Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Mitarbeiter:innen in einem farbenfroh beleuchteten Büro mit Glaswänden, einige im Gespräch oder an Arbeitsplätzen

Aktuelle Meldungen

Produkte filtern
Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

BAG: Nichtberücksichtigung von Beschäftigungszeiten bei der Bemessung der Ruhegeldhöhe

Nach § 17 Abs. 3 BetrAVG in der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung (aF, § 19 Abs. 1 BetrAVG in der seit dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung) kann in Tarifverträgen von den Vorschriften zur Berechnung einer Versorgungsanwartschaft (§§ 2, 2a BetrAVG) abgewichen und ein anderer als der gesetzliche Berechnungsmodus festgelegt werden. Demgegenüber ist eine Abweichung von der Unverfallbarkeitsbestimmung in § 1b BetrAVG durch Tarifvertrag ausgeschlossen. Könnten die Tarifvertragsparteien über die Unverfallbarkeit der Höhe nach (§ 2 BetrAVG) gänzlich frei verfügen, bestünde die Gefahr, die nicht tarifdispositive Unverfallbarkeit auszuhöhlen. Diesem Wertungswiderspruch ist dadurch Rechnung zu tragen, dass die Tarifvertragsparteien den Wert der unverfallbaren Anwartschaft nicht in beliebiger Weise schmälern dürfen (Rn. 28).2.
Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF: Anpassung des Abschnitts 18.9 Abs. 1 UStAE

Mit dem BMF-Schreiben vom 7. Februar 2024 (III C 3 - S 7352/24/10001 :001) wird der Abschnitts 18.9 Abs. 1 Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.
Menschen in einem dunklen Raum mit bunter Lichtstimmung, Fokus auf dem Hinterkopf einer Person im Vordergrund

Anm. zu LAG Hessen: Keine Untersagung des Bahnstreiks der GDL

Das LAG Hessen hat mit Urteilen vom 9.1.2024 (10 LGa 15/24 und 10 LGa 16/24) die Urteile des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main bestätigt und damit den Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) nicht untersagt (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Wirtschaftskanzlei ADVANT Beiten).
Menschen in einem dunklen Raum mit bunter Lichtstimmung, Fokus auf dem Hinterkopf einer Person im Vordergrund

BVerwG: Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Leitererfordernis bei Steuerberatern

Das BVerwG hat mit Urteik vom 1. Februar 2024 (BVerwG 8 C 1.23) entschieden, dass ein Steuerberater Anspruch auf Genehmigung einer Ausnahme vom Erfordernis der Bestellung eines anderen Leiters für eine weitere Beratungsstelle (Zweigstelle) hat, wenn er die Erfüllung der Berufspflichten nachweist und sich seine Praxis am Ort oder im Nahbereich der Zweigstelle befindet. Der Kläger wurde 2005 zum Steuerberater bestellt. Seit 2015 ist er in eigener Praxis tätig. Die beklagte Steuerberaterkammer erteilte ihm im März 2015 eine auf zwei Jahre befristete Ausnahmegenehmigung vom Leitererfordernis für eine neu gegründete Zweigstelle in einer 40 km entfernten Stadt. Eine Verlängerung lehnte die Beklagte ab. Atypische Umstände, die den weiteren Verzicht auf die Leitung durch einen anderen Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten rechtfertigten, lägen nicht mehr vor. Das Verwaltungsgericht hat die Klage auf Verlängerung der Ausnahmegenehmigung abgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht hat dieses Urteil geändert und die Beklagte zur Erteilung der begehrten Genehmigung verpflichtet. Darauf bestehe nach § 34 Abs. 2 Satz 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG) ein Anspruch, wenn nachgewiesen werde, dass bei eigener Leitung der Zweigstelle die Erfüllung der Berufspflichten im konkreten Fall nicht gefährdet sei. Die Revision der Beklagten hatte keinen Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht ist im Ergebnis zu Recht davon ausgegangen, dass dem Kläger eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen ist. Nach § 34 Abs. 2 Satz 2 StBerG muss Leiter der weiteren Beratungsstelle jeweils ein anderer Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort dieser Beratungsstelle oder in deren Nahbereich hat. Nach Satz 4 der Vorschrift kann die Steuerberaterkammer eine Ausnahme davon zulassen, nach Satz 6 aber nur für eine weitere Beratungsstelle des Steuerberaters. Liegt sie im Nahbereich der Praxis (nach ständiger Rechtsprechung ca. 50 km Luftlinie), ist die Ausnahmegenehmigung zu erteilen, wenn der Steuerberater - wie hier - nachweist, dass er seine Berufspflichten auch bei eigener Leitung der Zweigstelle uneingeschränkt erfüllt. Unter diesen Bedingungen sind zusätzliche Genehmigungsvoraussetzungen rechtlich nicht begründbar. Zugleich bleibt der vom Gesetzgeber gewollte Ausnahmecharakter der Genehmigung gewahrt. Außerhalb des Nahbereichs bleiben Ausnahmegenehmigungen Sondersituationen vorbehalten.
Menschen in einem dunklen Raum mit bunter Lichtstimmung, Fokus auf dem Hinterkopf einer Person im Vordergrund

