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BAG: Unwirksame Arbeitnehmerüberlassung; Offenlegungs- und Konkretisierungspflichten
Die Erfüllung der Offenlegungspflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 5 AÜG und der Konkretisierungspflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 6 AÜG setzt das Bestehen eines formwirksamen Arbeitnehmerüberlassungsvertrags im Zeitpunkt des Überlassungsbeginns voraus.
BAG: Entgeltfortzahlung wegen Arbeitsunfähigkeit auch bei symptomloser SARS-CoV-2-Infektion
Eine SARS-CoV-2-Infektion stellt auch bei einem symptomlosen Verlauf eine Krankheit iSv. § 3 Abs. 1 EFZG dar. Diese führt zur Arbeitsunfähigkeit, wenn es dem Arbeitnehmer infolge einer behördlichen Absonderungsanordnung rechtlich unmöglich ist, die geschuldete Tätigkeit bei dem Arbeitgeber zu erbringen und eine Arbeitsleistung in der häuslichen Umgebung nicht in Betracht kommt.
BAG: Verschaffung einer Versorgungsleistung; vertragliche Bezugnahme auf TVöD
1. Ist dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine Versorgung zugesagt worden, die nicht durch den Arbeitgeber selbst erfolgt, hat der Arbeitgeber für die zugesagten Leistungen einzustehen. Wird die geschuldete Versorgung nicht auf dem vorgesehenen Durchführungsweg erbracht, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer daher verschuldensunabhängig nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG im Versorgungsfall die Versorgungsleistungen zu verschaffen, die er dem Arbeitnehmer versprochen hat (Rn. 19).
BAG: Zustellungsveranlasser iSd. § 172 ZPO
1. Das Erfordernis der Widerspruchsfreiheit betrifft nicht von Amts wegen zu prüfende Zulässigkeitsfragen und steht deshalb der Zulässigkeit von Teilurteilen nicht entgegen.
BMF: Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern
Das BMF hat einen Referentenentwurf einer Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern (Wirtschafts-Identifikationsnummerverordnung - WIdV) vorgelegt. Die bundesweite Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) im Sinne des § 139c der Abgabenordnung (AO) startet: Zum 1. November 2024 soll mit der initialen Vergabe der W-IdNr. begonnen werden. Die initiale Vergabe und die Mitteilung an die wirtschaftlich Tätigen erfolgt in mehreren Stufen und soll 2026 abgeschlossen werden. Die W-IdNr. ist eine eindeutige Identifikationsnummer, die allen wirtschaftlich Tätigen in Deutschland zugewiesen wird. Dies betrifft Unternehmen aller Rechtsformen. Perspektivisches Ziel der Einführung der W-IdNr. ist die Vereinfachung der Kommunikation zwischen den wirtschaftlich Tätigen und Behörden sowie zwischen den Behörden untereinander. Mit der Wirtschafts-Identifikationsnummerverordnung (Hinweis auf § 139d AO) sollen verschiedene Einzelheiten zur W-IdNr. geregelt werden, z.B. der Zeitpunkt der Einführung der W-IdNr., Richtlinien zur Vergabe und Fristen zur Löschung.
BAG: Befristung mit Sachgrund aufgrund der Eigenart der Arbeitsleistung
1. Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG liegt ein sachlicher Grund für die Zulässigkeit der Befristung eines Arbeitsvertrags vor, wenn die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt. Nach dem verlautbarten Willen des Gesetzgebers soll mit diesem Sachgrund vor allem verfassungsrechtlichen Besonderheiten Rechnung getragen werden (Rn. 16).
Anm. zu BAG: Kein Gehalt, aber auch keine Abmahnung wegen fehlender Corona-Impfung in der Pflege
Das BAG hat mit Urteil vom 19.6.2024 (5 AZR 167/23) entschieden, dass Betreiber von Pflegeeinrichtungen i.S.d. vormaligen § 20a Abs. 1 IfSG aF in der Zeit vom 16.3.2022 bis zum 31.12.2022 nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpfte Mitarbeiter ohne Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freistellen durften. Zur Abmahnung dieser Arbeitnehmer waren die Arbeitgeber dagegen nicht berechtigt (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
BFH: Spartenrechnung im Sinne des § 8 Abs. 9 KStG
1. Der Körperschaftsteuerfestsetzung kommt gemäß § 10d Abs. 4 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes i.V.m. § 8 Abs. 9 Satz 8 Halbsatz 2 KStG Bindungswirkung zu. Auf § 8 Abs. 9 Satz 8 Halbsatz 1 KStG beruhende Feststellungsbescheide sind daher hinsichtlich der Höhe des verbleibenden negativen Gesamtbetrags der Einkünfte und dessen Zuordnung zu den Sparten im Sinne des § 8 Abs. 9 Satz 1 und 3 Halbsatz 1 KStG einer gerichtlichen Überprüfung auf ihre materielle Richtigkeit hin entzogen.
