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Mitarbeiter:innen in einem farbenfroh beleuchteten Büro mit Glaswänden, einige im Gespräch oder an Arbeitsplätzen

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Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Änderungsbescheid während des Revisionsverfahrens

NV: Hat das Finanzamt während des Revisionsverfahrens einen Änderungsbescheid erlassen und beruht die geänderte Steuerfestsetzung auf Sachverhalten, zu denen das Finanzgericht (FG) noch keine Feststellungen treffen konnte, ist die Vorentscheidung grundsätzlich aufzuheben und die Sache an das FG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückzuverweisen.
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BFH: Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags

1. NV: Der Bezug eines Nutzungsersatzes im Rahmen der reinen Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags nach Widerruf (vor Anwendbarkeit des § 357a Abs. 3 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs --BGB-- a.F.; jetzt § 357b BGB) begründet keinen steuerbaren Kapitalertrag, da er nicht auf einer erwerbsgerichteten Tätigkeit beruht und mithin nicht innerhalb der steuerbaren Erwerbssphäre angefallen ist.
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BFH: Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags

1. NV: Der Bezug eines Nutzungsersatzes im Rahmen der reinen Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags nach Widerruf (vor Anwendbarkeit des § 357a Abs. 3 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs --BGB-- a.F.; jetzt § 357b BGB) begründet keinen steuerbaren Kapitalertrag, da er nicht auf einer erwerbsgerichteten Tätigkeit beruht und mithin nicht innerhalb der steuerbaren Erwerbssphäre erzielt wird.
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BFH: Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags

1. NV: Der Bezug eines Nutzungsersatzes im Rahmen der reinen Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags nach Widerruf (vor Anwendbarkeit des § 357a Abs. 3 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs --BGB-- a.F.; jetzt § 357b BGB) begründet keinen steuerbaren Kapitalertrag, da er nicht auf einer erwerbsgerichteten Tätigkeit beruht und mithin nicht innerhalb der steuerbaren Erwerbssphäre angefallen ist.
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BFH: Differenzbesteuerung für Kunstgegenstände; innergemeinschaftlicher Erwerb der Kunstgegenstände; Berechnung der Marge; kein Abzug der Umsatzsteuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb

Bei der Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG mindert die auf den innergemeinschaftlichen Erwerb entfallende Umsatzsteuer nicht die Bemessungsgrundlage, obwohl dies der Systematik und dem Zweck der Regelung widerspricht (Nachfolgeentscheidung zum EuGH-Urteil Mensing II vom 13.07.2023 - C-180/22, EU:C:2023:565).
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BFH: Steuerbare Umsätze; Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug einer Kurgemeinde

1. Die Bereitstellung von Kureinrichtungen gegen Kurtaxe ist ein steuerbarer Umsatz gegen Entgelt, wenn die Kureinrichtungen nicht für jedermann frei und unentgeltlich zugänglich sind (Bestätigung der Rechtsprechung, Abgrenzung zum Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union Gemeinde A vom 13.07.2023 - C-344/22, EU:C:2023:580 und zum Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18.10.2023 - XI R 21/23, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt).
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BFH zum Vorliegen der Antragsvoraussetzungen bei der Option zum Teileinkünfteverfahren

Nach einer wirksamen erstmaligen Antragstellung ist das Vorliegen der materiell-rechtlichen Antragsvoraussetzungen gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a und b des Einkommensteuergesetzes in den folgenden vier Veranlagungszeiträumen vom Finanzamt zu unterstellen. Diese müssen nur für das erste Antragsjahr vorliegen; ihr Wegfall in den folgenden vier Veranlagungszeiträumen ist unerheblich.
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BFH: Keine Korrektur der von einer Kapital- auf eine Personengesellschaft übergehenden Pensionsrückstellungen durch den Ansatz von Sondervergütungen

Zuführungsbeträge zu Pensionsrückstellungen für die Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft, die im Zuge eines Formwechsels auf eine Mitunternehmerschaft übergehen, sind für die zusageberechtigten Mitunternehmer weder zum steuerlichen Übertragungsstichtag noch danach anteilig in Sondervergütungen umzuqualifizieren.
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BFH: Automatischer Finanzkonten-Informationsaustausch verstößt nicht gegen Grundrechte

