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BFH: Verhältnis von § 4 Abs. 2 Satz 3 UmwStG 2006 zu § 9 Nr. 2a Satz 1 GewStG
1. § 4 Abs. 2 Satz 3 des Umwandlungssteuergesetzes 2006 (UmwStG 2006) ermöglicht seinem unmissverständlichen Wortlaut nach die Anrechnung des Zeitraums der Zugehörigkeit des eingebrachten Wirtschaftsguts (nur), wenn die Dauer der Zugehörigkeit des Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen für die Besteuerung bedeutsam ist. Letzteres betrifft aber nicht die Situation des gewerbesteuerrechtlichen Schachtelprivilegs nach § 9 Nr. 2a Satz 1 des Gewerbesteuergesetzes, weil dafür alleine der Beginn des Erhebungszeitraums, also ein Zeitpunkt und eben nicht ein Zeitraum, rechtsfolgenauslösend ist (Bestätigung der Senatsurteile vom 11.07.2023 - I R 21/20, BFHE 281, 424, BStBl II 2024, 413; vom 11.07.2023 - I R 36/20, BFHE 281, 439, BStBl II 2024, 419; vom 11.07.2023 - I R 40/20, BFHE 281, 453, BStBl II 2024, 434, und vom 11.07.2023 - I R 45/20, BFHE 281, 463, BStBl II 2024, 438).
BFH zur Umsatzbesteuerung von Leistungen eines gemeinnützigen Sportvereins
1. Die Verwaltungspraxis zur Nichtsteuerbarkeit der von Sportvereinen gegenüber ihren Mitgliedern erbrachten Leistungen widerspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und dem Unionsrecht.
BFH: Kein Recht zur Verweigerung einer Auskunft nach Art. 15 DSGVO bei Kenntnis des Betroffenen von den personenbezogenen Daten
NV: Der Verantwortliche kann sich zur Begrenzung des Auskunftsrechts nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung nicht darauf berufen, dass der Betroffene über die begehrten Informationen bereits verfügt (Anschluss an Senatsurteil vom 09.09.2025 - IX R 26/22, Rz 30).
BFH: Keine Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit der Virtuellen Automatensteuer
Die Regelungen zur Virtuellen Automatensteuer im Rennwett- und Lotteriegesetz verstoßen weder gegen Verfassungsrecht noch gegen Unionsrecht.
BFH: Keine Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit der Virtuellen Automatensteuer
Die Regelungen zur Virtuellen Automatensteuer im Rennwett- und Lotteriegesetz verstoßen weder gegen Verfassungsrecht noch gegen Unionsrecht.
BFH: Kein ermäßigter Steuersatz bei Auszahlung einer Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung, die auf der Ausübung eines freien Kapitalwahlrechts des früheren Arbeitnehmers beruht
NV: Kapitalleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung, die auf der Ausübung eines freien Kapitalwahlrechts des Steuerpflichtigen beruhen, sind nicht als "außerordentliche Einkünfte" nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes (Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten) anzusehen (Anschluss an Senatsurteil vom 30.10.2025 - X R 25/23).
BGH zur Auslegung einer Vergütungsvereinbarung
a) Die Vergütungsvereinbarung muss in der Textform genügender Weise auch den Anwendungsbereich der Honorarabrede erkennen lassen.
BAG: Eingruppierung eines Beschäftigten in einer Serviceeinheit
Eine "große Geschäftsstelle bzw. Serviceeinheit" iSd. Protokollerklärung zu Entgeltgruppe 9b TV-L ist grundsätzlich dann anzunehmen, wenn der dort bestehende Arbeitskräftebedarf - umgerechnet in Vollzeitäquivalente - den Mindestwert von drei Beschäftigten erheblich überschreitet. Das setzt voraus, dass dieser Mindestwert um das Dreifache überschritten ist (Rn. 32).
BAG: Eingruppierung eines Beschäftigten in einer Serviceeinheit
Eine "große Geschäftsstelle bzw. Serviceeinheit" iSd. Protokollerklärung zu Entgeltgruppe 9b TV-L ist grundsätzlich dann anzunehmen, wenn der dort bestehende Arbeitskräftebedarf - umgerechnet in Vollzeitäquivalente - den Mindestwert von drei Beschäftigten erheblich überschreitet. Das setzt voraus, dass dieser Mindestwert um das Dreifache überschritten ist (Rn. 32).
