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Mitarbeiter:innen in einem farbenfroh beleuchteten Büro mit Glaswänden, einige im Gespräch oder an Arbeitsplätzen

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Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

BAG: Aussetzung der Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung aufgrund Tarifvertrags

1. Rückwirkende Regelungen eines Tarifvertrags verstoßen nicht gegen den aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgenden Vertrauensgrundsatz, wenn es an einem schutzwürdigen Vertrauen in den Fortbestand der begünstigenden Rechtslage fehlt. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die rückwirkende Norm der Beseitigung einer unklaren Rechtslage dient.
Menschen in einem dunklen Raum mit bunter Lichtstimmung, Fokus auf dem Hinterkopf einer Person im Vordergrund

Niedersächsisches FG: Aufwendungen für die Ablösung eines Zinsswaps

Das Niedersächsische FG hat mit Urteil vom 11. Februar 2025 (8 K 169/23) darüber entschieden, ob die Zahlungen für die Ablösung eines sog. "Zinsswaps" als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind.
Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF: Ermäßigter Steuersatz auf die Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz

Das BMF-Schreiben vom 17. April 2025 (III C 2 - S 7221/00019/005/013) regelt die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei der Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BMF: Anwendung des BFH-Urteils vom 5. Oktober 1977, BStBl II 1978 S. 50 für DBA; Änderung der Verwaltungsauffassung

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 15. April 2025 (IV B 2 - S 1301/01408/007/001) die Vewaltungsauffassung zur Anwendung des BFH-Urteils vom 5. Oktober 1977, BStBl II 1978 S. 50 geändert. Mit dem Urteil hatte der BFH entschieden, dass Schiffe auf hoher See als schwimmende Gebietsteile des Staates anzusehen sind, dessen Flagge sie führen.
Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

BAG: Kündigung eines Arbeitsvertrags mit einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern

Eine Beschränkung des Umfangs der Vertretungsmacht eines Verwalters einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern für Rechtsgeschäfte gegenüber einem Wohnungseigentümer ist nach § 9b Abs. 1 Satz 3 WEG unwirksam, soweit dieser der Gemeinschaft wie ein Außenstehender gegenübertritt.
Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

BAG zur Zulässigkeit eines vom Arbeitgeber erhobenen Feststellungsantrags im Verfahren nach § 18 Abs. 2 BetrVG

Der von einem Arbeitgeber erhobene Feststellungsantrag im Verfahren nach § 18 Abs. 2 BetrVG, in dem mangels unmittelbarer betriebsverfassungsrechtlicher Betroffenheit außer ihm als Antragsteller keine weiteren Beteiligten zu hören sind, ist unzulässig.
Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

BAG: Ausschluss von Arbeitnehmern vom Bezug einer tarifvertraglich geregelten Inflationsausgleichsprämie in der Passivphase ihrer Altersteilzeit

Der Ausschluss von Arbeitnehmern, die sich in der Passivphase ihrer Altersteilzeit befinden, vom Bezug einer tarifvertraglich geregelten Inflationsausgleichsprämie kann unter Berücksichtigung der verfolgten Zwecke unwirksam sein.
Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

BAG: Umdeutung einer unzulässigen Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht statthaft

1. Eine unzulässige Revision kann nicht in eine Nichtzulassungsbeschwerde umgedeutet werden, da beide Prozesshandlungen unterschiedliche Ziele verfolgen und deshalb nicht austauschbar sind (Rn. 12).
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH zur Anwendung des Protokolls (Nr. 7) über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union auf die Schenkungsteuer

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Auslegung des Art. 13 Abs. 1 Satz 1 des Protokolls (Nr. 7) über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union (Amtsblatt der Europäischen Union 2012, Nr. C 326, 266) zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Gilt die Vorschrift für die Erhebung der Schenkungsteuer?
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Steuerbefreiung für Strom zur Stromerzeugung und für Strom, der zur Aufrechterhaltung der Fähigkeit, Strom zu erzeugen, entnommen worden ist

