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BGH: Keine Unterschriftsersetzung durch Verhinderungsvermerk bei nur kurzfristiger Verhinderung eines mitwirkenden Richters
Die nur kurzfristige Verhinderung eines mitwirkenden Richters reicht für die wirksame Ersetzung seiner Unterschrift durch einen Verhinderungsvermerk des Vorsitzenden nach § 315 Abs. 1 Satz 2 ZPO nicht aus.
BAG: Pflicht zur Anpassungsprüfung und -entscheidung
1. Eine Klagerücknahme gemäß § 269 Abs. 1 ZPO kann auch durch schlüssiges Verhalten erklärt werden; erforderlich ist aber, dass das Verhalten der Partei den Willen zur Rücknahme eindeutig und unzweifelhaft ergibt (Rn. 14).
BAG: Rückzahlung von Fortbildungskosten
1. Die Wirksamkeit einer in einem vorformulierten Fortbildungsvertrag getroffenen Abrede über die Rückzahlung von Fortbildungskosten ist anhand von § 305c Abs. 2, §§ 306, 307 bis 309 BGB zu beurteilen (Rn. 12).
BAG: Anspruch des Arbeitnehmers auf Absicherung des Wertguthabens
1. Der Arbeitgeber kann den nach § 8a Abs. 4 Satz 1 und 2 AltTZG bestehenden und geltend gemachten Anspruch des Arbeitnehmers auf Absicherung des Wertguthabens selbst dann nicht durch den verspäteten Nachweis einer Insolvenzsicherung gemäß § 8a Abs. 3 AltTZG abwenden, wenn durchweg eine geeignete Insolvenzsicherung nach § 8a Abs. 1 AltTZG bestand. Hat der Arbeitgeber die besondere Sicherheit in Höhe des Wertguthabens geleistet, kann er jedoch die Freigabe der bereits erbrachten allgemeinen Sicherheit verlangen.
Anm. zu LAG Hamm: Das an einen Chefarzt gerichtete Verbot eines kirchlichen Arbeitgebers, medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche in einer genehmigten Nebentätigkeit durchzuführen, ist unwirksam.
Das LAG Hamm hat mit Urteil v. 5.2.2026 (18 SLa 685/25) in einer viel beachteten Berufungssache zur arbeitsrechtlichen Zulässigkeit arbeitgeberseitiger Weisungen an einen Chefarzt im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen entschieden. Gegenstand des Verfahrens waren zwei Weisungen, die sowohl die Tätigkeit des Arztes im Krankenhaus als auch seine grundsätzlich genehmigten Nebentätigkeiten betrafen. Während das LAG Hamm die Dienstanweisung für die Tätigkeit als angestellter Arzt bestätigte, erklärte es die Einschränkung der Nebentätigkeit für unwirksam. Die schriftlichen Urteilsgründe liegen bislang noch nicht vor (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
BFH: Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung
Ein im Zeitpunkt des Erwerbs noch nicht im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchrecht ist als Gegenleistung für den Verkauf eines Erbbaurechts in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen.
BFH zur Selbstunterhaltsfähigkeit eines volljährigen Kindes mit Behinderung im Kindergeldrecht
1. Mehraufwendungen für eine rollstuhlgerechte Wohnung sind bei der Prüfung, ob ein volljähriges Kind aufgrund seiner Gehbehinderung gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes zum Selbstunterhalt außerstande ist, als behinderungsbedingter Mehrbedarf in Abzug zu bringen.
BFH: Betriebsaufgabe im Insolvenzverfahren
1. Nach Insolvenzeröffnung ist die Einkommensteuerschuld zunächst nach einkommensteuerrechtlichen Kriterien einheitlich zu ermitteln, sodann nach insolvenzrechtlichen Kriterien im Verhältnis der jeweiligen Einkünfte auf die verschiedenen insolvenzrechtlichen Vermögensbereiche aufzuteilen.
