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Mitarbeiter:innen in einem farbenfroh beleuchteten Büro mit Glaswänden, einige im Gespräch oder an Arbeitsplätzen

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Menschen in einem dunklen Raum mit bunter Lichtstimmung, Fokus auf dem Hinterkopf einer Person im Vordergrund

BVerfG zur Beachtung der Tarifautonomie bei tariflichen Nachtzuschlägen

1. Die Tarifautonomie umfasst auch die rechtsverbindliche Wirkung der Tarifverträge in den tarifgebundenen Individualarbeitsverhältnissen. Diese verbindliche Wirkung erweitert und gefährdet die individuelle Freiheit der Tarifgebundenen. Das Koalitionsgrundrecht schützt die Mitglieder der Tarifvertragsparteien vor den mit der verbindlichen Wirkung verbundenen Freiheitsgefährdungen, indem die Tarifvertragsparteien jedenfalls den allgemeinen Gleichheitssatz bei der Tarifnormsetzung grundsätzlich zu achten haben.
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Anm. zu ArbG Aachen: Arbeitsrecht im Profisport: auch hier gelten die Befristungsanforderungen; die Verantwortung des Trainers für die erforderliche Trainerlizenz

Das ArbG Aachen hat mit Urteil v. 19.11.2024 (8 Ca 3230/23) entschieden, dass die Besonderheiten der Arbeitsleistung eines Profifußballtrainers zwar die Befristung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen können, dies jedoch im konkreten Fall an dem Schriftformerfordernis scheiterte. Die Kündigung des Fußballtrainers wegen der fehlenden erforderlichen Lizenz für die nächsthöhere Liga war hingegen gerechtfertigt (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
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Anm. zu LAG Hessen: Keine leitende Angestellte trotz Einstellungs- und Entlassungsbefugnis

Das LAG Hessen hat mit Urteil v. 9.12.2024 (16 TaBV 93/24) entschieden, dass die Direktorin einer Einzelhandelsfiliale auch dann, wenn sie selbständig Personal einstellen und entlassen darf, keine leitende Angestellte im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG ist (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
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BVerfG: Unzulässige Richtervorlage zur Pflicht zum Nachweis einer Impfung gegen COVID-19

Mit Beschluss vom 29. Januar 2025 (1 BvL 9/24) hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Unzulässigkeit einer Richtervorlage zu § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) festgestellt. Die Vorlage betrifft die Frage, ob die Norm – die die auf bestimmte Einrichtungen und Unternehmen bezogene grundsätzliche Pflicht zum Gegenstand hatte, eine COVID-19-Schutzimpfung oder eine Genesung von der COVID-19-Krankheit nachzuweisen – im Zeitraum vom 7. November bis 31. Dezember 2022 mit dem Grundgesetz vereinbar war.
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BVerfG: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden wegen unzureichender Beachtung der Tarifautonomie bei tariflichen Nachtzuschlägen

Mit Beschluss vom 11. Dezember 2024 (1 BvR 1109/21) hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts den Verfassungsbeschwerden zweier Arbeitgeberinnen stattgegeben, die sich insbesondere gegen die gerichtlich zuerkannte Zahlung höherer als der tariflich vereinbarten Nachtzuschläge wenden, und die Verfassungsbeschwerden der Verbände verworfen, die die betroffenen Tarifnormen vereinbart hatten.
Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Erstattungszinsen (§ 233a AO) als Einkünfte aus Kapitalvermögen

Die Finanzverwaltung hat am 20. Februar 2025 eine Allgemeinverfügung zur Zurückweisung von Einsprüchen und Änderungsanträgen zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Erstattungszinsen (§ 233a Abgabenordnung (AO)) als Einkünfte aus Kapitalvermögen erlassen.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Steuerbegünstigung nach § 6a GrEStG bei Ausgliederung eines Einzelunternehmens auf eine neu gegründete Kapitalgesellschaft

1. Die Ausgliederung eines Einzelunternehmens auf eine zu diesem Zweck neu gegründete Kapitalgesellschaft kann nach § 6a des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) steuerbegünstigt sein.
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BFH: Anwendung des § 6a GrEStG auf Anteilsübertragungen im Ausland

