Aktuelle Meldungen
Produkte filtern
BFH zur Gebietskörperschaft als Besitzunternehmen einer Betriebsaufspaltung
NV: Zu einer Betriebsaufspaltung mit dem Eigenbetrieb einer Gebietskörperschaft als Besitzunternehmen, das das örtliche ("passive") Glasfaser-Breitbandnetz an eine KG (Betriebsunternehmen) verpachtet hat, an deren geschäftsführender Komplementärin die Gebietskörperschaft über eine zwischengeschaltete GmbH beteiligt ist.
BFH: Kein Billigkeitserlass von Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer auf Einkünfte eines Erben wegen langjähriger Dauer eines Erbscheinverfahrens
1. Auch ein Grundlagenbescheid, der viele Jahre nach Ende des Veranlagungszeitraums erlassen oder geändert wird, kann zu einer Zinspflicht unter Anwendung der Karenzzeit des § 233a Abs. 2 der Abgabenordnung führen (Festhaltung am Senatsurteil vom 01.06.2016 - X R 66/14, BFH/NV 2016, 1688, Rz 29 f.).
BFH zur Günstigerprüfung gemäß § 10a Abs. 2 EStG
1. Bei der Günstigerprüfung nach § 10a Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist die Differenz der tariflichen Einkommensteuer, die sich einerseits ohne und andererseits mit Abzug der Beiträge zur zusätzlichen Altersvorsorge als Sonderausgaben ergäbe, mit dem Zulageanspruch zu vergleichen.
BAG: Klageanpassung in der Revisionsinstanz; Umrechnung einer tariflichen Weihnachtszuwendung in eine Zeitgutschrift
1. Die Regelung des § 264 Nr. 3 ZPO lässt die Anpassung des Klageantrags an geänderte Verhältnisse zu. Die Norm bezweckt, Folgeprozesse zu vermeiden, die entstehen, wenn eine Klagepartei aufgrund einer während des Rechtsstreits eingetretenen Veränderung ihren Anspruch auf den ursprünglichen Klagegegenstand nicht mehr weiterverfolgen kann.
BAG: Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch im Falle einer Tarifkollision
Nach § 4a Abs. 2 Satz 2 TVG sind im Falle einer Tarifkollision nur die Rechtsnormen des Mehrheitstarifvertrags anwendbar. Die Wirkung der gesetzlichen Regelung ist auf die Verdrängung des Minderheitstarifvertrags beschränkt. Daraus folgt nicht die Anwendung des Mehrheitstarifvertrags auf die Arbeitsverhältnisse der Mitglieder der Gewerkschaft, die den verdrängten Tarifvertrag abgeschlossen hat.
BAG: Einreichung von Schriftsätzen über das besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO); Anspruch auf Nachteilsausgleich
Die Übermittlung eines nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehenen elektronischen Dokuments aus einem besonderen elektronischen Bürger- und Organisationenpostfach, das für eine juristische Person oder eine sonstige Vereinigung eingerichtet worden ist, verlangt nicht, dass die - einfach - signierende Person gesetzlicher Vertreter des Postfachinhabers ist.
BAG: Karenzentschädigung bei nachvertraglichem Wettbewerbsverbot
Leistungen aus einem Programm zur Gewährung virtueller Aktienoptionsrechte sind in die Berechnung der Karenzentschädigung nach § 74 Abs. 2, § 74b Abs. 2 HGB einzubeziehen, soweit die virtuellen Optionsrechte noch im laufenden Arbeitsverhältnis ausgeübt werden.
BFH: Keine rechtskrafthemmende Wirkung einer Anhörungsrüge; Statthaftigkeit der Anhörungsrüge gegen Entscheidungen des FG über Ablehnungsanträge
1. NV: Die Erhebung einer Anhörungsrüge hemmt den Eintritt der Rechtskraft und der Rechtswirkungen der angegriffenen Entscheidung nicht.
BSG zur Versicherungspflicht einer Hochzeitsrednerin
Das Halten von Hochzeitsreden auf freien Trauungen fällt weder als Kunst noch als Publizistik in den Schutzbereich der Künstlersozialversicherung.
Anm. zu BAG: Schadensersatzanspruch eines Arbeitnehmers wegen Verletzung der DSGVO
Das BAG hat mit Urteil v. 8.5.2025 (8 AZR 209/21) entschieden, dass ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Schadenersatz wegen einer Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung haben kann, wenn der Arbeitgeber personenbezogene Echtdaten innerhalb des Konzerns an eine andere Gesellschaft überträgt, um die cloudbasierte Software für Personalverwaltung „Workday“ zu testen (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
Niedersächsisches FG: Keine Verpflichtung des Betriebsstätten-Finanzamts zur sog. Schattenveranlagung bei fehlerhafter Einbehaltung der Lohnsteuer für beschränkt Steuerpflichtige
Das Niedersächsische FG hat mit Urteil vom 16.4.2025 (9 K 155/22) entschieden, dass der Haftungstatbestand mit dem Entstehen der Einkommensteuer mit Ablauf des Kalenderjahres (§ 36 Abs. 1 EStG) weiterhin an den Lohnsteueranspruch und nicht an den bereits entstandenen Einkommensteueranspruch anknüpft mit der Folge, dass damit die vorläufig entstandene Lohnsteuerschuld des Arbeitnehmers Grundlage der Haftung bleibt, und nicht dessen Einkommensteuerschuld.
