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BMF: Monatlich fortgeschriebene Übersicht Umsatzsteuer-Umrechnungskurse 2024
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 2. Mai 2024 - III C 3 - S 7329/19/10001 :006 - die fortgeschriebene Übersicht für das Jahr 2024 über die gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG monatlich festgesetzten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse bekannt gegeben.
BAG: Individualrechtliche Folgen eines Verstoßes gegen das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats; Einseitige Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen
1. Ein Vorbehalt in einer Gesamtzusage, der aus einer Kombination von Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt besteht, ist intransparent und damit nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. Ebenso unwirksam, weil unangemessen benachteiligend iSv. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, ist ein arbeitsvertraglicher Freiwilligkeitsvorbehalt, der so ausgelegt werden kann, dass er auch spätere Individualabreden über Leistungen des Arbeitgebers erfasst (Rn. 40 f.).
BAG: Ruhegeldfähiges Monatsentgelt; Auslegung einer Gesamtzusage; Einführung zusätzlicher, nicht ruhegeldfähiger Zulagen
Grundsätzlich sind die Betriebs- und Tarifvertragsparteien nicht daran gehindert, (neue) Zulagen und Vergütungsbestandteile einzuführen, die nach der ursprünglichen Versorgungszusage nicht ruhegeldfähig sind. Eine ruhegeldrelevante Erhöhung der Tabellenvergütung über die tarifliche Dynamisierung hinaus ist eine vom Recht nicht geschützte Erwartung der Versorgungsanwärter.
BAG: Anforderungen an eine Revisionsbegründung; Eingruppierung einer Lehrkraft
1. Hat das Landesarbeitsgericht seine Entscheidung auf mehrere voneinander unabhängige, selbstständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Revisionsbegründung jede tragende Erwägung angreifen. Andernfalls ist die Revision insoweit unzulässig, als das Berufungsgericht durch die nicht angegriffene Begründung die Klage abgewiesen oder ihr stattgegeben hat (Rn. 12 ff.).
BAG: Erstattung von Schulungskosten; AGB-Recht als international zwingendes Recht
Ein Formulararbeitsvertrag ist auch bei einer anderweitigen Rechtswahl durch die Parteien (Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Rom I-VO) einer AGB-Kontrolle (§§ 305 ff. BGB) zu unterziehen, wenn ohne die Rechtswahl deutsches Recht anzuwenden wäre. Ist danach eine den Arbeitnehmer belastende Vertragsklausel unwirksam, erübrigt sich der ansonsten erforderliche Günstigkeitsvergleich. Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen etabliert als unabdingbares Recht iSd. Art. 8 Abs. 1 Satz 2 Rom I-VO ein Schutzniveau, von dem zu Lasten des Arbeitnehmers nicht abgewichen werden darf.
Anm. zu LAG Mecklenburg-Vorpommern: Kein Schutz der Stammarbeitnehmer bei Besserstellung von Leiharbeitnehmern
Das LAG Mecklenburg-Vorpommern hat mit Urteil vom 9.1.2024 (5 Sa 37/23) entschieden, dass eine Arbeitnehmerin keinen Anspruch auf ein höheres Gehalt hat, das vergleichbaren Leiharbeitnehmenden gezahlt wird. Der Gleichstellungsgrundsatz des § 8 Abs. 1 AÜG schütze Leiharbeitnehmende vor einer Schlechterstellung, nicht aber Stammarbeitnehmende (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen Westphalen & mbB).
BSG zur Beitragspflicht von einer verspäteten Pauschalversteuerung einer Betriebsveranstaltung
Aufwendungen von mehr als 110 Euro je Beschäftigten für eine betriebliche Jubiläumsfeier sind als geldwerter Vorteil in der Sozialversicherung beitragspflichtig, wenn sie nicht mit der Entgeltabrechnung, sondern erst erheblich später pauschal versteuert werden. Das Bundessozialgericht hat der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen Recht gegeben und die gegenteiligen Entscheidungen der Vorinstanzen aufgehoben (BSG v. 23.4.2024, B 12 BA 3/22 R).
FG Berlin-Brandenburg zu Überentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG: Berücksichtigung des positiven Eigenkapitals einer durch den Alleingesellschafter auf sei Einzelunternehmen verschmolzenen GmbH als Einlage
Das FG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 19. März 2024 (15 K 15090/22) entschieden, dass bei der Berechnung von Überentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG auch das positive Eigenkapital einer GmbH als Einlage zu berücksichtigen ist, welche der Alleingesellschafter auf sein Einzelunternehmen verschmolzen hat.
BFH zum Reihengeschäft: Keine notwendige Beiladung des Ersterwerbers im finanzgerichtlichen Verfahren des Lieferers; Beweisvermutung nach Art. 9 Abs. 1 CMR
1. Bei einem Reihengeschäft mit drei Beteiligten (X, Y und Z) und zwei Lieferungen (X an Y sowie Y an Z) muss der Ersterwerber (Y) zu einem Rechtsstreit des ersten Lieferers (X) mit seinem Finanzamt nicht nach § 60 Abs. 3 Satz 1 FGO notwendig beigeladen werden.
BFH zur Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler, Pflicht zur vollständigen Berücksichtigung des Streitstoffs
1. NV: Das Gesamtergebnis des Verfahrens umfasst den gesamten durch das Klagebegehren begrenzten und durch die Sachaufklärung des Gerichts und die Mitverantwortung der Beteiligten konkretisierten Prozessstoff.
BAG: Korrigierende Rückgruppierung nach Höhergruppierungsantrag
Eine von der Arbeitgeberin aufgrund eines Höhergruppierungsantrags nach § 29b Abs. 1 TVÜ-VKA vorgenommene Zuordnung der Tätigkeit zu einem neuen Tätigkeitsmerkmal der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) zum TVöD/VKA kann nach den Grundsätzen zur korrigierenden Rückgruppierung berichtigt werden. Die auf einen solchen Antrag gestützte Zuordnung zu einer höheren Entgeltgruppe beruht nicht auf der Überprüfung und anschließenden Berichtigung einer nunmehr als fehlerhaft erkannten Zuordnung zu einer bestimmten Entgeltgruppe. Vielmehr handelt es sich um eine erstmalige Eingruppierungsentscheidung, auf die ohne das Hinzutreten besonderer Umstände die Grundsätze zur sog. wiederholten korrigierenden Rückgruppierung nicht angewendet werden können.
BAG: Berechnung des Zuschusses zum Kurzarbeitergeld bei Teilzeitbeschäftigung
1. Bei der Berechnung des Zuschusses zum Kurzarbeitergeld hat der Arbeitgeber zunächst das Soll-Entgelt zu ermitteln, nach dem sich die Höhe des Kurzarbeitergeldes errechnet. Nach § 106 Abs. 1 Satz 2 SGB III ist Soll-Entgelt das Arbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall in dem Anspruchszeitraum erzielt hätte, vermindert um das Entgelt für Mehrarbeit (Rn. 19).
Anm. zu ArbG Siegburg: Rücknahme einer Einstellungszusage nach Feststellung fehlender medizinischer Eignung eines Schwerbehinderten stellt keine Diskriminierung dar
Das ArbG Siegburg hat mit Urteil vom 20.3.2024 (3 Ca 1654/23) entschieden, dass der Widerruf einer Einstellungszusage infolge eines ärztlichen Attests keine Diskriminierung wegen Schwerbehinderung ist (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
BMF: Keine gesonderte Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos bei rechtsfähigen privaten Stiftungen
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 24. April 2024 (IV C 2 - S 2204/24/10001 :001) zu den Folgen aus dem BFH-Urteil vom 17. Mai 2023, I R 42/19 bezüglich der gesonderten Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos bei rechtsfähigen privaten Stiftungen Stellung genommen.
BMF: Bundeseinheitlicher Vordruck für die Umsatzsteuer-Sonderprüfung
Das durch BMF-Schreiben vom 5. November 2019 (III C 3 - S 7532/18/10001 - BStBl I Seite 1041) - neu bekanntgegebene Vordruckmuster "USt 7 A - Anordnung einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung" wurde überarbeitet und ist in der aktualisierten Fassung spätestens mit Bekanntgabe des BMF-Schreibens vom 22. April 2024 (III C 5 - S 7420-a/21/10001 :001) im Bundessteuerblatt Teil I anzuwenden.
BAG: Schadensersatz wegen Verletzung des Beschäftigungsanspruchs; Nichtbeschäftigung als Eishockeyspieler
Die für den Bereich der Bühnenkünstler entwickelte Rechtsprechung zum pauschalierten Schadensersatz von bis zu sechs Monatsgagen pro Spielzeit bei einer Verletzung des Beschäftigungsanspruchs kann nicht auf den Profimannschaftssport übertragen werden.
