Aktuelle Meldungen
Anm. zu BSG: Elterngeld Plus auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit
Das BSG hat mit Urteil vom 7.9.2023 (B 10 EG 2/22 R) entschieden, dass Elterngeld Plus auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit beansprucht werden kann, obwohl nach den Richtlinien des Bundesfamilienministeriums dies nur bis zum Ende der Lohnfortzahlung möglich sein soll (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
Anm. zu LAG Baden-Württemberg: Schadensersatz wegen unzulässiger Verwendung von Mitarbeiterfotos nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Das LAG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 27.7.2023 (3 Sa 33/22) entschieden, dass ein Arbeitgeber Schadensersatz i.H.v. € 10.000,- an einen ehemaligen Mitarbeiter zu zahlen hat, nachdem dieser nach Ende des Arbeitsverhältnisses 9 Monate mit Fotos und Videos des ausgeschiedenen Mitarbeiters geworben hat (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
BFH: Keine Zulassung eines Rechtsmittels allein durch eine fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung
1. NV: Ein Rechtsmittel, dessen Statthaftigkeit von einer Zulassungsentscheidung des Finanzgerichts (FG) abhängig ist, muss durch besondere Entscheidung des FG –ausdrücklich im Tenor oder zumindest erkennbar in den Entscheidungsgründen– zugelassen sein. Fehlt ein solcher Ausspruch über die Zulassung, ist das Rechtsmittel in der Entscheidung des FG nicht zugelassen worden.
BFH zur Nichtzulassungsbeschwerde: Grundsätzliche Bedeutung, Fortbildung des Rechts, Divergenz, Überraschungsentscheidung
1. NV: Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn die für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsfrage das Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt.
BFH: Rechtliches Gehör zu Einschätzungen des gerichtseigenen Prüfers
NV: Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs gebietet es, den Beteiligten vor Erlass der Entscheidung die dem Gericht mitgeteilte mündliche Einschätzung des hierfür zur mündlichen Verhandlung hinzugezogenen gerichtseigenen Prüfers über die Bewertung der Zeugenaussage eines Kassenherstellers in einem Schätzungsfall zur Kenntnis zu bringen, auch wenn der gerichtseigene Prüfer weder förmlich als Sachverständiger beauftragt wurde noch eine schriftliche Stellungnahme abgegeben hat.
BFH: Weitere Anwendung der Regelungen über den gesetzlichen Zinssatz bis 31.12.2018 trotz Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz
1. NV: Auch wenn das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Regelungen über den gesetzlichen Zinssatz in Bezug auf die Vollverzinsung (§ 233a i.V.m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO) für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2014 für mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar erklärt hat, ist sie für Verzinsungszeiträume bis zum 31.12.2018 aufgrund der im BVerfG-Beschluss vom 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17 (BVerfGE 158, 282, Rz 237 ff.) ausgesprochenen Weitergeltungsanordnung von den Fachgerichten weiterhin anzuwenden.
BFH zur steuerfreien Vermietung von Sportanlagen gemäß § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG
NV: Die Vermietung von Sportanlagen ist nur dann ausnahmsweise gemäß § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG steuerfrei, wenn neben der bloßen Überlassung der Sportanlage und gegebenenfalls von Betriebsvorrichtungen keine weiteren Leistungen ausgeführt werden.
BMF: Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 19. September 2023 (IV C 1 - S 2401/19/10008 :003) zur Bestimmung des Zeitpunkts der erstmaligen Übermittlung und der laufenden Annahme von elektronischen Daten gemäß § 45a Absatz 6 EStG Stellung genommen.
BAG: Tarifliche Regelungen zu Erschwerniszuschlägen an Theatern und Bühnen in den Grenzen des Willkürverbots
1. Mit Ausnahme der Zuschläge für die Arbeitsleistung während der tarifvertraglich definierten Nachtzeit können die Tarifvertragsparteien in den Grenzen des Willkürverbots frei regeln, für welche Erschwernisse sie in welcher Weise und Höhe einen Zuschlag gewähren wollen.
BAG zur Diskriminierung wegen Schwerbehinderung: hier zur Darlegungslast erfolgloser Bewerber
Ein erfolgloser schwerbehinderter Bewerber genügt in einem Schadensersatz- bzw. Entschädigungsprozess nach § 15 Abs. 1 und/oder Abs. 2 AGG seiner Darlegungslast für die Kausalität der Schwerbehinderung für die Benachteiligung regelmäßig dadurch, dass er eine Verletzung des Arbeitgebers gegen Bestimmungen rügt, die Verfahrens- und/oder Förderpflichten zugunsten schwerbehinderter Menschen enthalten. Er muss für die von ihm nur vermutete Tatsache eines Verstoßes des Arbeitgebers gegen die og. Vorschriften, zB dass der Betriebsrat nicht den Vorgaben des § 164 Abs. 1 Satz 4 SGB IX entsprechend über die Bewerbung unterrichtet wurde, vor dem Hintergrund, dass es sich um tatsächliche Verhältnisse in der Sphäre des Prozessgegners handelt, in die ein Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis als Außenstehender regelmäßig keinen Einblick hat und sich auch zumutbar nicht verschaffen kann, regelmäßig keine konkreten Anhaltspunkte darlegen.
Anm. zu LAG Mecklenburg-Vorpommern: Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Das LAG Mecklenburg-Vorpommern hat mit Urteil vom 13.7.2023 (5 Sa 1/23) entschieden, dass eine zu Beginn der Erkrankung rund 10-stündige Bahnfahrt eines Chefarztes zum Familienwohnsitz, um dort die Hausärztin aufzusuchen, ohne Hinzutreten weiterer Umstände die attestierte Arbeitsunfähigkeit nicht fragwürdig erscheinen lässt (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
BAG zur Darlegungslast bei verdeckter Arbeitnehmerüberlassung
1. Ist das Rechtsverhältnis kooperierender Unternehmen bereits der Vertragslage nach als Arbeitnehmerüberlassung ausgestaltet, liegt Arbeitnehmerüberlassung vor, ohne dass es auf die praktische Handhabung der Vertragsbeziehung ankommt (Rn. 18).