1. Die sogenannte Verlängerung der Beteiligungskette, bei der der übertragende Alleingesellschafter zugleich Alleingesellschafter der erwerbenden Gesellschaft ist, unterliegt auch bei ausländischen Gesellschaften nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 und 4 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) der Grunderwerbsteuer, wenn der Gesellschaft, deren Anteile übertragen werden, ein inländisches Grundstück gehört.
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BFH: Keine Steuerbefreiung der Einbringung von Kommanditanteilen in erst kurz zuvor erworbene Vorrats-GmbHs

1. Der nach § 1 Abs. 2a des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) steuerbare Wechsel im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Kommanditgesellschaft aufgrund einer Einbringung der Anteile der Kommanditisten an dieser Gesellschaft in eine Vorrats-GmbH kann nach § 6a Satz 1 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit sein.
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BFH: Umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage im Falle strafrechtlicher Einziehung von Taterträgen

Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur steuerrechtlichen Behandlung strafrechtlich eingezogener Tatentgelte ist umsatzsteuerrechtlich die Bemessungsgrundlage von in strafrechtlicher Hinsicht betroffenen Umsätzen im Wege einer teleologischen Reduktion des § 10 Abs. 1 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) auf den um die eingezogenen Beträge geminderten Betrag zu reduzieren. Eine festgesetzte Steuer ist im Zeitpunkt der erfolgreichen Einziehung entsprechend § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG zu berichtigen.
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BFH: Gewinnrücklage bei Übernahme von Pensionsverpflichtungen

Für den Gewinn aus der Übernahme einer Pensionsverpflichtung kann eine gewinnmindernde Rücklage nach § 5 Abs. 7 Satz 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) gebildet werden; die Bewertung der übernommenen Verpflichtung nach § 5 Abs. 7 Satz 4 EStG schließt die Anwendung des § 5 Abs. 7 Satz 5 EStG nicht aus.
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BFH zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit des Finanzamts für die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags

NV: Ein Gewerbesteuermessbescheid ist nicht wegen der sachlichen Unzuständigkeit eines Finanzamts aufzuheben, wenn bei Bezügen zu einem Stadtstaat und einem Flächenstaat für die Messbetragsfestsetzung in beiden Bundesländern (zum Beispiel in Berlin und Brandenburg) das Finanzamt zuständig ist; eine örtliche Unzuständigkeit kann in einem solchen Fall gemäß § 127 der Abgabenordnung unbeachtlich sein (Bestätigung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs vom 19.11.2003 - I R 88/02, BFHE 204, 283, BStBl II 2004, 751 und vom 09.01.2013 - IV B 64/11, BFH/NV 2013, 512).
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BFH zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit des Finanzamts für die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags

NV: Ein Gewerbesteuermessbescheid ist nicht wegen der sachlichen Unzuständigkeit eines Finanzamts (FA) aufzuheben, wenn bei Bezügen zu einem Stadtstaat und einem Flächenstaat für die Messbetragsfestsetzung in beiden Bundesländern (zum Beispiel in Berlin und Brandenburg) das FA zuständig ist; eine örtliche Unzuständigkeit kann in einem solchen Fall gemäß § 127 der Abgabenordnung unbeachtlich sein (Bestätigung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs vom 19.11.2003 - I R 88/02, BFHE 204, 283, BStBl II 2004, 751 und vom 09.01.2013 - IV B 64/11, BFH/NV 2013, 512).
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BFH: Flugunterricht ist kein Schul- oder Hochschulunterricht

Der Begriff "Schul- und Hochschulunterricht" im Sinne von Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL umfasst nicht die Erteilung von Flugunterricht.
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BFH: Differenzbesteuerung im Gebrauchtwagenhandel; möglicher Vertrauensschutz setzt Gutgläubigkeit voraus

NV: Es geht zu Lasten des Steuerpflichtigen, der die Anwendung der Differenzbesteuerung begehrt, wenn das Vorliegen der Voraussetzungen des § 25a des Umsatzsteuergesetzes unerwiesen geblieben ist und er nicht alle ihm zur Verfügung stehenden zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um Unregelmäßigkeiten in Bezug auf seinen jeweiligen Geschäftspartner nachzugehen.
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BFH zur Gewinnhinzurechnung gemäß § 15a Abs. 3 EStG

