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BFH zur Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge
Es bestehen in den Jahren 2016 und 2017 keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlich festgelegten Höhe des Säumniszuschlags (Bestätigung der BFH-Rechtsprechung).
BFH zur Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge
Es bestehen auch nach dem 31.12.2018 keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlich festgelegten Höhe des Säumniszuschlags (Bestätigung der BFH-Rechtsprechung).
BFH zu § 23 EStG: Kein anteiliger Erwerb eines zur Erbmasse gehörenden Grundstücks bei entgeltlichem Erwerb eines Miterbenanteils
Der entgeltliche Erwerb eines Anteils an einer Erbengemeinschaft führt nicht zur anteiligen Anschaffung eines zum Gesamthandsvermögen der Erbengemeinschaft gehörenden Grundstücks (Änderung der Rechtsprechung sowie entgegen Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 14.03.2006, BStBl I 2006, 253, Rz 43).
BFH: Steuerbare Leistungserbringung durch Gesellschafter nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und § 10 Abs. 5 des Umsatzsteuergesetzes
1. Verpflichtet sich der Gesellschafter einer Personengesellschaft, für diese ein speziell für deren Zwecke geeignetes Gebäude zu errichten, wobei er die Baukosten hierfür nur bis zu einer bestimmten Höhe zu tragen hat, während die Gesellschaft zur Übernahme der Mehrkosten verpflichtet ist, kann trotz vereinbarter Unentgeltlichkeit der späteren Nutzungsüberlassung eine --dieser vorgeschaltete-- entgeltliche sonstige Leistung ("Bebauungsleistung") des Gesellschafters vorliegen.
BFH: Steuerfreiheit eines Heisenberg-Stipendiums gemäß § 3 Nr. 44 EStG
Leistungen aus einem Heisenberg-Stipendium können gemäß § 3 Nr. 44 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sein.
BFH: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei elektronischer Übermittlung einer Rechtsmittelbegründungsschrift
1. NV: Die Überprüfung einer ordnungsgemäßen elektronischen Übermittlung einer Rechtsmittelbegründungsschrift an den Bundesfinanzhof erfordert unter anderem die Kontrolle, ob die Bestätigung des Eingangs des elektronischen Dokuments bei Gericht gemäß § 52a Abs. 5 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung erteilt wurde.
BFH: Verfahrensmangel aufgrund einer unterlassenen Übersendung einer Anlage zur Klagebegründung
NV: Unterlässt es das Finanzgericht (FG), dem Beklagten eine von der Klägerin als Anlage zur Klagebegründung vorgelegte und für die Entscheidung des FG maßgebliche Unterlage zu übersenden, liegt darin eine Verletzung des rechtlichen Gehörs des Beklagten im Sinne von § 115 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 96 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung.
Anm. zu ArbG Aachen: Arbeitnehmer muss Leasingraten für Dienstrad im Zeitraum ohne Entgeltzahlung tragen
Das ArbG Aachen hat mit Urteil v. 2.9.2023 (8 Ca 2199/22) entschieden, dass ein Arbeitnehmer monatliche Leasingraten für ein Dienstrad auch während entgeltfreier Beschäftigungszeiten grundsätzlich zu entrichten hat, wenn auf Wunsch des Arbeitnehmers hin der Arbeitgeber einen Leasingvertrag über das Dienstrad schließt, sich der Arbeitnehmer mit diesem auch verpflichtet, die monatlichen Leasingraten im Rahmen einer Entgeltumwandlung dem Arbeitgeber zu erstatten, und der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Dienstrad sodann zur Verfügung stellt (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
Anm. zu LAG Köln: Anfechtung einer Betriebsratswahl wegen Smiley
Das LAG Köln hat mit Beschluss v. 1.12.2023, 9 TaBV 3/23, in einem Wahlanfechtungsverfahren entschieden, dass eine Vorschlagsliste für die Betriebsratswahl, die in ihrem Kennwort einen „Smiley“ enthält, ungültig ist (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
BMF: Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Absatz 4 Investmentsteuergesetz
Das BMF-Schreiben vom 5. Januar 2024 (IV C 1 - S 1980-1/19/10038 :008) gibt den Basiszins zum 2. Januar 2024 bekannt, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2024 gemäß § 18 des Investmentsteuergesetzes erforderlich ist.
BAG: Abberufung als Betriebsbeauftragter für Abfall
Wird ein Arbeitnehmer im bestehenden Arbeitsverhältnis unter Erweiterung seines Arbeitsvertrags um die mit diesem Amt verbundenen Aufgaben zum Abfallbeauftragten bestellt, unterliegt seine nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz einseitig mögliche Abberufung, mit der der Arbeitgeber auch die Anpassung des Vertrags rückgängig machen will, einer gerichtlichen Überprüfung nach § 315 BGB.