BAG zum Wert des Sachbezugs bei Überlassung eines privat genutzten Dienstwagens
Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen zur privaten Nutzung, ist dies regelmäßig eine Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung und damit ein Sachbezug iSv. § 107 Abs. 2 Satz 1 GewO. Der Wert dieses Sachbezugs ist grundsätzlich mit 1 % des Listenpreises des PKW zzgl. Sonderausstattungen und Umsatzsteuer im Zeitpunkt der Erstzulassung zu bestimmen. Der nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG zu ermittelnde Zuschlag für die Nutzung des Fahrzeugs zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (sog. 0,03 %-Regelung) ist nicht einzubeziehen.
Anm. zu ArbG Paderborn: Inflationsausgleichsprämie darf auf bestimmte Arbeitnehmergruppen beschränkt werden
Das ArbG Paderborn hat mit Urteil vom 6.7.2023 (1 Ca 54/23) entschieden, dass weder der Gleichbehandlungsgrundsatz noch das Maßregelungsverbot verletzt ist, wenn der Arbeitgeber die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie aus sachlichen Gründen auf bestimmte Beschäftigtengruppen beschränkt (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
BMF: Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2024 - Entwurf
Mit BMF-Schreiben vom 20. September 2023 werden der Entwurf des Bekanntmachungsschreibens zu den Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug 2024 und der Entwurf des Programmablaufplans für die maschinelle Lohnsteuerberechnung veröffentlicht.
BMF: Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung
Mit BMF-Schreiben vom 5. September 2023 (IV C 1 - S 1980-1/19/10008 :028) wird als Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder das BMF-Schreiben vom 21. Mai 2019, BStBl I S. 527, ergänzt und geändert.
BFH: Erinnerung gegen den Kostenansatz; Gegenstandswert der Nichtzulassungsbeschwerde
NV: Richtet sich eine Nichtzulassungsbeschwerde sowohl gegen einen Steuerbescheid als auch gegen einen Abrechnungsbescheid und wendet sich der Beschwerdeführer in beiden Fällen gegen dieselbe Steuerschuld beziehungsweise die daraus resultierende Zahllast, sind die Einzelstreitwerte nicht zu addieren.
BFH: Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Beschwerde gegen eine Entscheidung gemäß § 74 FGO
NV: Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschwerde gegen einen die Aussetzung des Verfahrens gemäß § 74 FGO ablehnenden Beschluss entfällt aufgrund "prozessualer Überholung" auch dann, wenn das Finanzgericht zwischenzeitlich in dem Verfahren, dessen Aussetzung begehrt wird, durch Urteil entschieden hat und hiergegen ein Rechtsmittel beim Bundesfinanzhof eingelegt worden ist.
BFH: Umsatzsteuer und Bruchteilsgemeinschaft
Eine Bruchteilsgemeinschaft erbringt keine Leistungen gegen Entgelt als Unternehmer (Festhalten an den Urteilen des Bundesfinanzhofs vom 22.11.2018 - V R 65/17, BFHE 263, 90 und vom 07.05.2020 - V R 1/18, BFHE 270, 146). Über § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG i.d.F. von Art. 43 Abs. 6 i.V.m. Art. 16 Nr. 2 JStG 2022 war im Streitfall nicht zu entscheiden.
BFH zur Berechnung der Beteiligungsschwelle für Streubesitzdividenden
Der Begriff "Beteiligung" bei der Berechnung der Beteiligungsschwelle des § 8b Abs. 4 Satz 1 KStG für sogenannte Streubesitzdividenden (10 %) nimmt auf die allgemeinen Grundsätze der steuerrechtlichen Zurechnung von Wirtschaftsgütern (§ 39 AO) Bezug. Entscheidend ist somit das wirtschaftliche Eigentum an den Anteilen.
BMF: Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2024 - Entwurf
Mit BMF-Schreiben vom 20. September 2023 werden der Entwurf des Bekanntmachungsschreibens zu den Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug 2024 und der Entwurf des Programmablaufplans für die maschinelle Lohnsteuerberechnung veröffentlicht.
BAG: Teilweise Umstellung laufender Leistungen auf Kapitalleistung; Ablösung einer Sprecherausschussvereinbarung
Die teilweise Umstellung eines Versprechens laufender Betriebsrentenleistungen auf ein Kapitalversprechen bedarf einer eigenständigen Rechtfertigung anhand der Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit. Bei der dabei erforderlichen Abwägung der wechselseitigen Interessen ist zu berücksichtigen, dass die Umstellung nur einen Teil der laufenden Leistungen betrifft.
BAG: Massenentlassung im Luftverkehrsbetrieb
Ein Luftverkehrsbetrieb iSv. § 24 Abs. 2 KSchG wird aus der Gesamtheit der an inländischen Flughäfen stationierten Luftfahrzeugen eines Luftverkehrsunternehmens gebildet.
BAG: Abweichen vom equal pay durch Tarifvertrag
Das vom Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ e.V.) mit der Gewerkschaft ver.di geschlossene Tarifwerk zur Leiharbeit, das vom Grundsatz des gleichen Arbeitsentgelts (§ 8 Abs. 1 Satz 1 AÜG bzw. § 10 Abs. 4 Satz 1 AÜG aF) "nach unten" abweicht, genügt den unionsrechtlichen Anforderungen des Art. 5 Abs. 3 Richtlinie 2008/104/EG.