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BFH: Kein Differenzkindergeld für im anderen Mitgliedstaat wohnende Kinder, wenn der Elternteil in Deutschland nur Vermögenseinkünfte erzielt
1. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Sinne des § 21 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind keine Einkünfte aus Beschäftigung oder selbständiger Erwerbstätigkeit im Sinne der Art. 1 Buchst. a und b, Art. 68 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 883/2004.
BFH: Entnahme von elektrischem Strom zur Oberflächenveredlung von Metall
Die Entnahme von elektrischem Strom zur Oberflächenveredlung (hier: Härten) von Metall durch Plasmanitrieren ist nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 des Stromsteuergesetzes begünstigt.
BFH: Kein Anspruch auf Entschädigung während des Ruhens des Verfahrens
1. Eine Streitverkündung ist im Anwendungsbereich der Finanzgerichtsordnung unstatthaft. Das gilt auch für Entschädigungsklageverfahren in der Finanzgerichtsbarkeit.
BFH: Verdecktes Leistungsentgelt in der Beitragsordnung eines Lohnsteuerhilfevereins
1. § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Steuerberatungsgesetzes untersagt eine leistungsbezogene Ausgestaltung der Mitgliedsbeiträge nach Art einer Gebührenordnung.
BFH zur Passivierung von Verbindlichkeiten im Insolvenzverfahren
Ein Verzicht des Gläubigers auf die Anmeldung seiner Forderung zur Insolvenztabelle löst weder handels- noch steuerbilanziell ein Passivierungsverbot für den Schuldner aus.
BFH zur Anwendung von § 50d Abs. 1 Satz 11 EStG i.d.F. des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes auf Ausschüttungen an eine US-amerikanische sogenannte S-Corporation
1. Einer US-amerikanischen sogenannten S-Corporation, die in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) infolge der Ausübung des steuerlichen Wahlrechts wie eine Personengesellschaft behandelt wird, aus deutscher Sicht aber eine Kapitalgesellschaft ist, steht als nutzungsberechtigter Gesellschaft für die Ausschüttungen einer deutschen Kapitalgesellschaft das sogenannte Schachtelprivileg nach Art. 10 Abs. 3 DBA-USA 1989/2008 zu, soweit die von der Gesellschaft bezogenen Einkünfte in den USA bei ihren in den USA ansässigen Gesellschaftern wie Einkünfte dort Ansässiger besteuert werden (Bestätigung des Senatsurteils vom 26.06.2013 - I R 48/12, BFHE 242, 195, BStBl II 2014, 367).
BFH: Nichtzulassungsbeschwerde: Grundsätzliche Bedeutung; Verfahrensmängel
1. NV: Die Frage, wann ein geltend gemachter Auskunftsanspruch vollständig erfüllt worden ist, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt und hat keine grundsätzliche Bedeutung.
BFH: Steuerfreiheit einer von den USA versorgungshalber gewährten Invaliditätsentschädigung
1. Das in § 3 Nr. 6 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) enthaltene Tatbestandsmerkmal "aus öffentlichen Mitteln" ist nicht auf inländische Mittel beschränkt, sondern erfasst auch ausländische Mittel.
BFH: Berichtigung des Tatbestands; Ergänzung des Urteils
1. NV: Gegen eine Entscheidung über einen Antrag auf Tatbestandsberichtigung ist abweichend von § 108 Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) die Beschwerde unter anderem statthaft, wenn der Antrag als unzulässig verworfen wurde.
BFH: Einräumung einer Eintrittsberechtigung
§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG ist jedenfalls auf an den Veranstalter erbrachte Vermittlungsleistungen nicht anzuwenden.
Anm. zu LAG Düsseldorf: Verstoß gegen die Loyalitätspflicht von Führungskräften als Kündigungsgrund
Das LAG Düsseldorf hat sich mit Urteil vom 14.5.2025 (5 SLa 539/24) mit den arbeitsvertraglichen Loyalitäts- und Rücksichtnahmepflichten einer Führungskraft bei Unternehmensumstrukturierungen auseinandergesetzt. Die Freigabe von für das Unternehmen nachteiligen Elternzeitanträgen und die Weitergabe sensibler Informationen können grundsätzlich einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen. Voraussetzung ist jedoch, dass eine entsprechende Pflichtverletzung nachgewiesen werden kann bzw. dass – sofern erforderlich – zuvor eine Abmahnung ausgesprochen wurde. Dies war im vorliegenden Fall nicht gegeben (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
BAG zum Tarifmerkmal "Kunden betreuen" iSd. Tätigkeitsbeispiels nach Ziff. 1 Fall 1 der Vergütungsgruppe 7 BAT/AOK-Neu
1. Das Tarifmerkmal "Kunden betreuen" iSd. Tätigkeitsbeispiels nach Ziff. 1 Fall 1 der Vergütungsgruppe 7 BAT/AOK-Neu erfordert eine qualifizierte fachliche Beratung durch den Beschäftigten. Eine solche liegt vor, wenn Wünsche und Bedürfnisse des Kunden zu erfassen sind sowie Lösungsmöglichkeiten und Alternativen aufgezeigt werden. Nicht entscheidend ist, ob die Beratung gegenüber einem festen Kundenstamm zu erfolgen hat (Rn. 20 ff.).
