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Mitarbeiter:innen in einem farbenfroh beleuchteten Büro mit Glaswänden, einige im Gespräch oder an Arbeitsplätzen

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Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

Anm. zu BAG: Fehler bei einer Massenentlassungsanzeige

Das BAG hat mit Urteil v. 25.6.2026 (6 AZR 26/26) entschieden, dass trotz eines Fehlers bei den Angaben in einer Massenentlassungsanzeige gem. § 17 KSchG eine Kündigung wirksam sein kann, was aber von den Umständen des Einzelfalls abhängig ist (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF: Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs

Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt. Die Gesamtübersicht (Stand 1. Juli 2026) wurde entsprechend ergänzt.
Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

BAG zur Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes auf kirchliche Einrichtungen

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz findet auf kirchliche Einrichtungen uneingeschränkt Anwendung.
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BAG: Tagegeldanspruch eines Kraftfahrers; Auslegung des niedersächsischen Reisekostenrechts

1. Dienstfahrten, die zum übertragenen Aufgabenbereich eines ständigen persönlichen Fahrers iSv. § 5 Abs. 2 Pkw-Fahrer-TV-L gehören, sind keine Dienstreisen oder andere dienstlich veranlasste Reisen iSv. § 23 Abs. 4 TV-L iVm. § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 NBG und lösen deshalb keinen Tagegeldanspruch nach § 7 NRKVO aus (Rn. 19 ff., 23 ff.).
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Formwirksame Klageerhebung bei elektronischer Übermittlung einer Word-Datei im Falle der führenden Papierakte

Werden die Akten vom Gericht nicht elektronisch, sondern noch in Papierform geführt, ist die Frage des Dateiformats für die Eignung zur Bearbeitung durch das Gericht jedenfalls dann keine zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung, wenn das Dokument druckbar war und gemäß § 52b Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung zur Papierakte genommen wurde (Anschluss an Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 29.06.2023 - 3 AZB 3/23, BAGE 181, 301).
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BFH: Kein Übergang der Abzugsbeträge nach § 10f EStG auf den Erben

Verstirbt der Steuerpflichtige, der Aufwendungen zur Erhaltung eines zu eigenen Wohnzwecken genutzten Baudenkmals gemäß § 10f Abs. 1 oder Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) getragen hatte, vor Ablauf des zehnjährigen Abzugszeitraums, geht die Abzugsberechtigung grundsätzlich nicht auf den Erben über (Anschluss an den zum verbleibenden Verlustvortrag ergangenen Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs vom 17.12.2007 - GrS 2/04, BFHE 220, 129, BStBl II 2008, 608). Soweit § 10f Abs. 4 Satz 3 i.V.m. § 10e Abs. 5 Satz 3 EStG für zusammenveranlagte Ehegatten etwas anderes vorsieht, handelt es sich um eine nicht verallgemeinerungsfähige Ausnahmeregelung.
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BFH: Keine Korrekturmöglichkeit bestandskräftiger Bescheide durch nachträgliche Ausübung des Wahlrechts auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen

1. Dem Steuerpflichtigen steht ein Wahlrecht zu, ob er Altersvorsorgebeiträge nach § 10a des Einkommensteuergesetzes als Sonderausgaben geltend machen möchte.
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BFH: Richterliche Kontrolle der Feststellungen der Gutachterausschüsse im Vergleichswertverfahren

1. Das Finanzgericht als Tatsachengericht darf die von den Gutachterausschüssen nach § 183 Abs. 1 Satz 2 des Bewertungsgesetzes mitgeteilten Vergleichspreise dem Vergleichswertverfahren grundsätzlich ohne weitere Sachaufklärung zugrunde legen, ohne dabei gegen seine Amtsaufklärungspflicht aus § 76 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung zu verstoßen.
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BMF: Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2025

Mit BMF-Schreiben vom 25. Juni 2026 (IV D 2 - S 1544/00008/021/002) wird die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2025 bekannt gegeben.
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BMF: Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren bei gesetzlich krankenversicherten Dienstordnungsangestellten

