Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Mitarbeiter:innen in einem farbenfroh beleuchteten Büro mit Glaswänden, einige im Gespräch oder an Arbeitsplätzen

Aktuelle Meldungen

Produkte filtern
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Unzumutbarkeit der Rückkehr an den Wohnsitz aus beruflichen Gründen im Sinne des Art. 15a Abs. 2 DBA-Schweiz 1971/2010

Eine Nichtrückkehr aufgrund der Arbeitsausübung im Sinne des Art. 15a Abs. 2 DBA-Schweiz 1971/2010 liegt vor, wenn die Rückkehr an den Wohnsitz aus beruflichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Dies bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach arbeitsbezogenen Besonderheiten, und kann nicht allein anhand pauschaler Kriterien, insbesondere der Entfernung zwischen Wohn- und Tätigkeitsort, entschieden werden.
Menschen in einem dunklen Raum mit bunter Lichtstimmung, Fokus auf dem Hinterkopf einer Person im Vordergrund

Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung bei Außenprüfung für Steuern, für die Festsetzungsverjährung eingetreten ist; Verletzung der Sachaufklärungspflicht

NV: Es ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, dass eine Außenprüfung für Steuern, für die Festsetzungsverjährung eingetreten ist, angeordnet werden kann, wenn sich die Frage der Verjährung erst nach der Klärung des Sachverhalts durch die Außenprüfung zuverlässig beantworten lässt.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden

NV: Die Revision wird zur Klärung der Rechtsfrage zugelassen, ob und inwieweit Vorsteuerbeträge aus Eingangsleistungen für eine Baumaßnahme zur Erweiterung eines bislang steuerfrei und steuerpflichtig vermieteten Gebäudes zum Vorsteuerabzug berechtigen, wenn die Erweiterungsflächen zwar steuerfrei vermietet und veräußert werden, die Baumaßnahme aber auch insoweit dem Altgebäude zugutekommt, als dessen Statik und Versorgungsbereiche ertüchtigt werden.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH zum Vorliegen eines Verwaltungsakts

NV: Die Revision wird zur Klärung der Rechtsfrage zugelassen, ob eine "technische" Zurückweisung eines Antrags, der "nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz" zu übermitteln ist, ein Verwaltungsakt (§ 118 Satz 1 der Abgabenordnung) oder anderweitig eine rechtsbehelfsfähige Entscheidung ist.
Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

BAG: Zahlung einer tariflichen Inflationsausgleichsprämie

1. Soll eine tarifliche Sonderzahlung "mit der Vergütung" geleistet werden, so ergibt sich allein aus diesem Wortlaut noch kein Entgeltcharakter. Ebenso gut kann es sich um eine reine Fälligkeitsbestimmung handeln (Rn. 19 ff.).
Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

BAG: Vertragliche Zusage der Möglichkeit von Vorruhestand; konkludent vereinbarte Betriebsvereinbarungsoffenheit

Es ist nicht von einer konkludent vereinbarten Betriebsvereinbarungsoffenheit vertraglicher Absprachen auszugehen, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausdrücklich Vertragsbedingungen vereinbaren, die unabhängig von einer im Betrieb geltenden normativen Ordnung Anwendung finden sollen.
Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

BAG: Sozialplan; Einmalzahlung zur pauschalen Abgeltung von Versetzungsfolgekosten

1. Hat das Arbeitsgericht über mehrere eigenständige Streitgegenstände entschieden und wird das Urteil insgesamt angegriffen, muss die Berufung für jeden dieser prozessualen Ansprüche gesondert begründet werden. Fehlt eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung für einen Streitgegenstand, ist die Berufung insoweit unzulässig (Rn. 14).
Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

BAG zur Betriebsratswahl: Betrieb/Betriebsteil bei Plattformarbeit; Liefergebiet von Kurierfahrern als betriebsratsfähige Einheit?

Die Bestimmung eines Betriebs oder Betriebsteils als betriebsratsfähige Organisationseinheit iSv. § 1 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Satz 1 BetrVG knüpft an die Ausübung von Leitungsmacht bzw. an ein Mindestmaß organisatorischer Verselbstständigung an, für welche eine bloße "Interessengemeinschaft von Arbeitnehmern" nicht ausreicht.
Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

Anm. zu BAG: Schadensersatzanspruch auf Bonuszahlung wegen nicht erfolgter Mitteilung der Zielvorgabe

Mit Urteil vom 22.4.2026 (10 AZR 28/25) hat das BAG entschieden, dass ein Arbeitgeber Schadensersatz schuldet, wenn dieser die für eine variable Vergütung maßgeblichen Unternehmensziele nicht rechtzeitig als einseitige Leistungsbestimmung vorgibt. Ist eine nachträgliche Zielvorgabe wegen Wegfalls ihrer Motivations- und Steuerungsfunktion nicht mehr möglich, kann der Arbeitnehmer Ersatz der entgangenen Vergütung verlangen. Für die Schadenshöhe ist grundsätzlich von einer vollständigen Zielerreichung auszugehen, sofern keine entgegenstehenden Umstände vorliegen (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
Menschen in einem dunklen Raum mit bunter Lichtstimmung, Fokus auf dem Hinterkopf einer Person im Vordergrund

Anm. zu LAG Brandenburg: Abmahnung wegen scharfer Kritik unwirksam

Das LAG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil v. 2.7.2025 (23 SLa 94/25) entschieden, dass die polemisch zugespitzte Kritik eines Arbeitnehmers an seinem Arbeitgeber nicht per se als Verletzung der arbeitsvertraglichen Rücksichtnahmepflicht sanktionsfähig ist. Enthalten die Äußerungen einen zutreffenden Tatsachenkern und überschreiten sie nicht die Grenze zur Schmähkritik, kann eine auf sie gestützte Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen sein (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF: Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung

Mit BMF-Schreiben vom 2. Juli 2026 (IV D 5 - S 0170/00082/004/015) wurden Regelungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) zu §§ 51, 52, 53, 55, 56, 57, 64, 65, 66 und 67a geändert.
Menschen in einem dunklen Raum mit bunter Lichtstimmung, Fokus auf dem Hinterkopf einer Person im Vordergrund

FG Münster: Aussetzungszinsen für Zeiträume vor 2019: Vorläufiger Rechtsschutz in voller Höhe

Das FG Münster hat mit Beschluss vom 03. Juni 2026 (9 V 583/26) die Vollziehung festgesetzter Aussetzungszinsen für Verzinsungszeiträume zwischen dem 01.01.2014 und dem 31.12.2018 in voller Höhe ausgesetzt. Der Senat hat ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des dabei angewandten Zinssatzes von 0,5 % pro Monat.
Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF: Monatlich fortgeschriebene Übersicht Umsatzsteuer-Umrechnungskurse 2026

Mit BMF-Schreiben vom 1. Juli 2026 - III C 3 - S 7329/00014/008/079 - wird die fortgeschriebene Übersicht für das Jahr 2026 über die gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG monatlich festgesetzten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse vorgelegt.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; sicherer Übermittlungsweg

1. Ein einfach signierter anwaltlicher Schriftsatz genügt nicht den Anforderungen des § 52a Abs. 3 Satz 1 Alternative 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), wenn er als elektronisches Dokument von einem an das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach angeschlossenen Client versandt wurde, der nicht im abschließenden Katalog des § 52a Abs. 4 FGO enthalten ist.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Hinzurechnung im vereinfachten Ertragswertverfahren

Der Aufwand aus einer Rückstellung für eine wegen eines Kartellrechtsverstoßes verhängte Geldbuße mit ausschließlich ahndendem Charakter ist als außerordentliche Aufwendung nach § 202 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. c des Bewertungsgesetzes dem Ausgangswert hinzuzurechnen.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Verfassungsmäßigkeit des Landesgrundsteuergesetzes Baden Württemberg

1. Nach § 38 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung einer Landesgrundsteuer des Landes Baden-Württemberg (Landesgrundsteuergesetz vom 04.11.2020, BWGBl. 2020, 974 --LGrStG BW--) ist der Bodenrichtwert des Richtwertgrundstücks pauschal und ohne individuelle Anpassung auf alle Grundstücke in der Bodenrichtwertzone anzuwenden.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Grunderwerbsteuerrechtliche Zurechnung bei Abschluss einer Treuhandvereinbarung

