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Anm. zu BAG: Kein Auskunftsanspruch gegen gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertrags-Parteien bei Öffentlichkeitsarbeit
Das BAG hat mit Urteil vom 13.3.2024 (10 AZR 117/23) entschieden, dass Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, die gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien (wie z.B. entsprechende Versorgungskassen und Urlaubskassen) im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Aufgaben vornehmen, keine Auskunftsansprüche nicht mitgliedschaftlich verbundener Dritter in Bezug auf die insoweit entstandenen Kosten begründen können (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
BFH: Feststellungsverjährung bei Verlustfeststellungsbescheiden
NV: Die unterlassene Änderung einer materiell unrichtigen Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags fällt nicht unter § 10d Abs. 4 Satz 6 Halbsatz 2 des Einkommensteuergesetzes, sodass eine Anwendung des § 181 Abs. 5 der Abgabenordnung ausscheidet.
BFH: Prüfung bei Unklarheiten über die Qualifikation als Betrieb der Fleischwirtschaft
1. NV: Der Sinn und Zweck einer Prüfung der Einhaltung der Vorgaben des § 6a des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) besteht darin, etwaige Verstöße hiergegen aufzudecken.
BFH: Wohnraumvermietung und Vorsteuerabzug aus Heizungsanlage
Schuldet der Vermieter von Wohnraum zum vertragsgemäßen Gebrauch auch die Versorgung mit Wärme und warmem Wasser, stehen Kosten des Vermieters für eine neue Heizungsanlage jedenfalls dann im direkten und unmittelbaren Zusammenhang zur steuerfreien Vermietung, wenn es sich dabei nicht um Betriebskosten handelt, die der Mieter gesondert zu tragen hat.
BAG: Anrechnung von Urlaub bei Doppelarbeitsverhältnis
1. Geht ein Arbeitnehmer nach einer rechtswidrigen Kündigung einer anderen Beschäftigung nach, entstehen für den Zeitraum der zeitlichen Überschneidung beider Arbeitsverhältnisse auch dann ungeminderte Urlaubsansprüche sowohl gegenüber dem alten als auch gegenüber dem neuen Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer die Pflichten aus beiden Arbeitsverhältnissen nicht hätte kumulativ erfüllen können.
BAG: Berechnung der unverfallbaren Anwartschaft nach §§ 2, 2a BetrAVG bei Ausscheiden des Arbeitnehmers vor Anhebung der Regelaltersgrenze
Die Anhebung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung durch das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) zum 1. Januar 2008 bleibt bei der Berechnung der unverfallbaren Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach §§ 2, 2a BetrAVG wegen des Festschreibeeffekts nach § 2a Abs. 1 BetrAVG unberücksichtigt, wenn der Arbeitnehmer vor Inkrafttreten des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist.
BAG: Kostenrückforderung von Betriebsratsmitgliedern
Erfüllt der Arbeitgeber eine ihm gegenüber als Kosten betriebsrätlicher Tätigkeit erhobene (Dritt-)Forderung, kann er keinen Regress bei den Betriebsratsmitgliedern nehmen mit dem Argument, er habe mangels Erforderlichkeit der Kosten deren Schuld getilgt. Die Grundsätze der Geschäftsführung ohne Auftrag und des Bereicherungsrechts greifen insoweit nicht ein.
BGH: Zustellungsdatum bei elektronischem Empfangsbekenntnis
a) Für die Rücksendung des elektronischen Empfangsbekenntnisses in Form eines strukturierten Datensatzes per besonderem elektronischen Anwaltspostfach (beA) ist es erforderlich, dass aufseiten des die Zustellung empfangenden Rechtsanwalts die Nachricht geöffnet sowie mit einer entsprechenden Eingabe ein Empfangsbekenntnis erstellt, das Datum des Erhalts des Dokuments eingegeben und das so generierte Empfangsbekenntnis versendet wird. Die Abgabe des elektronischen Empfangsbekenntnisses setzt mithin die Willensentscheidung des Empfängers voraus, das elektronische Dokument an dem einzutragenden Zustellungsdatum als zugestellt entgegenzunehmen; darin liegt die erforderliche Mitwirkung des Rechtsanwalts, ohne dessen aktives Zutun ein elektronisches Empfangsbekenntnis nicht ausgelöst wird.
FG Köln hält höhere Schenkungsteuer für die Errichtung einer ausländischen Familienstiftung für europarechtswidrig
Das FG Köln hat europarechtliche Zweifel daran, ob einer in Liechtenstein ansässigen Familienstiftung das für inländische Familienstiftungen geltende sog. Steuerklassenprivileg im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer vorenthalten werden darf. Mit Beschluss vom 30. November 2023 (7 K 217/21) hat das FG dem EuGH diese Frage zur Entscheidung vorgelegt.
BGH zu den Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Versendung fristgebundener Schriftsätze über das beA
Zu den Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Versendung fristgebundener Schriftsätze - hier: Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist - über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA; im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 2021 - VIII ZB 9/20, NJW 2021, 2201 Rn. 44 ff.; vom 24. Mai 2022 - XI ZB 18/21, NJW-RR 2022, 1069 Rn. 12; vom 21. März 2023 - VIII ZB 80/22, NJW 2023, 1668 Rn. 19 ff.; jeweils mwN).
BFH: Verteilung von Nutzungsentschädigungen für die Überlassung von Ausgleichsflächen
§ 11 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes setzt nicht voraus, dass die genaue Zeitdauer der Nutzungsüberlassung im Vorauszahlungszeitpunkt bereits fest vereinbart ist. Die Zeitdauer muss jedoch anhand objektiver Umstände --gegebenenfalls im Wege einer Schätzung-- zumindest bestimmbar sein (Anschluss an Urteil des Bundesfinanzhofs vom 04.06.2019 - VI R 34/17, BFHE 265, 139, BStBl II 2021, 5).
Anm. zu ArbG Köln: Unwirksamkeit einer Betriebsratswahl auf Grund von Wahlwerbung in WhatsApp-Gruppe
Das ArbG Köln hat mit Urteil vom 26.1.2023 (Az. 11 BV 101/22) entschieden, dass Wahlwerbung, die über Kommunikationsmittel, die nicht jedem Wahlbewerber gleichermaßen zustehen, den Grundsatz der Chancengleichhalt aller Wahlbewerber verletzt und deshalb zur Unwirksamkeit der Wahl führt (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
Anm. zu LAG Berlin: Betriebsratswahl bei Tesla
Das LAG Berlin hat mit Beschluss vom 6.3.2024 (11 TaBVGa 135/24) entschieden, dass die Durchführung der Betriebsratswahl im März 2024 bei Tesla nicht untersagt wird (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Wirtschaftskanzlei ADVANT Beiten).
BFH: Nichtigkeit eines Schenkungsteuerbescheids
1. Entrichtet der Schenker die ihm gegenüber festgesetzte Schenkungsteuer in vollem Umfang, so erlischt diese auch mit Wirkung gegenüber dem Bedachten als weiteren Gesamtschuldner und kann daher diesem gegenüber nicht mehr festgesetzt werden.
BFH zum gewerbesteuerlichen Bankenprivileg
Die Inanspruchnahme des gewerbesteuerlichen Bankenprivilegs setzt nicht voraus, dass das Unternehmen mit Bankgeschäften höhere Gewinne erzielt als mit sonstigen Geschäften; maßgeblich ist, dass die Aktivposten aus Bankgeschäften und dem Erwerb von Geldforderungen die Aktivposten aus anderen Geschäften überwiegen. Das gilt (jedenfalls in den Erhebungszeiträumen 2008 bis 2017) auch für Konzernfinanzierungsgesellschaften.
BFH: Gerichtlicher Prüfungsmaßstab nach Art. 78 Abs. 1 DSGVO; Tätigkeit und Mitteilung der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO
1. Art. 78 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fordert zum Schutz der Rechte, die dem Einzelnen aus der Datenschutz-Grundverordnung erwachsen, einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, der nach Maßgabe des nationalen Verfahrensrechts eine vollständige inhaltliche Überprüfung der Beschwerdeentscheidung der Aufsichtsbehörde durch das Gericht ermöglicht.
BFH: Anspruchsvorrang des am Monatsanfang Kindergeldberechtigten
Sind zu Beginn eines Monats nur Kindergeldberechtigte vorhanden, die das Kind nicht in ihren Haushalt aufgenommen haben, bleiben diese gegenüber einem im Laufe des Monats hinzutretenden weiteren Anspruchsberechtigten auch dann vorrangig kindergeldberechtigt, wenn der hinzugetretene Kindergeldberechtigte das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Der durch die Haushaltsaufnahme bewirkte Vorrang kann erst ab dem Folgemonat berücksichtigt werden.
BFH: Beitrittsaufforderung an das BMF zu § 4 Abs. 6 Satz 1 KStG
Das BMF wird aufgefordert, dem Revisionsverfahren beizutreten, um zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen: 1. Ermöglicht § 4 Abs. 6 Satz 1 KStG eine Zusammenfassung ohne organisatorische Verflechtung der zusammenzufassenden Betriebe gewerblicher Art (BgA)?
BFH: Kostentragung durch den Beigeladenen
NV: Einem Beigeladenen sind die Kosten des Beschwerdeverfahrens gemäß § 135 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) aufzuerlegen, wenn er selbst gemeinsam mit dem Hauptbeteiligten Nichtzulassungsbeschwerde erhoben, zur Sache vorgetragen und einen Sachantrag im Sinne von § 135 Abs. 3 FGO gestellt hat.
BMF: Merkblatt zur Besteuerung von Umsätzen bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 5. März 2024 (III C 3 - S 7327/21/10004 :002) das „Merkblatt zur Besteuerung von Umsätzen bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind“ nach dem Stand 1. April 2024 neu herausgegeben.
BMF: Besteuerung von Umsätzen bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 5. März 2024 (III C 3 - S 7327/21/10004 :002) die Abschnitte 16.2, 18.8 und 18.17 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses bezüglich der Besteuerung von Umsätzen bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind, geändert.
Anm. zu LAG Nürnberg: Streitwert im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
Das LAG Nürnberg hat mit Beschluss vom 25.1.2024 (2 Ta 1/24) entschieden, dass ein Ausschlussantrag nach § 23 Abs. 1 BetrVG, der sich gegen den Betriebsratsvorsitzenden richtet, regelmäßig mit dem doppelten Hilfswert des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG zu bewerten ist (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Wirtschaftskanzlei ADVANT Beiten).
BMF: Umsatzbesteuerung von grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 5. März 2024 (III C 3 - S 7327/22/10001 :001) die „Liste der zuständigen Finanzämter für Unternehmer, die ihren Wohnsitz, Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Ausland haben und grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind, ausführen“ mit Stand 1. Januar 2024 herausgegeben.
BMF: Monatlich fortgeschriebene Übersicht Umsatzsteuer-Umrechnungskurse 2024
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 1. März 2024 (III C 3 - S 7329/19/10001 :006) die monatlich fortgeschriebene Übersicht Umsatzsteuer-Umrechnungskurse 2024 bekannt gegeben.