Die Finanzverwaltung ändert mit dem BMF-Schreiben vom 24. Juni 2026 (IV C 5 - S 2367/00012/005/018) das BMF-Schreiben vom 14. August 2025 (BStBl I S. 1628) zur Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2026. Das neue BMF-Schreiben betrifft die Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren bei gesetzlich krankenversicherten Dienstordnungsangestellten und ist ab dem 1. Januar 2026 anzuwenden.
Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

Anm. zu BAG: Elternzeit, mehrere Zeiträume, Kündigungsschutz

Wenn ein Arbeitnehmer aufgeteilt auf mehrere Zeiträume, möglicherweise bis zum dritten Lebensjahr des Kindes Elternzeit beantragt, führt dies sogleich zu einem »vorwirkenden« Kündigungsschutz für den Zeitraum vor der jeweiligen Elternzeit? Das BAG hat diese Frage mit Urteil vom 18.6.2026 (2 AZR 213/25) bejaht (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
Menschen in einem dunklen Raum mit bunter Lichtstimmung, Fokus auf dem Hinterkopf einer Person im Vordergrund

BVerwG: Rechtswidrigkeit eines Duldungsbescheids

1. Der gemäß § 191 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 77 Abs. 2 Satz 1 AO zur Duldung der Zwangsvollstreckung Verpflichtete kann diese nur durch Zahlung auf die Steuerschuld abwenden.
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BAG: Variable Vergütung; Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers bei verspäteter Vorgabe von Unternehmenszielen

1. Bei der einseitigen Festlegung von Unternehmenszielen, die für die Höhe der variablen Vergütung maßgeblich sind, handelt es sich um eine Leistungsbestimmung des Arbeitgebers, die gegenüber dem Arbeitnehmer zu erklären ist (§ 315 Abs. 2 BGB). Hierfür ist eine Mitteilung der vorzugebenden Ziele im Rahmen einer empfangsbedürftigen Willenserklärung erforderlich. Eine lediglich interne Zielfestlegung wird dem Leistungs- und Motivationszweck einer Zielvorgabe nicht gerecht (Rn. 25 f.).
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BAG: Reichweite des Auskunftsanspruchs nach dem Entgelttransparenzgesetz

Der Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz kann mehrere abgrenzbare Teile umfassen. Er erstreckt sich nur auf das letzte vor dem Auskunftsbegehren abgeschlossene Kalenderjahr und bezieht sich auf den Betrieb im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes.
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BAG: Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung nach dem MTV Autobahn; einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren

1. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierungen nach § 99 BetrVG umfasst alle Faktoren, die im Zusammenhang mit einer Ein- oder Umgruppierung zu einem unterschiedlichen Entgelt führen können. Dazu gehört auch die Änderung der Stufe innerhalb einer Entgelttabelle, wie sie beispielsweise § 16 Abs. 3 MTV Autobahn vorsieht. Dies gilt unabhängig davon, ob die Änderung nach den tarifvertraglichen Bestimmungen durch reinen Zeitablauf erfolgt oder andere Faktoren maßgebend sind. Ebenso wenig ist von Bedeutung, ob über einzelne Faktoren der Stufenzuordnung Streit zwischen den Betriebsparteien besteht (Rn. 13, 16).
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BAG: Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte; Gerichtsstand für Ansprüche aus einem individuellen Arbeitsvertrag

Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV um die Beantwortung der folgenden Frage ersucht: Ist Art. 20 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 dahin auszulegen, dass "Ansprüche aus einem individuellen Arbeitsvertrag" auch dann den Gegenstand des Verfahrens bilden, wenn die geltend gemachten Ansprüche ausschließlich auf eine gesetzliche Grundlage gestützt werden und insoweit eine Zuständigkeit nach Art. 7 Nr. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 wegen unerlaubter Handlung gegeben wäre, aber ein zeitlicher, örtlicher und/oder sachlicher Zusammenhang der unerlaubten Handlung mit einem zwischen den Parteien begründeten Arbeitsverhältnis besteht?
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Anm. zu BAG: Das Aus des Einwurfeinschreibens