BFH: Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
1. Die Zinsen für eine Erstattung von Gewerbesteuer nach § 233a der Abgabenordnung (AO) sind bei der steuerlichen Gewinnermittlung als Betriebseinnahme zu erfassen.
BFH: Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bei übernommenem Wohnungsrecht
Übernimmt der Käufer eines Grundstücks ein persönliches Wohnungsrecht, erhöht sich die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer um den kapitalisierten Wert des Wohnungsrechts. Bei dem persönlichen Wohnungsrecht handelt es sich nicht um eine dauernde Last im Sinne des § 9 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 des Grunderwerbsteuergesetzes.
BFH: Pflicht zur elektronischen Kommunikation nach § 52d FGO; Wiedereinsetzung in die Wiedereinsetzungsfrist
1. NV: Für Steuerberater besteht seit dem 01.01.2023 die grundsätzliche Pflicht, vorbereitende Schriftsätze an das Gericht als elektronisches Dokument über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach zu übermitteln.
BFH: Kein ermäßigter Steuersatz bei Auszahlung einer Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung, die auf der Ausübung eines freien Kapitalwahlrechts des früheren Arbeitnehmers beruht
Kapitalleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung, die auf der Ausübung eines freien Kapitalwahlrechts des Steuerpflichtigen beruhen, sind keine "außerordentlichen Einkünfte" nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes (Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten).
BFH: Rückwirkender Widerruf eines Bewilligungsbescheides kein rückwirkendes Ereignis
1. Die Niedersachsen-Soforthilfe Corona (mit finanzieller Unterstützung des Bundes) für die Monate April, Mai und Juni 2020 ist eine steuerbare und steuerpflichtige Betriebseinnahme.
BFH: Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts bei unterbliebenem Wechsel der ehrenamtlichen Richter nach Vertagung der mündlichen Verhandlung
Ergeht nach Schluss der mündlichen Verhandlung der Beschluss, dass die Verhandlung vertagt und ein neuer Termin von Gerichts wegen bestimmt wird, kann grundsätzlich nicht davon ausgegangen werden, dass das Finanzgericht die Absicht hatte, die mündliche Verhandlung lediglich zu unterbrechen.
BFH: Minderung der Bemessungsgrundlage durch Herstellerrabatte auf Arzneimittel
NV: Durch die Rechtsprechung ist nicht nur geklärt, dass die Bemessungsgrundlage der Arzneimittellieferungen von pharmazeutischen Unternehmen an eine Apotheke um die später an zentrale Abrechnungsstellen der Apotheken oder Unternehmen der privaten Krankenversicherung gezahlten Abschläge nach § 130a Abs. 1 des Sozialgesetzbuches Fünftes Buch und § 1 des Gesetzes über Rabatte von Arzneimitteln zu mindern ist, sondern weitergehend auch, dass der Abschlag zur Ermittlung der umsatzsteuerrechtlichen Bemessungsgrundlage in einen Entgelt- und einen Umsatzsteueranteil aufzuteilen ist.
BFH: Wiedereinsetzung aufgrund fehlender Verfügbarkeit des beSt
1. NV: Ist ein Urteil eines Finanzgerichts kumulativ auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt (Mehrfachbegründung), kann die Revision nur dann zugelassen werden, wenn hinsichtlich eines jeden dieser Gründe ein Zulassungsgrund dargelegt wird und gegeben ist (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs). Dies gilt auch in dem Fall, in dem das Finanzgericht die Klage als unzulässig angesehen hat, hilfsweise aus materiell-rechtlichen Gründen zudem die Begründetheit verneint und den Urteilstenor entsprechend gefasst hat.
BFH zur Grundsteuer: Bodenrichtwert bei Entwicklungszustand "Land- und Forstwirtschaft"
1. Unterschiede zwischen den Entwicklungszuständen des Bodenrichtwertgrundstücks und des zu bewertenden Grundstücks (§ 247 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Bewertungsgesetzes --BewG--) sind nur dann zu berücksichtigen, wenn kein gültiger Bodenrichtwert gemäß § 247 Abs. 1 Satz 1 BewG existiert. Liegt ein Bodenrichtwert für den relevanten Entwicklungszustand vor, ist dieser maßgeblich.
