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Mitarbeiter:innen in einem farbenfroh beleuchteten Büro mit Glaswänden, einige im Gespräch oder an Arbeitsplätzen

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Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Klagebefugnis der inländischen Feststellungsbeteiligten einer ausländischen Personengesellschaft bei Streit über die Auslegung und Anerkennung der Gewinnverteilungsabrede

1. Eine Klagebefugnis der inländischen Feststellungsbeteiligten einer ausländischen (Fonds-)Personengesellschaft gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 4 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ist gegeben, wenn über die Auslegung und steuerrechtliche Anerkennung der Gewinnverteilungsabrede Streit besteht.
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BFH: Mitwirkungspflichten des leistenden Unternehmers bei Abtretungen in Bauträgerfällen

1. Im Rahmen der dem leistenden Unternehmer gemäß § 27 Abs. 19 Satz 4 Nr. 4 des Umsatzsteuergesetzes obliegenden Mitwirkungspflichten hat dieser alles ihm Zumutbare zu tun, um dem Finanzamt die Realisation des abzutretenden Anspruchs gegen den Leistungsempfänger auf Zahlung der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer zu ermöglichen.
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BFH: Inländische Steuerpflicht von EU-Geldern im Rahmen von Frontex-Einsätzen

Gelder der Europäischen Union, die an einen Polizeibeamten mit Wohnsitz im Inland für dessen Tätigkeit im Rahmen von Frontex-Einsätzen in Griechenland gezahlt werden, unterliegen der inländischen Steuerpflicht.
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BFH zur Nutzung des beSt eines Mitgesellschafters

NV: Eine nach § 52a Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) als elektronisches Dokument übermittelte Beschwerde genügt nicht den Anforderungen des § 52a Abs. 3 und Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FGO, wenn sie mit der einfachen Signatur des Gesellschafters einer Berufsausübungsgesellschaft versehen ist und über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) eines anderen Gesellschafters übermittelt wird.
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BFH: Revisionseinlegung durch das FA per Brief mit Eingang beim BFH nach dem 31.12.2021

1. NV: Ein Hinweis auf die für bestimmte Vertretungsberechtigte geltende Verpflichtung, ein Rechtsmittel und dessen Begründung an den Bundesfinanzhof (BFH) nach dem 31.12.2021 ausschließlich als elektronisches Dokument zu übermitteln (§ 52d der Finanzgerichtsordnung --FGO--), zählt nicht zu den zwingend vorgeschriebenen Angaben einer Rechtsbehelfsbelehrung in einem Urteil des Finanzgerichts.
Menschen in einem dunklen Raum mit bunter Lichtstimmung, Fokus auf dem Hinterkopf einer Person im Vordergrund

Anm. zu LAG Köln: Anspruch auf Urlaub oder Urlaubsabgeltung während des Arbeitsverhältnisses kann nicht durch eine Vereinbarung ausgeschlossen oder beschränkt werden

Das LAG Köln hat mit Urteil vom 11.4.2024 (7 Sa 516/23) entschieden, dass eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über den Verzicht (§ 397 Abs. 1 BGB) von Urlaub oder Urlaubsabgeltung rechtsunwirksam ist (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
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Anm. zu LAG Baden-Württemberg: Gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit – Anspruch nach EntgTranspG

Das LAG Baden-Württemberg hat mit Teilurteil vom 19.6.2024 (4 Sa 26/23) entschieden, dass dann, wenn ein Arbeitnehmer im Hinblick auf einen oder mehrere Vergütungsbestandteile niedriger vergütet wurde als diejenige Vergleichsgruppe des anderen Geschlechts, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet, der Arbeitgeber darlegen und beweisen muss, dass ausschließlich andere Gründe als das Geschlecht zu einer ungünstigeren Behandlung des Arbeitnehmers geführt haben. Das bloße Berufen auf größere Berufserfahrung, eine längere Betriebszugehörigkeit und/oder eine höhere Arbeitsqualität genügt dann nicht, wenn nicht zugleich dargelegt wird, wie diese Kriterien im Einzelnen bewertet und zueinander gewichtet worden sind (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
Unscharfe Menschenmenge in Bewegung, eingefangen in Blau- und Lilatönen mit dynamischer Unschärfe

Anm. zu BSG: Arbeitsunfall bei Impfung im Betrieb nicht ausgeschlossen

Das BSG hat mit Urteil v. 27.6.2024 (B 2 U 3/22 R) entschieden, dass ein Krankenhauskoch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen kann, wenn er an einer von der Krankenhausverwaltung angebotenen Impfung gegen Schweinegrippe teilnimmt (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF: Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund Art. 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut

Mit BMF-Schreiben vom 15. Juli 2024 (III C 3 - S 7492/24/10001 :001) wird Tz. 59 des BMF-Schreibens vom 22. Dezember 2004 (BStBl I S. 1200) geändert und die Wertgrenze des vereinfachten Verfahrens für Leistungen an berechtigte Personen der niederländischen Truppe auf einen Wert von 2.500 € angehoben.
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BMF: Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses

Mit BMF-Schreiben vom 12. Juli 2024 (III C 3 - S 7015/23/10002 :001) wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass an das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) vom 27. März 2024 (BGBl. I Nr. 108) angepasst. Die Freigrenze für Geschenke wird von 35 € auf 50 € zum 1. Januar 2024 angehoben.
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BMF: Entwurf eines Zweiten Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024 II)

Das BMF hat den Referentenentwurf eines Zweiten Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024 II) vorgelegt.
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BMF: Siebte Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung

Das BMF hat einen Entwurf der Siebten Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung bekannt gegeben.
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EuGH: Die Richtlinie über Massenentlassungen gilt auch im Fall des Eintritts des Arbeitgebers in den Ruhestand

Mit Urteil vom 11. Juli 2024 (RS C-196/23) hat der EuGH entschieden, dass die Richtlinie über Massenentlassungen auch im Fall des Eintritts des Arbeitgebers in den Ruhestand gilt. Wesentlicher Sachverhalt: Ein Unternehmer trat in den Ruhestand. Dies führte zur Beendigung der 54 Arbeitsverträge in den acht Betrieben seines Unternehmens. Acht Arbeitnehmer fochten die Entlassung an, die sie für rechtswidrig halten. Ihre Klage wurde abgewiesen. Das mit der Berufung befasste spanische Gericht hat über die Wirksamkeit der Beendigungen der Arbeitsverträge zu befinden. Das spanische Gesetz sieht für den Fall einer Massenentlassung ein Verfahren zur Konsultation der Arbeitnehmervertreter vor. Dieses Verfahren findet allerdings keine Anwendung, wenn die Beendigungen dadurch verursacht wurden, dass der Arbeitgeber, eine natürliche Person, in den Ruhestand tritt. Das spanische Gericht ist unsicher, ob dieser Ausschluss mit der Unionsrichtlinie über Massenentlassungen vereinbar ist. Daher hat es den Gerichtshof zu diesem Punkt befragt. Der Gerichtshof weist zunächst darauf hin, dass das Hauptziel der Richtlinie darin besteht, dass vor Massenentlassungen Konsultationen mit Arbeitnehmervertretern stattfinden und die zuständige Behörde entsprechend unterrichtet wird. Er führt weiter aus, dass nach seiner ständigen Rechtsprechung eine Massenentlassung im Sinne der Richtlinie vorliegt, wenn Beendigungen von Arbeitsverträgen ohne Zustimmung der betroffenen Arbeitnehmer erfolgen. Daher gelangt der Gerichtshof zu dem Schluss, dass das spanische Gesetz mit der Richtlinie unvereinbar ist. Diese findet nämlich im Fall des Eintritts des Arbeitgebers in den Ruhestand Anwendung, sofern die vorgesehenen Schwellenwerte für Entlassungen erreicht sind. Er stellt klar, dass dieser Fall nicht mit dem Fall des Todes des Arbeitgebers – für den er zuvor entschieden hatte, dass die Richtlinie keine Anwendung findet – gleichgesetzt werden kann, da ein Arbeitgeber, der in den Ruhestand tritt, im Gegensatz zu einem verstorbenen Arbeitgeber grundsätzlich in der Lage ist, Konsultationen durchzuführen, um u. a. die Beendigungen zu vermeiden, ihre Zahl zu verringern oder jedenfalls ihre Folgen abzumildern.
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BMF: Kein passiver Ausgleichsposten für Mehrabführungen bei nach § 15a EStG nicht verrechenbaren Verlusten der Organgesellschaft

Das BMF-Schreiben vom 4. Juli 2024 (IV C 2 - S 2770/19/10004 :002) ergänzt das BMF-Schreiben vom 15. Juli 2013, BStBl I S. 921 um die Ausnahme der Rückgewähr eines Ertragszuschusses.
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BFH: Gesellschafter einer land- und forstwirtschaftlich tätigen Gesellschaft als (Mit-)Betriebsinhaber im Sinne des § 51a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a BewG