BFH: Korrektur bestandskräftiger Bescheide nach Außenprüfung
Die Art und Weise, in der der Steuerpflichtige seine Aufzeichnungen geführt hat, ist eine Tatsache im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO). Dies gilt im Fall der Einnahmenüberschussrechnung nicht nur für Aufzeichnungen über den Wareneingang gemäß § 143 AO, sondern ebenso für sonstige Aufzeichnungen und die übrige Belegsammlung.
BFH: Anspruch auf Akteneinsicht nach bestandskräftiger Veranlagung; Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO
1. Der Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über einen Antrag auf Einsicht in eine Steuerakte außerhalb eines finanzgerichtlichen Verfahrens besteht nicht, wenn der Steuerpflichtige für den betroffenen Besteuerungszeitraum bereits bestandskräftig veranlagt wurde und die Einsichtnahme der Verfolgung steuerverfahrensfremder Zwecke dienen soll (hier: Prüfung eines Schadenersatzanspruchs gegen den ehemaligen Steuerberater).
BFH: Zufluss nicht ausgezahlter Tantiemen bei beherrschendem Gesellschafter-Geschäftsführer
1. Einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer fließen Einnahmen aus Tantiemeforderungen gegen seine Kapitalgesellschaft bereits bei Fälligkeit zu (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung).
BMF: Monatlich fortgeschriebene Übersicht Umsatzsteuer-Umrechnungskurse 2024
Mit BMF-Schreiben vom 1. Juli 2024 (III C 3 - S 7329/19/10001 :006) wird die fortgeschriebene Übersicht für das Jahr 2024 über die gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG monatlich festgesetzten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse veröffentlicht.
BAG: Auslegung einer tariflichen Besitzstandsklausel
1. Das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse ist für eine Elementenfeststellungsklage nur gegeben, wenn durch die Entscheidung über den Feststellungsantrag der Streit insgesamt beseitigt wird und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann. Besteht zwischen den Parteien sowohl über die maßgebende Wochenarbeitszeit als auch über das hierfür zu leistende Entgelt Streit, setzt eine zulässige Elementenfeststellungsklage voraus, dass beide Arbeitsbedingungen Gegenstand eines einheitlichen Feststellungsantrags sind (Rn. 15 f.).
BAG: Auslegung einer tariflichen Besitzstandsklausel
1. Das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse ist für eine Elementenfeststellungsklage nur gegeben, wenn durch die Entscheidung über den Feststellungsantrag der Streit insgesamt beseitigt wird und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann. Besteht zwischen den Parteien sowohl über die maßgebende Wochenarbeitszeit als auch über das hierfür zu leistende Entgelt Streit, setzt eine zulässige Elementenfeststellungsklage voraus, dass beide Arbeitsbedingungen Gegenstand eines einheitlichen Feststellungsantrags sind (Rn. 14 f.).
Anm. zu LAG Niedersachsen: Fristlose Kündigung eines Amazon-Betriebsrats wegen Arbeitszeitbetruges
Das LAG Niedersachsen hat mit Urteil vom 28.2.2024 (13 TaBV 40/23) entschieden, dass wenn der Vorsitzende eines Betriebsrats private Termine anstelle einer gebuchten Fortbildung wahrnimmt und daraufhin falsche Angaben in seiner Zeiterfassung macht, dies den Ausspruch einer außerordentlich fristlosen Kündigung wegen Arbeitszeitbetruges rechtfertigt (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
BFH: Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte
Bei der im Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung gebotenen summarischen Prüfung ist die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte gemäß § 20 Abs. 6 Satz 5 i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2020 vom 21.12.2020 (BGBl I 2020, 3096) nicht mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes vereinbar.
BSG: Arbeitsunfall bei Impfung im Betrieb nicht ausgeschlossen
Ein Krankenhauskoch kann unter Unfallversicherungsschutz stehen, wenn er an einer von der Krankenhausverwaltung angebotenen Impfung gegen Schweinegrippe teilnimmt. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts am 27. Juni 2024 entschieden (B 2 U 3/22 R). Der Kläger war als Mitarbeiter einer Catering‑GmbH Gastronomieleiter in einer Krankenhausküche. Er nahm an einer vom Krankenhaus organisierten Impfung gegen Schweinegrippe (Influenza A/H1N1 ) teil. Jahre später traten Fieberschübe auf, die der Kläger auf die Impfung zurückführt. Die beklagte Berufsgenossenschaft und die Vorinstanzen lehnten es ab, einen Arbeitsunfall festzustellen. Die Revision des Klägers war im Sinne der Zurückverweisung an das Landessozialgericht erfolgreich. Auch eine planmäßig und freiwillig durchgeführte Impfung kann ein Unfallereignis sein, wenn sie zu einer Impfkomplikation und einem Gesundheitserstschaden führt. Hinzukommen muss ein innerer Zusammenhang der konkreten Impfung mit der versicherten Tätigkeit. Dieser ist nicht schon dann gegeben, wenn die Impfung vom Arbeitgeber empfohlen, finanziert und anschließend im Betrieb durchgeführt wird. Für allgemeine Grippeschutzimpfungen im Betrieb hat der Senat dies bereits entschieden. Ein innerer Zusammenhang kann aber angenommen werden, wenn die Teilnahme an der Impfung wesentlich betrieblichen Zwecken dient. In einem Krankenhaus mit einem gesteigerten Interesse an einem möglichst umfassenden Gesundheitsschutz für Patienten kann dies auch dann der Fall sein, wenn die Impfung aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission erforderlich war oder der Beschäftigte dies aufgrund besonderer Umstände berechtigterweise annehmen durfte. Feststellungen zu diesen besonderen Umständen hat das Landessozialgericht nicht getroffen. Die fehlenden Feststellungen werden deshalb nachzuholen sein.
BMF: Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung
Mit BMF-Schreiben vom 28. Juni 2024 (IV D 2 - S 0316-a/20/10003 :007) wurden die Tz. 1.16.1.2, 1.16.1.4 und 4.1.2 des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 146a geändert.
BFH: Zulassung der Revision bei vermeintlich fehlerhafter Ablehnung der Gewinnerzielungsabsicht durch das FG
NV: Materiell-rechtliche Fehler des Finanzgerichts (FG) im Rahmen der rechtlichen oder tatsächlichen Würdigung bei der Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht können gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 der Finanzgerichtsordnung nur bei einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung des FG zur Revisionszulassung führen.
BAG: Verstoß gegen die Übermittlungspflicht gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 KSchG
Der Verstoß des Arbeitgebers gegen die Übermittlungspflicht gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 KSchG führt nicht zur Unwirksamkeit der im Rahmen einer Massenentlassung erklärten Kündigung(en).
BAG: Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung; Einladungspflicht nach § 165 Satz 3 SGB IX; interne Stellenausschreibung
1. Nach § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO darf das Gericht der klagenden Partei weder quantitativ mehr noch qualitativ etwas anderes zuerkennen als beantragt. Es darf auch nicht zum Nachteil einer Partei über deren Antrag entscheiden, obwohl dieser nicht (mehr) gestellt ist (Rn. 13).
BAG: Altersbedingte Verweigerung der Wiedereinstellung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erreichens der Altersgrenze
Die Wiedereinstellung eines Bewerbers, dessen Arbeitsverhältnis aufgrund einer tarifvertraglichen Altersgrenze beendet wurde, kann wegen seines Alters abgelehnt werden, falls ein jüngerer qualifizierter Bewerber zur Verfügung steht. Dies entspricht dem mit der Altersgrenze verfolgten Ziel der ausgewogenen Beschäftigungsverteilung zwischen den Generationen.
BAG: Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer symptomlosen SARS-CoV-2-Infektion
Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit iSd. § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG liegt auch dann vor, wenn der Arbeitnehmer aufgrund einer symptomlos verlaufenden SARS-CoV-2-Infektion aus rechtlichen Gründen die Arbeitsleistung nicht erbringen kann, weil für ihn aufgrund der Infektion behördlich die Isolierung (Quarantäne) oder Absonderung angeordnet wurde und eine Arbeitsleistung in der häuslichen Umgebung nicht in Betracht kommt (Rn. 12 f.).
BMF: Beginn der Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Absatz 4 Abgabenordnung
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 28. Juni 2024 (IV D 2 - S 0316-a/19/10011 :009) zum Beginn der Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Absatz 4 Abgabenordnung Stellung genommen.