Insolvenzschuldners für die Vergütung des Insolvenzverwalters

1. Insolvenzverwaltervergütungen für ein Regelinsolvenzverfahren können als laufende oder nachträgliche Betriebsausgaben abzugsfähig sein, soweit die Geschäftsführung des Insolvenzverwalters dazu dient, betriebliche Verbindlichkeiten des Insolvenzschuldners zu befriedigen.
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BFH: Berechnung des Differenzkindergeldes unter Anrechnung von in der Schweiz gezahlten Familienleistungen

1. Die in der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Schweiz) gezahlte Kinderzulage ist bei der Berechnung des Differenzkindergeldes in Höhe des Bruttobetrags zu berücksichtigen.
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BFH: Zurechnung der Vorbesitzzeit nach Aufspaltung einer Gesellschaft für Zwecke des § 6a GrEStG

Nach einer Aufspaltung nach dem Umwandlungsgesetz ist für Zwecke der Steuervergünstigung des § 6a des Grunderwerbsteuergesetzes eine über fünf Jahre bestehende Beteiligung der aufgespaltenen Gesellschaft an einer abhängigen Gesellschaft der übernehmenden Gesellschaft als partieller Gesamtrechtsnachfolgerin zuzurechnen, wenn die Beteiligung an der abhängigen Gesellschaft Gegenstand des Aufspaltungs- und Übernahmevertrags war.
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BFH: Bestimmung des Werts eines Kommanditanteils mit negativem Kapitalkonto für Zwecke der Schenkungsteuer

Ist der gemeine Wert des Anteils eines Kommanditisten am Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft bei Anwendung des § 97 Abs. 1a Nr. 1 des Bewertungsgesetzes negativ, ist dieser Wert auch dann bei der Bewertung des Kommanditanteils für Zwecke der Schenkungsteuer zugrunde zu legen, wenn der Kommanditist seine Kommanditeinlage vollständig erbracht hat und er nicht nachschusspflichtig ist.
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BFH: Verlängerung der für beratene Steuerpflichtige geltenden Steuererklärungsfrist

1. NV: Für die Frage, ob in Bezug auf die für beratene Steuerpflichtige geltenden Steuererklärungsfristen Fristverlängerung zu gewähren ist, weil der Steuerpflichtige ohne Verschulden verhindert ist oder war, die Steuererklärungsfrist einzuhalten (§ 109 Abs. 2 der Abgabenordnung --AO--), gelten die zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entwickelten Maßstäbe.
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BMF: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen

Die Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen sieht vor, dass künftig mit Kryptowerten erzielte Einkünfte als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer unterliegen. Kryptowerte und die um sie entstandenen Märkte sowie Handels- und Investitionsmöglichkeiten haben sich in den letzten Jahren stark weiterentwickelt und im Kapitalmarkt etabliert. Die ertragsteuerrechtliche Einordnung als „andere Wirtschaftsgüter“ unter den allgemeinen Auffangtatbestand der sonstigen Einkünfte wird dem zunehmend nicht mehr gerecht. Angesichts dieser Entwicklung hat das Bundesministerium der Finanzen einen Referentenentwurf zum „Gesetz zur Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen“ erarbeitet und in die Ressortabstimmung gegeben, auf dessen Grundlage eine Kabinettsbefassung vorgesehen ist.
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FG Baden-Württemberg: Grundsteuer: Wer trägt die Kosten eines Verkehrswertgutachtens?

Nach dem Beschluss des FG Baden-Württemberg vom 5. Mai 2026, Az. 8 KO 351/26, musste das Finanzamt im Streitfall auch die Kosten für das Verkehrswertgutachten tragen. Diese seien zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, für eine Änderung des Grundsteuerwertbescheids zugunsten des Klägers, notwendig gewesen.
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BAG zur Fünfmonatsfrist zur vollständigen Absetzung von Urteilen

Es genügt zur Wahrung der Fünfmonatsfrist des § 72b Abs. 1 Satz 1 ArbGG, wenn das vollständig abgefasste und unterschriebene Urteil innerhalb der Frist auf die Geschäftsstelle gelangt ist. Es muss nicht dem (zuständigen) Urkundsbeamten körperlich übergeben worden sein.