Eine Gewinnhinzurechnung gemäß § 15a Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes scheidet nicht nur aus, soweit auf Grund einer Entnahme eine Außenhaftung des Kommanditisten entsteht ("Wiederaufleben der Haftung"), sondern auch, soweit --unabhängig von der Entnahme-- auf Grund der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme eine Außenhaftung des Kommanditisten besteht ("Bestehen der Haftung").
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BMF: Hinweise auf die wesentlichen Rechte und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Außenprüfung

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 17. Februar 2025 (IV D 3 - S 0403/00009/001/009) die der Prüfungsanordnung (§ 196 AO) beizufügenden Hinweise auf die ab dem 1. Januar 2025 geltenden wesentlichen Rechte und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Außenprüfung bekannt gegeben.
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BFH zur Verfahrensaussetzung bei zweifelhafter Annahme einer atypisch stillen Gesellschaft

1. NV: Erscheint es möglich, dass Erträge aus einer stillen Beteiligung als atypisch stiller Gesellschafter im Rahmen einer Mitunternehmerschaft im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes bezogen wurden, muss das Finanzgericht das Verfahren über den streitigen Einkommensteuerbescheid gemäß § 74 der Finanzgerichtsordnung aussetzen, bis durch einen --positiven oder negativen-- Bescheid entschieden ist, ob eine gesonderte und einheitliche Feststellung geboten ist. Unterbleibt dies, liegt ein von Amts wegen zu berücksichtigender Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens vor (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12.04.2021 - VIII R 46/18, BFHE 273, 22).
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BFH: Abkommensrechtliche Aufteilung der Einkünfte eines im internationalen Luftverkehr eingesetzten Piloten

Die Einkünfte aus unselbständiger Arbeit eines im Inland ansässigen Piloten, der von einem in der schweizerischen Eidgenossenschaft (Schweiz) ansässigen Unternehmen im internationalen Luftverkehr eingesetzt wird, sind nur insoweit von der deutschen Einkommensteuer (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen, als er seine Tätigkeit nach dem Territorialitätsprinzip auf Schweizer Boden und im Schweizer Luftraum ausübt.
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BFH zur Nichtzulassungsbeschwerde: Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

1. NV: Der behauptete Verstoß gegen den wesentlichen (klaren) Inhalt der Akten ist als solcher kein Verfahrensmangel. Es kann aber als Rüge verstanden werden, dass das Finanzgericht (FG) entgegen § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) nicht nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung entschieden hat.
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BFH: Rechtsweg bei Klagen auf Auskunft nach DSGVO gegenüber einem Finanzgericht

1. NV: Für eine Klage gegen ein Finanzgericht auf (vollständige) Auskunft nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung ist der Finanzrechtsweg gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 4 der Finanzgerichtsordnung i.V.m. § 32i Abs. 2 Satz 1 der Abgabenordnung nicht eröffnet.
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BFH: Keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Virtuellen Automatensteuer

NV: Die Besteuerung von Einsätzen aus einem virtuellen Automatenspiel gemäß §§ 36 ff. des Rennwett- und Lotteriegesetzes ist bei summarischer Beurteilung mit verfassungsrechtlichen und unionsrechtlichen Vorgaben vereinbar (Anschluss an Senatsbeschluss vom 14.02.2023 - IX B 42/22 (AdV)).
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BFH zur Versicherungsteuerpflicht bei Betriebsstätten in Drittstaaten

1. NV: Die Tatbestände, die nach § 1 Abs. 3 VersStG i.d.F. des Verkehrsteueränderungsgesetzes beim Bestehen eines Versicherungsverhältnisses mit einem Versicherer, der in einem Drittstaat niedergelassen ist, die Steuerpflicht begründen, stehen selbständig nebeneinander. Insbesondere lässt sich aus den in § 1 Abs. 3 Nr. 3 VersStG genannten Bedingungen keine Einschränkung des Anwendungsbereichs von § 1 Abs. 3 Nr. 1 VersStG ableiten.
Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

Anm. zu BAG: Annahmeverzug – regelmäßig kein böswilliges Unterlassen bei unterbliebener Aufnahme einer anderweitigen Beschäftigung noch während der ordentlichen Kündigungsfrist

Das BAG hat mit Urteil v. 12.2.2025 (5 AZR 127/24) entschieden, dass ein Arbeitnehmer sich im Regelfall nicht böswillig verhält, wenn er es nach ordentlicher Kündigung und Freistellung unterlässt, noch während der ordentlichen Kündigungsfrist ein anderweitiges Beschäftigungsverhältnis einzugehen (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).