1. Gehört ein Grundstück zum Vermögen einer Personengesellschaft, entfällt die grunderwerbsteuerrechtliche Zurechnung des Grundstücks nicht dadurch, dass ein an der Personengesellschaft beteiligter Gesellschafter mit einem Treugeber vereinbart, den Gesellschaftsanteil treuhänderisch für diesen zu halten. Der Tatbestand des § 1 Abs. 2 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) wird durch die allein auf die Gesellschaftsanteile bezogene Treuhandvereinbarung nicht erfüllt.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Verfassungsmäßigkeit des Landesgrundsteuergesetzes Baden Württemberg

1. Nach § 38 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung einer Landesgrundsteuer des Landes Baden-Württemberg (Landesgrundsteuergesetz vom 04.11.2020, BWGBl. 2020, 974 --LGrStG BW--) ist der Bodenrichtwert des Richtwertgrundstücks pauschal und ohne individuelle Anpassung auf alle Grundstücke in der Bodenrichtwertzone anzuwenden.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: § 171 Abs. 5 Satz 1 AO nur bei ungehemmter Festsetzungsfrist

NV: Die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 5 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) greift nicht ein, wenn die mit der Steuerfahndung betraute Dienststelle erst nach Ablauf der ungehemmten, gegebenenfalls verlängerten Festsetzungsfrist mit der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen beginnt, auch wenn zu diesem Zeitpunkt die Festsetzungsfrist nach § 171 Abs. 7 oder § 171 Abs. 9 AO gehemmt war (Bestätigung der Rechtsprechung).
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler

1. NV: Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) ist jedenfalls dann nicht verletzt, wenn die mündliche Verhandlung erst nach der Verkündung des Urteils geschlossen wird, das Gericht den Beteiligten aber vor der Verkündung die Gelegenheit zu "Schlussausführungen" gibt.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Fristberechnung bei privaten Veräußerungsgeschäften

NV: Für die Beurteilung, ob eine Immobilie innerhalb der Zehn-Jahres-Frist nach Anschaffung veräußert worden ist (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes), ist auf die Zeitpunkte des Abschlusses der obligatorischen Verträge und nicht auf diejenigen des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums abzustellen (ständige Rechtsprechung, u.a. Senatsurteile vom 08.04.2014 - IX R 18/13, BFHE 245, 323, BStBl II 2014, 826, Rz 29, sowie vom 26.10.2021 - IX R 12/20, BFHE 275, 22, BStBl II 2022, 400, Rz 14).
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Auslegung des Klagebegehrens

1. NV: Zwischen Klagebegehren und Klageantrag ist zu unterscheiden. Das Gericht hat das im Klageantrag und im gesamten Parteivorbringen zum Ausdruck kommende (wirkliche) Klagebegehren zu ermitteln. Wesentlich ist der geäußerte Parteiwille, wie er sich aus der prozessualen Erklärung und sonstigen Umständen ergibt; der Wortlaut der Erklärung tritt hinter deren Sinn und Zweck zurück.
Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

BAG: Fiktiver Beförderungsanspruch eines freigestellten Betriebsratsmitglieds

1. Der Umfang der Rechtskraft (§ 322 ZPO) einer rechtskräftigen Abweisung des (Wider-)Feststellungsantrags eines Arbeitgebers, dass ein Arbeitnehmer zutreffend in eine bestimmte Entgeltstufe eines bestimmten Tarifvertrags eingruppiert ist (als unbegründet), steht der Zulässigkeit eines an eine Eingruppierungsfeststellungsklage angelehnten Begehrens des Arbeitnehmers ("festzustellen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, ihn in Höhe einer bestimmten anderen Entgeltstufe eines bestimmten Tarifvertrags zu vergüten") nicht entgegen (Rn. 13 ff.).
Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

BAG zur Betriebsratswahl: Betrieb/Betriebsteil bei Plattformarbeit; Liefergebiet von Kurierfahrern als betriebsratsfähige Einheit?

Die Einreichung eines Wahlanfechtungsantrags nach § 19 BetrVG durch einen vollmachtlosen Vertreter kann nicht nach Ablauf der zweiwöchigen Anfechtungsfrist des § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG rückwirkend genehmigt werden. Der nach § 80 Satz 1 ZPO erforderliche Nachweis der rechtzeitig erteilten Vollmacht ist aber auch nach Ablauf der Frist so lange möglich, wie es an einer auf die fehlende Vollmacht gestützten gerichtlichen Entscheidung fehlt.