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Mitarbeiter:innen in einem farbenfroh beleuchteten Büro mit Glaswänden, einige im Gespräch oder an Arbeitsplätzen

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Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

BAG: Prozessuale Folgen einer Verschmelzung

1. Die Parteifähigkeit ist Sachentscheidungsvoraussetzung. Ihr Mangel ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen, auch wenn sich dieser erst in der Revisionsinstanz herausstellt (Rn. 21).
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BFH: Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs

NV: Betrifft die gerügte Verletzung rechtlichen Gehörs nur einzelne Feststellungen oder rechtliche Gesichtspunkte, hat der Beschwerdeführer darzulegen, was er im Falle der Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern bei Berücksichtigung dieses Vorbringens eine andere Entscheidung möglich gewesen wäre.
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BAG: Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren

1. Erklärt die Antragstellerin im Beschlussverfahren das Verfahren einseitig für erledigt, hat das Gericht nur zu prüfen, ob nach Anhängigkeit des gerichtlichen Verfahrens tatsächliche Umstände eingetreten sind, die dazu führen, dass das Begehren nunmehr als unzulässig oder unbegründet abzuweisen wäre. Dabei kommt es - anders als im Urteilsverfahren - nicht darauf an, ob der Antrag ursprünglich zulässig und begründet war (Rn. 11).
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BAG: Anspruch des Betriebsrats auf Unterlassung von Versetzungen

Eine das Beteiligungsrecht des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG auslösende Versetzung iSv. § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG ist bei der Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die eine Dauer von einem Monat voraussichtlich nicht überschreitet, nur gegeben, wenn diese personelle Maßnahme mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist. Hierfür ist es erforderlich, dass die äußeren Umstände der Arbeitsleistung gravierend von den bisherigen abweichen (Rn. 31).
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BFH: Betriebsausgaben und Zwangsaufwendungen

1. Bei Verlusten, die durch Straftaten verursacht werden, muss objektiv zweifelsfrei feststehen, dass das auslösende Moment für die in Frage stehende Wertabgabe im betrieblichen und nicht im privaten Bereich liegt.
Menschen in einem dunklen Raum mit bunter Lichtstimmung, Fokus auf dem Hinterkopf einer Person im Vordergrund

Niedersächsisches FG zu den Kosten für ein außerhäusliches Arbeitszimmer

Mit Urteil vom 19. August 2026 (3 K 54/26) hat das Niedersächsische FG entschieden, dass zwischen grundstücksorientierten und nutzungsorientierten Aufwendungen nicht zu unterscheiden ist, wenn Eheleute gemeinsam Räumlichkeiten anmieten, die ausschließlich von einem Ehegatten als außerhäusliches Arbeitszimmer genutzt werden.
Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF: Ansatz und Bewertung von Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 17. September 2026 (IV C 6 - S 2176/00030/001/054) zu Ansatz und Bewertung von Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz nach § 6a EStG für Versorgungszusagen, die von künftigen Ereignissen wie der Wertentwicklung zugrunde liegender Wertpapiere abhängen, Stellung genommen.
Menschen in einem dunklen Raum mit bunter Lichtstimmung, Fokus auf dem Hinterkopf einer Person im Vordergrund

FG Baden-Württemberg: Nicht verrechenbare Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften können zu einer abweichenden Steuerfestsetzung aus sachlichen Billigkeitsgründen führen

Das FG Baden-Württemberg hat im 2. Rechtsgang aufgrund mündlicher Verhandlung vom 25.06.2025 und 17.07.2025, (2 K 827/23) entschieden, dass nicht verrechenbare Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften zu einer abweichenden Steuerfestsetzung aus sachlichen Billigkeitsgründen führen können.
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FG Baden-Württemberg: Aufwendungen für ein Wohnmobil keine Werbungskosten für eine doppelte Haushaltsführung

Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 17. September 2025 (4 K 221/25) entschieden, dass Aufwendungen für ein Wohnmobil nicht als Werbungskosten für eine doppelte Haushaltsführung abzugsfähig sind. Das Gericht berücksichtigte als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit lediglich die wöchentlichen Heimfahrten mit dem Wohnmobil als Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte.
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Anm. zu BGH: Keine wechselseitige Zurechnung von Arbeitnehmern im Gemeinschaftsbetrieb für die Ermittlung des Schwellenwerts gem. § 1 Drittelbeteiligungsgesetz

Der BGH hat mit Beschluss vom 23.6.2026 (II ZB 11/25) entschieden, dass für das Erreichen des Schwellenwerts von 500 Arbeitnehmern in einer Aktiengesellschaft nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 DrittelbG Arbeitnehmer nicht wechselseitig deswegen zuzurechnen sind, weil ein gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen vorliegt (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
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BMF: Änderung und Neufassung der Betriebsprüfungsordnung

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Außenprüfung - Außenprüfungsordnung (ApO) - ersetzt die bisherige Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Betriebsprüfung - Betriebsprüfungsordnung (BpO 2000) - vom 15. März 2000.
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BFH: Ausschluss des Kindergeldanspruchs für nicht erwerbstätige EU-/EWR-Bürger nach Ablauf des Dreimonatszeitraums nach Zuzug

1. § 62 Abs. 1a Satz 3 Alternative 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) verstößt nicht gegen Unionsrecht.
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BFH zur Revision einer bereits während des Klageverfahrens vollbeendeten Personengesellschaft

NV: Ergeht gegen eine während des Klageverfahrens vollbeendete und damit nicht mehr existierende Personengesellschaft, die als Prozessstandschafterin der Feststellungsbeteiligten Klage erhoben hatte, ein klageabweisendes Urteil betreffend einen gesonderten und einheitlichen Feststellungsbescheid, ist diese berechtigt, das gegen sie ergangene Urteil im Wege der Revision zu beseitigen.
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BFH: Besteuerung der Energiepreispauschale bei Arbeitnehmern ist verfassungsgemäß

Die Besteuerung der dem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber ausgezahlten Energiepreispauschale gemäß § 119 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) als Einnahme nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ist verfassungsgemäß.
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BFH: Kein zwingender Ausschluss der Kindergeldberechtigung neu zugezogener Unionsbürger bei darlehensweiser Gewährung von SGB II-Leistunge

1. Im Monat des Zuzugs und in den drei darauffolgenden Kalendermonaten kann der Kindergeldanspruch eines Unionsbürgers wegen der Geltung des Monatsprinzips noch nicht nach § 62 Abs. 1a Satz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ausgeschlossen sein.
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BFH: Keine eidesstattliche Versicherung von datenschutzrechtlichen Auskünften einer Finanzbehörde

1. NV: Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enthält keine Rechtsgrundlage, nach der der Verantwortliche verpflichtet wäre, die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Auskunft nach Art. 15 DSGVO eidesstattlich zu versichern.
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BFH: Keine eidesstattliche Versicherung von datenschutzrechtlichen Auskünften einer Finanzbehörde

1. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enthält keine Rechtsgrundlage, nach der der Verantwortliche verpflichtet wäre, die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Auskunft nach Art. 15 DSGVO eidesstattlich zu versichern.
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BFH: Betriebseinnahmen eines Krematoriums in Gestalt eines Betriebs gewerblicher Art

Einnahmen aus der Verwertung metallischer Verbrennungsrückstände bei einem Krematorium in Gestalt eines Betriebs gewerblicher Art stellen Betriebseinnahmen dar.
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BGH: Ersatzeinreichung per Computerfax bei technischer Störung des beA

