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Mitarbeiter:innen in einem farbenfroh beleuchteten Büro mit Glaswänden, einige im Gespräch oder an Arbeitsplätzen

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Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Unzulässige Beschwerde gegen prozessleitende Verfügungen

1. NV: Auf die elektronische Übermittlung einer Klageschrift gemäß § 52d der Finanzgerichtsordnung (FGO) kann das Finanzgericht (FG) nicht aus Billigkeitsgründen verzichten.
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BFH: Übermittlung elektronischer Dokumente durch einen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

NV: Ein Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, der gegenüber dem Gericht auch unter der Berufsbezeichnung "Steuerberater" auftritt, ist zur aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs verpflichtet.
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BFH: Keine erste Tätigkeitsstätte von Rettungssanitätern allein aufgrund im Vorhinein aufgestellter monatlicher Dienstpläne mit Schwerpunkt auf einer Rettungswache

1. NV: Es ist Tatfrage und daher vom Finanzgericht (FG) im Einzelfall zu beurteilen, ob eine dauerhafte Zuordnung zu einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung vorliegt.
Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF zur Anwendung des § 12 Steueroasen-Abwehrgesetz

Mit BMF-Schreiben vom 21. Februar 2024 (IV B 3 - S 1300/24/10005 :002) hat die Finanzverwaltung bestimmt, dass die nach § 12 Steueroasen-Abwehrgesetz erforderlichen Aufzeichungen für Geschäftsjahre, die vor dem 31. Dezember 2022 begonnen haben, erstmals bis zum 31. Mai 2024 abgegeben warden können.
Menschen in einem dunklen Raum mit bunter Lichtstimmung, Fokus auf dem Hinterkopf einer Person im Vordergrund

BVerwG: Pflichten des Rechtsanwalts bei technischer Unmöglichkeit der elektronischen Übersendung eines fristgebundenen Schriftsatzes

Ist bei fristgebundenen Schriftsätzen die nach § 55d Satz 1 VwGO vorgeschriebene Übermittlung als elektronisches Dokument aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, gebietet es die anwaltliche Sorgfalt, rechtzeitig von der durch § 55d Satz 3 VwGO eröffneten Möglichkeit Gebrauch zu machen, das Dokument nach den allgemeinen Vorschriften zu übermitteln.
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Anm zu BAG: Neue Rechtsprechung bei Massenentlassungsanzeige

Das BAG hat mit Beschluss vom 14.12.2023 (6 AZR 155/21(B)) mitgeteilt zu beabsichtigen, seine Rechtsprechung aufzugeben, dass eine im Rahmen einer Massenentlassung ausgesprochene Kündigung wegen Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot nach § 134 BGB unwirksam ist, wenn im Zeitpunkt ihrer Erklärung keine oder eine fehlerhafte Anzeige nach § 17 Abs. 1, Abs. 3 KSchG vorliegt (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Wirtschaftskanzlei ADVANT Beiten).
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BAG: Einheitliches Rechtsgeschäft aus Schulungsvertrag und Darlehensvertrag unterliegt der AGB-Kontrolle

1. Der zwischen dem Flugschüler und der Fluggesellschaft zum Zwecke der Schulungsfinanzierung geschlossene Darlehensvertrag stellt ein einheitliches Rechtsgeschäft mit dem Schulungsvertrag dar, den der Flugschüler mit einer Tochtergesellschaft der Fluggesellschaft schließt (Rn. 16 f.). Dem steht nicht entgegen, dass es sich um eine dreiseitige Vertragsbeziehung handelt, wenn ein enger rechtlicher Zusammenhang zwischen den Verträgen besteht (Rn. 18).
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BAG: Anspruch auf Entgeltfortzahlung für Teilnahme eines freier Mitarbeiters an einer Bildungsveranstaltung

1. Nach § 1 Abs. 1 AWbG NRW haben arbeitnehmerähnliche Personen Anspruch darauf, dass ihr Auftraggeber sie zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts freistellt. Seit dem Inkrafttreten des EFZG am 1. Juni 1994 richtet sich der Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht länger nach § 1 Abs. 1 Satz 1 FeiertLohnzG, sondern nach § 2 EFZG (Rn. 17).
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BAG: Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts als absoluter Revisionsgrund