1. Die Entnahme von Strom im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 des Stromsteuergesetzes erfolgt nicht ausschließlich durch die Person, die "den Schalter umlegt", sondern kann auch Personen zugerechnet werden, die aufgrund einer besonderen Einwirkungsmöglichkeit auf eine andere Person und die stromverbrauchenden Anlagen die tatsächliche Sachherrschaft über diese ausüben. Maßgeblich sind die jeweiligen Umstände des Einzelfalls.
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BAG: Schadenersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO wegen eines Verstoßes gegen die Auskunftspflicht nach Art. 15 DSGVO

1. Die verspätete Erteilung der nach Art. 15 DSGVO geschuldeten Auskunft begründet für sich genommen keinen immateriellen Schaden iSv. Art. 82 Abs. 1 DSGVO. Es handelt sich nur um einen zeitlichen Verzug. Hiervon unberührt bleibt die Geltendmachung eines etwaigen materiellen Schadens (Rn. 17 ff.).
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge ab dem durch den russischen Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 ausgelösten Anstieg der Marktzinsen

1. Aufgrund des deutlichen und nachhaltigen Anstiegs der Marktzinsen, der seit dem russischen Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 zu verzeichnen ist, bestehen jedenfalls seit März 2022 keine ernstlichen Zweifel mehr an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung über die Höhe der Säumniszuschläge.
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BFH: Keine gewerbesteuerrechtliche Hebeberechtigung eines Bundeslandes für Betriebsstätte im deutschen Küstenmeer

1. Das deutsche Küstenmeer ist dem Inland zuzuordnen, sodass eine darin belegene Betriebsstätte (Windpark) der Gewerbesteuerpflicht unterliegt.
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BFH: Anwendung geschlechterdifferenzierender Sterbetafeln im Rahmen der Bewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer

NV: Die Anwendung geschlechterdifferenzierender Sterbetafeln bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer im Rahmen von § 14 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes.
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BFH: Anwendung geschlechterdifferenzierender Sterbetafeln im Rahmen der Bewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer

NV: Die Anwendung geschlechterdifferenzierender Sterbetafeln bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer im Rahmen von § 14 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes.
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BFH: Anwendung geschlechterdifferenzierender Sterbetafeln im Rahmen der Bewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Die Anwendung geschlechterdifferenzierender Sterbetafeln bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer im Rahmen von § 14 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes.
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BFH: Erledigung der Hauptsache wegen nachträglicher Aufhebung der Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte

NV: Ändert der Gesetzgeber während eines Rechtsstreits ein Gesetz zu Gunsten des Klägers (hier: rückwirkende Aufhebung der Verlustverrechnungsbeschränkung in § 20 Abs. 6 Satz 5 des Einkommensteuergesetzes a.F. für Termingeschäfte durch das Jahressteuergesetz 2024) und wird hierauf basierend dem Klagebegehren durch Erlass eines entsprechenden Bescheids abgeholfen, entspricht es billigem Ermessen, die Kosten unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes dem Finanzamt aufzuerlegen.
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BAG: Stufenzuordnung TV-L; Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung nach der Einstellung

War bei der Stufenzuordnung eines Beschäftigten die bei einem anderen Arbeitgeber erworbene einschlägige Berufserfahrung nach § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L zu berücksichtigen, fließen diese Zeiten auch in die nach einer Wiedereinstellung durch den neuen Arbeitgeber nach § 16 Abs. 2 Satz 2 TV-L erforderliche Ermittlung einer Stufe ein. Die nach § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L berücksichtigten Zeiten sind zu den bei dem neuen Arbeitgeber erworbenen Zeiten einschlägiger Berufserfahrung hinzuzurechnen.
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BAG: Widerruf der privaten Nutzung eines Dienstwagens im Fall der berechtigten Freistellung während der Kündigungsfrist

