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BFH: Vollverzinsung nach § 233a AO und Billigkeit
Hat ein Steuerpflichtiger für ausländische Vorsteuerbeträge zunächst zu Unrecht im Inland den Vorsteuerabzug geltend gemacht, der dann aufgrund einer geänderten Steuerfestsetzung entfällt, sind Nachzahlungszinsen aufgrund der geänderten Steuerfestsetzung auch dann nicht aus Billigkeitsgründen zu erlassen, wenn der Steuerpflichtige im anderen Mitgliedstaat für die dort gesetzlich geschuldete Steuer keinen Vorsteuerabzug erlangen kann.
BFH: Innergemeinschaftliche Lieferung: Gelangensbestätigung keine Voraussetzung für Vertrauensschutz
NV: Die Gewährung von Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 Satz 1 UStG setzt jedenfalls seit Inkrafttreten des § 17a UStDV i.d.F. der Elften Verordnung zur Änderung der UStDV vom 25.03.2013 (BGBl I 2013, 602) zum 01.10.2013 nicht voraus, dass der Unternehmer eine Gelangensbestätigung im Sinne des § 17a Abs. 2 Nr. 2 UStDV besitzt (Parallelentscheidung zum Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18.12.2025 - V R 3/25, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt).
BFH zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Mieten für Unterkünfte bei einem Personaldienstleistungsunternehmen
1. Das Merkmal der das (fiktive) Anlagevermögen im Sinne des § 8 Nr. 1 Buchst. e des Gewerbesteuergesetzes kennzeichnenden Dauerhaftigkeit der Nutzung eines Wirtschaftsguts kann nicht durch das Kriterium der zwingenden Erforderlichkeit des Wirtschaftsguts für den Betrieb ersetzt werden.
BFH zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Hotelzimmermieten bei einem Veranstalter für Konferenzen, Events und Reisen
1. Für die Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum (fiktiven) Anlagevermögen genügt es, dass sie nach den tatsächlichen betrieblichen Verhältnissen (erkennbar) objektiv und subjektiv dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (vgl. § 247 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs); sie müssen ihm nicht direkt oder unmittelbar dienen, nicht zwingend erforderlich sein und nicht das Kerngeschäft betreffen.
BFH: Andere Gesetze im Sinne des § 140 AO bei nationalen Verbrauchsteuern
1. Wird eine gerichtliche Entscheidung gegen elektronisches Empfangsbekenntnis an das besondere elektronische Behördenpostfach übermittelt, kommt es für den Zeitpunkt der Zustellung darauf an, wann der Empfänger das Dokument tatsächlich und empfangsbereit entgegengenommen hat.
BFH zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Mietzinsen für Mitarbeiterunterkünfte
1. Für die Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum (fiktiven) Anlagevermögen genügt es, dass sie nach den tatsächlichen betrieblichen Verhältnissen (erkennbar) objektiv und subjektiv dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (vgl. § 247 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs); sie müssen ihm nicht direkt oder unmittelbar dienen, nicht zwingend erforderlich sein und nicht das Kerngeschäft betreffen.
BFH: Andere Gesetze im Sinne des § 140 AO bei nationalen Verbrauchsteuern
1. NV: Wird eine gerichtliche Entscheidung gegen elektronisches Empfangsbekenntnis an das besondere elektronische Behördenpostfach übermittelt, kommt es für den Zeitpunkt der Zustellung darauf an, wann der Empfänger das Dokument tatsächlich und empfangsbereit entgegengenommen hat.
BFH: Kein Werbungskostenabzug, wenn für Dienstreisen anstelle des Firmenwagens der Privatwagen genutzt wird
Aufwendungen für Dienstreisen mit dem Privatwagen sind in der Regel unangemessen und deshalb in voller Höhe nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige über einen Firmenwagen verfügt und ihm bei dessen Nutzung keine Fahrtkosten entstanden wären.
BFH: Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen auch bei Anrechnung auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen
1. "Aufgrund der Corona-Krise" geleistet sind Beihilfen und Unterstützungen, wenn sie vom Arbeitgeber zweckbestimmt zur Abmilderung der Belastungen durch die Corona-Krise gewährt werden. Eine konkrete (individuelle) Belastung der begünstigten Arbeitnehmer durch die Corona-Krise ist nicht erforderlich.