BVerfG: Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen Verwendung nur einer Kamera ohne Zoomfunktion in einer Videoverhandlung

Das BVerfG hat mit Beschluss vom 15. Januar 2024 (1 BvR 1615) eine gegen die Verwendung nur einer Kamera ohne Zoomfunktion in einer Videoverhandlung eingelegte Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.
Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF: Gesamtübersicht der Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für das Jahr 2023

Mit BMF-Schreiben vom 2. Februar 2024 (III C 3 - S 7329/19/10001 :005) wird die Gesamtübersicht der Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für das Jahr 2023 bekannt gegeben.
Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF: Geänderter Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer

Mit Stand vom 29. Januar 2024 veröffentlicht das BMF den Entwurf des Bekanntmachungsschreibens zu den geänderten Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug für/ab 2024 und die Entwürfe der Programmablaufpläne.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Unionsrechtmäßigkeit der Fondsbesteuerung nach dem InvStG 2004

1. Ein nach luxemburgischem Recht errichteter Fonds für gemeinsame Anlagen (fonds commun de placement) in der Ausgestaltung eines spezialisierten Anlagefonds (fonds d'investissement spécialisé) kann als Zweckvermögen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 5 des Körperschaftsteuergesetzes zu qualifizieren sein und mit seinen inländischen Einkünften der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht unterliegen.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Vorlage an das BVerfG zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Besteuerung des für den Rechtsvorgänger festgestellten Unterschiedsbetrags beim unentgeltlichen Rechtsnachfolger

Es wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber eingeholt, ob § 52 Abs. 10 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) i.d.F. des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG) vom 02.06.2021 (BGBl I 2021, 1259) gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot (Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes) verstößt, soweit diese Vorschrift die rückwirkende Anwendung des § 5a Abs. 4 Satz 5 und 6 EStG i.d.F. des AbzStEntModG für Wirtschaftsjahre anordnet, die nach dem 31.12.1998 beginnen.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH zum Koordinierungsverfahren bei möglichem Bezug von Familienleistungen im Vereinigten Königreich vor dem Brexit

1. NV: Zur Feststellung, ob und in welchem Umfang in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ein Anspruch auf Familienleistungen bestand, der nach Art. 68 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 einen Kindergeldanspruch nach deutschem Recht ganz oder teilweise ausschließen kann, ist grundsätzlich vorrangig das Koordinierungsverfahren durchzuführen (Bestätigung der Senatsrechtsprechung).
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: (Teilweise) Aussetzung der Festsetzung oder Feststellung nach § 165 Abs. 1 Satz 4 AO

1. NV: Die (teilweise) Aussetzung der Feststellung nach § 165 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. § 181 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) erfolgt durch einen im Ermessen der Finanzbehörde stehenden Verwaltungsakt, der gemäß § 121 Abs. 1 AO zu begründen ist (Bestätigung der Rechtsprechung).
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH zum Vorliegen einer Überraschungsentscheidung

NV: Eine Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Finanzgericht sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Auffassungen nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung nicht rechnen musste.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH zu den Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch

NV: Ein Fahrtenbuch muss in geschlossener Form geführt werden. Eine mit Hilfe eines Computerprogramms erzeugte Datei genügt diesen Anforderungen nur, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten nach der Funktionsweise des verwendeten Programms technisch ausgeschlossen sind oder zumindest in ihrer Reichweite in der Datei selbst dokumentiert und offen gelegt werden (Bestätigung des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 16.11.2005 - VI R 64/04, BFHE 211, 513, BStBl II 2006, 410).
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Übermittlung elektronischer Dokumente durch Steuerberater ab dem 01.01.2023

1. NV: Für Steuerberater steht seit dem 01.01.2023 ein sicherer Übermittlungsweg im Sinne des § 52a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zur Verfügung, zu dessen Nutzung sie gemäß § 52d Satz 2 FGO verpflichtet sind (Anschluss an Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11.08.2023 - VI B 74/22, BFH/NV 2023, 1221 und vom 31.10.2023 - IV B 77/22, BFH/NV 2024, 20).
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Entscheidungserheblichkeit bei Divergenz

NV: Die Revision ist nicht wegen Divergenz zuzulassen, wenn aufgrund der tatsächlichen Feststellungen des Finanzgerichts das angefochtene Urteil selbst unter Berücksichtigung der Rechtsgrundsätze der Divergenzentscheidung für den Rechtsmittelführer nicht steuerlich günstiger ausgefallen wäre.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Keine Erinnerung gegen Kostenentscheidung wegen fehlender Prozessvollmacht im Beschwerdeverfahren

