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Mitarbeiter:innen in einem farbenfroh beleuchteten Büro mit Glaswänden, einige im Gespräch oder an Arbeitsplätzen

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Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH zur VGA: Anscheinsbeweis für Privatnutzung eines betrieblichen Pkw

Die durch die Besonderheiten des Ansatzes eines lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteils veranlasste Rechtsprechung des VI. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH), wonach der Anscheinsbeweis lediglich dafür streitet, dass ein vom Arbeitgeber zur privaten Nutzung überlassener Dienstwagen auch tatsächlich privat genutzt wird, nicht aber dafür, dass dem Arbeitnehmer überhaupt ein Dienstwagen aus dem vom Arbeitgeber vorgehaltenen Fuhrpark privat zur Verfügung steht (vgl. BFH-Urteile vom 21.04.2010 - VI R 46/08, BFHE 229, 228, BStBl II 2010, 848, und vom 06.10.2011 - VI R 56/10, BFHE 235, 383, BStBl II 2012, 362), ist auf den Fall einer unbefugten Privatnutzung eines dem Gesellschafter-Geschäftsführer von der Gesellschaft zur Nutzung überlassenen betrieblichen Fahrzeugs nicht zu übertragen.
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BFH zum Inhalt der Bescheinigung nach § 27 Abs. 3 Satz 1 KStG bei Übernahme einer dauerdefizitären Tätigkeit für die Trägerkörperschaft durch einen BgA

Die Angabe eines Zahlungstags für eine verdeckte Gewinnausschüttung, die in der Übernahme einer verlustbringenden Tätigkeit durch einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) für die Trägerkörperschaft besteht, ist in einer Bescheinigung gemäß § 27 Abs. 7 i.V.m. Abs. 3 des Körperschaftsteuergesetzes entbehrlich.
Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

BAG: Feststellung von Mehrheitstarifverträgen

1. Eine Rechtsbeschwerdebegründung nach § 94 Abs. 2 Satz 2 ArbGG muss angeben, welche rechtliche Bestimmung durch den angefochtenen Beschluss verletzt wurde und worin diese Verletzung bestehen soll. Das erfordert eine Auseinandersetzung mit den tragenden Gründen des angefochtenen Beschlusses (Rn. 14).
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BAG: Entgeltansprüche aufgrund einer Benachteiligung wegen des Geschlechts

Verlangt eine Arbeitnehmerin, die ein monatliches Grundgehalt erhält, mit einer Entgeltgleichheitsklage die Zahlun g des gleichen Stundenlohns, der sich aus dem Grundgehalt eines von ihr zum Vergleich herangezogenen Kollegen ergibt, muss sie - damit der im Rahmen einer solchen Klage erforderliche Entgeltvergleich bezogen auf den jeweiligen Stundensatz vorgenommen werden kann - darlegen, welcher Arbeitszeitumfang ihrer monatlichen Grundgehaltszahlung zugrunde lag.
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Anm. zu LAG Hamm: Formale Anforderungen an ein qualifiziertes Arbeitszeugnis

Das LAG Hamm hat mit Beschluss vom 19.2.2026 (9 Ta 319/25) entschieden, dass es zu den üblichen Mindestanforderungen gehört, dass ein Arbeitszeugnis mit einem ordnungsgemäßen Briefkopf ausgestaltet wird und auf einem Firmenbogen erteilt wird, sofern der Arbeitgeber solche benutzt (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
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BAG zum Anspruch auf eine Corona-Sonderzahlung

Gewährt ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber in enger Anlehnung an einen Tarifvertrag seinen Mitarbeitern eine freiwillige Leistung nach einem generalisierenden Prinzip, unterwirft er sich damit dem Regelungszweck dieses Tarifvertrags. Ein eigenständig von ihm aufgestellter zusätzlicher und im Widerspruch zum tariflichen Zweck stehender Regelungszweck kann dann eine Ungleichbehandlung von Mitarbeitern bzw. einer Gruppe von Mitarbeitern nicht rechtfertigen.
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BAG zur Beteiligung des Personalrats und der Gleichstellungsbeauftragten bei einer Probezeitkündigung

Eine Kündigung ist eine personelle Angelegenheit iSd. § 22 Abs. 1 LGG Bbg, vor deren Ausspruch die Gleichstellungsbeauftragte zu beteiligen ist.
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BGH zur Nutzung eines besonderen elektronischen Behördenpostfachs

a) § 130a Abs. 3 Satz 1 ZPO erfordert nicht, dass bei Nutzung eines besonderen elektronischen Behördenpostfachs als sicherem Übermittlungsweg die das elektronische Dokument einfach signierende Person mit derjenigen identisch ist, die es versendet.
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BFH: Entkräftung der Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO

NV: Legt der Steuerpflichtige einen Briefumschlag vor, der einen Aufdruck der Deutschen Post AG mit einem Datum ausweist, das vier Tage nach der Aufgabe zur Post liegt, ist die Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung entkräftet.
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BFH: Unzulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage gegen eine Prüfungsverfügung

1. NV: Das für eine Fortsetzungsfeststellungsklage gemäß § 100 Abs. 1 Satz 4 der Finanzgerichtsordnung erforderliche berechtigte Interesse muss vom Kläger dargelegt werden, es sei denn, es liegt offensichtlich vor.
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BGH: Schadensersatz aufgrund Pflichtverletzung bei Beratung eines rechtschutzversicherten Mandanten

Die Pflicht des Rechtsanwalts, seinem Mandanten gegenüber die Aussichtslosigkeit eines Klageantrags klar herauszustellen, besteht unabhängig davon, ob der Mandant rechtsschutzversichert ist oder nicht (Festhaltung BGH, Urteil vom 16. September 2021 - IX ZR 165/19, WM 2023, 91 Rn. 26 und 29).
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BGH: Keine formwirksame Einreichung eines elektronischen Dokuments im docx-Format

Bei der Regelung in § 2 Abs. 1 Satz 1 ERVV, wonach das elektronische Dokument im Dateiformat pdf zu übermitteln ist, handelt es sich um zwingendes Recht. Bei führender elektronischer Akte ist eine docx-Datei ein nicht formwirksam eingereichtes Dokument (im Anschluss an BAGE 178, 343 Rn. 12, 43 ff. [zu § 46c Abs. 2 ArbGG]; BVerwG, NVwZ 2023, 1823 Rn. 2 f., 8 ff. [zu § 55a Abs. 2 VwGO]; BFH, BFHE 2024, 834 Rn. 1, 3 ff. [zu § 52a Abs. 2 FGO]).
Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF: Anwendungsfragen zu § 55 Abs. 4 InsO

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 26. Februar 2026 (IV D 1 - S 0550/00425/001/002) das BMF-Schreiben zu Anwendungsfragen zu § 55 Abs. 4 InsO vom 11. Januar 2022 (BStBl I S. 116) und das BMF-Schreiben vom 20. Mai 2015 (BStBl I S. 476), das durch das BMF-Schreiben vom 18. November 2015 (BStBl I S. 886) ergänzt wurde, geändert.
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BMF: Gesetz für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität

Mit dem Gesetz für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität (Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz – ZFG) wird eine umfassende Modernisierung der Aufbau- und Ablauforganisation der Zollverwaltung eingeleitet. Zudem werden die Befugnisse der Zollverwaltung bei der Bekämpfung von internationaler Geldwäsche gestärkt sowie Maßnahmen zur Aufdeckung und Bekämpfung organisierter Kriminalität, einschließlich krimineller Finanzströme, umgesetzt.
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Anm. zu BAG: Anfechtung einer Betriebsratswahl

Digitale Plattformarbeit mit Lieferfahrern bedeutet nicht automatisch, dass in jedem Liefergebiet ein eigener Betriebsrat gewählt werden kann. Das BAG präzisiert mit Urteil v. 28.1.2026 (7 ABR 23/24) die Voraussetzungen für betriebsratsfähige Organisationseinheiten bei App-basierten Arbeitsmodellen (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
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Anm. zu BAG: Zum Vergütungsrisiko bei unwirksamer Arbeitgeberkündigung

Der Anspruch auf Annahmeverzugslohn gem. § 615 Satz 1 BGB ist für den Fall einer unwirksamen oder erst zu einem späteren Zeitpunkt wirksamen Arbeitgeberkündigung von den Arbeitsvertragsparteien nicht komplett im Voraus abdingbar. Dies entschied der 5. Senat des BAG auf Anfrage des 2. Senats mit Beschluss v. 19.2.2026 (5 AS 4/25) und änderte damit seine bisherige Auffassung (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
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Anm. zu LAG Düsseldorf: Einigungsstelle zu mobiler Arbeit - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