Beteiligt sich eine land- und forstwirtschaftlich tätige Gesellschaft (Mitunternehmerschaft) an einer Tierhaltungsgemeinschaft, sind alle Mitunternehmer der Gesellschaft als (Mit-)Inhaber eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 51a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a des Bewertungsgesetzes anzusehen.
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BFH: Untersagung der unerlaubten Hilfeleistung in Steuersachen

1. § 6 Nr. 4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) ist entsprechend seinem Wortlaut und unter Berücksichtigung der mit der Vorschrift verfolgten Zielsetzung und Entstehungsgeschichte eng auszulegen und auf die gesetzlich beschriebenen Tätigkeiten zu beschränken.
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BGH: Maßgeblichkeit des Zustellungsdatums im elektronischen Empfangsbekenntnis

Ein Rechtsanwalt muss Vorkehrungen dafür treffen, dass ein Zustellungsdatum, das in einem von ihm abgegebenen elektronischen Empfangsbekenntnis eingetragen ist, auch in seiner - noch in Papierform geführten - Handakte dokumentiert wird. An die Zustellung anknüpfende Fristen müssen anhand der Angaben im elektronischen Empfangsbekenntnis berechnet werden.
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BAG zur Nichtigkeitsklage bei Verletzung der Vorlagepflicht an den EuGH

Verletzt ein letztinstanzliches Gericht seine Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV an den Gerichtshof der Europäischen Union, liegt kein Besetzungsmangel iSd. § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO vor. Eine Nichtigkeitsklage ist in diesen Fällen nicht statthaft.
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BAG: Betriebsbedingte Kündigung nach Insolvenzeröffnung

Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht: 1. Ist der Zweck der Massenentlassungsanzeige erfüllt und somit eine Sanktion entbehrlich, wenn die nationale Arbeitsagentur eine - objektiv fehlerhafte - Massenentlassungsanzeige nicht beanstandet und sich damit als ausreichend informiert betrachtet, um ihren Aufgaben innerhalb der Fristen des Art. 4 der Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen (im Folgenden MERL) nachkommen zu können?
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BAG: Wirksamkeit der Zuordnung zur übergehenden wirtschaftlichen Einheit; Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses

1. Ein Arbeitsverhältnis wird nur von einem Betriebs(teil)übergang iSv. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB erfasst, wenn der Arbeitnehmer zuvor individual- und ggf. kollektivrechtlich wirksam der dann übergehenden wirtschaftlichen Einheit zugeordnet wurde.
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BAG: Auskunftsansprüche gegen die Sozialkassen im Maler- und Lackiererhandwerk

1. Für ein Auskunftsverlangen beitragspflichtiger Arbeitgeber, anspruchsberechtigter Arbeitnehmer oder "konkurrierender" Arbeitgeberverbände gegen die Sozialkassen im Maler- und Lackiererhandwerk besteht keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage, auch nicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Auskunftsansprüche können sich aber nach allgemeinen Grundsätzen aus Treu und Glauben ergeben.
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BAG zur Offenlegungs- und Konkretisierungspflicht nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Die Erfüllung der Offenlegungspflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 5 AÜG und der Konkretisierungspflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 6 AÜG setzt das Bestehen eines formwirksamen Arbeitnehmerüberlassungsvertrags im Zeitpunkt des Überlassungsbeginns voraus.
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BAG: Hemmung der Stufenlaufzeit während der Inanspruchnahme von Elternzeit

Die Hemmung der Stufenlaufzeit durch § 17 Abs. 3 Satz 2 TVöD-AT während der Inanspruchnahme von Elternzeit verstößt nicht gegen höherrangiges Recht. Auch der Stufenrückfall und der Verlust der in der alten Entgeltgruppe und -stufe zurückgelegten Stufenlaufzeit in der neuen Entgeltgruppe aufgrund einer Höhergruppierung sind lediglich die Folge dieser Hemmung und daher mit höherrangigem Recht vereinbar.
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Anm. zu LAG Niedersachsen: Umfang der Unterrichtung des Betriebsrates bei einer Versetzung

Das LAG Niedersachsen hat mit Beschluss vom 8.5.2024 (2 TaBV 81/23) entschieden, dass der Betriebsrat bei einer Anhörung zu einer Versetzung über deren konkreten Folgen zu unterrichten ist. Wenn der betroffene Arbeitnehmer trotz Weitergeltung der bisherigen Provisionsregelung auf Grund der veränderten Tätigkeit (Wechsel vom Außendienst in den Innendienst) keine Möglichkeit mehr besitzt, in unverändertem Umfang Provisionen zu erzielen, ist der Betriebsrat hierüber zu informieren (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).