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Mitarbeiter:innen in einem farbenfroh beleuchteten Büro mit Glaswänden, einige im Gespräch oder an Arbeitsplätzen

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Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH zur Vermittlungsleistung in Abgrenzung zum Eigengeschäft

Der Vermittler einer Fahrzeugvermietung tätigt --abweichend vom Rechtsverhältnis, das den Leistenden bestimmt-- jedenfalls dann kein verdecktes Eigengeschäft, wenn er das zu vermietende Fahrzeug nicht selbst angemietet hat.
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BFH zur Gewinngrenze für die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG

NV: Gewinn im Sinne von § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist der steuerliche Gewinn gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG (Anschluss an das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 01.10.2025 - X R 16, 17/23, BStBl II 2026, 412).
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BFH: Versäumung der Revisionsfrist; keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Verschuldens des Prozessbevollmächtigten

NV: Ein Prozessbevollmächtigter handelt schuldhaft, wenn er nicht eigenständig den Zeitpunkt der tatsächlichen Zustellung eines finanzgerichtlichen Urteils ermittelt und deshalb die Revision verspätet einlegt.
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BFH: Reisekostenrechtliche Betriebsstätte eines Selbständigen

1. Eine Betriebsstätte im Sinne von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) setzt auch nach Inkrafttreten des neuen Reisekostenrechts für Arbeitnehmer eine ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung voraus, die der Steuerpflichtige nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, das heißt fortdauernd und immer wieder zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit aufsucht; dies erfordert, den ortsgebundenen Mittelpunkt der dauerhaft angelegten Tätigkeit zu bestimmen.
Menschen in einem dunklen Raum mit bunter Lichtstimmung, Fokus auf dem Hinterkopf einer Person im Vordergrund

BGH: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Fristversäumung allein aufgrund Verschuldens des früheren Prozessbevollmächtigten

Begehrt eine Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, weil die Fristversäumung allein auf ein Verschulden ihres früheren Prozessbevollmächtigten zurückgehe, welches ihr in Anbetracht der erfolgten Mandatsbeendigung nicht mehr nach § 85 Abs. 2 ZPO zugerechnet werden könne, muss sie binnen der Wiedereinsetzungsfrist des § 234 Abs. 1 ZPO auch den konkreten Zeitpunkt der Beendigung des Mandats- und Vertretungsverhältnisses vortragen und glaubhaft machen, um den Anforderungen des § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO gerecht zu werden.
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BFH: Pflicht zur Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid bleibt trotz Nichtauswertung des Grundlagenbescheids in einem früheren Folgebescheid bestehen

1. NV: Die Änderung eines Folgebescheids kann auch dann auf § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) gestützt werden, wenn beim Erlass des zu ändernden Folgebescheids der damals bereits vorliegende Grundlagenbescheid nicht berücksichtigt worden ist. Dies gilt auch dann, wenn die in § 171 Abs. 10 AO genannte Zwei-Jahres-Frist seit dem Erlass des Grundlagenbescheids bereits verstrichen ist, aber die reguläre Festsetzungsfrist für den Folgebescheid noch nicht abgelaufen ist. Im Anwendungsbereich der in § 34a des Einkommensteuergesetzes vorgesehenen gesonderten Feststellungen gelten keine abweichenden Grundsätze.
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BVerfG: Normenkontrollverfahren zu Vorschriften aus dem Lohnsteuerrecht

Mit Beschluss vom 5. August 2026 (2 BvL 7/14, 2 BvL 8/14) hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts die Verfahren zu zwei Vorlagen des Bundesfinanzhofs nach Art. 100 Abs. 1 Grundgesetz (GG) eingestellt. Die Vorlagen betrafen mit den Regelungen des § 40b Abs. 4, Abs. 5 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG), letzterer in Verbindung mit § 40 Abs. 3 Satz 1 EStG, Vorschriften aus dem Lohnsteuerrecht. Nach diesen Bestimmungen hat der Arbeitgeber auf Sonderzahlungen im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 2 EStG, die er anlässlich seines Ausscheidens aus einer umlagefinanzierten Zusatzversorgungseinrichtung zu leisten hat (sogenannte Gegenwertzahlung), zwingend eine pauschale Lohnsteuer in Höhe von 15 Prozent der Sonderzahlung zu erheben, deren Schuldner er wird und mit der er endgültig belastet ist.
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Anm. LAG Baden-Württemberg: Keine erneute Betriebsratsanhörung bei nochmaliger Zustellung einer Kündigung