NV: Über die Stellung als Kostenschuldner ist in der Kostengrundentscheidung zu entscheiden. In einem Erinnerungsverfahren kann dies nicht mehr angegriffen werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 30.09.2020 - VIII E 1/20, Rz 12).
Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

Anm. zu BAG: Evangelischer Kirchenkreis ist kein öffentlicher Arbeitgeber

Das BAG hat mit Urteil vom 25.1.2024 (8 AZR 318/22) entschieden, dass eine kirchliche Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht zur Einladung schwerbehinderter Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch verpflichtet ist (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF: Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG

Das BMF-Schreiben vom 30. Januar 2024 - IV D 4 - S 3225/20/10001:005 - gibt gemäß § 190 Absatz 4 Satz 4 BewG die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekannt, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2024 bei Ermittlung des Gebäudesachwerts anzuwenden sind.
Menschen in einem dunklen Raum mit bunter Lichtstimmung, Fokus auf dem Hinterkopf einer Person im Vordergrund

Anm. zu LAG München: Betriebsrat kann Ausstattung mit Tablets oder Notebooks verlangen

Das LAG München hat mit Beschluss vom 7.12.2023 (2 TaBV 31/23) entschieden, dass der Betriebsrat vom Arbeitgeber zur Ermöglichung der Teilnahme seiner Mitglieder an Betriebsratssitzungen mittels Videokonferenz die Überlassung von je einem Tablet oder Notebook je Betriebsratsmitglied verlangen kann, sofern die Voraussetzungen des § 30 Abs. 2 BetrVG vorliegen (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).

Menschen in einem dunklen Raum mit bunter Lichtstimmung, Fokus auf dem Hinterkopf einer Person im Vordergrund

Anm. zu LAG Mecklenburg-Vorpommern: Auslegung einer Stellenausschreibung im Hinblick auf Altersdiskriminierung

Das LAG Mecklenburg-Vorpommern hat mit Urteil vom 17.10.2023 (2 Sa 61/23) entschieden, dass eine Stellenausschreibung in ihrem Gesamtkontext zu bewerten ist. Bei Auslegung seien die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Bewerbers zu Grunde zu legen (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
Menschen in einem dunklen Raum mit bunter Lichtstimmung, Fokus auf dem Hinterkopf einer Person im Vordergrund

EuGH zum Mehrwertsteuerbetrug eines Mitarbeiters

Der EuGH hat mit Urteil vom 30. Januar 2024 (RS C-442/22 | Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Lublinie) entschieden, dass der Arbeitnehmer, der die Daten seines Arbeitgebers verwendet, um falsche Rechnungen auszustellen, den darin ausgewiesenen Steuerbetrag schuldet.
Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

BAG: Stufenzuordnung nach einer Höher- und einer kurz darauf erfolgten Herabgruppierung

Tarifliche Entgeltregelungen sind stets ein Kompromiss zwischen den kollidierenden Vorstellungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern über die Wertigkeit einer bestimmten Tätigkeit. Das Aushandeln von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen ist jedoch gerade Aufgabe der insoweit sachnahen Tarifvertragsparteien und von Art. 9 Abs. 3 GG geschützt. Der Schutzbereich von Art. 12 Abs. 1 GG ist gegenüber tariflichen Entgeltregelungen daher erst eröffnet, wenn sie den existentiellen Kern der Berufsfreiheit betreffen.
Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

BAG: Anspruch eines Betriebsrentners auf Beihilfeleistungen im Krankheitsfall nach Betriebsübergang

Werden die Inhaltsnormen einer Betriebsvereinbarung im Fall eines nicht identitätswahrenden Betriebsübergangs in die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer transformiert, bleibt der kollektive Charakter der Regelungen einschließlich einer vereinbarten Nachwirkung erhalten. Die Bestimmungen können deshalb kollektivrechtlich in gleicher Weise abgeändert werden wie die ursprünglich normativ geltenden Regelungen.
Menschen in einem dunklen Raum mit bunter Lichtstimmung, Fokus auf dem Hinterkopf einer Person im Vordergrund

BVerwG: Masterstudiengang oder ein ihm zugeordneter Zertifikatsstudiengang als Schulungs- und Bildungsveranstaltung für Personalräte

1. Das für einen im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren verfolgten abstrakten Feststellungsantrag erforderliche besondere Feststellungs- bzw. Rechtsschutzinteresse, das nur besteht, wenn es mit einiger, mehr als nur geringfügiger Wahrscheinlichkeit künftig Streit über die von den Beteiligten eingenommenen unterschiedlichen Rechtsstandpunkte geben wird, ist nach objektiven Kriterien zu beurteilen, also insbesondere danach, ob ein anlassbezogener Streit fortbesteht oder objektiv ausgeschlossen ist.