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BMF: Bestimmung des Leistungsortes bei der Ausgabe von einfachen Grundbuchauszügen
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 24. Juli 2024 (III C 3 - S 7117-a/22/10001 :002) zur Bestimmung des Leistungsortes bei der Ausgabe von einfachen Grundbuchauszügen und einfachen Auszügen aus anderen öffentlichen Registern Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.
BMF: Vordrucke zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 Außensteuergesetz
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 15. Juli 2024 (IV B 5 - S 1369/19/10001 :003) die Vordrucke zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 Außensteuergesetz in der bis zum 30. Juni 2021 geltenden Fassung (alte Fassung) und in der ab dem 1. Juli 2021 geltenden Fassung bekannt gegeben.
BAG: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Auslegung tarifvertraglicher Regelungen
1. Nach dem in § 4 Abs. 1 EFZG verankerten Entgeltausfallprinzip umfasst der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall grundsätzlich die volle Vergütung einschließlich etwaiger Zuschläge, wie sie der Arbeitnehmer erhalten hätte, wenn er nicht arbeitsunfähig gewesen wäre. Der gesetzliche Entgeltfortzahlungsanspruch erstreckt sich hiernach im jeweiligen Anwendungsbereich der Tarifverträge auf die in § 3 Ziff. 3 und Ziff. 5 MTV geregelten Nacht- und Sonntagszuschläge sowie auf den in Ziff. 2.1 LTV vorgesehenen Zuschlag für den Leiter einer Wachgruppe, die sog. Schichtleiterzulage (Rn. 14 f.).
BAG: Zulässigkeit von Unterlassungs- und Feststellungsbegehren; Betriebsratssitzungen per Videokonferenz im Homeoffice
1. Ein Antrag, mit dem nach seinem Wortlaut die künftige Unterlassung von Entgeltkürzungen begehrt wird, ist in der Regel auf die künftig ungekürzte Zahlung von Entgelt gerichtet (Rn. 12). Die Zulässigkeit eines solchen Begehrens richtet sich nach § 259 ZPO. Diese Vorschrift ermöglicht nicht die Verfolgung von erst in der Zukunft entstehenden Ansprüchen (Rn. 15).
BFH zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Zusatzvergütungen für in der Vergangenheit überlassene Urheberrechte
Reichweitenabhängige Zusatzvergütungen an Urheber gemäß § 32a UrhG stehen in direktem und unmittelbarem Zusammenhang zu den Leistungen aus dem ursprünglichen Vertragsverhältnis. Im Falle des § 32a Abs. 2 UrhG stellen sie Entgelte von dritter Seite dar.
BFH zur Berücksichtigung von Verlusten nach § 17 Abs. 4 EStG und § 20 Abs. 2 EStG - Kein Wahlrecht bezüglich der BFH-Vertrauensschutzregelung
1. Die Existenz des mit dem Gesetz zur weiteren Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften geschaffenen Wahlrechts des Steuerpflichtigen, auch für Veräußerungen vor dem 31.07.2019 rückwirkend die Neuregelung des § 17 Abs. 2a des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Anspruch zu nehmen (§ 52 Abs. 25a Satz 2 EStG), lässt die im Senatsurteil vom 11.07.2017 - IX R 36/15 (BFHE 258, 427, BStBl II 2019, 208, Rz 41) angeordnete befristete Fortgeltung der herkömmlichen Rechtsgrundsätze zur Behandlung von (ehemals) eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen im Rahmen des § 17 EStG nicht entfallen.
BFH: Haftung eines vorläufigen Sachwalters als Verfügungsberechtigter gemäß § 35 AO
Ein vorläufiger Sachwalter ist zumindest dann als Verfügungsberechtigter im Sinne des § 35 der Abgabenordnung anzusehen, wenn er nach Übernahme der Kassenführung gemäß § 275 Abs. 2 der Insolvenzordnung auf seinen Namen ein Anderkonto bei einer Bank eröffnet und sämtliche eingehenden und ausgehenden Zahlungen des Schuldners über dieses Konto abwickelt.