BFH: Rechnungsanforderungen für den Vorsteuerabzug
NV: Die Berichtigung eines Dokuments, das dem nach der Rechtslage im Jahr 1999 für den Vorsteuerabzug maßgeblichen Schriftformerfordernis nicht entsprach, führte nicht zu einer Rechnungsberichtigung, sondern zu einer erstmaligen Rechnungserteilung.
BFH: Keine grundsätzliche Bedeutung bei sich in der Entscheidung eines konkreten Einzelfalls erschöpfender Bedeutung der Rechtssache; Divergenz
1. NV: Fragen, deren Beantwortung wesentlich von den Umständen des Einzelfalls abhängig ist, sind grundsätzlich nicht klärungsbedürftig und vermögen daher die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO nicht zu rechtfertigen.
BFH: Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO im finanzgerichtlichen Verfahren
Ein im gerichtlichen Verfahren gestellter Auskunftsanspruch nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) richtet sich nicht gegen den zur Entscheidung über den Rechtsstreit berufenen Spruchkörper, sondern gegen die Behördenleitung als Datenverantwortlichen im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
BFH: Freiwillige Zahlungen für kostenlose Angebote im Internet
NV: Die Revision wird zur Klärung der Rechtsfrage zugelassen, ob Zahlungen, die Besucher einer Website freiwillig an den Betreiber dieser Website leisten, in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einer sonstigen Leistung des Betreibers der Website stehen, wenn dieser dort einen kostenlos zu nutzenden Inhalt bereitstellt und über diese Website zur Finanzierung dieses Inhalts die Besucher der Website zu freiwilligen Zahlungen aufruft.
BFH: Betriebsausgabenabzug von Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Zinsswaps
1. Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Zinsswaps können als Betriebsausgaben abzugsfähig sein, soweit mit diesem ein betriebliches Zinsänderungsrisiko abgesichert werden soll.
BFH: Umfang des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO gegenüber dem Finanzamt
1. NV: Rechtliche Analysen als solche unterfallen nicht dem Auskunftsanspruch nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung, wohl aber die darin enthaltenen personenbezogenen Daten.
BFH: Wohnungswirtschaftliche Verwendung im Sinne des § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG; Tilgung eines Darlehens des Ehegatten
Die Tilgung eines von dem Ehegatten des Zulageberechtigten aufgenommenen Darlehens ist keine nach § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes begünstigte wohnungswirtschaftliche Verwendung des in einem Altersvorsorgevertrag gebildeten geförderten Kapitals.
BFH: Leistung eines Dritten auf eine fremde Steuerschuld; Anfechtung einer Tilgungsbestimmung wegen Drohung
1. Eine Tilgungsbestimmung (§ 225 Abs. 1 der Abgabenordnung --AO--) ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die nach den Regeln der §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auszulegen ist und auf die die Vorschriften der §§ 116 ff. BGB entsprechende Anwendung finden.
BFH: Überlange Dauer eines Kostenfestsetzungs- und Erinnerungsverfahrens
1. Bei einem finanzgerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren und dem sich gegebenenfalls anschließenden Erinnerungsverfahren handelt es sich um ein (einheitliches) Gerichtsverfahren im Sinne des § 198 Abs. 1, Abs. 6 Nr. 1 Halbsatz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG). Das schließt eine Begrenzung des Klagebegehrens auf einen bestimmten Verfahrensabschnitt nicht aus.
BFH: Keine Beschwerde gegen Verweisungsbeschluss ohne Beschwerdezulassung
1. NV: Die Beschwerde gegen einen Verweisungsbeschluss eines Finanzgerichts (FG) nach § 17a Abs. 2 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) ist nur statthaft, wenn die Beschwerde in dem angefochtenen Beschluss zugelassen worden ist (§ 17a Abs. 4 Satz 4 GVG).
BAG zur Erledigung der Hauptsache im Zustimmungsersetzungsverfahren
1. Hat der Antragsteller im Beschlussverfahren die Hauptsache einseitig für erledigt erklärt, hat das Gericht nur zu prüfen, ob nach Anhängigkeit des gerichtlichen Verfahrens tatsächliche Umstände eingetreten sind, die dazu führen, dass das Begehren nunmehr als unzulässig oder unbegründet abzuweisen wäre. Dabei kommt es - anders als im Urteilsverfahren - nicht darauf an, ob die Anträge ursprünglich zulässig und begründet waren (Rn. 10).
BGH: Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs für einen dienstleistenden europäischen Rechtsanwalt
Zur Wahrung des Schriftlichkeitserfordernisses für bestimmende Schriftsätze durch Zeichnung im Rubrum des Schriftsatzes durch einen österreichischen Rechtsanwalt.
BAG: Rechtsweg bei Streit über Tantiemeansprüche aus einem beendeten Geschäftsführeranstellungsverhältnis
1. Durch eine Zusammenhangsklage nach § 2 Abs. 3 ArbGG kann die Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen nur begründet werden, solange die Hauptklage noch in erster Instanz anhängig ist (Rn. 13). Die gesetzliche Formulierung "bei einem Arbeitsgericht" ist wörtlich zu verstehen (Rn. 14).