BFH zur Betriebsvermögenseigenschaft von "verlustgeneigten" Wirtschaftsgütern und zum Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht (hier: Betrieb einer Photovoltaik-Anlage)
1. NV: Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens gehören nicht zum Betriebsvermögen, wenn ihre Zugehörigkeit zum Gesellschaftsvermögen nicht betrieblich veranlasst ist. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn beim Erwerb eines Wirtschaftsguts bereits erkennbar war, dass es dem Betrieb der Personengesellschaft keinen Nutzen, sondern nur Verluste bringen wird.
BFH: Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte; Anforderungen an eine Betriebsstätte gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG
1. Eine Betriebsstätte im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 des Einkommensteuergesetzes ist der Ort, an dem oder von dem aus ein selbständig Tätiger seine Leistung gegenüber den Kunden erbringt (Bestätigung der Rechtsprechung, z.B. Senatsurteile vom 23.10.2014 - III R 19/13, BFHE 248, 1, BStBl II 2015, 323, Rz 12; vom 13.05.2015 - III R 59/13, BFH/NV 2015, 1365, Rz 16; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12.07.2021 - VI R 1/19, BFH/NV 2022, 19, Rz 10). Der Begriff setzt eine ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung voraus, die der Steuerpflichtige nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, das heißt fortdauernd und immer wieder zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit aufsucht (Bestätigung der Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 12.07.2021 - VI R 1/19, BFH/NV 2022, 19, Rz 11).
BFH: Klageänderung im finanzgerichtlichen Verfahren
1. NV: Die Entscheidung des FG, dass eine Änderung der Klage nicht zuzulassen ist, ist nach § 67 Abs. 3, § 124 Abs. 2 FGO nicht selbständig anfechtbar.
BFH: Anhörungsrüge nach Ablehnung eines Antrags auf Streitwertfestsetzung durch den BFH
NV: Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzhofs, in dem die Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren gemäß § 63 Abs. 2 Satz 1 und 2 des Gerichtskostengesetzes abgelehnt wird, ist die Anhörungsrüge statthaft.
BFH: Obligatorische Festsetzung des Verspätungszuschlags für nicht fristgemäß abgegebene Gewinnfeststellungserklärung; keine Berücksichtigung von Vorauszahlungen
1. Der Verspätungszuschlag für eine nicht fristgemäß abgegebene Gewinnfeststellungserklärung ist auch dann obligatorisch nach § 152 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) festzusetzen, wenn bei keinem Mitunternehmer die festgesetzte Einkommensteuer die Summe der festgesetzten Einkommensteuervorauszahlungen übersteigt. Denn die in § 152 Abs. 6 Satz 1 AO i.d.F. des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.07.2016 (BGBl I 2016, 1679) --VerfModG-- für Gewinnfeststellungserklärungen angeordnete entsprechende Geltung des § 152 Abs. 3 AO erfasst nicht dessen Nr. 3.
BAG: Geltung von Rechtsnormen eines Tarifvertrags über betriebsverfassungsrechtliche Fragen im Gemeinschaftsbetrieb
Rechtsnormen eines Tarifvertrags über betriebsverfassungsrechtliche Fragen gelten in einem gemeinsamen Betrieb mehrerer Unternehmen nur dann, wenn sämtliche den gemeinsamen Betrieb bildenden Unternehmen an diese gebunden sind.
BAG: Diskriminierung wegen Elternzeit; tariflicher Inflationsausgleich
1. Zur Feststellung, ob eine Norm mittelbar eine geschlechtsdiskriminierende Wirkung entfaltet, kann nicht lediglich auf eine Teilgruppe der von ihr erfassten Personen abgestellt werden. Vielmehr wird der Kreis der in den Vergleich einzubeziehenden Personen durch den Anwendungsbereich der Regelung bestimmt. Der Gesamtheit der Normunterworfenen ist die Gesamtheit der durch die Regelung benachteiligten Personen gegenüberzustellen. Maßgeblich ist, ob sich in letzterer Gruppe ein signifikant höherer Anteil der Träger eines geschlechtsbezogenen Merkmals nach § 1 AGG befindet (Rn. 23 f.).
BMF: Monatlich fortgeschriebene Übersicht Umsatzsteuer-Umrechnungskurse 2026
Mit BMF-Schreiben vom 4. Mai 2026 - III C 3 - S 7329/00014/008/047 - wird die fortgeschriebene Übersicht für das Jahr 2026 über die gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG monatlich festgesetzten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse vorgelegt.