BFH: Zuordnung von erstmalig zuzurechnendem Einkommen einer Organgesellschaft im Rahmen der Spartenrechnung des Organträgers
Bei Aufnahme einer weiteren Tätigkeit durch eine Kapitalgesellschaft, auf die § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) Anwendung findet, ist erst mit der getrennten Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte und mit dem Unterlassen einer Verlustverrechnung oder eines Verlustabzugs (§ 8 Abs. 9 Satz 2, 4 und 5 KStG) eine Entscheidung darüber verbunden, ob eine neue, gesonderte Sparte im Sinne des § 8 Abs. 9 Satz 3 Halbsatz 1 KStG vorliegt. Dies gilt entsprechend für den Veranlagungszeitraum, in dem eine Organschaft neu begründet wird.
BFH: Betrieb gewerblicher Art gemäß § 4 Abs. 1 KStG; Einnahmeerzielungsabsicht
1. An der auch bei sogenannten Kurbetrieben zur Annahme eines BgA erforderlichen Einnahmeerzielungsabsicht im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 1 KStG kann es bei Einrichtungen, die --wie beispielsweise einem Park-- der Öffentlichkeit zugänglich sind, ohne dass der Zugang mit dem Zweck der Erhebung eines Nutzungsentgelts kontrolliert wird, fehlen.
BFH: Isolierte Aufhebung eines Wirkhinweises
NV: Ist in einem Gewinnfeststellungsbescheid ein Wirkhinweis nach § 181 Abs. 5 Satz 2 der Abgabenordnung zu Unrecht erteilt worden, so steht das finanzgerichtliche Verböserungsverbot der Aufhebung des Hinweises entgegen, wenn sich durch die Aufhebung die Rechtsposition der Feststellungsbeteiligten verschlechtern würde.
BFH: Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26a EStG für eine nebenberufliche ehrenamtliche Tätigkeit als Aufsichtsrat einer kommunalen GmbH
1. Tritt der Steuerpflichtige aufgrund eines förmlichen Bestellungsakts nach außen für eine juristische Person des öffentlichen Rechts als deren Vertreter im Aufsichtsrat einer kommunalen Gesellschaft auf, ist er im Auftrag der juristischen Person des öffentlichen Rechts tätig.
BFH: Rückstellung für Altersfreizeit
Für die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Gewährung von Altersfreizeit (von zwei Tagen pro Jahr der Betriebszugehörigkeit), die unter den Bedingungen einer mindestens zehnjährigen Betriebszugehörigkeit des Arbeitsnehmers sowie der Vollendung dessen 60. Lebensjahres steht, ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden.
BFH: Keine Beschwerde gegen einen PKH-Ablehnungsbeschluss, gegen einen Verweisungsbeschluss und gegen die Ablehnung einer Protokollberichtigung
NV: Beschlüsse des Finanzgerichts im Verfahren wegen Prozesskostenhilfe, Verweisungsbeschlüsse des Finanzgerichts und Beschlüsse, mit denen eine Protokollberichtigung vom Finanzgericht abgelehnt wird, können nicht mit der Beschwerde angefochten werden.
BAG: Kündigung wegen Stilllegung eines Luftverkehrsbetriebs
Ein Luftverkehrsbetrieb iSv. § 24 Abs. 2 KSchG bedarf keiner im Inland ansässigen Leitung oder weitergehenden Organisationsstruktur.
BAG: Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte
1. Eine, die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte begründende, rügelose Einlassung iSv. Art. 26 Abs. 1 Satz 1 Brüssel Ia-VO liegt vor, wenn die Zuständigkeitsrüge nicht spätestens in der Stellungnahme erhoben wird, die nach dem innerstaatlichen Prozessrecht als das erste Verteidigungsvorbringen vor dem angerufenen Gericht anzusehen ist. Es ist zudem erforderlich, die Rüge in der Rechtsmittelinstanz rechtzeitig zu wiederholen (Rn. 3).
FG Rheinland-Pfalz entscheidet zum Begriff „Betriebsstätte“ im aktuellen steuerlichen Reisekostenrecht
Mit (noch nicht rechtskräftigem) Urteil vom 19. Juni 2024 (1 K 1219/21) hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass sich mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20. Februar 2013 (BGBl I 2013, 285) nur der Begriff der „Arbeitsstätte“ und nicht auch der Begriff der „Betriebsstätte“ geändert habe. Das FG hat die Revision zum BFH zugelassen, (u.a.) weil das FG von der Auffassung des BMF abgewichen ist (Revision inzwischen anhängig unter dem Aktenzeichen VIII R 15/24).
