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BFH: Kein Recht zur Verweigerung einer Auskunft nach Art. 15 DSGVO aufgrund fehlender Beschränkung des Antrags
NV: Ein Auskunftsbegehren gemäß Art. 15 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung --DSGVO--) gilt nicht bereits als exzessiv im Sinne von Art. 12 Abs. 5 Satz 2 DSGVO, wenn die betroffene Person Auskunft zu ihren personenbezogenen Daten begehrt, ohne dieses Begehren in sachlicher beziehungsweise zeitlicher Hinsicht zu beschränken.
BFH: Nichtzulassungsbeschwerde: Grundsätzliche Bedeutung; Verfahrensfehler
1. NV: Es ist in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs geklärt und damit nicht von grundsätzlicher Bedeutung, dass eine (finanzgerichtliche) Klage auf Schadenersatz nach Art. 82 der Datenschutz-Grundverordnung unzulässig ist, wenn es an einer vorherigen Ablehnung des Anspruchs seitens der Finanzbehörde und damit an einer für die Klageerhebung notwendigen Beschwer fehlt.
BMF: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes
Die derzeit geltenden gesetzlichen Steuersätze in § 11 Absatz 1 des Luftverkehrsteuergesetzes sollen zum 1. Juli 2026 auf das Niveau der gesetzlichen Luftverkehrsteuersätze vor dem 1. Mai 2024 gesenkt werden.
Niedersächsisches FG: Keine elektronische Kommunikation mit den Finanzbehörden mit qualifizierter elektronischer Signatur oder über das besondere elektronische Behördenpostfach
Das Niedersächsische FG hat mit Urteil vom 12. Februar 2026 (2 K 152/25) entschieden, dass ein Einspruch, der aus einem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) oder einem besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt) über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) gegen einen Verwaltungsakt eingelegt wird, formunwirksam ist.
EuGH: Kündigung einer Mitarbeiterin in einer katholischen Einrichtung
Mit Urteil vom 17. März 2026 (RS C-258/24 | Katholische Schwangerschaftsberatung) hat der EuGH entschieden, dass eine katholische Einrichtung einer Mitarbeiterin nicht ohne Weiteres aus dem alleinigen Grund kündigen kann, dass sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist.
BAG: Verdrängungswirkung bei Tarifverträgen über gemeinsame Einrichtungen
Tarifverträge über gemeinsame Einrichtungen nach § 4 Abs. 2 TVG werden von der Verdrängungswirkung des § 4a Abs. 2 Satz 2 TVG nicht erfasst.
BSG: Arbeitsunfall bei unternehmensinternem Fußballturnier
1. Nutzt ein Unternehmen eine Sportveranstaltung gezielt als Werbeplattform, kann bei den sportlichen Aktivitäten der teilnehmenden Beschäftigten ein sachlicher Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit auch bei Wettkämpfen bestehen.
BFH: Erhebung von pauschaler Lohnsteuer durch Haftungsbescheid
NV: Pauschale Lohnsteuer kann (nur) durch Nachforderungsbescheid (Steuerbescheid), nicht aber durch Haftungsbescheid geltend gemacht werden.
BFH: Festsetzung von Verspätungszuschlägen zur Einkommensteuer für 2018 und 2019
1. NV: Für den Veranlagungszeitraum 2018 ist ein Verspätungszuschlag zur Einkommensteuer gemäß § 152 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) festzusetzen, wenn die Steuererklärung durch einen beauftragten Steuerberater erst nach Ablauf der am 29.02.2020 endenden Abgabefrist abgegeben worden ist.
BFH: Vorzeitige Rückübertragung eines Erbbaurechts gegen Entschädigung
1. NV: Wird im Zuge einer vorzeitigen Rückübertragung eines Erbbaurechts nach den tatrichterlichen Feststellungen eine Entschädigung dafür gezahlt, dass der Erbbauberechtigte dieses Recht nicht mehr zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nutzen kann, kann eine nach § 24 Nr. 1 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerbare Entschädigung vorliegen.
BFH: Erhebung von pauschaler Lohnsteuer durch Haftungsbescheid
NV: Pauschale Lohnsteuer kann (nur) durch Nachforderungsbescheid (Steuerbescheid), nicht aber durch Haftungsbescheid geltend gemacht werden.
BFH zur vorschriftsmäßigen Besetzung eines Gerichts
NV: Ein Richter, der in der mündlichen Verhandlung für eine nicht nur unerhebliche Zeit einschläft, ist abwesend, wenn er dadurch wesentlichen Vorgängen nicht mehr folgen kann, so dass das erkennende Gericht dann nicht mehr im Sinne von § 119 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung vorschriftsmäßig besetzt ist.
BFH zur erweiterten Kürzung in den Fällen einer Betriebsaufspaltung
1. NV: Die Überlassung eines Grundstücks im Rahmen einer Betriebsaufspaltung schließt eine erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes aus (Bestätigung der Rechtsprechung).
BFH zur Ausübung des Vorsteuerabzugs
NV: Die Revision wird zur Klärung der Rechtsfrage zugelassen, ob ein nach § 16 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes abziehbarer Vorsteuerbetrag bereits für den Besteuerungszeitraum des Leistungsbezugs vorliegt, wenn das während dieses Besteuerungszeitraums zugegangene Abrechnungsdokument nicht über die erforderlichen Angaben verfügt, damit es als berichtigungsfähige Rechnung angesehen werden kann (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 20.10.2016 - V R 26/15, BFHE 255, 348, BStBl II 2020, 593, Leitsatz 2), und dem Leistungsempfänger eine hierauf bezogene Berichtigung erst nach Ablauf des Voranmeldungs- und Besteuerungszeitraums des Leistungsbezugs zugeht (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union Senatex vom 15.09.2016 - C-518/14, EU:C:2016:691, und zuletzt Urteil des Gerichts der Europäischen Union Dyrektor Krajowej Informacji Skarbowej vom 11.02.2026 - T-689/24, EU:T:2026:113).
BAG zur Beteiligung des Betriebsrats bei der Umgruppierung von Arbeitnehmern
1. Die Beteiligung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren iSv. § 83 Abs. 3 ArbGG richtet sich nach dem materiellen Recht. Für das verfahrensrechtliche Rechtsverhältnis ist maßgebend, wer materiellrechtlich berechtigt oder verpflichtet ist. Der Rechtsnachfolger tritt in die verfahrensrechtliche Stellung ein, ohne dass es einer gesonderten Handlung bedarf (Rn. 11).
BMF: Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken als tauschähnlicher Umsatz
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 3. März 2026 (III C 3 - S 7117-e/00003/005/058) zur Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken als tauschähnlichem Umsatz unter Berücksichtigung des BFH-Urteils vom 30. Juni 2022, V R 25/21 Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.
Anm. zu BAG: Gleichbehandlungsgrundsatz bei Anlehnung an TV
Das BAG hat mit Urteil vom 11.12.2025 (6 AZR 47/25) entschieden, dass sich ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber, der seinen Arbeitnehmern in enger Anlehnung an einen Tarifvertrag eine freiwillige Leistung nach einem generalisierenden Prinzip gewährt, sich damit dem Regelungszweck dieses Tarifvertrags unterwerfe; ein eigenständig von ihm aufgestellter zusätzlicher und im Widerspruch zum tariflichen Zweck stehender Regelungszweck könne dann eine Ungleichbehandlung von Mitarbeitern nicht rechtfertigen (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
Anm. zu BAG: Anfechtung einer Betriebsratswahl
Digitale Plattformarbeit mit Lieferfahrern bedeutet nicht automatisch, dass in jedem Liefergebiet ein eigener Betriebsrat gewählt werden kann. Das BAG präzisiert mit Urteil v. 28.1.2026 (7 ABR 23/24) die Voraussetzungen für betriebsratsfähige Organisationseinheiten bei App-basierten Arbeitsmodellen (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
BFH: Ertragsteuerrechtliche Organschaft; Anforderungen an die tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags
1. Die tatsächliche Durchführung des Gewinnabführungsvertrags nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes bezieht sich nicht nur auf die Erfüllung der aus dem Gewinnabführungsvertrag resultierenden Forderungen und Verbindlichkeiten, sondern setzt zusätzlich voraus, dass diese Forderungen und Verbindlichkeiten in den Jahresabschlüssen gebucht werden (Bestätigung des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 02.11.2022 - I R 37/19, BFHE 278, 480, BStBl II 2023, 409).
BFH: Auslagerung des Spielbetriebs durch einen Sportverein
Überträgt ein Sportverein die Durchführung eines Spielbetriebs und die Erbringung der damit verbundenen entgeltlichen Leistungen auf eine von ihm gegründete GmbH zur Vermeidung eines mit dem Spielbetrieb verbundenen Haftungsrisikos, führt die unentgeltliche Überlassung einer Stadiontribüne und einer Flutlichtanlage nicht zu einer Entnahmebesteuerung nach § 3 Abs. 9a UStG, aber gleichwohl zu einer Änderung der Verhältnisse im Sinne des § 15a UStG.
BFH zu den Anforderungen an die satzungsmäßige Vermögensbindung
Die satzungsmäßige Vermögensbindung ist gegeben, wenn in der Satzung entweder der steuerbegünstigte Verwendungszweck genau bestimmt wird oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder juristische Person des öffentlichen Rechts hinreichend benannt wird, der das Vermögen nach Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen Zwecks für steuerbegünstigte Zwecke übertragen werden soll.
BFH: Umsatzsteuer und Transfergesellschaft
1. Übernimmt ein zur Arbeitsförderung zugelassener Träger die Durchführung einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit im Sinne des § 111 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 SGB III aus Anlass einer betrieblichen Restrukturierung für den bisherigen Arbeitgeber aufgrund eines zwischen ihm und dem Arbeitgeber abgeschlossenen Durchführungsvertrags, erbringt er an diesen eine Leistung, zu deren Entgelt auch Aufstockungsbeträge gehören.
BFH zur formellen Satzungsmäßigkeit
1. Materielle Fehler im Sinne des § 60a Abs. 5 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) sind Fehler im Feststellungsbescheid nach § 60a Abs. 1 AO, die allein die formelle Satzungsmäßigkeit betreffen.
BFH: Ratenweise Erfüllung einer Abfindung für einen lebzeitigen Pflichtteilsverzicht
Abfindungen, die für einen lebzeitigen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsverzicht gezahlt werden, sind nicht einkommensteuerbar, auch wenn sie in Raten geleistet werden.