Das LAG Düsseldorf hat mit Beschluss v. 21.1.2026 (12 TaBV 66/25) entschieden, dass wenn streitig ist, ob das Mitbestimmungsrecht betreffend die Änderung der mobilen Arbeit den örtlichen Betriebsräten oder dem Gesamtbetriebsrat zusteht, die örtlichen Betriebsräte an einem Verfahren gem. § 100 ArbGG zwischen Arbeitgeberin und dem Gesamtbetriebsrat nicht beteiligt sind. Da es sich bei der mobilen Arbeit um eine teilmitbestimmte Angelegenheit handelt und die Arbeitgeberin frei über deren Einführung entscheiden kann, kann die Arbeitgeberin auch die Ebene der Mitbestimmung und damit das zuständige Betriebsratsgremium bestimmen (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
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BMF: Monatlich fortgeschriebene Übersicht Umsatzsteuer-Umrechnungskurse 2026

Mit BMF-Schreiben vom 2. März 2026 - III C 3 - S 7329/00014/008/017 - wird die fortgeschriebene Übersicht für das Jahr 2026 über die gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG monatlich festgesetzten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse vorgelegt.
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BMF: Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung

Mit BMF-Schreiben vom 27. Februar 2026 (IV D 1 - S 0062/00122/001/001) wurden Regelungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 122a geändert.
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BAG: Vergütungsanspruch eines freigestellten Betriebsratsmitglieds

Einzelfallentscheidung zu einem auf § 78 Satz 2 BetrVG iVm. § 611a Abs. 2 BGB gestützten Vergütungsanspruch eines freigestellten Betriebsratsmitglieds (Rn. 20 ff.)
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BVerwG: "Institutionelle Befangenheit" sämtlicher Richter eines zuständigen Gerichts

1. Die bloße Geltendmachung einer "institutionellen Befangenheit" sämtlicher Richter eines zuständigen Gerichts reicht für eine Verhinderung im Sinne von § 53 Abs. 1 Nr. 1 VwGO nicht aus. Erforderlich ist vielmehr der Nachweis einer erfolgreichen Ablehnung so vieler an einem Gericht tätiger Richter, dass die für eine Entscheidung notwendige Anzahl von Berufsrichtern nicht mehr erreicht wird.
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BFH: Darlegungserfordernisse bei PKH-Antrag im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren

NV: Innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist des § 116 Abs. 3 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) muss der Antragsteller zumindest in laienhafter Weise einen Zulassungsgrund im Sinne des § 115 Abs. 2 FGO darlegen.
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BFH: Streitwert eines datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs sowie eines nicht bezifferten Schadenersatzanspruchs nach der DSGVO; Streitwert bei unzulässigem Rechtsmittel

1. NV: Für ein vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit geführtes Verfahren, in dem ein auf Art. 15 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gestützter Auskunftsanspruch geltend gemacht wird, ist der Auffangstreitwert von 5.000 ¤ gemäß § 52 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes (GKG) zugrunde zu legen, es sei denn, es lässt sich ohne weitere Ermittlungen aus dem Antrag oder aus dem Vorbringen des Klägers eine hiervon betragsmäßig abweichende individuelle Bemessung des Streitwerts nachvollziehbar ableiten.
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BFH: Verhältnis von § 4 Abs. 2 Satz 3 UmwStG 2006 zu § 9 Nr. 2a Satz 1 GewStG

1. § 4 Abs. 2 Satz 3 des Umwandlungssteuergesetzes 2006 (UmwStG 2006) ermöglicht seinem unmissverständlichen Wortlaut nach die Anrechnung des Zeitraums der Zugehörigkeit des eingebrachten Wirtschaftsguts (nur), wenn die Dauer der Zugehörigkeit des Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen für die Besteuerung bedeutsam ist. Letzteres betrifft aber nicht die Situation des gewerbesteuerrechtlichen Schachtelprivilegs nach § 9 Nr. 2a Satz 1 des Gewerbesteuergesetzes, weil dafür alleine der Beginn des Erhebungszeitraums, also ein Zeitpunkt und eben nicht ein Zeitraum, rechtsfolgenauslösend ist (Bestätigung der Senatsurteile vom 11.07.2023 - I R 21/20, BFHE 281, 424, BStBl II 2024, 413; vom 11.07.2023 - I R 36/20, BFHE 281, 439, BStBl II 2024, 419; vom 11.07.2023 - I R 40/20, BFHE 281, 453, BStBl II 2024, 434, und vom 11.07.2023 - I R 45/20, BFHE 281, 463, BStBl II 2024, 438).