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Mitarbeiter:innen in einem farbenfroh beleuchteten Büro mit Glaswänden, einige im Gespräch oder an Arbeitsplätzen

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Anm. zu LAG Niedersachen: Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Das LAG Niedersachsen hat mit Urteil v. 18.4.2024 (6 Sa 416/23) die Rechtsprechung des BAG zur Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und der damit einhergehenden abgestuften Darlegungs- und Beweislast fortgeschrieben (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

Anm. zu BAG: Digitale Bewerbungsunterlagen sind für Unterrichtung des Betriebsrates bei Einstellungen ausreichend

Das BAG hat mit Beschluss vom 13.12.2023 (1 ABR 28/22) entschieden, dass der Arbeitgeber bei einem digitalen Bewerbungsprozess seiner Pflicht zur Vorlage der Bewerbungsunterlagen an den Betriebsrat genügt, wenn er den Betriebsratsmitgliedern ein auf die im Softwareprogramm hinterlegten Bewerbungsunterlagen bezogenes - mithilfe von zur Verfügung gestellten Laptops jederzeit nutzbares - Einsichtsrecht gewährt und die Möglichkeit besteht, Notizen anzufertigen (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
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Anm. zu LAG Niedersachen: Digitale Entgeltabrechnung nur bei Einwilligung des Mitarbeiters

Das LAG Niedersachsen hat mit seinem – noch nicht rechtskräftigen – Urteil vom 16.1.2024 (9 Sa 575/23) entschieden, dass eine Entgeltanrechnung, die gem. § 108 Abs. 1 Satz 1 GewO auch in Textform nach § 126b BGB erteilt werden kann, dem Arbeitnehmer nur dann im digitalen Mitarbeiterpostfach im Sinne von § 130 BGB zugeht, wenn er hierzu sein Einverständnis gegeben hat. Andernfalls muss der Arbeitnehmer nicht damit rechnen, dass ihm Entgeltabrechnungen auf digitalem Weg übermittelt werden. Die fehlende Einwilligung des Mitarbeiters kann mangels entsprechendem Mitbestimmungsrecht nicht durch eine (Konzern-)Betriebsvereinbarung ersetzt werden. (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
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BAG: Stufenzuordnung nach KraftfahrerTV Bund; Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung bei Einstellung

1. Auf die Arbeitsverhältnisse der Kraftfahrer/Kraftfahrerinnen des Bundes ist der KraftfahrerTV Bund nicht bereits ab der Einstellung, sondern frühestens nach Ablauf des zum Zeitpunkt der Einstellung jeweils laufenden Kalenderhalbjahres anzuwenden, sofern die sonstigen Voraussetzungen des § 1 KraftfahrerTV Bund erfüllt sind. Erst dann können die von der Protokollerklärung zu § 1 KraftfahrerTV Bund vorausgesetzten mindestens 15 Überstunden in einem Kalendermonat "im vorangegangenen Kalenderhalbjahr" geleistet worden sein (Rn. 14).
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Anm. zu LAG Baden-Württemberg: Betriebsratswahl bei Porsche unwirksam

Das LAG Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 19.3.2024 (15 TaBV 2/23) die Unwirksamkeit der Betriebsratswahl beim Autobauer Porsche am Standort Zuffenhausen bestätigt. Grund hierfür war, dass auch Mitarbeiter am Standort Leipzig mitgewählt hatten (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH zur fiktiven unbeschränkten Steuerpflicht von EU- und EWR-Familienangehörigen

NV: Die (ergänzende) fiktive unbeschränkte Steuerpflicht von EU- und EWR-Familienangehörigen nach § 1a des Einkommensteuergesetzes (EStG) reicht nicht so weit, dass der im Ausland lebende und dort Einkünfte beziehende Ehegatte im Inland einschränkungslos als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig zu behandeln wäre und alle für einen unbeschränkt Steuerpflichtigen geltenden Vergünstigungen bei der Besteuerung der Einkünfte des nach § 1 Abs. 1 oder 3 EStG (fiktiv) unbeschränkt Steuerpflichtigen nach Art einer "Schattenveranlagung" berücksichtigt werden müssten. Daher können mit der Einkunftserzielung im Ausland zusammenhängende Aufwendungen (hier: Beiträge zur niederländischen Renten- und Pflegeversicherung) eines nicht in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Ehegatten bei der inländischen Besteuerung der Einkünfte des (fiktiv) unbeschränkt Steuerpflichtigen nicht als Sonderausgaben in Abzug gebracht werden.
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BFH: § 35 Abs. 2 Satz 2 EStG gilt auch für die phG einer KGaA

