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Mitarbeiter:innen in einem farbenfroh beleuchteten Büro mit Glaswänden, einige im Gespräch oder an Arbeitsplätzen

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Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

Anm. zu BAG: Anfechtung eines rechtsfehlerhaften Einigungsstellenspruchs

Das BAG hat mit Beschluss vom 24.2.2026 (1 ABR 23/25) klargestellt, dass der Spruch einer Einigungsstelle unwirksam ist, wenn die Einigungsstelle ihre Spruchkompetenz überschreitet. Da es sich in diesem Fall nicht um einen Ermessensfehler, sondern um einen Rechtsfehler handelt, können die Betriebsparteien den Spruch auch nach Verstreichen der Zweiwochenfrist des § 76 Abs. 5 Satz 4 BetrVG anfechten (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
Menschen in einem dunklen Raum mit bunter Lichtstimmung, Fokus auf dem Hinterkopf einer Person im Vordergrund

Anm. zu LAG Düsseldorf: Außerordentliche Kündigung wegen Beleidigung des Vorgesetzten: Abmahnung kann trotz grober Beleidigung vorrangig sein

Das LAG Düsseldorf hat mit Urteil vom 24.3.2026 (3 SLa 523/25) entschieden, dass die einmalige Bezeichnung eines Vorgesetzten als „Arschloch“ zwar „an sich“ einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung und zugleich einen verhaltensbedingten Kündigungsgrund darstellen kann. Im konkreten Fall waren die Kündigungen jedoch unwirksam, weil eine Abmahnung als milderes und vorrangiges Mittel ausgereicht hätte. Maßgeblich waren insbesondere die mehr als 20-jährige beanstandungsfreie Beschäftigungszeit, die einmalige und situationsbedingte Entgleisung sowie die spätere Entschuldigung des Arbeitnehmers (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
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BAG zur Fünfmonatsfrist zur vollständigen Absetzung von Urteilen

Es genügt zur Wahrung der Fünfmonatsfrist des § 72b Abs. 1 Satz 1 ArbGG, wenn das vollständig abgefasste und unterschriebene Urteil innerhalb der Frist auf die Geschäftsstelle gelangt ist. Es muss nicht dem (zuständigen) Urkundsbeamten körperlich übergeben worden sein.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Körperschaftsteuerpflicht einer vorkonstitutionellen Familienstiftung in kommunaler Trägerschaft

Eine vorkonstitutionelle unselbständige Familienstiftung, deren Trägerin eine Stadt ist, ist auch dann als nicht rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 5 des Körperschaftsteuergesetzes zu beurteilen, wenn die Stadt eine von der Kommunalaufsicht genehmigte Stiftungssatzung erlassen hat, in der die Stiftung als solche des öffentlichen Rechts bezeichnet wird (Fortführung des Senatsurteils vom 29.01.2003 - I R 106/00, BFHE 201, 287).
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BFH: Betriebsausgabenabzug des Insolvenzschuldners für die Vergütung des Insolvenzverwalters

1. Insolvenzverwaltervergütungen für ein Regelinsolvenzverfahren können als laufende oder nachträgliche Betriebsausgaben abzugsfähig sein, soweit die Geschäftsführung des Insolvenzverwalters dazu dient, betriebliche Verbindlichkeiten des Insolvenzschuldners zu befriedigen.
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BFH: Organschaft und finanzielle Eingliederung

1. Eine finanzielle Eingliederung im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG liegt auch dann vor, wenn bei der Organgesellschaft aufgrund ihrer Satzung für Gesellschafterbeschlüsse eine Mehrheit von 2/3 erforderlich ist, der Organträger aber über eine Beteiligung von 60 % der Anteile verfügt und er den einzigen Geschäftsführer der Organgesellschaft stellt.
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BFH: Berechnung des Differenzkindergeldes unter Anrechnung von in der Schweiz gezahlten Familienleistungen

1. Die in der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Schweiz) gezahlte Kinderzulage ist bei der Berechnung des Differenzkindergeldes in Höhe des Bruttobetrags zu berücksichtigen.
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BFH: Zurechnung der Vorbesitzzeit nach Aufspaltung einer Gesellschaft für Zwecke des § 6a GrEStG