1. Eine Nichtzulassungsbeschwerde kann auf eine Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) und insoweit auf einen absoluten Revisionsgrund der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts (§ 72 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 1 ArbGG iVm. § 547 Nr. 1 ZPO) gestützt werden. Nicht jeder Verstoß gegen einfachgesetzliche Vorschriften oder die Bestimmungen eines Geschäftsverteilungsplans ("error in procedendo") führt jedoch zu einem verfassungswidrigen Entzug des gesetzlichen Richters. Vielmehr ist dies nur der Fall, wenn das Verhalten des Gerichts von willkürlichen Erwägungen geprägt ist oder nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (Rn. 6 ff.).
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BGH: Schadensersatz wegen unberechtigter Anmeldung eines Patents aufgrund einer Diensterfindung

Eine beschränkte Zulassung der Revision setzt voraus, dass der betroffene Teil des Streitstoffs in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht unabhängig von dem übrigen Prozessstoff beurteilt werden und auch im Falle einer Zurückverweisung kein Widerspruch zu der Entscheidung über die übrigen Teile des Streitstoffs auftreten kann (Bestätigung von BGH, Urteil vom 16. März 2017 - I ZR 39/15, GRUR 2017, 702 Rn. 17 - PC mit Festplatte; Beschluss vom 16. Dezember 2021 - I ZR 186/20, Rn. 16 [insoweit nicht in MMR 2022, 773]).
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BMF: Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung

Das BMF-Schreiben vom 5. Februar 2024 (IV D 1 - S 0062/23/10003 :001) enthält Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) zu §§ 10, 12, 18, 30, 31a, 53, 64, 73, 89, 122, 138, 147, 150, 152, 160, 171, 173, 175b, 180, 224, 228, 229, 230, 233a, 251, 355 und 361.
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EuGH zur Begründungspflicht der ordentlichen Kündigung eines befristet Beschäftigten

Der EuGH hat mit Urteil vom 20. Feruar 2024 (RS C-715/20) entschieden, dass ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer über die Gründe der ordentlichen Kündigung seines Arbeitsvertrags zu informieren ist, wenn vorgesehen ist, dass Dauerbeschäftigten diese Information mitgeteilt wird.
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BAG: Fehlendes Feststellungsinteresse; Personalgestellung im öffentlichen Dienst

Personalgestellungen im öffentlichen Dienst nach § 4 Abs. 3 TVöD-AT bzw. § 4 Abs. 3 TV-L sind rechtswirksam (Rn. 17).
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BAG: Befangenheitsantrag, Beschlussunfähigkeit und Zuständigkeit des zunächst höheren Gerichts

1. Wird ein Landesarbeitsgericht beschlussunfähig, weil sämtliche für die Entscheidung über einen Befangenheitsantrag in Betracht kommenden Richter des Landesarbeitsgerichts ebenfalls abgelehnt worden sind, ist das Bundesarbeitsgericht für die Entscheidung über die Ablehnungsgesuche als das im Rechtszug zunächst höhere Gericht iSv. § 45 Abs. 3 ZPO zuständig (Rn. 8).
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BAG: Massenentlassung; Rechtsfolge von Fehlern im Anzeigeverfahren

Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht: 1. Ist Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen (im Folgenden MERL) dahin auszulegen, dass eine Kündigung im Rahmen einer anzeigepflichtigen Massenentlassung das Arbeitsverhältnis eines betroffenen Arbeitnehmers erst beenden kann, wenn die Entlassungssperre abgelaufen ist?
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FG Berlin-Brandenburg: Altersvorsorgezulage – wohnungswirtschaftliche Verwendung bei Einsatz von gefördertem Kapital zur Tilgung eines im Wege der Erbschaft übernommenen Darlehens

Das FG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 18. Dezember 2023 (15 K 15045/23) entschieden, dass in der Tilgung eines im Wege der Erbfolge gemeinsam mit einer selbstgenutzten Wohnung übernommenen Darlehens eine wohnungswirtschaftliche Verwendung im Sinne des § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu sehen sein kann und die Auszahlung begünstigten Altersvorsorgevermögens (Altersvorsorge-Eigenheimbetrag) zu gewähren ist.
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BMF: Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 6. Februar 2024 (IV C 1 - S 2296-c/20/10003 :006) die Musterbescheinigungen für energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden ergänzt. Für die Bescheinigung von energetischen Maßnahmen des Jahres 2024 sind daher die mit diesem BMF-Schreiben vom 6. Februar 2024 ergänzten Muster zu nutzen. Zur Gültigkeit von Bescheinigungen, die auf älteren Mustern aufbauen, finden Sie ebenfalls Ausführungen im BMF-Schreiben vom 6. Februar 2024.
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BFH: Folgewirkungen (Progressionsvorbehalt, Kinderfreibeträge) bei abkommensrechtlich freigestellten ausländischen Einkünften

1. NV: Bei unter Progressionsvorbehalt abkommensrechtlich steuerfrei gestellten ausländischen Einkünften liegt auch dann keine unzulässige Übermaßbesteuerung der ausländischen Einkünfte vor, wenn bei Zusammenrechnung der Auslandssteuer und der inländischen Steuererhöhung aufgrund des Progressionsvorbehaltes rechnerisch eine Steuerbelastung der ausländischen Einkünfte von mehr als 49 % entsteht.
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BFH: Steuerliche Berücksichtigung von überobligatorischen Beiträgen zu einer schweizerischen öffentlich-rechtlichen Pensionskasse

1. Bei überobligatorischen Arbeitgeberbeiträgen an eine schweizerische öffentlich-rechtliche Pensionskasse handelt es sich um Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Beitragsleistung zufließt.
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BFH: Steuerermäßigung für die Lieferung von Kunstgegenständen durch den Urheber oder dessen Rechtsnachfolger (§ 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG)

1. Wer als Urheber oder Rechtsnachfolger anzusehen ist, ist auch im Rahmen des § 12 Abs. 2 Nr. 13 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) nach den Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes zu beurteilen.
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BFH zur Zulässigkeit einer im Jahr 2022 durch eine Steuerberatungsgesellschaft mbH per Telefax erhobenen Klage

Eine nach § 52d Satz 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO-- (noch) nicht nutzungspflichtige Prozessbevollmächtigte in Gestalt einer Steuerberatungsgesellschaft mbH wird nicht dadurch (im Sinne des § 52d Satz 1 FGO) nutzungspflichtig, dass ein nach § 52d Satz 1 FGO nutzungspflichtiger gesetzlicher Vertreter (§ 35 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, § 55d Abs. 2 des Steuerberatungsgesetzes) gegenüber dem Gericht auftritt; der Umstand, dass der handelnde Rechtsanwalt außerhalb seiner Tätigkeit als Organ der Steuerberatungsgesellschaft mbH über eine Zulassung zur Anwaltschaft verfügt, führt zu keinem anderen Ergebnis (Anschluss an das Zwischenurteil des Bundesfinanzhofs vom 25.10.2022 - IX R 3/22, BFHE 278, 21, BStBl II 2023, 267 und den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 21.09.2023 - 10 AZR 512/20).
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BFH: Keine ermäßigte Besteuerung eines nur teilweise kapitalisierten Ruhegehalts

NV: Ein einheitlicher Anspruch auf ein Ruhegehalt, das teilweise als monatliche Versorgungsleistung und teilweise als Kapitalleistung ausgezahlt wird, unterliegt mangels Zusammenballung nicht der ermäßigten Besteuerung nach § 34 des Einkommensteuergesetzes.
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BFH: Arbeitslohn bei Teilerlass eines nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz geförderten Darlehens

Der allein vom Bestehen der Abschlussprüfung abhängige Darlehensteilerlass bei der beruflichen Aufstiegsfortbildung ist Ersatz von Werbungskosten aus in der Erwerbssphäre liegenden Gründen und führt daher zu Arbeitslohn.
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BFH: Vorsteuerberichtigung bei der Organgesellschaft aufgrund einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung durch den Organträger; Ausgleichsansprüche im Organkreis aufgrund einer "in anderer Weise" begründeten Masseverbindlichkeit

1. Der Vorsteuerabzug ist auch dann bei der Organgesellschaft nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1, Abs. 1 Satz 2 UStG zu berichtigen, wenn der Leistende ein (bereits vereinnahmtes) Entgelt an den Organträger zurückzahlt, der die Zahlung erfolgreich angefochten hat (Anschluss an das BFH-Urteil vom 24.08.2023 - V R 29/21).