Ist wegen einer technischen Störung die Übermittlung eines elektronischen Dokuments nicht möglich und ist dem Rechtsanwalt die gemäß § 130d Satz 2 ZPO mögliche Ersatzeinreichung per Fax oder Computerfax nicht zumutbar, weil er diese Übermittlungswege nicht mehr zum Versand von Schriftsätzen nutzt und mit ihrer Nutzung nicht vertraut ist, so steht die Unwirksamkeit einer gleichwohl vorgenommenen Übermittlung per Computerfax der Gewährung der Wiedereinsetzung nicht entgegen (Fortführung von BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2020 - III ZB 31/20, NJW 2021, 390 [juris Rn. 18 und 28] und Beschluss vom 18. März 2026 - IV ZB 28/25, NJW 2026, 1749 [juris Rn. 13]).
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BAG: Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrags durch Mitglieder des Aufsichtsrats einer GmbH

1. Bei dem Begriff des Arbeitsverhältnisses handelt es sich - als einfachem Rechtsbegriff - prozessrechtlich um eine Rechtstatsache, deren Nichtbestreiten bewirkt, dass das Gericht von ihrem Vorliegen ausgehen, dh. den Vortrag als schlüssig und nicht beweisbedürftig ansehen kann. Für den Eintritt der Bindungswirkung des § 559 Abs. 2 ZPO ist es nicht erforderlich, dass die dem Rechtsbegriff zugrunde liegenden tatsächlichen Umstände konkret festgestellt worden sind (Rn. 14).
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BMF: Rückstellungen für Arbeitsfreistellungen und sonstige Zusatzleistungen im Zusammenhang mit Arbeitsverträgen

Die Finanzverwaltung hat mit BM-Schreiben vom 4. September 2026 (IV C 6 - S 2137/00025/007/039) zur Bildung von Rückstellungen für Arbeitsfreistellungen und sonstige Zusatzleistungen im Zusammenhang mit Arbeitsverträgen Stellung genommen.
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BVerwG: Insolvenzunfähigkeit im Sinne des § 17 Abs. 2 BetrAVG

Das Erfordernis einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung der Insolvenzunfähigkeit im Sinne des § 17 Abs. 2 BetrAVG ist dahin zu verstehen, dass die gesetzliche Norm die Insolvenzfähigkeit der juristischen Person als solcher zum Gegenstand haben und diese klar und eindeutig ausschließen muss. Es ist demgegenüber nicht ausreichend, wenn aus einer Norm mit anderem Regelungsgegenstand Rückschlüsse auf eine Insolvenzunfähigkeit möglich sind (Fortführung von BVerwG, Urteil vom 15. November 2017 - 8 C 17.16 - Buchholz 437.1 Nr. 27 Rn. 20).
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Anm. zu BAG: Aufstieg innerhalb einer Entgeltgruppe während des Zustimmungsersetzungsverfahrens zur Eingruppierung

Das BAG hat mit Beschluss vom 22.4.2026 (4 ABR 25/25) klargestellt, dass das Zustimmungsersetzungsverfahren in Bezug auf die Eingruppierung eines Arbeitnehmers stets die vollständige Eingruppierung erfasst. Zu dieser zählt nicht nur die Entgeltgruppe, sondern auch die Stufe der Entgelttabelle. Erreicht der Arbeitnehmer während des Verfahrens eine höhere Stufe, kann die ursprünglich beantragte Zustimmung nicht mehr ersetzt werden. Der Arbeitgeber verfolgt dann nicht mehr die Durchführung derselben personellen Maßnahme. Das Verfahren war damit auch nach einer einseitigen Erledigungserklärung einzustellen (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
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Anm. zu BGH: Unterlassungsanspruchs und Reichweite des immateriellen Schadensersatzes im Rahmen von Bewerbungsprozessen

Der BGH hat mit Urteil vom 23.6.2026 (VI ZR 97/22) entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein immaterieller Schaden nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO gegeben ist und wann nach nationalem Recht ein Unterlassungsanspruch gegen eine erneute datenschutzwidrige Übermittlung personenbezogener Daten besteht (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).