1. Eine Allgemeine Geschäftsbedingung, nach der ein Arbeitnehmer ein auch privat nutzbares Dienstfahrzeug im Fall der berechtigten Freistellung während der Kündigungsfrist entschädigungslos an den Arbeitgeber zurückgeben muss, ist wirksam. Die Regelung genügt den formellen Anforderungen von § 308 Nr. 4 BGB (Rn. 16 ff.). Nach dem dort vorgesehenen Transparenzgebot muss eine solche Klausel klar und verständlich gefasst sein und zumindest die Richtung angeben, aus der der Widerruf möglich sein soll. Hinsichtlich der möglichen Leistungsänderung muss für den Arbeitnehmer ein gewisses Mindestmaß an Kalkulierbarkeit bestehen. Auch materiell ist die Widerrufsklausel wirksam, weil sie unter Berücksichtigung der Freistellung die dienstliche und private Nutzung in sachgerechter Weise verknüpft (Rn. 19).
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BAG: Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeregelung; Reichweite einer sog. Gleichstellungsabrede; Abschluss eines sog. Neuvertrags

Eine arbeitsvertragliche dynamische Bezugnahme auf Tarifverträge steht, wenn es sich um eine sog. Gleichstellungsabrede iSd. früheren Rechtsprechung handelt, unter der auflösenden Bedingung, dass ihre Dynamik endet, wenn die Voraussetzungen für die Annahme einer solchen Abrede entfallen. Diese tritt nicht nur bei Ende der Tarifgebundenheit der Arbeitgeberin ein, sondern ua. auch dann, wenn der Arbeitnehmer an einen Arbeitsort versetzt wird, der außerhalb des Geltungsbereichs des in Bezug genommenen Tarifvertrags liegt. In der Folge sind die in Bezug genommenen Tarifverträge ab diesem Zeitpunkt nur noch statisch, mit dem dann bestehenden Inhalt, anwendbar (Rn. 36 ff.).
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BAG: Annahmeverzug und Unmöglichkeit der Erbringung der Arbeitsleistung

§ 326 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 BGB findet keine Anwendung, wenn der Arbeitnehmer während des Annahmeverzugs erkrankt und ihm deshalb die Erbringung der Arbeitsleistung unmöglich wird.
Menschen in einem dunklen Raum mit bunter Lichtstimmung, Fokus auf dem Hinterkopf einer Person im Vordergrund

Anm. zu LAG Niedersachsen: Rückzahlung zu Unrecht gezahlter Vergütung

Nach § 814 Alt. 1 BGB kann das zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete nicht zurückgefordert werden, wenn der Leistende gewusst hat, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war. Das LAG Niedersachsen hat mit Beschluss vom 18.3.2025 (4 SLa 755/24) entschieden, dass das Wissen anderer hierbei nicht nach § 166 Abs. 1 BGB zuzurechnen ist (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
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Anm. zu LAG-Berlin-Brandenburg: Leiharbeit - Kein Anspruch auf Tätigkeitsnachweis nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Das LAG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 17.1.2025 (12 Sa 102/24) entschieden, dass bei einer arbeitsvertraglich vereinbarten Verpflichtung, die geleistete Arbeit zu dokumentieren oder dokumentieren zu lassen, es sich um einen Teil der angewiesenen Arbeitsleistung handelt, die wegen des Charakters der Arbeitspflicht als Fixschuld mit Zeitablauf untergehen und die deshalb nicht nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingeklagt werden kann (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
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BAG: Alternative Klagehäufung; Antragsgrundsatz; Entbehrlichkeit eines Antrags auf Urteilsergänzung

1. Gerichte sind an die von einer Partei vorgegebene Prüfungsreihenfolge mehrerer prozessualer Ansprüche gebunden. Setzt sich ein Gericht über diese Reihenfolge hinweg, indem es über einen Hilfsantrag oder hilfsweise zur Entscheidung gestellten Streitgegenstand befindet, ohne zuvor über den in erster Linie verfolgten Antrag bzw. Streitgegenstand zu entscheiden, verletzt es den Antragsgrundsatz des § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO (Rn. 22).