Das LAG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 10.6.2026 (19 Sa 6/26) entschieden, dass wenn eine Kündigung dem Arbeitnehmer nicht zugeht und sie kurz darauf auf Grundlage desselben Kündigungsentschlusses erneut ausgesprochen wird, zuvor keine nochmalige Anhörung des Betriebsrats erforderlich ist (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
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BFH: Einreichung eines nicht-qualifiziert elektronisch signierten Schriftsatzes über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach einer Steuerberatungsgesellschaft

1. Übermittelt eine prozessbevollmächtigte Berufsausübungsgesellschaft ein nicht-qualifiziert elektronisch signiertes Dokument über ein Gesellschaftspostfach, ist eine Identität zwischen dem einfach signierenden Steuerberater und dem den Sendevorgang über das Gesellschaftspostfach veranlassenden Steuerberater nicht erforderlich.
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BFH: Übertragung stiller Reserven aus Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG auf Wirtschaftsgüter einer KGaA

Stille Reserven aus einer bei einer Mitunternehmerschaft gebildeten Rücklage nach § 6b Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes können auch auf Anschaffungskosten von Wirtschaftsgütern einer KGaA übertragen werden, an der die Mitunternehmer als persönlich haftende Gesellschafter beteiligt sind.
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BFH: Voraussetzungen für einen Widerspruch gegen die Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf

1. Die Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Übertragung des Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsfreibetrags auf den anderen Elternteil gemäß § 32 Abs. 6 Satz 9 des Einkommensteuergesetzes trägt der durch Betreuungspflichten, welche die Arbeitskraft oder die finanziellen Mittel des Steuerpflichtigen beanspruchen, verminderten steuerlichen Leistungsfähigkeit auch desjenigen Elternteils Rechnung, in dessen Wohnung die minderjährigen Kinder nicht gemeldet sind. In einer solchen Situation befindet sich ein Steuerpflichtiger nicht, wenn er weder Betreuungskosten trägt noch persönlich Betreuungspflichten wahrnimmt, sondern es dem anderen Elternteil überlässt, den Betreuungsbedarf des Kindes durch eigene Betreuungsleistungen oder dadurch zu decken, dass er die Betreuung durch Inanspruchnahme Dritter organisiert; er darf deshalb der Übertragung des Freibetrags auf den anderen Elternteil nicht widersprechen.
Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

BAG: Prozessuale Folgen einer Verschmelzung

1. Die Parteifähigkeit ist Sachentscheidungsvoraussetzung. Ihr Mangel ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen, auch wenn sich dieser erst in der Revisionsinstanz herausstellt (Rn. 21).
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BFH: Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs

NV: Betrifft die gerügte Verletzung rechtlichen Gehörs nur einzelne Feststellungen oder rechtliche Gesichtspunkte, hat der Beschwerdeführer darzulegen, was er im Falle der Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern bei Berücksichtigung dieses Vorbringens eine andere Entscheidung möglich gewesen wäre.
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BAG: Anspruch des Betriebsrats auf Unterlassung von Versetzungen

Eine das Beteiligungsrecht des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG auslösende Versetzung iSv. § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG ist bei der Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die eine Dauer von einem Monat voraussichtlich nicht überschreitet, nur gegeben, wenn diese personelle Maßnahme mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist. Hierfür ist es erforderlich, dass die äußeren Umstände der Arbeitsleistung gravierend von den bisherigen abweichen (Rn. 31).
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BAG: Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren

1. Erklärt die Antragstellerin im Beschlussverfahren das Verfahren einseitig für erledigt, hat das Gericht nur zu prüfen, ob nach Anhängigkeit des gerichtlichen Verfahrens tatsächliche Umstände eingetreten sind, die dazu führen, dass das Begehren nunmehr als unzulässig oder unbegründet abzuweisen wäre. Dabei kommt es - anders als im Urteilsverfahren - nicht darauf an, ob der Antrag ursprünglich zulässig und begründet war (Rn. 11).
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BFH: Betriebsausgaben und Zwangsaufwendungen

1. Bei Verlusten, die durch Straftaten verursacht werden, muss objektiv zweifelsfrei feststehen, dass das auslösende Moment für die in Frage stehende Wertabgabe im betrieblichen und nicht im privaten Bereich liegt.
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Niedersächsisches FG zu den Kosten für ein außerhäusliches Arbeitszimmer

Mit Urteil vom 19. August 2026 (3 K 54/26) hat das Niedersächsische FG entschieden, dass zwischen grundstücksorientierten und nutzungsorientierten Aufwendungen nicht zu unterscheiden ist, wenn Eheleute gemeinsam Räumlichkeiten anmieten, die ausschließlich von einem Ehegatten als außerhäusliches Arbeitszimmer genutzt werden.
Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF: Ansatz und Bewertung von Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 17. September 2026 (IV C 6 - S 2176/00030/001/054) zu Ansatz und Bewertung von Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz nach § 6a EStG für Versorgungszusagen, die von künftigen Ereignissen wie der Wertentwicklung zugrunde liegender Wertpapiere abhängen, Stellung genommen.
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FG Baden-Württemberg: Nicht verrechenbare Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften können zu einer abweichenden Steuerfestsetzung aus sachlichen Billigkeitsgründen führen

Das FG Baden-Württemberg hat im 2. Rechtsgang aufgrund mündlicher Verhandlung vom 25.06.2025 und 17.07.2025, (2 K 827/23) entschieden, dass nicht verrechenbare Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften zu einer abweichenden Steuerfestsetzung aus sachlichen Billigkeitsgründen führen können.
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FG Baden-Württemberg: Aufwendungen für ein Wohnmobil keine Werbungskosten für eine doppelte Haushaltsführung

Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 17. September 2025 (4 K 221/25) entschieden, dass Aufwendungen für ein Wohnmobil nicht als Werbungskosten für eine doppelte Haushaltsführung abzugsfähig sind. Das Gericht berücksichtigte als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit lediglich die wöchentlichen Heimfahrten mit dem Wohnmobil als Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte.
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Anm. zu BGH: Keine wechselseitige Zurechnung von Arbeitnehmern im Gemeinschaftsbetrieb für die Ermittlung des Schwellenwerts gem. § 1 Drittelbeteiligungsgesetz

Der BGH hat mit Beschluss vom 23.6.2026 (II ZB 11/25) entschieden, dass für das Erreichen des Schwellenwerts von 500 Arbeitnehmern in einer Aktiengesellschaft nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 DrittelbG Arbeitnehmer nicht wechselseitig deswegen zuzurechnen sind, weil ein gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen vorliegt (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
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BMF: Änderung und Neufassung der Betriebsprüfungsordnung

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Außenprüfung - Außenprüfungsordnung (ApO) - ersetzt die bisherige Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Betriebsprüfung - Betriebsprüfungsordnung (BpO 2000) - vom 15. März 2000.
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BFH: Ausschluss des Kindergeldanspruchs für nicht erwerbstätige EU-/EWR-Bürger nach Ablauf des Dreimonatszeitraums nach Zuzug

1. § 62 Abs. 1a Satz 3 Alternative 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) verstößt nicht gegen Unionsrecht.
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BFH zur Revision einer bereits während des Klageverfahrens vollbeendeten Personengesellschaft

NV: Ergeht gegen eine während des Klageverfahrens vollbeendete und damit nicht mehr existierende Personengesellschaft, die als Prozessstandschafterin der Feststellungsbeteiligten Klage erhoben hatte, ein klageabweisendes Urteil betreffend einen gesonderten und einheitlichen Feststellungsbescheid, ist diese berechtigt, das gegen sie ergangene Urteil im Wege der Revision zu beseitigen.