Nach einer Aufspaltung nach dem Umwandlungsgesetz ist für Zwecke der Steuervergünstigung des § 6a des Grunderwerbsteuergesetzes eine über fünf Jahre bestehende Beteiligung der aufgespaltenen Gesellschaft an einer abhängigen Gesellschaft der übernehmenden Gesellschaft als partieller Gesamtrechtsnachfolgerin zuzurechnen, wenn die Beteiligung an der abhängigen Gesellschaft Gegenstand des Aufspaltungs- und Übernahmevertrags war.
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BFH: Bestimmung des Werts eines Kommanditanteils mit negativem Kapitalkonto für Zwecke der Schenkungsteuer

Ist der gemeine Wert des Anteils eines Kommanditisten am Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft bei Anwendung des § 97 Abs. 1a Nr. 1 des Bewertungsgesetzes negativ, ist dieser Wert auch dann bei der Bewertung des Kommanditanteils für Zwecke der Schenkungsteuer zugrunde zu legen, wenn der Kommanditist seine Kommanditeinlage vollständig erbracht hat und er nicht nachschusspflichtig ist.
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BFH: Verlängerung der für beratene Steuerpflichtige geltenden Steuererklärungsfrist

1. NV: Für die Frage, ob in Bezug auf die für beratene Steuerpflichtige geltenden Steuererklärungsfristen Fristverlängerung zu gewähren ist, weil der Steuerpflichtige ohne Verschulden verhindert ist oder war, die Steuererklärungsfrist einzuhalten (§ 109 Abs. 2 der Abgabenordnung --AO--), gelten die zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entwickelten Maßstäbe.
Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen

Die Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen sieht vor, dass künftig mit Kryptowerten erzielte Einkünfte als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer unterliegen. Kryptowerte und die um sie entstandenen Märkte sowie Handels- und Investitionsmöglichkeiten haben sich in den letzten Jahren stark weiterentwickelt und im Kapitalmarkt etabliert. Die ertragsteuerrechtliche Einordnung als „andere Wirtschaftsgüter“ unter den allgemeinen Auffangtatbestand der sonstigen Einkünfte wird dem zunehmend nicht mehr gerecht. Angesichts dieser Entwicklung hat das Bundesministerium der Finanzen einen Referentenentwurf zum „Gesetz zur Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen“ erarbeitet und in die Ressortabstimmung gegeben, auf dessen Grundlage eine Kabinettsbefassung vorgesehen ist.
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FG Baden-Württemberg: Grundsteuer: Wer trägt die Kosten eines Verkehrswertgutachtens?

Nach dem Beschluss des FG Baden-Württemberg vom 5. Mai 2026, Az. 8 KO 351/26, musste das Finanzamt im Streitfall auch die Kosten für das Verkehrswertgutachten tragen. Diese seien zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, für eine Änderung des Grundsteuerwertbescheids zugunsten des Klägers, notwendig gewesen.
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BAG zur Fünfmonatsfrist zur vollständigen Absetzung von Urteilen

Es genügt zur Wahrung der Fünfmonatsfrist des § 72b Abs. 1 Satz 1 ArbGG, wenn das vollständig abgefasste und unterschriebene Urteil innerhalb der Frist auf die Geschäftsstelle gelangt ist. Es muss nicht dem (zuständigen) Urkundsbeamten körperlich übergeben worden sein.
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Anm. zu LAG Köln: Sonderkündigungsschutz für Strahlenschutzbeauftragte

Das LAG Köln hat in seinem Urteil vom 3.7.2026 (8 SLa 323/25) entschieden, dass eine betriebsbedingte außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist gegenüber einem Strahlenschutzbeauftragten mit Sonderkündigungsschutz nach § 70 Abs. 6 StrlSchG grundsätzlich nicht zulässig ist, weil der Sonderkündigungsschutz nach der Abberufung lediglich für ein Jahr fortwirkt; dem Arbeitgeber ist die Überbrückung dieses Zeitraums grundsätzlich zumutbar. Eine außerordentliche Kündigung kommt aus betrieblichen Gründen nur in Betracht, wenn andernfalls über einen deutlich längeren Zeitraum eine Vergütung ohne entsprechende Beschäftigungsmöglichkeit zu leisten wäre (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
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Anm. zu LAG Köln: Volle Arbeitnehmerhaftung bei grober Fahrlässigkeit trotz vom Arbeitgeber finanzierter D&O-Versicherung; fristlose Kündigung ohne Abmahnung bei CEO-Fraud