BAG: Verdrängung von Tarifverträgen nach § 4a Abs. 2 Satz 2 TVG; Unterlassungsanspruch der Gewerkschaft; Bestimmtheit von Unterlassungsanträgen
1. Ein Unterlassungsantrag, mit dem sich eine Gewerkschaft gegen die Nichtanwendung ihrer Tarifverträge aufgrund einer (behaupteten) Verdrängung nach § 4a Abs. 2 Satz 2 TVG wendet, ist auch ohne namentliche Benennung der Gewerkschaftsmitglieder hinreichend bestimmt iSd. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (Rn. 17 ff.).
Anm. zu BAG: Sicherheitskontrolle am Flughafen mit Kopftuch
Das BAG hat mit Urteil vom 29.1.2026 (8 AZR 49/25) entschieden, dass eine Tätigkeit als Luftsicherheitsassistentin an der Passagier- und Gepäckkontrolle eines Flughafens grundsätzlich mit einem religiösen Kopftuch erbracht werden darf. Lehnt der Arbeitgeber eine Bewerbung ab, weil die Bewerberin ein solches Kopftuch trägt, liege darin eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung auf Grund der Religion (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
BAG: Anspruch auf ein tarifliches 13. Monatseinkommen im Baugewerbe
1. § 2 Abs. 5 Halbs. 2 Alt. 3 TV 13. Monatseinkommen gewährt Arbeitnehmern, die wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit die im Tarifvertrag geforderte Arbeitsleistung an mindestens zehn Arbeitstagen im Bezugszeitraum nicht erbringen konnten, einen Anspruch auf ein 13. Monatseinkommen, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf einen "Arbeitsunfall bei ihrer Tätigkeit" zurückzuführen ist. Die Tarifvertragsparteien haben damit an den Rechtsbegriff des Arbeitsunfalls im engeren Sinne entsprechend dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung angeknüpft (Rn. 14 ff.).
BMF: Monatlich fortgeschriebene Übersicht Umsatzsteuer-Umrechnungskurse 2026
Mit BMF-Schreiben vom 2. Februar 2026 - III C 3 - S 7329/00014/008/002 - wird die fortgeschriebene Übersicht für das Jahr 2026 über die gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG monatlich festgesetzten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse vorgelegt.
BAG zur Verhältnismäßigkeit einer vereinbarten Probezeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis
Für die Verhältnismäßigkeit einer vereinbarten Probezeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis iSv. § 15 Abs. 3 TzBfG gibt es keinen Regelwert. Die Prüfung der Verhältnismäßigkeit erfordert vielmehr sowohl eine Berücksichtigung der erwarteten Dauer der Befristung als auch der Art der Tätigkeit unter Einbeziehung aller Umstände des Einzelfalls.
BAG: Gesamtzusage betrieblicher Altersversorgung mit gespaltener Rentenformel
Eine Gesamtzusage mit gespaltener Rentenformel, in der über eine mögliche Anhebung der Höchstgrenze des oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegenden Versorgungsteils "zu gegebener Zeit" zu entscheiden ist, enthält den Vorbehalt eines Rechts zur einseitigen Leistungsbestimmung, die gemäß § 315 Abs. 1 BGB im Zweifel nach billigem Ermessen zu treffen ist.
BMF: Gesamtübersicht 2025 der Umsatzsteuer-Umrechnungskurse
Mit BMF-Schreiben vom 3. Februar 2026 - III C 3 - S 7329/00014/007/197 - wird die Gesamtübersicht für das Jahr 2025 über die gemäß § 16 Absatz 6 UStG monatlich bekannt gegebenen Umsatzsteuer-Umrechnungskurse veröffentlicht.