1. Für die Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 35 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) ist bei Mitunternehmerschaften im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG oder bei KGaA im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG der Betrag des Gewerbesteuermessbetrages, die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer und der auf die einzelnen Mitunternehmer oder auf die persönlich haftenden Gesellschafter (phG) entfallende Anteil gesondert und einheitlich festzustellen (§ 35 Abs. 2 Satz 1 EStG). Auch wenn der dazu in § 35 Abs. 2 Satz 2 EStG für den Anteil am Gewerbesteuermessbetrag angeführte Aufteilungsmaßstab des "allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels" nach dem Gesetzeswortlaut nur auf "Mitunternehmer" bezogen wird, gilt er auch für die phG einer KGaA.
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BFH: Anonymitätsgrundsatz und Überdenkungsverfahren in der Steuerberaterprüfung

1. NV: § 18 Abs. 1 Satz 4 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (DVStB) ist mit höherrangigem Recht vereinbar. Insbesondere gebieten weder der prüfungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit noch das Verbot geschlechtsspezifischer Diskriminierung zwingend ein anonymisiertes Kennzahlensystem für die Durchführung der schriftlichen Steuerberaterprüfung (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, Beschluss vom 08.05.2014 - VII B 41/13; Urteil vom 11.07.2023 - VII R 10/20).
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BFH: Gewinnerzielungsabsicht bei Einbringung eines land- und forstwirtschaftlichen Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft

1. Bringt ein Steuerpflichtiger sein land- und forstwirtschaftliches Einzelunternehmen in eine Personengesellschaft zu Buchwerten nach § 24 des Umwandlungssteuergesetzes ein, so ist der zeitliche Maßstab für die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht des Einzelunternehmens der Zeitraum von der Gründung bis zu dessen Einbringung in die Personengesellschaft.
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FG Münster: Energiepreispauschale ist steuerbar

Das FG Münster hat mit Urteil vom 17. April 2024 (14 K 1425/23 E) entschieden, dass die im Jahr 2022 an Arbeitnehmer ausgezahlte Energiepreispauschale zu den steuerbaren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehört. Der dies anordnende § 119 Abs. 1 Satz 1 EStG ist nicht verfassungswidrig.
Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF: Umsatzsteuerliche Einordnung von Umsätzen aus Online-Veranstaltungsdienstleistungen und weiteren Online-Dienstleistungsangeboten

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 29. April 2024 (III C 3 - S 7117-j/21/10002 :004) zur umsatzsteuerlichen Einordnung von Umsätzen aus Online-Veranstaltungsdienstleistungen und weiteren Online-Dienstleistungsangeboten Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.
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BFH: Einlegung der Erinnerung gegen eine Kostenrechnung für ein Revisionsverfahren durch eine Steuerberatungsgesellschaft nach dem 31.12.2022

1. NV: Eine Steuerberatungsgesellschaft, die für den Erinnerungsführer nach dem 31.12.2022 gegen eine Kostenrechnung des Bundesfinanzhofs (BFH) für ein Revisionsverfahren Erinnerung einlegt, muss den verfahrenseinleitenden Schriftsatz als elektronisches Dokument mittels des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs beim BFH einreichen.
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BFH: § 18 Abs. 3 UmwStG erfasst nicht sogenanntes neu gebildetes Betriebsvermögen

1. § 18 Abs. 3 Satz 1 des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG) gilt auch im Fall des (identitätswahrenden) Formwechsels einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft.
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BFH: Keine Ergebniskonsolidierung im Jahr der Verschmelzung

Wird eine Personengesellschaft auf eine andere Personengesellschaft verschmolzen, kann der von der übernehmenden Personengesellschaft bis zum (zurückbezogenen) steuerlichen Übertragungsstichtag erzielte Gewinn nicht mit dem (laufenden) Verlust verrechnet werden, den die übertragende Personengesellschaft bis zu diesem Zeitpunkt erlitten hat.
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BFH: Keine Ergebniskonsolidierung im Jahr der Verschmelzung

NV: Wird eine Personengesellschaft auf eine andere Personengesellschaft verschmolzen, kann der von der übernehmenden Personengesellschaft bis zum (zurückbezogenen) steuerlichen Übertragungsstichtag erzielte Gewerbeertrag nicht mit dem (laufenden) Verlust verrechnet werden, den die übertragende Personengesellschaft bis zu diesem Zeitpunkt erlitten hat. Entsprechendes gilt für den auf den 31.12. des vorangegangenen Jahres festgestellten vortragsfähigen Gewerbeverlust der übertragenden Personengesellschaft.
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BFH zur Untätigkeitsbeschwerde