Die Regelung des § 5 Abs. 3 des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes ist verfassungsgemäß. Insbesondere verstößt der automatische Finanzkonten-Informationsaustausch nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der hiervon betroffenen Steuerpflichtigen.
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BFH: Beteiligung des Kommanditisten an Komplementär-GmbH als funktional (un)wesentliche Betriebsgrundlage seines Mitunternehmeranteils; Einbringung nach § 24 UmwStG auch bei nur absoluter Erhöhung der Gesellschaftsrechte

1. Die Kapitalbeteiligung des Kommanditisten an der Komplementär-GmbH ist eine funktional wesentliche Betriebsgrundlage seines Mitunternehmeranteils, wenn erst diese Kapitalbeteiligung den Kommanditisten in die Lage versetzt, über Fragen der laufenden Geschäftsführung der KG zu bestimmen. Sie ist hingegen nicht funktional wesentlich, wenn im Einzelfall infolge gesellschaftsvertraglicher oder sonstiger schuldrechtlicher Vereinbarungen nicht seine Kapitalbeteiligung, sondern seine Stellung als Kommanditist den Einfluss auf die laufende Geschäftsführung der KG begründet.
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BFH: Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung, Divergenz und Verfahrensfehlern; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichterteilen eines Hinweises und Nichtgewährung einer Schriftsatzfrist

1. NV: Die Frage, ob ein Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (§ 17 des Einkommensteuergesetzes) gesondert und einheitlich festgestellt wird oder die Erfassung im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung zu erfolgen hat, ist in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs geklärt.
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BFH: Nichtzulassungsbeschwerde gegen eine durch Ergänzungsurteil abgelehnte Urteilsergänzung

NV: Werden das Haupturteil und das Ergänzungsurteil jeweils mit der Nichtzulassungsbeschwerde angegriffen, so sind die Darlegungs- und Zulassungsvoraussetzungen für beide Beschwerden gesondert zu prüfen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18.04.1991 - VIII R 82/89, VIII R 83/89, BFH/NV 1992, 670, unter 1. [Rz 23]).
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BFH: Bezeichnung des Klagebegehrens

1. NV: Ein Aufhebungsantrag kann im Einzelfall zur Substantiierung des Klagebegehrens nicht ausreichen, wenn der Kläger Umstände, die zu einer ersatzlosen Aufhebung der Bescheide führen könnten (zum Beispiel wegen Festsetzungsverjährung oder einer fehlenden verfahrensrechtlichen Änderungsvorschrift) oder aus materiell-rechtlichen Gründen (zum Beispiel vollständige Beseitigung der Zuschätzungen), weder bezeichnet noch diese aus den vorliegenden Akten ersichtlich sind.
Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

BAG zum Anspruch auf übertarifliches Urlaubsgeld aus einer durch Betriebsvereinbarung abgelösten Gesamtzusage

1. Gewährt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt ein übertarifliches Urlaubsgeld, stellt die entsprechende Vereinbarung keine Nebenabrede iS tariflicher Formvorschriften (hier: § 4 Abs. 2 Satz 1 BMT-G II) dar. Die Abrede steht im Zusammenhang mit der Vergütungspflicht nach § 611a Abs. 2 (früher: § 611 Abs. 1) BGB, welche als Hauptleistungspflicht nach § 4 Abs. 1 BMT-G II formlos vereinbart und abgeändert werden kann (Rn. 23 ff.).
Menschen in einem dunklen Raum mit bunter Lichtstimmung, Fokus auf dem Hinterkopf einer Person im Vordergrund

BGH: Signatur und Übersendung von Schriftsätzen über das beA in der Anwaltssozietät

Signiert ein Mitglied einer mandatierten Anwaltssozietät einen Schriftsatz, den ein anderes Mitglied der Anwaltssozietät verfasst und einfach elektronisch signiert hat, in qualifiziert elektronischer Form und reicht diesen Schriftsatz über sein besonderes elektronisches Anwaltspostfach bei Gericht ein, ist dies wirksam. Eines klarstellenden Zusatzes ("für") bei der einfachen Signatur des Schriftsatzverfassers bedarf es nicht.
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LAG Baden-Württemberg: Betriebsratswahl bei Porsche wirksam angefochten

Die ursprünglich sieben wahlberechtigten Arbeitnehmer (Antragsteller) haben die in der Zeit vom 14. bis 18. März 2022 durchgeführte Wahl des 41-köpfigen Betriebsrats für den „Betrieb Zuffenhausen/Ludwigsburg/Sachsenheim“ der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, der Porsche Logistik GmbH und der Porsche Dienstleistungs GmbH angefochten.
Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF: Anwendung von BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder

Die Finanzverwaltung hat mit zwei BMF-Schreiben vom 15. März 2024 (IV A 2 - O 2000/23/10003 :005) zur Anwendung von bis zum 14.März 2024 ergangenen BMF-Schreiben und gleichlautenden Erlasen der obersten Finanzbehörden der Länder Stellung genommen und sowohl eine "Gemeinsame Positivliste der BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder" und eine "Gemeinsame Liste der im BMF-Schreiben vom 10. März 2023 (BStBl I S. 406) und in den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 10. März 2023 7) aufgeführten und nicht mehr in der aktuellen Positivliste enthaltenen BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder" veröffentlicht.
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BMF: Aufzeichnung und Aufbewahrung von Geschäftsvorfällen und anderen steuerlich relevanten Daten bei Taxi- und Mietwagenunternehmen

Mit BMF-Schreiben "Aufzeichnung und Aufbewahrung von Geschäftsvorfällen und anderen steuerlich relevanten Daten bei Taxi- und Mietwagenunternehmen" vom 11. März 2024 (IV D 2 - S 0316-a/21/10006 :008) werden die wesentlichen Anforderungen und bestehenden branchenüblichen Mindestaufzeichnungen für Taxi- und Mietwagenunternehmen und die in diesen Unternehmen insbesondere eingesetzten Taxameter und Wegstreckenzähler zusammengefasst.
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BMF: Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts

Durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts vom 20. Dezember 2022 (BGBl. S. 2730) ist § 158 AO (Beweiskraft der Buchführung) neu gefasst worden. Der AEAO zu § 158 - Beweiskraft der Buchführung - wurde mit BMF-Schreiben vom 11. März 2024 (IV D 2 - S 0333/23/10001 :001) neu gefasst.
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BMF: Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung

Im Anschluss an das BMF-Schreiben vom 29. Dezember 2023 (BStBl I 2024 S. 12) hat sich weiterer Anpassungsbedarf im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (BMF-Schreiben vom 22. März 2024 (IV D 1 - S 0062/23/10005 :002)) an das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz und das Kreditzweitmarktförderungsgesetz ergeben.
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BMF: Einzelwertberichtigung bei Kreditinstituten

Bei Kreditinstituten sind Einzelwertberichtigungen (EWB) von Kundenforderungen (§ 15 der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute vom 11. Dezember 1998 – RechKredV – BGBl. I S. 3658) steuerlich nur anzuerkennen, soweit sie im Einklang mit den Grundsätzen im BMF-Schreiben vom 21. März 2024 (IV C 6 - S 2171-b/19/10001 :001) gebildet werden.
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BMF: Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) wurden aufgrund verschiedener gesetzlicher Änderungen insbesondere aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts mit BMF-Schreiben vom 11. März 2024 (IV D 2 - S 0316/21/10001 :002) angepasst.
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BAG zur Anpassung der Vergütung bei Aufstockung von Teilzeit auf Vollzeit

1. § 9 TzBfG regelt nicht die Höhe der Arbeitsvergütung bei einer Verlängerung der Arbeitszeit. Deren Anpassung obliegt vielmehr grundsätzlich der Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien (Rn. 14, 19).
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BFH zur Entstehung und Erhebung der Tabaksteuer bei einem Zigarettenschmuggel durch mehrere Mitgliedstaaten

1. Können Tabakwaren, die infolge einer unrechtmäßigen Einfuhr in das Gebiet der Gemeinschaft gemäß Art. 7 Abs. 2 Buchst. d der Richtlinie 2008/118/EG des Rates vom 16.12.2008 über das allgemeine Verbrauchsteuersystem und zur Aufhebung der Richtlinie 92/12/EWG --RL 2008/118-- (Amtsblatt der Europäischen Union 2009, Nr. L 9, 12) als in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt gelten, in einem anderen Mitgliedstaat gemäß Art. 7 Abs. 2 Buchst. b RL 2008/118 aufgrund des Besitzes dieser Tabakwaren außerhalb eines Verfahrens der Steueraussetzung erneut als in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt gelten, mit der Folge, dass der Verbrauchsteueranspruch nach Art. 7 Abs. 1 RL 2008/118 mehrfach entsteht?