Das BAG hat mit Urteil v. 7.5.2026 (2 AZR 184/25) die Revision gegen eine Entscheidung des LAG Hamburg, welches sich auf den Standpunkt stellte, ein digitales Einwurf-Einschreiben der Deutschen Post begründe keinen Anscheinsbeweis für Zugang einer BEM-Einladung, zurückgewiesen (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
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BFH: Rückforderung einer auf ein Insolvenzanderkonto eingegangenen Zahlung

1. Schuldner eines abgabenrechtlichen Rückzahlungsanspruchs ist derjenige, zu dessen Gunsten erkennbar die Zahlung geleistet wurde, die zurückverlangt wird. Dies ist in der Regel derjenige, demgegenüber die Finanzbehörde ihre --vermeintliche oder tatsächlich bestehende-- abgabenrechtliche Verpflichtung erfüllen wollte (ständige Rechtsprechung).
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BFH: Abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen bei der Erbschaftsteuer

1. Die Festsetzung der Erbschaftsteuer kann aus sachlichen Billigkeitsgründen ausnahmsweise unbillig sein, wenn der Erbe zwar den Wert des Nachlasses am Stichtag zu versteuern hat, ihn jedoch kein Verschulden daran trifft, dass er trotz des Erwerbs von Todes wegen letztendlich nicht bereichert ist.
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BMF: Grundsätze der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff und die -begründung im innerstaatlichen und internationalen Steuerrecht

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 18. Juni 2026 (IV B 2 - S 1301/01410/007/264) zum Betriebsstättenbegriff und die -begründung im innerstaatlichen und internationalen Steuerrecht grundsätzlich Stellung genommen.
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BFH: Keine Anwendung von § 8b Abs. 3 Satz 8 KStG i.d.F. des JStG 2008 auf Konfusionsgewinne

§ 8b Abs. 3 Satz 8 des Körperschaftsteuergesetzes i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2008 ist auf sogenannte Konfusionsgewinne weder unmittelbar (kein Gewinn aus Wertaufholung nach vorangegangener Teilwertabschreibung) noch analog (keine planwidrige Regelungslücke) anwendbar.
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BAG: Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Kündigung eines schwerbehinderten Menschen

1. Jede Kündigung eines schwerbehinderten oder eines diesem gleichgestellten behinderten Menschen, die der Arbeitgeber ohne oder ohne ordnungsgemäße Beteiligung der im Betrieb oder in der Dienststelle gewählten Schwerbehindertenvertretung erklärt, ist gemäß § 178 Abs. 2 Satz 3 SBG IX unwirksam. Dabei gelten die zur Anhörung des Betriebsrats entwickelten Grundsätze entsprechend (Rn. 13).
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BFH: Besteuerungsrecht für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit an Bord eines Schiffes im nationalen Seeverkehr nach Art. 14 DBA-Zypern 2011

1. Für die Einkünfte aus unselbständiger Arbeit für eine Tätigkeit an Bord eines Schiffes im nationalen Seeverkehr hat nach Art. 14 Abs. 1 DBA-Zypern 2011 der Ansässigkeitsstaat (hier die Bundesrepublik Deutschland) das Besteuerungsrecht.
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Anm. zu LAG Düsseldorf: Entzug von Homeoffice – Grenzen des Direktionsrechts

Die Weisung, einen zur Hälfte im Homeoffice tätigen Arbeitnehmer von montags bis donnerstags zur Präsenzarbeit im Betrieb zu verpflichten, ist rechtsunwirksam. Entscheidend ist, dass eine verschärfte Präsenzpflicht nicht pauschal mit dem Entzug eines „Privilegs Homeoffice“ begründet werden darf, sondern einer tragfähigen, konkret dargelegten Interessenabwägung im Rahmen des billigen Ermessens nach § 106 GewO bedarf – an einer solchen nachvollziehbaren Ermessensausübung fehlte es im vorliegenden Fall, wie das ArbG Düsseldorf in seinem Urteil vom 11.2.2026 (3 Ca 6587/25) herausgearbeitet hat (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).