Aktuelle Meldungen
BMF zu Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine bei der Anwendung der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG
BMF zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG
Anm. zu BAG: Arbeit auf Abruf und Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit
Anm. zu BAG: Notwendiger Inhalt eines Unterrichtungsschreibens gem. § 613a Abs. 5 BGB
BMF: Ermäßigter Steuersatz bei der kurzfristigen Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur Beherbergung von Fremden bereithält
BMF: Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz – FKBG)
BFH: Aufrechnung in sogenannten Bauträgerfällen (Aussetzungsverfahren)
BMF: Entwurf eines aktualisierten BMF-Schreibens zur Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes
BFH: Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs
BFH: Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge
BAG zur Auslegung einer Verlängerungsklausel im Profifußball
BAG: Mutterschutzlohn; Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
BAG: Pflichten eines Datenschutzbeauftragten sind mit denen eines Betriebsratsvorsitzenden unvereinbar
Anm. zu BAG: Betriebliche Invaliditätsrente und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Anm. zu LAG Sachsen: Besonderer Kündigungsschutz für stellvertretenden Datenschutzbeauftragten
BFH: Keine Zulassung eines Rechtsmittels allein durch eine fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung
1. NV: Ein Rechtsmittel, dessen Statthaftigkeit von einer Zulassungsentscheidung des Finanzgerichts (FG) abhängig ist, muss durch besondere Entscheidung des FG –ausdrücklich im Tenor oder zumindest erkennbar in den Entscheidungsgründen– zugelassen sein. Fehlt ein solcher Ausspruch über die Zulassung, ist das Rechtsmittel in der Entscheidung des FG nicht zugelassen worden.
BFH: Betriebsausgaben-Abzugsverbot für Gästehäuser im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 EStG; Ort eines Betriebs des Steuerpflichtigen; Betriebsstätte, die nicht üblicherweise von den beherbergten Personen aufgesucht wird
1. Das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 EStG greift nicht ein, wenn sich das Gästehaus am Ort eines Betriebs des Steuerpflichtigen befindet.
BMF: Umsatzsteuersatz auf die Lieferungen von Holzhackschnitzeln; Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung
Mit BMF-Schreiben vom 29. September (III C 2 - S 7221/19/10002 :004) wird die im BMF-Schreiben vom 4. April 2023 (BStBl I S. 733) enthaltene Nichtbeanstandungsregelung bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.
FG Münster: Energiepreispauschale kann beim Finanzgericht eingeklagt werden
Das FG Münster hat mit einem im Verfahren über die Beantragung von Prozesskostenhilfe ergangenen Beschluss vom 05. Septmber 2023 (11 K 1588/23 Kg (PKH)) entschieden, dass für Klagen betreffend die für 2022 auszuzahlende Energiepreispauschale die Finanzgerichte zuständig sind. Allerdings muss das Finanzamt und nicht der Arbeitgeber verklagt werden.
BMF: Monatlich fortgeschriebene Übersicht Umsatzsteuer-Umrechnungskurse 2023
Das BMF-Schreiben vom 2. Oktober 2023 - III C 3 - S 7329/19/10001 :005 - enthält die fortgeschriebene Übersicht für das Jahr 2023 über die gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG monatlich festgesetzten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse.
BFH zur Akteneinsicht eines in seiner Sehkraft eingeschränkten Prozessbevollmächtigten und Beteiligten
1. NV: Ein Prozessbevollmächtigter und Beteiligter ist sehbehindert im Sinne des § 191a Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes, wenn er das in herkömmlicher Weise geschriebene Wort auch bei Benutzung gängiger Hilfsmittel (Brille, Kontaktlinsen, Lupe) nicht mehr zuverlässig wahrnehmen kann.
BAG: Restmandat des Betriebsrats; Verletzung gesetzlicher Pflichten durch den Betriebsrat
Ein Betriebsrat kann nicht wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten aufgelöst werden, wenn er nach dem Untergang des Betriebs nur noch ein Restmandat innehat. Möglich ist aber der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten in dem Sinn, dass es von der Wahrnehmung des Restmandats ausgeschlossen ist.
BAG: Drittschuldnerklage; Verbraucherinsolvenz; Vollstreckungsverbot des § 89 InsO
Unterfällt eine Maßnahme der Einzelzwangsvollstreckung dem Vollstreckungsverbot des § 89 Abs. 1 InsO, kann der Vollstreckungsgläubiger während des eröffneten Insolvenzverfahrens die vom Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erfasste Forderung - auch wenn deren öffentlichrechtliche Verstrickung noch besteht - mangels materiell-rechtlichen Verwertungsrechts nicht im Wege der Drittschuldnerklage durchsetzen.
BAG: Entgeltgruppenzulage für die Tätigkeit als Leiterin einer Grundschule
Bewertet der Besoldungsgesetzgeber vor dem Hintergrund einer strukturellen Neuordnung der Besoldung ein Amt höher, folgt hieraus noch keine schematische Anpassung der Besoldung des jeweiligen Beamten. Dieser muss, sofern der Gesetzgeber nichts anderes bestimmt hat, sämtliche beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Beförderung erfüllen. Das gilt wegen der Verweisung im TV EntgO-L auf das Beamtenrecht auch für im Landesdienst angestellte Lehrkräfte.