BAG: Ausschluss eines Bewerbers auf eine befristete Stelle aufgrund der Gefahr eines institutionellen Rechtsmissbrauchs
1. Die Entscheidung eines öffentlichen Arbeitgebers, nur Bewerber in die Auswahl für eine befristet zu besetzende Stelle einzubeziehen, bei denen nicht die naheliegende Möglichkeit besteht, dass eine weitere Sachgundbefristung des Arbeitsverhältnisses die Voraussetzungen eines institutionellen Rechtsmissbrauchs erfüllt, ist Teil der dem Auswahlverfahren nach Art. 33 Abs. 2 GG vorgelagerten Organisationsentscheidung.
BAG: Ungleichbehandlung befristet Beschäftigter in Stichtagsregelung in einem Sozialplan
1. Das Verbot des § 4 Abs. 2 Satz 1 TzBfG, befristet beschäftigte Arbeitnehmer - unter dem Vorbehalt der sachlichen Rechtfertigung - schlechter zu behandeln als vergleichbare unbefristet beschäftigte, umfasst auch mittelbare Benachteiligungen (Rn. 18).
BFH: Ladungsfähige Anschrift und Ermittlungspflicht des FG
NV: Die Frage, ob die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift für die Zulässigkeit einer Klage vor dem Finanzgericht notwendig ist und welche Ausnahmen zu machen sind, ist in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs geklärt.
BFH zu den Voraussetzungen einer Änderung gemäß § 27 Abs. 19 Satz 1 des UStG
Eine Umsatzsteuerfestsetzung kann nach § 27 Abs. 19 Satz 1 UStG gegenüber dem leistenden Unternehmer nur dann geändert werden, wenn ihm ein abtretbarer Anspruch auf Zahlung der gesetzlich entstandenen Umsatzsteuer gegen den Leistungsempfänger zusteht (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23.02.2017 - V R 16, 24/16, BFHE 257, 177, BStBl II 2017, 760). Demgegenüber kommt es hierfür auf die Voraussetzungen des § 27 Abs. 19 Satz 3 UStG nicht an.
BFH: Bindung des Bescheids über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes an den Gewerbesteuermessbescheid
1. NV: Besteuerungsgrundlagen im Sinne des § 35b Abs. 2 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) sind der "Gewerbeertrag" im Sinne des § 6 GewStG und der abziehbare Fehlbetrag nach § 10a Satz 1 GewStG. Dies gilt auch im Fall einer geänderten rechtlichen Zurechnung des vortragsfähigen Fehlbetrags (Bestätigung der Rechtsprechung).
BFH: Zerlegung eines Gewerbesteuermessbetrags bei mehrgemeindlicher Betriebsstätte (s.a. BFH v. 14.12.2023, IV R 2/21 und IV R 3/21)
1. NV: Die Auswahl der Zerlegungsfaktoren für die Zerlegung bei einer mehrgemeindlichen Betriebsstätte muss der Eigenart der Betriebsstätte und den Interessen der beteiligten Gemeinden nur in typisierter Form Rechnung tragen (teilweise inhaltsgleich mit BFH v. 14.12.2023, IV R 2/21 und IV R 3/21).
BFH: Zerlegung eines Gewerbesteuermessbetrags bei mehrgemeindlicher Betriebsstätte (s.a. BFH v. 14.12.2023, IV R 2/21 und IV R 4/21)
1. NV: Die Auswahl der Zerlegungsfaktoren für die Zerlegung bei einer mehrgemeindlichen Betriebsstätte muss der Eigenart der Betriebsstätte und den Interessen der beteiligten Gemeinden nur in typisierter Form Rechnung tragen (teilweise inhaltsgleich mit BFH v. 14.12.2023, IV R 2/21 und IV R 4/21).
BFH: Zerlegung eines Gewerbesteuermessbetrags bei mehrgemeindlicher Betriebsstätte (s.a. BFH v. 14.12.2023, IV R 3/21 und IV R 4/21)
1. Die Auswahl der Zerlegungsfaktoren für die Zerlegung bei einer mehrgemeindlichen Betriebsstätte muss der Eigenart der Betriebsstätte und den Interessen der beteiligten Gemeinden nur in typisierter Form Rechnung tragen (teilweise inhaltsgleich mit BFH v. 14.12.2023, IV R 3/21 und IV R 4/21).