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Mitarbeiter:innen in einem farbenfroh beleuchteten Büro mit Glaswänden, einige im Gespräch oder an Arbeitsplätzen

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Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Zurechnung der Umsätze in einem Bordell

1. NV: Die Zurechnung von Umsätzen in einem Bordell ist höchstrichterlich geklärt.
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BFH zur Nichtzulassungsbeschwerde: Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Verletzung der Sachaufklärungspflicht

1. NV: Die schlüssige Rüge einer Divergenz erfordert die Darlegung, dass das Finanzgericht (FG) bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der Bundesfinanzhof, ein anderes FG oder ein anderes oberstes Bundesgericht.
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BFH: Feststellung von Prozessunfähigkeit

1. NV: Die Annahme von Prozessunfähigkeit setzt grundsätzlich voraus, dass sämtliche Beweismittel ausgeschöpft werden, insbesondere ein Sachverständigengutachten eingeholt und zuvor eine persönliche Anhörung durchgeführt wird. Die fehlende Mitwirkung an der Aufklärung geht zu Lasten des Antragstellers.
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BFH: Inhalt einer Rechtsmittelbelehrung im Hinblick auf § 52d FGO; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beim Wechsel des Prozessbevollmächtigten

1. NV: Die Rechtsmittelbelehrung in einem finanzgerichtlichen Urteil muss keinen Hinweis auf die für bestimmte Prozessvertreter bestehende Pflicht zur elektronischen Übermittlung einer Nichtzulassungsbeschwerde und ihrer Begründung (§ 52d der Finanzgerichtsordnung --FGO--) enthalten.
Menschen in einem dunklen Raum mit bunter Lichtstimmung, Fokus auf dem Hinterkopf einer Person im Vordergrund

BVerwG: Ein als "Entwurf" gekennzeichneter Schriftsatz wahrt nicht die erforderliche Schriftform

Die elektronisch übermittelte Begründung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision, die auf allen Seiten in großer Schrift und deutlich erkennbar als "Entwurf" gekennzeichnet ist, wahrt nicht die erforderliche Schriftform.
Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

BAG: Urlaubsberechnung bei zeitlicher Überschneidung von Krankheit und Kurzarbeit

Erkrankt der Arbeitnehmer in einem Zeitraum, für den - wirksam - Kurzarbeit "null" eingeführt worden ist, sind die ausgefallenen Arbeitstage bei der Berechnung des Urlaubsumfangs nicht Zeiten mit Arbeitspflicht gleichzustellen.
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Anm. zu BAG: Betriebsverfassungsrechtlicher Schulungsanspruch – Webinar statt Präsenzschulung?

Das BAG hat mit Beschluss vom 7.2.2024 (7 ABR 8/23) entschieden, dass Betriebsräte Anspruch auf für die Betriebsratsarbeit erforderliche Schulungen haben, deren Kosten der Arbeitgeber zu tragen hat. Davon können Übernachtungs- und Verpflegungskosten für ein auswärtiges Präsenzseminar auch dann erfasst sein, wenn derselbe Schulungsträger ein inhaltsgleiches Webinar anbietet (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Wirtschaftskanzlei ADVANT Beiten).
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BVerfG: Unzulässige Richtervorlage zur rückwirkenden Anwendung von § 32a Abs. 1 Satz 2 KStG auf bei dessen Inkrafttreten bereits festsetzungsverjährte Steuerfestsetzungen

Mit Beschluss vom 18. Dezember 2023 (2 BvL 7/16) hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG die Unzulässigkeit einer Richtervorlage zu § 32a Abs. 1 Satz 2 KStG festgestellt. Sie betrifft die Frage, ob eine Anwendung der Vorschrift auf im Zeitpunkt ihres Inkrafttretens festsetzungsverjährte Einkommensteuerfestsetzungen verfassungskonform ist. § 32a Abs. 1 Satz 2 KStG ermöglicht die nachträgliche Berücksichtigung verdeckter Gewinnausschüttungen einer Körperschaft bei der bereits festgesetzten Einkommensteuer des begünstigten Gesellschafters.
Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF: Vorsteueraufteilung nach dem Verhältnis der Umsätze im Sinne von § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG

Mit BMF-Schreiben vom 13. Februar 2024 (III C 2 - S 7306/22/10001 :001) wird zur Anwendung des Gesamtumsatzschlüssels bei der Vorsteueraufteilung nach dem Verhältnis der Umsätze im Sinne von § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG Stellung genommen.
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BMF: Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 45a Abs. 2 und 3 EStG

Mit dem BMF-Schreiben vom 13. Februar 2024 (IV C 1 - S 2401/19/10001 :009) wird das BMF-Schreiben vom 23. Mai 2022 (BStBl I S. 860) zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 45a Abs. 2 und 3 EStG ergänzt.
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BMF: Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2024

Mit BMF-Schreiben vom 12. Februar 2024 (IV D 3 - S 1547/19/10001 :005) warden die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2024 bekannt gegeben.
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BFH: EuGH-Vorlage zur Besteuerung von Umsätzen, die über einen Appstore ausgeführt werden (Rechtslage bis zum 31.12.2014)

Dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ist unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens, in denen eine deutsche Steuerpflichtige (Entwicklerin) vor dem 01.01.2015 eine Dienstleistung auf elektronischem Weg an im Gemeinschaftsgebiet ansässige Nichtsteuerpflichtige (Endkunden) über einen Appstore einer irischen Steuerpflichtigen erbracht hat, Art. 28 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) anzuwenden mit der Folge, dass die irische Steuerpflichtige so behandelt wird, als ob sie diese Dienstleistungen von der Entwicklerin erhalten und an die Endkunden erbracht hätte, weil der Appstore erst in den --den Endkunden erteilten-- Bestellbestätigungen die Entwicklerin als Leistende genannt und deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen hat?
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BFH zur (steuer-)bilanziellen Behandlung eines "Beteiligungsbetrags" des Kfz-Händlers zur Absicherung des Restwertrisikos durch den Hersteller im Rahmen des Leasing-Restwertmodells

1. Die beim Leasing-Restwertmodell von einem Kraftfahrzeug-Händler an einen Automobilproduzenten zur Übernahme des Restwertrisikos (Restwertabsicherung) zu leistenden "Beteiligungsbeträge" sind im Zeitpunkt der Zusage der Restwertabsicherung nicht als Verbindlichkeit zu passivieren.
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BFH: Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht bei Bezug einer Sozialversicherungsrente und Wohnsitz in Norwegen

NV: § 1 Abs. 3 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes ist nicht einschränkend dahingehend auszulegen, dass nur solche inländischen Einkünfte als nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegende Einkünfte gelten, bei denen das deutsche Besteuerungsrecht nach konkreter Berechnung im Einzelfall der Höhe nach beschränkt wurde. Vielmehr bezieht sich die Regelung auf eine abstrakte Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts aufgrund der Regelungen eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung; dem steht bei einem Wohnsitz des Einkünftebeziehers in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (hier: Norwegen) ein Diskriminierungsschutz aus den Grundsätzen der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.04.2004 --sogenannte Freizügigkeitsrichtlinie-- (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 2004, Nr. L 158, 77) nicht entgegen.
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BFH zur Auslegungsfähigkeit eines Einspruchs

NV: Ein von einem fachkundigen Bevollmächtigten eingelegter Einspruch, der die angefochtenen Bescheide eindeutig und abschließend bezeichnet, ist nicht dahingehend auslegungsfähig, dass auch ein weiterer --im Einspruchsschreiben nicht benannter-- Steuerbescheid angefochten werden soll.
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BFH: Erledigungsstreit; Mindestinhalt eines Protokolls

1. NV: Es stellt einen Verfahrensfehler dar, wenn das Finanzgericht (FG) im Erledigungsstreit die Erledigung in der Hauptsache feststellt, obwohl eine Erledigungserklärung unwirksam war und der Rechtsstreit fortzusetzen gewesen wäre.
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BFH zur Unternehmereigenschaft einer Holdinggesellschaft

NV: Der Umstand, dass eine Holdinggesellschaft auch die Kosten für eigene Leistungsbezüge in das von den Tochtergesellschaften an sie zu zahlende Entgelt kalkulatorisch einbezieht, steht der Annahme, dass Leistungen gegen Entgelt erbracht werden und eine wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt, nicht entgegen.
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BFH: Keine Verletzung der Neutralitätspflicht durch Hinweis auf einen begünstigenden Fehler