BAG: Privatnutzung eines Dienst-Pkw als Sachbezug; Ermittlung des pfändbaren Arbeitseinkommens
Eine Vereinbarung über die private Nutzungsmöglichkeit eines betrieblichen Fahrzeugs ist nach § 134 BGB in den Monaten - insgesamt - nichtig, in denen der Wert des Sachbezugs entgegen § 107 Abs. 2 Satz 5 GewO die Höhe des pfändbaren Teils des Arbeitsentgelts übersteigt. Dies hat zur Folge, dass der unteilbare Sachbezug in diesen Monaten die Vergütungsansprüche nicht erfüllen und der Arbeitnehmer eine Geldzahlung iHd. Sachbezugswerts - ein Prozent des Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung - beanspruchen kann.
BMF: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026
In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts hat sich fachlich gebotener Gesetzgebungsbedarf ergeben. Dies betrifft insbesondere notwendige Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Daneben besteht ein Erfordernis zur Regelung von Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen.
Anm. zu LAG Bremen: Fristlose Kündigung nach sexueller Belästigung unwirksam
Das LAG Bremen hat mit Urteil vom 10.2.2026 (1 SLa 75/25) entschieden, dass ein Schlag auf das Gesäß einer Praktikantin nur dann die außerordentlich fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses rechtfertigt, wenn anhand der Umstände des Einzelfalls die Verhältnismäßigkeit der Kündigung gegeben ist (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
BFH: Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensmangel; Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Stillhaltergeschäfte; Billigkeitsentscheidung
1. NV: Das Finanzgericht verletzt seine Pflicht zur Sachaufklärung (§ 76 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung), wenn es nicht aufklärt, ob der Steuerpflichtige aus finanziellen Gründen nicht mehr in der Lage war, die in den Streitjahren in Erfüllung der Verpflichtungen aus Stillhaltergeschäften erwirtschafteten Verluste aus der Veräußerung von Aktien durch Gewinne aus der Veräußerung von Aktien in der Zukunft auszugleichen und ob sich daraus ein Definitiveffekt ergibt, der im Rahmen einer Billigkeitsentscheidung hätte Berücksichtigung finden müssen.
BFH: Rechtsschutzbedürfnis für die gerichtliche Streitwertfestsetzung für ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
NV: Das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis für eine Streitwertfestsetzung durch den Bundesfinanzhof (BFH) kann fehlen, wenn die Höhe des Streitwerts für ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren bereits Gegenstand einer Entscheidung über eine Erinnerung des Beschwerdeführers gegen die Schlusskostenrechnung des BFH zu diesem Verfahren gewesen ist.
BFH: Vergütung für die Fortführung des Geschäftsführeramts beim Verkauf von Geschäftsanteilen an einer Kapitalgesellschaft; Abgrenzung zwischen Veräußerungspreis und Arbeitslohn
1. Ob ein anlässlich der Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft gezahlter (Teil-)Betrag für die Fortführung der Geschäftsführertätigkeit durch den veräußernden Gesellschafter den Einkünften aus § 17 des Einkommensteuergesetzes (EStG) oder denjenigen aus § 19 EStG zuzuordnen ist, bestimmt sich danach, zu welcher Einkunftsart der engere wirtschaftliche Veranlassungszusammenhang besteht.
BFH: Unentgeltliche Zuwendung einer Kapitallebensversicherung unter Nießbrauchsvorbehalt
1. Die unentgeltliche Übertragung eines Kapitallebensversicherungsvertrags (Vertragsübernahme) unterliegt im Zeitpunkt der Übertragung des Vertrags der Schenkungsteuer und ist mit dem Rückkaufswert zu bewerten.
BFH: Fortwirken einer Prozessvollmacht
NV: Zustellungen des Gerichts sind nach § 62 Abs. 6 Satz 5 der Finanzgerichtsordnung (FGO) an den Prozessbevollmächtigten zu richten. Die dem Prozessbevollmächtigten erteilte Vollmacht wirkt nach § 155 Satz 1 FGO i.V.m. § 87 Abs. 1 der Zivilprozessordnung gegenüber dem Finanzgericht so lange fort, bis das Erlöschen der Vollmacht angezeigt wird.
BFH: Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit einer Erbauseinandersetzung als abziehbare Nachlassverbindlichkeiten
Entstehen Kosten der Rechtsberatung und -vertretung in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Teilungsversteigerung zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, sind diese als Kosten der Nachlassverteilung gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes abziehbar. Dies gilt auch dann, wenn die Erbengemeinschaft bereits vor dem Auseinandersetzungsverlangen eines der Miterben zur Verwaltung des nachlasszugehörigen Vermögens übergegangen war.
BMF: Haftung für die Umsatzsteuer beim Handel mit Waren im Internet - Vordruckmuster USt 1 TK
Mit BMF-Schreiben vom 20. Mai 2026 (III C 5 - S 7500/00290/003/056) wird das Vordruckmuster USt 1 TK - Mitteilung nach § 25e Absatz 4 Satz 1 bis 3 UStG - neu bekannt gegeben.
BMF: Umsatzsteuerbefreiung für ästhetische Operationen und ästhetische Behandlungen
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 21. Mai 2026 (III C 3 - S 7170/00085/004/035) zur Umsatzsteuerbefreiung für ästhetische Operationen und ästhetische Behandlungen nach § 4 Nr. 14 UStG Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.
BMF: Haftung für die Umsatzsteuer beim Handel mit Waren im Internet - Vordruckmuster USt 1 TL
Mit dem BMF-Schreiben vom 20. Mai 2026 (III C 5 - S 7500/00290/003/057) wird das Vordruckmuster USt 1 TL - Mitteilung nach § 25e Absatz 4 Satz 4 UStG - neu bekannt gegeben.