BAG: Eingruppierung eines Gärtners
Die Eingruppierung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen, deren Tätigkeit vor dem 1. Januar 2005 der Rentenversicherung für Arbeiter unterlegen hätte und die von den Besonderen Teilen Verwaltung, Entsorgung und Flughäfen des TVöD erfasst werden, erfolgt ausschließlich nach Nr. 1 der Vorbemerkungen zu allen Entgeltgruppen des Eingruppierungsverzeichnisses im Anhang zu Teil A § 11a TVöD-NRW, nicht aber nach den Bestimmungen der §§ 12, 13 TVöD/VKA (Rn. 17 ff.).2.
BGH: Rechte an einer Arbeitnehmererfindung
Eine beschränkte Zulassung der Revision setzt voraus, dass der betroffene Teil des Streitstoffs in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht unabhängig von dem übrigen Prozessstoff beurteilt werden und auch im Falle einer Zurückverweisung kein Widerspruch zu der Entscheidung über die übrigen Teile des Streitstoffs auftreten kann (Bestätigung von BGH, Urteil vom 16. März 2017 - I ZR 39/15, GRUR 2017, 702 Rn. 17 - PC mit Festplatte; Beschluss vom 16. Dezember 2021 - I ZR 186/20, Rn. 16 [insoweit nicht in MMR 2022, 773]).
BMF: Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs
Mit BMF-Schreiben vom 4. Januar 2024 (IV C 5 - S 2341/23/10001 :004) wurde die ergänzte Gesamtübersicht der vom Auswärtigen Amt für einige Dienstorte neu festgesetzten Kaufkraftzuschläge bekanntgemacht.
BMF: Ort der sonstigen Leistung bei der Schadensregulierung
Mit BMF-Schreiben vom 4. Januar 2024 (III C 3 - S 7117-f/21/10001 :001) hat die Finanzverwaltung zum Ort der sonstigen Leistung i. S. d. § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 3 UStG bei der Schadensregulierung Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.
BMF: Besondere Pflichten für Zahlungsdienstleister
Durch Artikel 17 des Jahressteuergesetzes 2022 vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) wurde § 22g - Besondere Pflichten für Zahlungsdienstleister - in das Umsatzsteuergesetz (UStG) eingefügt. Mit BMF-Schreiben vom 28. Dezember 2023 (III C 5 - S 7420/20/10007 :004) nimmt die Finanzverwaltung hierzu Stellung.
BMF: Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten
Mit BMF-Schreiben vom 28. Dezember 2023 (IV C 5 - S 2353/20/10004 :003) werden die maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen ab 1. März 2024 bekannt gegeben.
BMF: Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt
Mit BMF-Schreiben vom 2. Januar 2024 (III C 3 - S 7155-a/19/10001 :005) wurde die Liste der im Inland ansässigen Luftfahrtunternehmen, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend internationalen Luftverkehr betreiben (Stand: 1.1.2024) aktualisiert.
BMF: Hinweis auf die Veröffentlichung Technischer Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
Mit BMF-Schreiben vom 28. Dezember 2023 (IV D 2 - S 0316-a/19/10012 :005) wird ein Hinweis auf die Veröffentlichung Technischer Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bekanntgemacht. Das BSI hat nach § 5 KassenSichV im Benehmen mit dem BMF Technische Richtlinien überarbeitet.
BMF: Monatlich fortgeschriebene Übersicht Umsatzsteuer-Umrechnungskurse 2023
Mit BMF-Schreiben vom 2. Januar 2024 (III C 3 - S 7329/19/10001 :005) wird die monatlich fortgeschriebene Übersicht "Umsatzsteuer-Umrechnungskurse 2023" bekannt gegeben.
BMF: Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung
Am 1. Januar 2024 treten das Personengesellschaftsrechtsreformgesetz (MoPeG) und die damit zusammenhängenden Änderungen der AO durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz in Kraft. Mit BMF-Schreiben vom 29. Dezember 2023 (IV D 1 - S 0062/23/10005 :001) wird der Anwendungserlass zur AO an diese Rechtsänderungen zeitgleich angepasst.
BMF: Ermittlung der steuerlichen Identifikationsnummer für die elektronische Übermittlung von Daten über Lohnersatzleistungen
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 28. Dezember 2023 (IV C 5 - S 2295/21/10001 :001) zur Ermittlung der steuerlichen Identifikationsnummer für die elektronische Übermittlung von Daten über Lohnersatzleistungen Stellung genommen.
BMF: Umsatzsteuer-Anwendungserlass
Mit BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2023 ist der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) geändert worden. Der UStAE berücksichtigt zum Teil noch nicht die seit dem BMF-Schreiben vom 20. Dezember 2022 - III C 3 - S 7015/22/10001 :001 (2022/1190542) -, BStBl I S. 1694, ergangene Rechtsprechung, soweit diese im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht worden ist. Außerdem enthält der UStAE in gewissem Umfang redaktionelle Unschärfen, die beseitigt werden müssen. Da dieses Schreiben somit lediglich redaktionelle Änderungen des UStAE ohne materiell-rechtliche Auswirkungen beinhaltet, bedarf es keiner Anwendungsregelung.
BMF: Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes
Das BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2023 (IV B 5 - S 1340/23/10001 :001) enthält die Neufassung der Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes.