Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Mitarbeiter:innen in einem farbenfroh beleuchteten Büro mit Glaswänden, einige im Gespräch oder an Arbeitsplätzen

Aktuelle Meldungen

Produkte filtern
Menschen in einem dunklen Raum mit bunter Lichtstimmung, Fokus auf dem Hinterkopf einer Person im Vordergrund

Anm. zu LAG Köln: Sonderkündigungsschutz für Strahlenschutzbeauftragte

Das LAG Köln hat in seinem Urteil vom 3.7.2026 (8 SLa 323/25) entschieden, dass eine betriebsbedingte außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist gegenüber einem Strahlenschutzbeauftragten mit Sonderkündigungsschutz nach § 70 Abs. 6 StrlSchG grundsätzlich nicht zulässig ist, weil der Sonderkündigungsschutz nach der Abberufung lediglich für ein Jahr fortwirkt; dem Arbeitgeber ist die Überbrückung dieses Zeitraums grundsätzlich zumutbar. Eine außerordentliche Kündigung kommt aus betrieblichen Gründen nur in Betracht, wenn andernfalls über einen deutlich längeren Zeitraum eine Vergütung ohne entsprechende Beschäftigungsmöglichkeit zu leisten wäre (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
Menschen in einem dunklen Raum mit bunter Lichtstimmung, Fokus auf dem Hinterkopf einer Person im Vordergrund

Anm. zu LAG Köln: Volle Arbeitnehmerhaftung bei grober Fahrlässigkeit trotz vom Arbeitgeber finanzierter D&O-Versicherung; fristlose Kündigung ohne Abmahnung bei CEO-Fraud

Das LAG Köln hat mit Urteil vom 31.7.2026 (8 SLa 603/25) entschieden, dass eine vom Arbeitgeber finanzierte D&O-Versicherung eine Haftungserleichterung nach den Grundsätzen der eingeschränkten Arbeitnehmerhaftung ausschließt, und dass eine außerordentliche fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung wirksam sein kann, wenn ein leitender Angestellter trotz zahlreicher Warnsignale Opfer eines sogenannten CEO-Fraud wird (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF: Monatlich fortgeschriebene Übersicht Umsatzsteuer-Umrechnungskurse 2026

Mit BMF-Schreiben vom 1. Oktober 2026 - III C 3 - S 7329/00014/008/128 - wird die fortgeschriebene Übersicht für das Jahr 2026 über die gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG monatlich festgesetzten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse vorgelegt.
Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF: Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

Der zeitliche Anwendungsbereich der BMF-Schreiben vom 17. März 2022 (IV C 4 - S 2223/19/10003 :013), vom 7. Juni 2022 (IV C 4 - S 2223/19/10003 :017) und vom 13. März 2023 (III C 2 - S 7500/22/10005: 005) wird mit BMF-Schreiben vom 1. Oktober 2026 (IV D 5 - S 2223/00044/032/047) bis 31. Dezember 2027 verlängert.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Steuersatzermäßigung im Hotel I: Frühstück und Parkplätze

1. An Hotelgäste erbrachte Frühstücksleistungen unterliegen nicht § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG, ohne dass hierin ein Verstoß gegen das Unionsrecht zu sehen ist.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Vernichtung von Branntwein im Auftrag des Inhabers einer Verwendungserlaubnis

1. Die Vernichtung von Branntwein im Auftrag des Inhabers einer Verwendungserlaubnis ist keine Zerstörung aufgrund der Beschaffenheit der Ware oder infolge unvorhersehbarer Ereignisse oder höherer Gewalt im Sinne von § 153 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 143 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über das Branntweinmonopol, bei der die Branntweinsteuer nicht entsteht.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Steuersatzermäßigung im Hotel: Parallelentscheidung

NV: An Hotelgäste erbrachte Frühstücksleistungen unterliegen nicht § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG, ohne dass hierin ein Verstoß gegen das Unionsrecht zu sehen ist (im Wesentlichen inhaltsgleich mit Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21.05.2026 - V R 8/26, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt).
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Vorrangig kindergeldberechtigter Elternteil bei über Besuchszwecke hinausgehendem Aufenthalt des Kindes in den Haushalten beider Eltern