NV: Das finanzgerichtliche Verfahren ist vom Amtsermittlungsgrundsatz geprägt, sodass das FG nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet ist, einen den Kläger begünstigenden Fehler des FA im Rahmen der Klageanträge zu seinen Lasten zu berücksichtigen (Saldierungsgebot). Ein solcher Hinweis an die Beteiligten zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung verletzt die dem FG obliegende Neutralitätspflicht nicht.
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BFH: Pflicht zur Nutzung des beSt für Steuerberatungsgesellschaften ab dem 01.01.2023

1. NV: Berufsausübungsgesellschaften nach § 3 Satz 1 Nr. 2, § 49 des Steuerberatungsgesetzes, die in das Steuerberaterverzeichnis eingetragen sind, sind gemäß § 52d Satz 1 und 2 der Finanzgerichtsordnung verpflichtet, seit dem 01.01.2023 das besondere elektronische Steuerberaterpostfach zu nutzen.
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BAG: Vergütungsanspruch wegen Annahmeverzugs; Anderweitiger Verdienst aus einer Geschäftsführertätigkeit; Böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes; Übernahme einer unentgeltlichen Tätigkeit

Auf den Vergütungsanspruch wegen Annahmeverzugs sind nach § 11 Nr. 1 KSchG neben den Entgelten aus einem Arbeitsverhältnis auch Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit oder einem freien Mitarbeiterverhältnis anzurechnen. Maßgeblich ist dabei nicht der Zeitpunkt des Zuflusses des Ertrags, sondern der kausal durch das Freiwerden der Arbeitskraft ermöglichte Wert des Erwerbs (Rn. 22).2.
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BAG: Beitragspflicht zu Sozialkassen des Baugewerbes; Zusammenhangstätigkeiten; Akquise und Vertrieb

Zusammenhangstätigkeiten iSd. VTV sind Vor-, Neben-, Nach- und Hilfsarbeiten, die den eigenen baulichen Haupttätigkeiten dienen, zu ihrer sachgerechten Ausführung notwendig sind und nach der Verkehrssitte üblicherweise von den Betrieben des Baugewerbes miterledigt werden. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, sind sie arbeitszeitlich den baulichen Tätigkeiten hinzuzurechnen. Dabei kommt es nicht darauf an, dass die bauliche Haupttätigkeit die Zusammenhangstätigkeit arbeitszeitlich überwiegt (Rn. 23).2.
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BAG: Unstatthafte Beschwerde gegen Beschluss des Landesarbeitsgerichts zur Festsetzung der Gerichtsgebühren für das Berufungsverfahren

Gegen einen Beschluss, durch den das Landesarbeitsgericht den Wert der Gerichtsgebühren für das Berufungsverfahren nach § 63 Abs. 2 GKG festsetzt, findet gemäß § 68 Abs. 1 Satz 5 iVm. § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG eine Beschwerde an das Bundesarbeitsgericht nicht statt. Eine gleichwohl erhobene Beschwerde ist vom Landesarbeitsgericht kostenpflichtig als unzulässig zu verwerfen. Für einen Nichtabhilfebeschluss und eine anschließende Vorlage der Sache beim Bundesarbeitsgericht ist kein Raum (Rn. 1).2.
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BAG: Auslegung einer Ruhegeldordnung

Die für einen Anspruch auf Invalidenrente nach einer Ruhegeldbetriebsvereinbarung erforderliche rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses greift jedenfalls dann nicht unverhältnismäßig in die Freiheit der Arbeitsplatzwahl der Arbeitnehmer ein, wenn die Invalidität durch den Rentenbescheid des gesetzlichen Sozialversicherungsträgers nachgewiesen ist.
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BAG: Urlaubstarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen im Deutschlandfunk

Ist die Auslegung einer Tarifnorm Gegenstand einer Verbandsklage iSv. § 9 TVG, sind im Antrag der maßgebende Tarifvertrag, die in Rede stehende Tarifnorm und die umstrittenen Tarifbegriffe zu benennen sowie der von der klagenden Tarifvertragspartei als zutreffend angesehene Auslegungsschritt zu formulieren (Rn. 15).2.