BMF: Haftung nach § 13c UStG bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 20. April 2026 (III C 2 - S 7279-a/00004/004/023) zur Haftung nach § 13c UStG bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.
BMF: Besteuerung von Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland
Mit BMF-Schreiben vom 28. April 2026 (III C 2 - S 7419/00016/022/023) wird die im BMF-Schreiben vom 29. Januar 2021 – III C 2 - S 7419/19/10002:004 enthaltene Nichtbeanstandungsregelung, die mit weiteren BMF-Schreiben bis zum 31. Dezember 2026 verlängert wurde, bis zum 31. Dezember 2029 verlängert.
BAG: Aussetzung arbeitsgerichtlicher Verfahren bei vorgreifliche Verfassungsbeschwerde
Abhängig von den Umständen des Einzelfalls können arbeitsgerichtliche Verfahren in analoger Anwendung des § 148 Abs. 1 ZPO ausgesetzt werden, wenn gegen eine rechtskräftige Entscheidung eine Verfassungsbeschwerde anhängig gemacht worden ist und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für andere arbeitsgerichtliche Verfahren Bindungswirkung nach § 31 Abs. 1 BVerfGG zukommen wird. Dabei kommt insbesondere eine zeitlich befristete Aussetzung in Betracht. Insoweit tritt zu den anerkannten Fallgruppen der analogen Anwendung des § 148 Abs. 1 ZPO in arbeitsgerichtlichen Verfahren diese weitere Fallgruppe hinzu.
BAG: Rechtsfolgen einer fehlenden Massenentlassungsanzeige
Eine nach § 17 Abs. 1 KSchG anzeigepflichtige Kündigung ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber vor ihrem Ausspruch gegenüber der zuständigen Agentur für Arbeit keine Anzeige erstattet hat. Diese Rechtsfolge ergibt die unionsrechtskonforme Auslegung des § 18 Abs. 1 KSchG, durch den Art. 4 der Richtlinie 98/59/EG (MERL) in nationales Recht umgesetzt worden ist. Vor dem Hintergrund dieses Normverständnisses ist nunmehr der Begriff "Entlassung" in § 18 KSchG als "Kündigung" zu verstehen.
BAG: Eingruppierung eines Mitarbeiters im kommunalen Ordnungsdienst
Setzt eine Eingruppierung nach Nr. 7 Abs. 1 und 2 Satz 1 der Grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen) zur Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) zum TVöD/VKA die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang mit abschließender Erster Prüfung voraus, genügt es für die Möglichkeit, von diesem Erfordernis nach Absatz 6 abzusehen, nicht, wenn eine außerhalb des kommunalen Bereichs abgelegte Prüfung ebenso schwierig ist. Erforderlich ist vielmehr, dass hierdurch inhaltlich ein gleichwertiges Fachwissen nachgewiesen wird (Rn. 24 ff.).
BAG: Eingruppierung eines Werkstattleiters einer Autobahnmeisterei
1. Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis im Zuge der Überleitung der Bundesautobahnen und Fernstraßen in den Verantwortungsbereich des Bundes auf "Die Autobahn GmbH des Bundes" überging, wurden nach § 3 Abs. 2 EÜTV Autobahn grundsätzlich ohne Überprüfung und Neufeststellung der Eingruppierung unter Beibehaltung der bisherigen Entgeltgruppe in das Entgeltgruppenverzeichnis zum TV EGV Autobahn übergeleitet (Rn. 16).
Anm. zu LAG Baden-Württemberg: Betriebsänderung in einem Zeitungsverlag, Nachteilsausgleich, Sozialplan, leitender Angestellter – Redaktionsleiter Lokalteil
Das LAG Baden-Württemberg (LAG-BW) entschied jüngst: Der presserechtlich verantwortliche Leiter einer Lokalredaktion einer lokalen Tageszeitung ist regelmäßig leitender Angestellter im Sinne von § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG. Bei Stilllegung eines Tendenzbetriebs muss der Arbeitgeber den Betriebsrat im Rahmen von § 111 BetrVG auch über das aus seiner Sicht für den Sozialplan zur Verfügung stehende finanzielle Volumen informieren. Unterbleibt dies, kann dies grundsätzlich Nachteilsausgleichsansprüche nach § 113 Abs. 3 BetrVG auslösen - diese stehen leitenden Angestellten jedoch nicht zu (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).