BMF: Gesetz zur Steuerfortentwicklung
Das Bundeskabinett hat am 24. Juli 2024 den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 und den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz – SteFeG) beschlossen. Mit diesen Gesetzentwürfen werden die steuerliche Freistellung des Existenzminimums der einkommensteuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger für die Jahre 2024, 2025 und 2026 sichergestellt und eine Vielzahl von Entlastungen bei der Einkommensteuer umgesetzt.
Anm. zu LAG Köln: Schadensersatz wegen verspäteter Zielvorgabe
Das LAG Köln hat mit Urteil vom 6.2.2024 (4 Sa 390/23) entschieden, dass dann, wenn eine Zielvorgabe erst so spät im maßgeblichen Geschäftsjahr erfolgt, dass sie ihre Anreizfunktion nicht mehr sinnvoll erfüllen kann, sie so zu behandeln ist, als sei sie überhaupt nicht erfolgt. Ein derart später Zeitpunkt ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn das Geschäftsjahr bereits zu mehr als drei Vierteln abgelaufen ist (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
Anm. zu LAG Düsseldorf: Ein Kläger sieht Rot – und verliert
Das LAG Düsseldorf hat mit Urteil vom 21.5.2024 (3 SLa 224/24) entschieden, dass der Arbeitgeber die Farbe Rot für Arbeitsschutzhosen vorschreiben darf (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
Anm. zu BSG: Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden
Das BSG hat unter Aufhebung der gegenteiligen Entscheidungen der Vorinstanzen mit Urteil v. 23.4.2024 (B 12 BA 3/22 R) entschieden, dass Aufwendungen von mehr als 110 € je Beschäftigten für eine betriebliche Jubiläumsfeier als geldwerter Vorteil in der Sozialversicherung beitragspflichtig sind, wenn sie nicht mit der Entgeltabrechnung, sondern erst erheblich später pauschal versteuert werden (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
Anm. zu BSG: Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden
Das BSG hat unter Aufhebung der gegenteiligen Entscheidungen der Vorinstanzen mit Urteil v. 23.4.2024 (B 12 BA 3/22 R) entschieden, dass Aufwendungen von mehr als 110 € je Beschäftigten für eine betriebliche Jubiläumsfeier als geldwerter Vorteil in der Sozialversicherung beitragspflichtig sind, wenn sie nicht mit der Entgeltabrechnung, sondern erst erheblich später pauschal versteuert werden (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
BVerwG: Ausschluss einer Gleichstellungsbeauftragten vom Beteiligungsverfahren nach dem Bundesgleichstellungsgesetz bei Selbstbetroffenheit
Das BVerwG hat mit Urteil vom18. Juli 2024 (5 C 14.22) entschieden, dass eine Gleichstellungstellungsbeauftragte von der Ausübung ihrer gesetzlichen Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte bei Personalangelegenheiten in ihrer Dienststelle ausgeschlossen ist, wenn sie von diesen selbst betroffen ist.
BVerfG: Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns für die Mitarbeit in einem Yoga- und Meditationszentrum
Mit Beschlüssen vom 2. Juli 2024 (1 BvR 2244/23; 1 BvR 2231/23) hat das BVerfG zwei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen zwei Urteile des BAG richten. Dieses hatte den beschwerdeführenden Verein zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns an zwei ehemalige Vereinsmitglieder für deren Mitarbeit als Sevaka-Mitglied im Yoga- und Meditationszentrum (Ashram) des Vereins verpflichtet. Die Verfassungsbeschwerden bleiben ohne Erfolg. Es kann offenbleiben, ob die Annahme des Bundesarbeitsgerichts, bei dem Beschwerdeführer handele es sich nicht um eine Religionsgemeinschaft, mit Art. 4 Abs. 1 und 2 Grundgesetz vereinbar ist. Denn es ist weder dargelegt noch sonst ersichtlich, dass die von den Klägerinnen geleisteten Dienste der Aufrechterhaltung des Beherbergungs- und Seminarbetriebs des Vereins und des Vertriebs von Yoga-Produkten, um deren arbeitsrechtliche Beurteilung es hier geht, für sich genommen religiös geprägt waren.
BFH: Anforderungen an einen gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss zur Unterbrechung der Verfolgungsverjährung und zur Auslösung der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 7 AO
1. Nur Beschlagnahme- oder Durchsuchungsanordnungen der Verfolgungsbehörde oder des Richters unterbrechen nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) die Verfolgungsverjährung, nicht aber Anordnungen der Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft.