Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Mitarbeiter:innen in einem farbenfroh beleuchteten Büro mit Glaswänden, einige im Gespräch oder an Arbeitsplätzen

Aktuelle Meldungen

Produkte filtern
Menschen in einem dunklen Raum mit bunter Lichtstimmung, Fokus auf dem Hinterkopf einer Person im Vordergrund

Anm. zu LAG Baden-Württemberg: Regelmäßige Beschäftigtenanzahl im Zeitpunkt der Stilllegungsentscheidung und Schwellenwert des § 111 Satz 1 BetrVG

Ein auf Grund von Eigenkündigungen der Arbeitnehmer vor dem Hintergrund eines über das Vermögen der Arbeitgeberin bereits eröffneten Insolvenzverfahrens erfolgender kontinuierlicher Personalschwund, der dazu führt, dass die Anzahl der i.d.R. beschäftigten wahlberechtigten Arbeitnehmer i.S.d. § 111 Satz 1 BetrVG von zunächst deutlich über 20 auf nicht mehr als 20 und damit unter den Schwellenwert des § 111 Satz 1 BetrVG herabsinkt, kann nicht ohne Weiteres als Vorstufe einer später getroffenen Stilllegungsentscheidung angesehen werden, so dass in einem solchen Fall die Betriebsstilllegung grundsätzlich nicht sozialplanpflichtig ist. Bei einem derartig gelagerten Sachverhalt ist ferner jedenfalls dann eine offensichtliche Unzuständigkeit einer Einigungsstelle i.S.d. § 100 Abs. 1 ArbGG gegeben, wenn unstreitig im Zeitpunkt der Stilllegungsentscheidung der Schwellenwert des § 111 Satz 1 BetrVG nicht erreicht war und zwischen den Betriebsparteien lediglich streitig ist, ob nicht ausnahmsweise von einer höheren Beschäftigtenanzahl auszugehen ist. Dies hat das LAG Baden-Württemberg (LAG) mit Beschluss vom 7.7.2023 (9 TaBV 4/23, nicht veröffentlicht) entschieden und den Antrag des Betriebsrats auf Einsetzung einer Einigungsstelle zum Regelungsgegenstand „Sozialplan wegen Betriebsschließung“ abgewiesen (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).

Menschen in einem dunklen Raum mit bunter Lichtstimmung, Fokus auf dem Hinterkopf einer Person im Vordergrund

Anm. zu LG Baden-Baden: Unerlaubte Verwendung von Kundendaten auf privaten Kommunikationsgeräten durch Mitarbeiter

Das LG Baden-Baden hat mit Urteil v. 24.8.2023 (3 S 13/23) ein Unternehmen dazu verurteilt, einer Kundin die Namen ihrer Mitarbeiter zu benennen, die in dem Unternehmen erhobene Kundendaten privat verarbeitet haben. Ferner wurde das Unternehmen verurteilt, den Mitarbeitern die fortgesetzte Verwendung der personenbezogenen Kundendaten auf ihren privaten Kommunikationsgeräten zu untersagen (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).

Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Prüfungsmaßstab für die objektive Gläubigerbenachteiligung bei einer Grundstücksübertragung

NV: Die Frage, ob ein übertragenes Grundstück wertausschöpfend belastet war und damit keine objektive Gläubigerbenachteiligung im Sinne von § 1 des Anfechtungsgesetzes vorliegt, ist nicht unter Zugrundelegung des Verkehrswerts, sondern unter Zugrundelegung des voraussichtlichen Zwangsversteigerungserlöses für das Grundstück zu beantworten.

Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Arbeitgeberleistungen auf einen Summenbescheid nach § 28f Abs. 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) kein Arbeitslohn

Die (Nach-)Entrichtung von Beiträgen zur Gesamtsozialversicherung aufgrund eines Summenbescheids nach § 28f Abs. 2 SGB IV durch den Arbeitgeber führt nicht zu Arbeitslohn.

Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Keine Kürzung von außergewöhnlichen Belastungen aufgrund einer steuerpflichtigen Ersatzleistung

Einkommensteuerpflichtige Ersatzleistungen führen nicht zu einer Kürzung der nach § 33 EStG abzugsfähigen Aufwendungen.

Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF: Standardisierte Einnahmenüberschussrechnung

Mit BMF-Schreiben vom 5. September 2023 (IV D 3 - S 1445/20/10007 :005) werden die in der steuerlichen Außenprüfung zu verwendenden betriebswirtschaftlichen Begriffe dargestellt und erläutert.

Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF: Zusammenstellung der in der steuerlichen Außenprüfung zu verwendenden betriebswirtschaftlichen Begriffe

Mit BMF-Schreiben vom 5. September 2023 (IV D 3 - S 1445/20/10007 :005) werden die in der steuerlichen Außenprüfung zu verwendenden betriebswirtschaftlichen Begriffe dargestellt und erläutert.

Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF: Regierungsentwurf eines Wachstumschancengesetzes

Das Bundeskabinett hat am 30. August 2023 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) beschlossen.

Menschen in einem dunklen Raum mit bunter Lichtstimmung, Fokus auf dem Hinterkopf einer Person im Vordergrund

Anm. zu LAG Hessen: Rechtswidrigkeit eines Hausverbotes gegen einen Betriebsratsvorsitzenden

Das LAG Hessen hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren mit Beschluss v. 28.8.2023 (16 TaBVGa 97/23) bestätigt, dass die Verweigerung des Zutritts des Betriebsratsvorsitzenden zum Betrieb durch Ausspruch eines Hausverbots eine Behinderung der Betriebsratsarbeit darstellt. Bei ganz gravierenden Pflichtverletzungen müsse ein Arbeitgeber selbst einen Antrag auf vorläufige Untersagung der Ausübung der Betriebsratstätigkeit bei einem Arbeitsgericht stellen (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).

Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

BAG: Gemeinsamer Betrieb; Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde

Ist die Entscheidung des Beschwerdegerichts über einen Streitgegenstand auf mehrere voneinander unabhängige, selbstständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Rechtsbeschwerdebegründung alle Erwägungen angreifen. Fehlt es an einer erkennbaren inhaltlichen Auseinandersetzung mit einem von mehreren selbstständig tragenden Gründen, ist die Rechtsbeschwerde in Bezug auf diesen Streitgegenstand unzulässig.

Menschen in einem dunklen Raum mit bunter Lichtstimmung, Fokus auf dem Hinterkopf einer Person im Vordergrund

BVerwG: Mitbestimmung bei Bereitstellung der Funktion "Besucher-Beiträge" auf einer von einem Arbeitgeber betriebenen Facebook-Seite

Betreibt eine Stelle der öffentlichen Verwaltung in sozialen Medien eigene Seiten oder Kanäle, kann wegen der für alle Nutzer bestehenden Möglichkeit, dort eingestellte Beiträge zu kommentieren, eine technische Einrichtung zur Überwachung des Verhaltens und der Leistung von Beschäftigten vorliegen, deren Einrichtung oder Anwendung der Mitbestimmung des Personalrats unterliegt. Diese Frage entzieht sich einer generellen Beantwortung, sondern ist nur nach Maßgabe der Umstände des jeweiligen Einzelfalles zu beurteilen.

Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

BAG: Notwendiger Inhalt des Unterrichtungsschreibens; Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses

1. Zu den bei einem Betriebserwerber geltenden Rechten und Pflichten über die nach § 613a Abs. 5 Nr. 3 BGB unterrichtet werden muss, gehört grundsätzlich auch die Anwendbarkeit tariflicher Normen (Rn. 26).

Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

BAG: Offene Videoüberwachung - Regelungsmacht der Betriebsparteien für ein Verwertungsverbot

1. In einem Kündigungsschutzprozess besteht nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung und der Zivilprozessordnung grundsätzlich kein Verwertungsverbot in Bezug auf solche Aufzeichnungen aus einer offenen Videoüberwachung, die vorsätzlich vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers belegen sollen. Das gilt auch dann, wenn die Überwachungsmaßnahme des Arbeitgebers nicht vollständig im Einklang mit den Vorgaben des Datenschutzrechts steht.

Menschen in einem dunklen Raum mit bunter Lichtstimmung, Fokus auf dem Hinterkopf einer Person im Vordergrund

Anm. zu LAG München: Vorwurf des Staatsfaschismus – Kündigung einer Referentin in KZ-Gedenkstätte wirksam

Das LAG München hat mit Urteil vom 18.7.2023 (7 Sa 71/23) entschieden, dass eine Mitarbeiterin der Gedenkstätte Dachau nicht mehr geeignet ist, Führungen in einer KZ-Gedenkstätte abzuhalten, wenn sie auf einer Demonstration gegen Corona-Maßnahmen dem Staat Faschismus vorwirft (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).

Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

BAG: AGB-Kontrolle - Rückzahlung von Fortbildungskosten für einen Lehrgang zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung

1. Einzelvertragliche Vereinbarungen, nach denen sich ein Arbeitnehmer an den Kosten einer vom Arbeitgeber finanzierten Fortbildung zu beteiligen hat, wenn er diese nicht beendet, sind grundsätzlich zulässig. Sie benachteiligen den Arbeitnehmer nicht generell unangemessen (Rn. 20).

Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

BAG: Anspruch auf Corona-Sonderzahlung in der Freistellungsphase eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses

Arbeitnehmer, die sich am 1. Oktober 2020 in der Freistellungsphase ihrer Altersteilzeit befanden, haben nach § 2 Abs. 1 TV Corona-Sonderzahlung vom 25. Oktober 2020 Anspruch auf die anteilige Corona-Sonderzahlung.

Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

BAG: Unternehmensmitbestimmung in der Societas Europaea; gesondertes Wahlverfahren für von Gewerkschaften vorgeschlagene Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat

Wird eine nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 iVm. Abs. 2 Nr. 2 MitbestG mitbestimmte Aktiengesellschaft deutschen Rechts in eine SE mit dualistischem System umgewandelt, muss in der Beteiligungsvereinbarung ein gesondertes Wahlverfahren für - von in der SE und ihren Tochtergesellschaften vertretenen Gewerkschaften - vorgeschlagene Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat für alle Arbeitnehmer der SE und ihrer Tochtergesellschaften vorgesehen sein.

Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

BAG: Urlaubsabgeltung; zusätzliche Urlaubsvergütung; Tarifvertragsauslegung

1. Die Tarifvertragsparteien dürfen die Gewährung von tariflichem Mehrurlaub weitgehend frei regeln und grundsätzlich von einer tatsächlichen Arbeitsleistung abhängig machen. Soweit allerdings die tarifvertraglichen Bestimmungen (auch) die Inanspruchnahme gesetzlichen Mindesturlaubs gefährden können, muss die Tarifnorm - soweit möglich - gesetzeskonform ausgelegt und angewandt werden (Rn. 17).

Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist für den Erlass eines Grunderwerbsteuerbescheids

Bei einer Besteuerung gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) kommt einer Anzeige nach § 18 Abs. 1 Satz 1 GrEStG oder nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GrEStG jedenfalls dann keine die Anlaufhemmung (§ 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung) beendende Wirkung für die Feststellungs- und für die Festsetzungsfrist der zu erlassenden Bescheide zu, wenn die nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG erforderlichen Angaben in Bezug auf ein Grundstück vollständig fehlen.

Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei einer Kapitalgesellschaft

1. Die tatsächliche und vollständige Rückgängigmachung im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) setzt grundsätzlich die Löschung einer zugunsten des Ersterwerbers eingetragenen Auflassungsvormerkung voraus.

Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Spendenabzug bei Gewährung eines Darlehens an den Stifter im zeitlichen Zusammenhang mit einer Spende an die Stiftung

1. Der Umstand, dass eine Stiftung einen in ihr Vermögen gezahlten Betrag dem Zahlenden in engem zeitlichen Zusammenhang mit diesem Vorgang als verzinsliches Darlehen zur Verfügung stellt und mit den Zinserträgen ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke fördert, ist für sich genommen noch kein Grund, den Spendenabzug zu versagen (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 22.08.2019 - V R 67/16, BFHE 266, 1, BStBl II 2020, 40).

Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Grunderwerbsteuer bei Zusammenlegung und Neuerrichtung von Kirchengemeinden

1. Hat das Finanzamt aufgrund irriger Beurteilung des Sachverhalts in einem Feststellungsbescheid den Zeitpunkt des grunderwerbsteuerbaren Erwerbsvorgangs fehlerhaft angegeben und wurde der Feststellungsbescheid deshalb in der Folge wegen Rechtswidrigkeit gerichtlich aufgehoben, kann es nach § 174 Abs. 4 Satz 1 und 3 der Abgabenordnung in einem weiteren Feststellungsbescheid die richtigen steuerlichen Folgerungen aus der Aufhebung innerhalb eines Jahres nach Aufhebung des Feststellungsbescheides ziehen.

Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Schadensersatzleistung für den Wertverlust einer Beteiligung und eines Gesellschafterdarlehens bei Gewinnhinzurechnung des entsprechenden Bilanzverlusts

1. NV: § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG 2002 i.d.F. des JStG 2008 ist auch auf Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften anzuwenden.

Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

Anm. zu BAG: Kündigung wegen Äußerungen in einer privaten Chatgruppe

Das BAG hat in einer Grundsatzentscheidung v. 24.8.2023 (2 AZR 17/23) entschieden, dass der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer, der sich in einem privaten WhatsApp-Chat mit Kollegen in beleidigender und menschenverachtender Weise über Vorgesetzte und Kollegen äußert, außerordentlich kündigen kann. Nur im Ausnahmefall könne man erwarten, dass der Chat vertraulich bleibe (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).