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Mitarbeiter:innen in einem farbenfroh beleuchteten Büro mit Glaswänden, einige im Gespräch oder an Arbeitsplätzen

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Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Innergemeinschaftliche Lieferung: Gelangensbestätigung keine Voraussetzung für Vertrauensschutz

Die Gewährung von Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 Satz 1 UStG setzt jedenfalls seit Inkrafttreten des § 17a UStDV i.d.F. der Elften Verordnung zur Änderung der UStDV vom 25.03.2013 (BGBl I 2013, 602) zum 01.10.2013 nicht voraus, dass der Unternehmer eine Gelangensbestätigung im Sinne des § 17a Abs. 2 Nr. 2 UStDV besitzt.
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BFH: Gemeinnützigkeit einer unternehmensverbundenen Stiftung

1. Der Selbstlosigkeitsgrundsatz ist nicht auf wirtschaftliche Vorteile der Mitglieder in ihrer Erwerbssphäre beschränkt. Schädlich sind überdies wirtschaftliche Vorteile im privaten Bereich (Anschluss an BFH-Urteil vom 22.08.2019 - V R 67/16, BFHE 266, 1, BStBl II 2020, 40).
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BFH zur sogenannten Doppelberichtigung ("Berichtigungssequenz") bei Insolvenzeröffnung

Werden nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zunächst uneinbringlich gewordene Entgelte für zuvor erbrachte Leistungen vereinnahmt, hängt die mit der Vereinnahmung zulasten des Massebereichs des § 55 der Insolvenzordnung (InsO) vorzunehmende zweite Berichtigung nicht davon ab, dass die erste Berichtigung mit Wirkung zugunsten des Insolvenzbereichs des § 38 InsO zutreffend verfahrensrechtlich durchgeführt wurde.
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BFH: Hinzurechnung von Entgelt für DDR-Wasserbezugsrecht

1. NV: Rechte im Sinne von § 8 Nr. 1 Buchst. f des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) sind Immaterialgüterrechte, die eine Nutzungsbefugnis enthalten und an denen eine geschützte Rechtsposition --ein Abwehrrecht-- besteht. Ungeschützte Positionen, die kein Abwehrrecht gegenüber nicht berechtigten Personen gewähren, so dass Letztere von der Nutzung nicht ausgeschlossen werden können, werden nicht von diesem Begriff umfasst (Bestätigung der Rechtsprechung).
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BFH: Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs ab 01.01.2023

1. NV: Berufsausübungsgesellschaften nach § 3 Satz 1 Nr. 2, § 49 des Steuerberatungsgesetzes, die in das Steuerberaterverzeichnis eingetragen sind, sind gemäß § 52d Satz 1 und 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) verpflichtet, seit dem 01.01.2023 das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) zu nutzen.
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BFH: Zweistufige Gewinnfeststellung bei einer "Personengesellschaft & atypisch Still"

1. NV: Bei einer atypisch stillen Beteiligung an einer Personengesellschaft dürfen die Besteuerungsgrundlagen der "Personengesellschaft & atypisch Still" und diejenigen der Personengesellschaft nicht in ein und demselben Bescheid gesondert und einheitlich festgestellt werden. Ein derart zusammenfassender Bescheid ist rechtswidrig und im Falle der Anfechtung aufzuheben.
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BFH zur Bewertung einer Sachspende

1. NV: Wird der Wert eines ausgeprägt disquotal ausgestatteten GmbH-Anteils (hohe Beteiligung an einem künftigen Liquidationserlös, niedrige Beteiligung an Gewinn und Stimmrechten) in Anwendung der indirekten Methode ermittelt, indem der Anteil am Gesamtwert der GmbH nach Maßgabe der Gewinnbeteiligungsquote angesetzt und ein Zuschlag für die höhere Beteiligung am Liquidationserlös vorgenommen wird, kann der Zuschlag aus dem Ertragswert abgeleitet werden, wenn eine Liquidation aus Sicht des Bewertungsstichtags zeitlich in so großer und unabsehbarer Ferne liegt, dass der Substanzwert des Bewertungsstichtags keine nennenswerte Indizwirkung für einen künftigen Liquidationswert hat.
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BFH: Verletzung rechtlichen Gehörs und Verstoß gegen das Gesamtergebnis des Verfahrens bei Verweis auf Internetquellen

1. NV: Das Finanzgericht (FG) verletzt seine Pflicht auf Gewährung rechtlichen Gehörs nach § 96 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), wenn es in seiner Entscheidung Internetrecherchen zu Aktivitäten des Klägers auswertet, ohne hierauf hinzuweisen.
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BFH zur Darlegung einer nicht gesetzesmäßigen Vertretung durch einen vollmachtlosen Rechtsanwalt