NV: Mit einer Untätigkeitsbeschwerde kann ein Tätigwerden des FG nicht erzwungen werden (Bestätigung der BFH-Rechtsprechung).
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BFH: Umgekehrte Betriebsaufspaltung und erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG

1. Aus einer sogenannten umgekehrten Betriebsaufspaltung kann wegen des Durchgriffsverbots eine originär gewerbliche Tätigkeit der Besitzkapitalgesellschaft nicht abgeleitet werden.
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BFH: Ursächlichkeit der Behinderung für die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt bei einem in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachten Kind

1. Eine erhebliche Mitursächlichkeit der Behinderung des Kindes für seine mangelnde Fähigkeit zum Selbstunterhalt genügt für den Kindergeldanspruch nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes auch dann, wenn es nach § 63 des Strafgesetzbuchs (StGB) in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist (Abgrenzung zum Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30.04.2014 - XI R 24/13, BFHE 245, 66, BStBl II 2014, 1014).
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BFH: Zulässigkeit eines über das besondere elektronische Anwaltspostfach an das besondere elektronische Behördenpostfach der Familienkasse übermittelten Kindergeldantrags

1. § 67 Satz 1 Halbsatz 2 des Einkommensteuergesetzes (i.d.F. des Gesetzes zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen) begründet keine Sperrwirkung dahingehend, dass ein elektronischer Kindergeldantrag nur noch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich vorgeschriebene Schnittstelle zulässig ist.
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BFH: Kein Zwischenurteil gemäß § 99 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) bei fehlenden Feststellungen zur Sachdienlichkeit

1. Ein Zwischenurteil darf nur ergehen, wenn sich die Tatsachen, welche die Sachdienlichkeit im Sinne des § 99 Abs. 2 FGO begründen, aus den Feststellungen des Finanzgerichts ergeben.
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BFH: Zolltarifliche Einreihung bestimmter Stahlgrobbleche

NV: Einseitig mit einer Zinkstaubfarbe als temporären Korrosionsschutz versehene Grobbleche aus nicht legiertem Stahl mit einer Breite von 600 mm oder mehr fallen unter die Pos. 7208 der Kombinierten Nomenklatur (KN). Bei fehlender "Fertigbearbeitung" der Oberfläche im Sinne der Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Kap. 72, Abschn. "Allgemeines" Teil IV C Abs. 2 d) 4. und d) 5. scheidet eine Einreihung in die Pos. 7210 KN aus.
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BFH zur Besteuerung international tätiger Freiberufler-Personengesellschaften nach dem DBA-USA 1989/2008

1. Im Anwendungsbereich des DBA-USA 1989/2008 richtet sich die Zuordnung von Gewinnen einer Freiberufler-Personengesellschaft grundsätzlich nach dem allgemeinen "Betriebsstättenmodell" (zur Zuordnung nach dem "Ausübungsmodell" auf Grundlage des im DBA-USA 1989/2008 aufgehobenen Art. 14 DBA-USA 1989 vgl. Senatsurteil vom 25.11.2015 - I R 50/14, BFHE 253, 52, BStBl II 2017, 247).
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BFH: Beginn des Begünstigungszeitraums für die Einkommensteuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer

Der Begünstigungszeitraum des § 35b Satz 1 des Einkommensteuergesetzes beginnt mit Entstehung der Erbschaftsteuer (§ 9 des Erbschaftsteuergesetzes), regelmäßig mit dem Tod des Erblassers.
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BFH: Steuervergütung im Einzelfall nach § 163 AO

NV: Die Frage, ob unter den Umständen des Einzelfalls aus Billigkeitsgründen eine Steuervergütung nach § 163 der Abgabenordnung (AO) gewährt werden kann, obwohl das Alkoholsteuergesetz keine Entlastungsvorschrift für die steuerfreie Verwendung von versteuertem Alkohol enthält, ist nicht klärungsbedürftig. Die Vorschrift des § 163 AO regelt gerade Fälle, in denen die Steuer im Einzelfall niedriger festgesetzt werden kann, und lässt damit in besonders gelagerten Ausnahmefällen Abweichungen von der gesetzlich geregelten Steuerhöhe zu.