1. Bei Aufenthalten eines Kindes sowohl in dem Haushalt des einen als auch des anderen Berechtigten ist, da nach § 64 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes eine Aufteilung des Kindergeldes ausscheidet, der Begriff der Haushaltsaufnahme fallgruppenspezifisch zu konkretisieren und für die Fallgruppe, dass die Dauer der Aufenthalte des Kindes in den Haushalten beider Elternteile über einen Besuchs- oder Feriencharakter hinausgeht, einschränkend auszulegen. Es ist darauf abzustellen, wo sich das Kind überwiegend aufhält und wo es seinen Lebensmittelpunkt hat (Bestätigung der Rechtsprechung).
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Steuerermäßigung im Hotel II: Parkplätze, Fitness/Wellness und WLAN

1. Die Bereitstellung von Parkplätzen, die nicht nur den Übernachtungsgästen eines Hotels, sondern darüber hinaus allen anderen Besuchern des Hotels sowie der Allgemeinheit frei und unentgeltlich zur Verfügung stehen, führt nicht zu einer gegen Entgelt erbrachten sonstigen Leistung.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Körperschaftsteuerpflicht einer vorkonstitutionellen Familienstiftung in kommunaler Trägerschaft

1. NV: Für die Begründung einer unselbständigen Stiftung durch letztwillige Verfügung ist der erkennbare Wille des Erblassers maßgeblich, das Nachlassvermögen getrennt vom sonstigen Vermögen des Stiftungsträgers als Sondervermögen verwalten zu lassen und einem bestimmten Zweck zu widmen. Die ausdrückliche Verwendung des Begriffs "Stiftung" im Testament ist nicht erforderlich.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts des Grundbesitzes nach § 198 BewG für Zwecke der Erbschaftsteuer

Eine pauschale Zurückweisung des Sachverständigengutachtens im Sinne des § 198 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes unter Hinweis auf einen höheren Kaufpreis verletzt die Pflicht des Finanzgerichts zur Sachverhaltsaufklärung (§ 76 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) und zur Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens (§ 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 FGO).
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG bei Abrechnung über einen Dritten

1. Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. d des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) erfasst Erträge aus Pflegeleistungen, die eine Einrichtung zur ambulanten Pflege tatsächlich gegenüber kranken oder pflegebedürftigen Personen erbringt, auch dann, wenn die Abrechnung der Leistungen gegenüber den gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung oder Sozialhilfe über einen Dritten erfolgt. Die zivilrechtliche Ausgestaltung der Leistungs- und Abrechnungsbeziehungen steht der Steuerbefreiung nicht entgegen.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Kindergeldanspruch einer Unionsbürgerin aufgrund der Arbeitnehmerfreizügigkeit im Anschluss an Schwangerschaft und Geburt

1. Die Voraussetzungen des aus der unionsrechtlichen Freizügigkeit als Arbeitnehmerin abgeleiteten Kindergeldanspruchs gemäß § 62 Abs. 1a Satz 3 des Einkommensteuergesetzes i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 1 des Freizügigkeitsgesetzes/EU können nach Schwangerschaft und Geburt vorübergehend auch unabhängig von dem Bestehen eines Arbeitsverhältnisses und einer tatsächlichen Arbeitsuche erfüllt sein.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Befangenheit des Richters im zweiten Rechtsgang

1. NV: Ein Richter ist nicht nach § 51 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung i.V.m. § 41 Nr. 6 der Zivilprozessordnung kraft Gesetzes an der Ausübung des Richteramtes ausgeschlossen, wenn er bei der erneuten Entscheidung nach einer Zurückverweisung mitwirkt, obwohl er bereits an der aufgehobenen Entscheidung mitgewirkt hat.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Wahlfeststellungsbescheid im Tabaksteuerrecht

Nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist nicht geklärt und damit ernstlich zweifelhaft, ob im Tabaksteuerrecht der Erlass eines Wahlfeststellungsbescheids zulässig ist, wenn nach den festgestellten Tatsachen der Betroffene entweder Steuerschuldner oder wegen Steuerhinterziehung oder Steuerhehlerei Haftungsschuldner ist und eine dritte Möglichkeit ausscheidet.
Menschen in einem dunklen Raum mit bunter Lichtstimmung, Fokus auf dem Hinterkopf einer Person im Vordergrund

FG Köln: Nachweis einer steuerfreien Einlagenrückgewähr aus einer EU-Kapitalgesellschaft nur mit Überleitungsrechnung möglich

Das FG Köln hat mit Urteil vom 18. März 2026 (9 K 2340/17) entschieden, dass Anteilseigner den Bezug einer nicht steuerbaren Einlagenrückgewähr von einer EU-Kapitalgesellschaft nur mittels einer Überleitungsrechnung in das deutsche Steuerrecht nachweisen können, wenn die Einlagenrückgewähr nicht auf Antrag der EU-Kapitalgesellschaft gesondert festgestellt wurde. Die Vorlage lediglich der ausländischen Handelsbilanzen reicht nicht aus.
Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