NV: Zur Darlegung eines Verfahrensmangels im Sinne von § 119 Nr. 4 FGO ist es im Verfahren der Prozesskostenhilfe zumindest erforderlich, Tatsachen vorzutragen, aus denen sich für das Finanzgericht im erstinstanzlichen Verfahren zumindest geringe Zweifel an der Bevollmächtigung des vollmachtlosen Rechtsanwalts hätten ergeben können.
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BFH: Nichtzulassungsbeschwerde: Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; Verfahrensfehler

NV: Der Hinweis auf eine "uneinheitliche Vorgehensweise" in der Praxis vermag eine grundsätzliche Bedeutung nicht zu begründen, wenn die Rechtslage eindeutig ist und sich die aufgeworfenen Fragen ohne Weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes herleiten lassen.
Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

BAG: Außerordentliche Kündigung; Kündigungserklärungsfrist; Anhörung des Arbeitnehmers während seines Urlaubs

1. Die Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB beginnt, sobald der Kündigungsberechtigte eine zuverlässige und hinreichend vollständige Kenntnis der einschlägigen Tatsachen hat, die ihm die Entscheidung darüber ermöglicht, ob er das Arbeitsverhältnis fortsetzen soll oder nicht (Rn. 12).
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BAG: Wirksamkeit der Kündigung bei fehlerhafter Massenentlassungsanzeige

Erstattet der Arbeitgeber eine - erforderliche - Massenentlassungsanzeige vor Abschluss des Konsultationsverfahrens mit dem Betriebsrat, ist die daraufhin ausgesprochene Kündigung unwirksam. Dies folgt aus einer unionsrechtskonformen Auslegung des § 18 Abs. 1 KSchG, durch den Art. 4 der Richtlinie 98/59/EG (MERL) in nationales Recht umgesetzt wird.
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BAG: Anrechnung von Arbeitsunfähigkeitszeiten ohne Entgeltfortzahlungsanspruch bei der Berechnung der sog. Überzeitzulage

1. Ein Arbeitszeitkonto hält fest, in welchem zeitlichen Umfang der Arbeitnehmer seine Hauptleistungspflicht nach § 611a Abs. 1 Satz 1 BGB erbracht hat oder aufgrund eines Entgeltfortzahlungstatbestands nicht erbringen musste und deshalb Vergütung beanspruchen kann bzw. in welchem Umfang er noch Arbeitsleistung für die vereinbarte und gezahlte Vergütung erbringen muss (Rn. 17).
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BAG zum Kündigungsschutz nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

1. Der Hinweisgeberschutz gemäß § 36 HinSchG greift nicht schon dann ein, wenn der Hinweisgeber geltend macht, die benachteiligende Handlung oder Unterlassung beruhe auf dem Umstand, dass er Kenntnis von einem Verstoß iSd. § 2 HinSchG erlangt habe. Erforderlich ist vielmehr ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Benachteiligung und Meldung bzw. Offenlegung.
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BAG: Inflationsausgleichsprämie für Arbeitnehmer im Vorruhestand

Art. 3 Abs. 1 GG verpflichtet die Tarifvertragsparteien nicht, eine Inflationsausgleichsprämie auch Arbeitnehmern zukommen zu lassen, die aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind und sich im Vorruhestand befinden.
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BAG: Zahlung einer sog. Überzeitzulage an Teilzeitbeschäftigte

1. Eine Regelung in einem Tarifvertrag, nach der eine sog. Überzeitzulage unabhängig von dem vereinbarten individuellen regelmäßigen Jahresarbeitszeit-Soll erst dann zu zahlen ist, wenn die (anrechenbare) Arbeitszeit mehr als 1.827 Stunden beträgt, benachteiligt in Teilzeit beschäftigte Arbeitnehmer wegen ihrer Teilzeit gegenüber vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten. Der für beide Personengruppen identische Schwellenwert belastet Teilzeitbeschäftigte in einem höheren Maß und wirkt sich bei ihnen nachteilig auf das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung aus (Rn. 19 ff.).
Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF: Sanierungsklausel nach § 8c Absatz 1a KStG

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 29. April 2026 (IV C 2 - S 2745-a/00040/001/239) zur Anwendung der Sanierungsklausel nach § 8c Absatz 1a KStG in der Fassung des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2451) Stellung genommen.
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BMF: Umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen von im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handelnden Mittelpersonen in Vertriebsketten für Mehrzweck-Gutscheine

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 29. April 2026 (III C 2 - S 7100/00097/002/309) zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Leistungen von im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handelnden Mittelpersonen in Vertriebsketten für Mehrzweck-Gutscheine Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.
Menschen in einem dunklen Raum mit bunter Lichtstimmung, Fokus auf dem Hinterkopf einer Person im Vordergrund

Anm. zu LAG Niedersachsen: Entgeltabrechnung im digitalen Mitarbeiterpostfach – Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats

Arbeitgeber dürfen die Entgeltabrechnung in einem sicheren digitalen Mitarbeiterpostfach zur Verfügung stellen. Hierfür sind Arbeitgeber nach der Entscheidung des BAG mit Urteil vom 28.1.2025, 9 AZR 48/24, nicht auf die Zustimmung der Arbeitnehmer angewiesen. Das LAG Niedersachsen hat nun mit Urteil vom 10.2.2026 (9 Sa 575/23) entschieden, dass die Einführung und das Unterhalten eines digitalen Mitarbeiterpostfachs, in dem der Arbeitgeber die Entgeltabrechnung zur Verfügung stellt, im Konzern der Mitbestimmung des Konzernbetriebsrats unterliegt (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
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Anm. zu EuGH: Kirchenaustritt grundsätzlich kein Kündigungsgrund bei nicht verkündigungsnaher Tätigkeit - Katholische Schwangerschaftsberatung

Der EuGH hat auf entsprechende Vorlagefrage des BAG mit Urteil vom 17.3.2026 (C-258/24) entschieden, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 4 Abs. 2 Gleichbehandlungs-Rahmen-RL (RL 2000/78/EG) im Lichte der Art. 10 Abs. 1 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) und 21 Abs. 1 (Diskriminierungsverbot) GRCh der Grundrechte der Europäischen Union einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der ein religiöser Arbeitgeber von einem Beschäftigten, der Mitglied einer bestimmten Kirche ist, die die entsprechenden religiösen Grundsätze praktiziert, bei sonst drohender Kündigung verlangen kann, dass er während des Arbeitsverhältnisses nicht aus dieser Kirche austritt oder, um das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, nach einem Austritt wieder in diese Kirche eintritt, während diese Organisation andere Personen beschäftigt, die die gleichen Aufgaben wie der betreffende Beschäftigte wahrnehmen, ohne von ihnen zu verlangen, dass sie Mitglieder dieser Kirche sind, und dieser Beschäftigte sich nicht öffentlich wahrnehmbar sie betreffend kirchenfeindlich betätigt, wenn diese beruflichen Anforderungen in Anbetracht der Art der beruflichen Tätigkeiten dieses Beschäftigten oder der Umstände ihrer Ausübung angesichts des Ethos der Organisation nicht wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt sind (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
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Anm. zu ArbG Heilbronn: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – Erschütterung des Beweiswerts der AU-Bescheinigung bei „Urlaubsverlängerung durch Krankfeiern“

Das ArbG Heilbronn hat sich mit Urteil v. 27.3.2026 (7 Ca 314/25) mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen der hohe Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert werden kann, wenn der Arbeitnehmer – wie hier – wiederholt unmittelbar im Anschluss an abgelehnte Urlaubsverlängerungen arbeitsunfähig gemeldet ist und Entgeltfortzahlung begehrt (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
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BMF: Einordnung in Größenklassen gemäß § 3 Betriebsprüfungsordnung 2000

Mit BMF-Schreiben vom 27. April 2026 (IV D 2 - S 1450/00014/005/012) werden die Abgrenzungsmerkmale zum 1. Januar 2027 festgelegt.
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BMF: Grundsätze zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes

Mit BMF-Schreiben vom 27. April 2026 (IV B 5 - S 1308/00008/005/097) wird das BMF-Schreiben vom 14. Juni 2024 (BStBl I S. 1086) zu den Grundsätzen zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes geändert.
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BFH: Anforderungen an einen Antrag auf Buchwertfortführung nach § 21 Abs. 2 Satz 3 und 4 UmwStG 2006; Vereinbarkeit des Antragserfordernisses mit Unionsrecht

1. Der Antrag gemäß § 21 Abs. 2 Satz 3 des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG) 2006, bei einem Anteilstausch den Buchwert (die Anschaffungskosten) oder einen Zwischenwert als Veräußerungspreis der Anteile anzusetzen, setzt keine bestimmte Form voraus. Er kann ausdrücklich oder konkludent gestellt werden.