BFH: Aktivierung der Beteiligung an einer Instandhaltungsrückstellung
NV: Ein bilanzierender Gewerbetreibender, der Eigentümer einer Eigentumswohnung ist und der Zahlungen in eine von der Wohnungseigentümergemeinschaft gebildete Instandhaltungsrückstellung geleistet hat, muss seine Beteiligung an der Instandhaltungsrückstellung --trotz der Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes durch das Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze vom 26.03.2007 (BGBl I 2007, 370)-- mit dem Betrag der geleisteten und noch nicht verbrauchten Einzahlungen aktivieren (Bestätigung der Rechtsprechung).
BFH: Fremdüblichkeit der Verzinsung einer auf Entgeltumwandlung beruhenden Direktzusage
1. Bei der Prüfung der Fremdüblichkeit der Verzinsung einer durch Gehaltsumwandlung finanzierten Direktzusage zugunsten eines Gesellschafter-Arbeitnehmers ist der Zinsfuß, der für das Versorgungskapital einer arbeitgeberfinanzierten Direktzusage zugunsten eines im gleichen Betrieb beschäftigten gesellschaftsfremden Arbeitnehmers vereinbart worden ist, kein geeigneter Vergleichsmaßstab.
BFH: Fremdüblichkeit einer auf Entgeltumwandlung beruhenden Pensionszusage
1. Wird die einem angestellten Gesellschafter-Geschäftsführer zugesagte Pension ausschließlich durch Entgeltumwandlung finanziert, ist die Zusage auch dann fremdüblich, wenn sie ohne Einhaltung einer Probezeit und unmittelbar oder kurze Zeit nach Neugründung der Gesellschaft erteilt wird (Übertragung der Grundsätze zur Erdienbarkeit im Senatsurteil vom 07.03.2018 - I R 89/15, BFHE 261, 110, BStBl II 2019, 70). Voraussetzung hierfür ist aber, dass für den Arbeitgeber kein signifikantes Risiko besteht, die künftigen Versorgungsansprüche mitfinanzieren zu müssen (zum Beispiel wegen Vereinbarung einer über dem risikoarmen Marktzins liegenden Garantieverzinsung).
BFH zur teilentgeltlichen Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG; Anwendung der sogenannten modifizierten Trennungstheorie
1. Bei der teilentgeltlichen Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist der Gewinn nicht nach der sogenannten strengen Trennungstheorie, sondern nach der sogenannten modifizierten Trennungstheorie mit anteiliger Zuordnung des Buchwerts bis zur Höhe des Teilentgelts zu ermitteln.
BFH: Korrektur einer Kindergeldfestsetzung infolge einer Änderung der Verhältnisse
1. NV: Eine für den Kindergeldanspruch erhebliche, eine Korrektur nach § 70 Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes eröffnende Änderung der Verhältnisse kann vorliegen, wenn ein sich in einem weiteren Abschnitt der beruflichen Ausbildung befindliches volljähriges Kind seine Erwerbstätigkeit über die Unschädlichkeitsgrenze von 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit hinaus ausweitet.
BFH: Erstmalige Anwendung des § 4f EStG bei Übertragung von Pensionsverpflichtungen
NV: § 4f des Einkommensteuergesetzes (EStG) i.d.F. des AIFM-Steuer-Anpassungsgesetzes vom 18.12.2013 (BGBl I 2013, 4318) --AIFM-StAnpG-- findet gemäß § 52 Abs. 12c EStG i.d.F. des AIFM-StAnpG --seit dem 31.07.2014: § 52 Abs. 8 (Satz 1) EStG-- erstmals Anwendung auf Schuldübernahmen, Schuldbeitritte und Erfüllungsübernahmen, die in einem nach dem 28.11.2013 endenden Wirtschaftsjahr erfolgen (Anschluss an Urteil des Bundesfinanzhofs vom 20.03.2025 - IV R 27/22, BStBl II 2025, 697).
Anm. zu LAG Baden-Württemberg: Augen auf bei Ausschlussfristen – auch im Zusammenhang mit laufenden Arbeitsgerichtsprozessen
Das LAG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 28.1.2026 (4 Sa 41/25) entschieden, dass bei zweistufigen Ausschlussfristen die Einhaltung der zweiten Stufe (gerichtliche Geltendmachung) nicht fortwirkt, wenn die Klage als unzulässig abgewiesen wird und gegen dieses Urteil keine Berufung eingelegt wird oder nicht zumindest zeitnah eine erneute (zulässige) Klage erhoben wird, die geeignet ist, eine materielle Klärung der Anspruchsberechtigung herbeizuführen.
BFH: Feier des Arbeitgebers anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers führt nicht zu Arbeitslohn
1. Aufwendungen des Arbeitgebers für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers in den Ruhestand führen bei dem zu Verabschiedenden nicht zu Arbeitslohn, wenn es sich bei der Veranstaltung um ein Fest des Arbeitgebers handelt (Anschluss an Senatsurteil vom 28.01.2003 - VI R 48/99, BFHE 201, 283, BStBl II 2003, 724; entgegen R 19.3 Abs. 2 Nr. 3 der Lohnsteuer-Richtlinien).
BFH: Hochpreisiges Wohnmobil als Gegenstand des täglichen Gebrauchs
1. Bei Gegenständen des täglichen Gebrauchs im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes muss es sich bei objektiver Betrachtung um Gebrauchsgegenstände handeln, die dem Wertverzehr unterliegen und/oder kein Wertsteigerungspotenzial aufweisen (Anschluss an Senatsurteile vom 29.10.2019 - IX R 10/18, BFHE 266, 560, BStBl II 2020, 258, Rz 30 f., sowie vom 24.05.2022 - IX R 22/21, BFHE 277, 237, BStBl II 2023, 108, Rz 29).
BMF: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts
Mit BMF-Schreiben vom 23. Februar 2026 (III C 3 - S 7532/00030/005/206) werden zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts aktualisierte Vordruckmuster bereitgestellt.
BMF: Hinweise auf die wesentlichen Rechte und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Außenprüfung
Mit BMF-Schreiben vom 23. Februar 2026 (IV D 2 - S 0403/00009/001/031) wurde zu den Hinweisen auf die wesentlichen Rechte und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Außenprüfung (§ 5 Absatz 2 Satz 2 BpO 2000) Stellung genommen.
BMF: Konsultationsvereinbarung bezüglich Rentenzahlungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder sowie Rentenzahlungen einer kommunalen oder kirchlichen Zusatzversorgungseinrichtung
Mit BMF-Schreiben vom 19. Februar 2026 (IV B 2 - S 1301-AUT/00983/013/011) wurde die Konsultationsvereinbarung bezüglich Rentenzahlungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder sowie Rentenzahlungen einer kommunalen oder kirchlichen Zusatzversorgungseinrichtung bekannt gegeben.
BMF: Bekanntgabe des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes und der amtlich bestimmten Schnittstelle für Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern
Mit BMF-Schreiben vom 14. Januar 2026 (IV D 3 - S 1316/00708/051/005) wird der amtlich vorgeschriebene Datensatz gemäß § 5 Absatz 1 Satz 2 FKAustG bekanntgegeben.
BMF: Bekanntgabe des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes und der amtlich bestimmten Schnittstelle für Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern
Mit BMF-Schreiben vom 14. Januar 2026 (IV D 3 - S 1316/00708/051/004) wird der amtlich vorgeschriebene Datensatz gemäß § 12 Satz 2 KStTG bekanntgegeben.
BAG zur Begrenzung der Betriebsrentenanpassung
§ 30c Abs. 1 BetrAVG ermöglicht eine Begrenzung der Anpassung auf 1 vH gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 BetrAVG nur für laufende Leistungen, die auf Zusagen beruhen, die dem Arbeitnehmer nach dem 31. Dezember 1998 neu und unabhängig von einer etwaig bereits bestehenden Zusage erteilt wurden.