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BMF: Ermittlung der Bewirtschaftungskosten nach § 187 BewG
Das BMF-Schreiben vom 29. Januar 2024 - IV D 4 - S 3224/23/10001 - gibt gemäß § 187 Absatz 3 Satz 4 BewG die maßgebenden Verbraucherpeisindizes zur Anpassung der Basiswerte für Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten für Wohnnutzung aus Anlage 23 BewG bekannt, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2024 anzuwenden sind.
BFH: Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei Abtrennung und Veräußerung eines unbebauten Teils des Wohngrundstücks
1. Zwischen dem angeschafften bebauten Grundstück und dem veräußerten, durch Teilung entstandenen unbebauten (Teil-)Grundstück besteht wirtschaftliche (Teil-)Identität.
BFH: Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung bei Freiwilligendienst zwischen mehreren Ausbildungsabschnitten
1. Der für die Zusammenfassung einzelner Ausbildungsabschnitte zu integrativen Teilen einer einheitlichen Ausbildung unter anderem notwendige enge zeitliche Zusammenhang ist nur dann gewahrt, wenn das Kind den nächsten Teil der mehraktigen Ausbildung zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufnimmt.
BMF: Steuerbarkeit der Erstattung von auf der Fondsebene erhobenen Verwaltungsgebühren durch den Investmentmanager
1. Die Steuerbarkeit der Erstattung von auf der Fondsebene erhobenen Verwaltungsgebühren durch den Investmentmanager an den Inhaber eines Investmentanteils lässt sich nicht auf § 20 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes stützen. Diese Regelungen werden durch die speziellere und abschließende Regelung zur Steuerbarkeit laufender Fondserträge in § 2 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 des Investmentsteuergesetzes 2004 verdrängt.
BFH: Verminderung der Beteiligung eines Kommanditisten am Vermögen einer grundbesitzenden KG
NV: Die Steuerbefreiung gemäß § 5 Abs. 2 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) entfällt rückwirkend, wenn sich der Anteil des Kommanditisten im maßgebenden Fünfjahreszeitraum tatsächlich im Sinne des § 5 Abs. 3 GrEStG vermindert hat. Ob eine tatsächliche Verminderung vorliegt, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse im Einzelfall zu entscheiden und obliegt der Würdigung durch das Finanzgericht.
BFH: Privates Veräußerungsgeschäft nach trennungsbedingtem Auszug eines Ehepartners
NV: Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes liegt nicht vor, wenn eine Nutzungsüberlassung (auch) an den geschiedenen Ehegatten erfolgt (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, u.a. Senatsurteil vom 14.02.2023 - IX R 11/21, BFHE 280, 1, BStBl II 2023, 642, Rz 29 ff.).
BFH: Keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei Überlassung an (Schwieger-)Mutter
Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Sinne des Befreiungstatbestands des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes liegt nicht vor, wenn die Nutzungsüberlassung an die (Schwieger-)Mutter des Steuerpflichtigen erfolgt.
BFH: Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei einer bis zum 31.12.2007 vereinbarten Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen
1. Für die Änderbarkeit von Versorgungsleistungen als Voraussetzung für die Annahme einer dauernden Last nach der für bis zum 31.12.2007 abgeschlossene Verträge geltenden Rechtslage genügt es nicht, wenn substantiell nur eine Änderbarkeit zugunsten des Übernehmers, nicht aber auch zugunsten des Übergebers vereinbart ist.
BFH: Verzicht des Gesellschafters auf unter Nennwert erworbene Genussrechtsforderung
1. Erwirbt der Gesellschafter eine Genussrechtsforderung gegen die Personengesellschaft unter Nennwert und verzichtet er im Anschluss auf den die Anschaffungskosten übersteigenden Teil der Forderung, entsteht im Gesamthandsbereich ein "Wegfallgewinn", der aus der Minderung der Verbindlichkeit resultiert.
BFH: Kein Investitionsabzugsbetrag zugunsten des Erwerbers eines Anteils an einer Personengesellschaft
NV: Für den beabsichtigten Erwerb eines Anteils an einer Personengesellschaft, in deren Gesamthandsvermögen sich Photovoltaikanlagen befinden, kann kein Investitionsabzugsbetrag gebildet werden.
BFH: Entscheidung über Anhörungsrüge nach Wechsel der Senatsbesetzung nach aktuellem Geschäftsverteilungsplan
1. NV: Auch wenn in der Besetzung des Senats zwischen dem Ergehen der angegriffenen Entscheidung und der Beschlussfassung über eine erhobene Anhörungsrüge ein Wechsel stattgefunden hat, ist über die Anhörungsrüge in der Senatsbesetzung zu entscheiden, die sich aus dem aktuellen Geschäftsverteilungsplan ergibt.
BFH: Kosten der Anschlussrevision bei Revisionsrücknahme
NV: Einem Rechtsmittelführer sind grundsätzlich auch die Kosten einer zulässig erhobenen Anschlussrevision aufzuerlegen, wenn diese ihre Wirkung durch die Rücknahme der Revision verliert.