BAG: Eingruppierung eines Sportplatzwarts in Hamburg

1. Regeln Tarifverträge derselben Gewerkschaft mit unterschiedlichen Arbeitgeberverbänden identische Sachverhalte für dasselbe Arbeitsverhältnis unmittelbar und zwingend, ist die damit einhergehende Tarifkonkurrenz nach dem Grundsatz der Spezialität aufzulösen. Danach verdrängen die sachnäheren Eingruppierungsregelungen für Sportplatzwarte der Freien und Hansestadt Hamburg im TV Eingruppierung iVm. dem TV Sportplatzwarte diejenigen des TV-L (Rn. 17 ff.).
Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

BAG: Kündigungsschutz nach § 15 Abs. 3b KSchG sog. Vorfeldinitiatoren von Personalratswahlen

Der Kündigungsschutz nach § 15 Abs. 3b KSchG findet auf sog. Vorfeldinitiatoren von Personalratswahlen weder direkt noch analog Anwendung.
Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

Anm. zu BAG: Kündigung durch den Aufsichtsrat – ohne nachgewiesene Ermächtigung bleibt sie unwirksam

Das BAG, hat mit Urteil vom 7.5.2026 (2 AZR 130/25) entschieden, dass wenn der Gesellschaftsvertrag dem Aufsichtsrat als Gremium die Zuständigkeit für die Abberufung der Geschäftsführer und die Vertretung der Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit ihnen zuweist, eine von einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern erklärte Kündigung eine weitergehende Ermächtigung erkennen lassen oder nachweisen muss. Fehlt es daran und weist der Empfänger die Kündigung unverzüglich zurück, ist sie in analoger Anwendung von § 174 Satz 1 BGB unwirksam. Das gilt unabhängig davon, ob die handelnden Personen tatsächlich vertretungsberechtigt waren und ob der Aufsichtsrat die Kündigung zuvor beschlossen hatte (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
Menschen in einem dunklen Raum mit bunter Lichtstimmung, Fokus auf dem Hinterkopf einer Person im Vordergrund

Anm. zu LAG Baden-Württemberg: Gender-Pay-Gap: Anspruch auf höhere Vergütung bei geschlechtsbezogener Entgeltbenachteiligung

Das LAG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 18.8.2026 (2 Sa 14/24) einer Arbeitnehmerin rückwirkend höhere Vergütung wegen einer geschlechtsbezogenen Entgeltbenachteiligung teilweise zugesprochen (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Ermittlung der gemeinen Werte der übertragenden Körperschaft bei Verschmelzung

1. Werden bei einer Verschmelzung auf eine andere Körperschaft in der steuerlichen Schlussbilanz nach § 11 Abs. 1 Satz 1 des Umwandlungssteuergesetzes 2006 die übergehenden Wirtschaftsgüter mit dem gemeinen Wert angesetzt, so ist auch ein selbst geschaffener Geschäfts- oder Firmenwert anzusetzen. Dieser kann allerdings nicht negativ sein.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Steuerliche Behandlung der Zahlung eines sog. Markterschließungszuschusses an eine ausländische Gesellschaft

1. NV: Die Zahlung eines sogenannten Markterschließungszuschusses an eine ausländische (gegebenenfalls) "nahestehende" Gesellschaft kann dem Fremdvergleich standhalten und betrieblich veranlasst im Sinne des § 4 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sein, wenn damit höhere Lizenzeinnahmen erzielt werden sollen. Eine Entnahme im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG scheidet dann aus.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten eines Selbständigen

1. Eine doppelte Haushaltsführung eines Selbständigen liegt nur vor, wenn dieser außerhalb des Ortes, an dem er seine Tätigkeit schwerpunktmäßig erbringt, einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort, an dem er seine Tätigkeit schwerpunktmäßig erbringt, wohnt. Der Schwerpunkt der gesamten betrieblichen Tätigkeit eines Selbständigen liegt jedenfalls an dem Ort, an dem er seine einzige Betriebsstätte im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes hat.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH zur Vermittlungsleistung in Abgrenzung zum Eigengeschäft

Der Vermittler einer Fahrzeugvermietung tätigt --abweichend vom Rechtsverhältnis, das den Leistenden bestimmt-- jedenfalls dann kein verdecktes Eigengeschäft, wenn er das zu vermietende Fahrzeug nicht selbst angemietet hat.