Das LAG Köln hat mit Urteil vom 31.7.2026 (8 SLa 603/25) entschieden, dass eine vom Arbeitgeber finanzierte D&O-Versicherung eine Haftungserleichterung nach den Grundsätzen der eingeschränkten Arbeitnehmerhaftung ausschließt, und dass eine außerordentliche fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung wirksam sein kann, wenn ein leitender Angestellter trotz zahlreicher Warnsignale Opfer eines sogenannten CEO-Fraud wird (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
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BMF: Monatlich fortgeschriebene Übersicht Umsatzsteuer-Umrechnungskurse 2026

Mit BMF-Schreiben vom 1. Oktober 2026 - III C 3 - S 7329/00014/008/128 - wird die fortgeschriebene Übersicht für das Jahr 2026 über die gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG monatlich festgesetzten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse vorgelegt.
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BMF: Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

Der zeitliche Anwendungsbereich der BMF-Schreiben vom 17. März 2022 (IV C 4 - S 2223/19/10003 :013), vom 7. Juni 2022 (IV C 4 - S 2223/19/10003 :017) und vom 13. März 2023 (III C 2 - S 7500/22/10005: 005) wird mit BMF-Schreiben vom 1. Oktober 2026 (IV D 5 - S 2223/00044/032/047) bis 31. Dezember 2027 verlängert.
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BFH: Steuersatzermäßigung im Hotel I: Frühstück und Parkplätze

1. An Hotelgäste erbrachte Frühstücksleistungen unterliegen nicht § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG, ohne dass hierin ein Verstoß gegen das Unionsrecht zu sehen ist.
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BFH: Vernichtung von Branntwein im Auftrag des Inhabers einer Verwendungserlaubnis

1. Die Vernichtung von Branntwein im Auftrag des Inhabers einer Verwendungserlaubnis ist keine Zerstörung aufgrund der Beschaffenheit der Ware oder infolge unvorhersehbarer Ereignisse oder höherer Gewalt im Sinne von § 153 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 143 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über das Branntweinmonopol, bei der die Branntweinsteuer nicht entsteht.
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BFH: Steuersatzermäßigung im Hotel: Parallelentscheidung

NV: An Hotelgäste erbrachte Frühstücksleistungen unterliegen nicht § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG, ohne dass hierin ein Verstoß gegen das Unionsrecht zu sehen ist (im Wesentlichen inhaltsgleich mit Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21.05.2026 - V R 8/26, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt).
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BFH: Vorrangig kindergeldberechtigter Elternteil bei über Besuchszwecke hinausgehendem Aufenthalt des Kindes in den Haushalten beider Eltern

1. Bei Aufenthalten eines Kindes sowohl in dem Haushalt des einen als auch des anderen Berechtigten ist, da nach § 64 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes eine Aufteilung des Kindergeldes ausscheidet, der Begriff der Haushaltsaufnahme fallgruppenspezifisch zu konkretisieren und für die Fallgruppe, dass die Dauer der Aufenthalte des Kindes in den Haushalten beider Elternteile über einen Besuchs- oder Feriencharakter hinausgeht, einschränkend auszulegen. Es ist darauf abzustellen, wo sich das Kind überwiegend aufhält und wo es seinen Lebensmittelpunkt hat (Bestätigung der Rechtsprechung).
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BFH: Steuerermäßigung im Hotel II: Parkplätze, Fitness/Wellness und WLAN

1. Die Bereitstellung von Parkplätzen, die nicht nur den Übernachtungsgästen eines Hotels, sondern darüber hinaus allen anderen Besuchern des Hotels sowie der Allgemeinheit frei und unentgeltlich zur Verfügung stehen, führt nicht zu einer gegen Entgelt erbrachten sonstigen Leistung.
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BFH: Körperschaftsteuerpflicht einer vorkonstitutionellen Familienstiftung in kommunaler Trägerschaft

1. NV: Für die Begründung einer unselbständigen Stiftung durch letztwillige Verfügung ist der erkennbare Wille des Erblassers maßgeblich, das Nachlassvermögen getrennt vom sonstigen Vermögen des Stiftungsträgers als Sondervermögen verwalten zu lassen und einem bestimmten Zweck zu widmen. Die ausdrückliche Verwendung des Begriffs "Stiftung" im Testament ist nicht erforderlich.
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BFH: Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts des Grundbesitzes nach § 198 BewG für Zwecke der Erbschaftsteuer

Eine pauschale Zurückweisung des Sachverständigengutachtens im Sinne des § 198 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes unter Hinweis auf einen höheren Kaufpreis verletzt die Pflicht des Finanzgerichts zur Sachverhaltsaufklärung (§ 76 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) und zur Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens (§ 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 FGO).