BAG: Stundengutschriften auf einem Arbeitszeitkonto für krankheitsbedingt nicht geleistete Bereitschaftsdienste
§ 4 Abs. 4 Satz 1 EFZG gestattet eine von den Vorgaben des Entgeltfortzahlungsgesetzes zu Ungunsten des Arbeitnehmers abweichende Regelung nur durch Tarifvertrag. Auf dem sog. Dritten Weg zustande gekommene Arbeitsvertragsrichtlinien sind von dieser Öffnungsklausel nicht erfasst.
BMF: Ermittlung der steuerlichen Identifikationsnummer für die elektronische Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 23. Januar 2024 (IV C 5 - S 2295/21/10001 :001) zur Ermittlung der steuerlichen Identifikationsnummer für die elektronische Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen Stellung genommen,
BMF: Unentgeltliche Zuwendungen und Vorsteuerabzug
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 24. Januar 2024 (III C 2 - S 7109/19/10004 :001) zu den Folgen des BFH-Urteils vom 16. Dezember 2020 – XI R 26/20 (XI R 28/17) zum Vorsteuerabzug bei „mittelbarer“ Veranlassung Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.
BMF: Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 28. Dezember 2023 (IV C 3 - S 2221/20/10012 :005) das BMF-Schreiben vom 24. Mai 2017 - IV C 3 - S 2221/16/10001 :004 – (BStBl I S. 820), zuletzt geändert durch BMF-Schreiben vom 16. Dezember 2021 – IV C 3 - S 2221/20/10012 :002 – (BStBl 2022 I S. 155) bezüglich der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Vorsorgeaufwendungen geändert.
BAG: Kündigung aufgrund Täuschung über die ärztliche Feststellung einer vorläufigen Impfunfähigkeit gegen das Coronavirus Sars-CoV-2
Geht ein Gericht davon aus, dass ein Arbeitnehmer tariflichen Sonderkündigungsschutz genießt, muss es tatsächliche Feststellungen zum Geltungsgrund (AVE, Tarifgebundenheit oder arbeitsvertragliche Inbezugnahme), ggf. zum Inhalt des Tarifvertrags und dessen einzelfallbezogene Anwendung treffen (Rn. 2, 27).2.
BAG: Kündigung aufgrund Täuschung über vorläufige Impfunfähigkeit gegen das Coronavirus Sars-CoV-2
Ein in der Patientenversorgung eingesetzter Arbeitnehmer, der im Geltungsbereich von § 20a IfSG idF vom 10. Dezember 2021 wahrheitswidrig behauptet, aufgrund einer ärztlichen Untersuchung sei festgestellt worden, dass er vorläufig nicht gegen das Coronavirus Sars-CoV-2 geimpft werden könne, verletzt in erheblicher Weise eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht.
BAG: Pflicht des öffentlichen Arbeitgebers zur Einladung schwerbehinderter Menschen zu einem Vorstellungsgespräch
Die Pflicht des öffentlichen Arbeitgebers zur Einladung schwerbehinderter Menschen zu einem Vorstellungsgespräch nach § 165 Satz 3 SGB IX beinhaltet auch das Erfordernis einen Ersatztermin anzubieten, wenn der sich bewerbende schwerbehinderte Mensch seine Verhinderung vor der Durchführung des vorgesehenen Termins unter Angabe eines hinreichend gewichtigen Grundes mitteilt und dem Arbeitgeber die Durchführung eines Ersatztermins zumutbar ist.
BAG: Antragsänderung im Rechtsbeschwerdeverfahren; Betriebsratsfähigkeit eines Filialstandorts
Bei streitigem Fortbestand eines rechtsbeschwerdeführenden betriebsverfassungsrechtlichen Gremiums wird dessen Beteiligtenfähigkeit für die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde regelmäßig auch dann unterstellt, wenn dessen Existenz nicht Verfahrensgegenstand ist (Rn. 15).2.
BAG zur Auslegung kirchlicher Arbeitsrechtsregelungen
Kirchliche Arbeitsrechtsregelungen sind keine Tarifverträge, sondern Allgemeine Geschäftsbedingungen besonderer Art, die nach den für die Auslegung von Gesetzen und Tarifverträgen maßgeblichen Grundsätzen auszulegen sind (Rn. 20).2.
Anm. zu LAG Schleswig-Holstein: Schwenken eines Filetiermessers kein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung
Das LAG Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 13.7.2023 (5 Sa 5/23) eine außerordentliche fristlose, hilfsweise ordentliche verhaltensbedingte Kündigung für unwirksam erklärt, da im vorliegenden Fall das Hantieren mit einem scharfen Filetiermesser weder als eine Bedrohung eingestuft werden könne, noch der unsachgemäße Gebrauch eine Kündigung ohne vorherige einschlägige Abmahnung rechtfertige (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
BFH: Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Swap-Zinsen als Entgelte für Schulden
1. Aufwendungen für einen Zinsswap sind bei isolierter Betrachtung nicht als Entgelte für Schulden im Sinne des § 8 Nr. 1 Buchst. a Satz 1 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) zu qualifizieren, da sie nicht unmittelbar für die Überlassung von Kapital erbracht werden.
BMF: Umsatzsteuerliche Behandlung bei der Vermittlung von Mobilfunkverträgen
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 23. Januar 2024 (III C 2 - S 7200/19/10003 :019) zur umsatzsteuerlichen Behandlung bei der Vermittlung von Mobilfunkverträgen Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.