Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Mitarbeiter:innen in einem farbenfroh beleuchteten Büro mit Glaswänden, einige im Gespräch oder an Arbeitsplätzen

Aktuelle Meldungen

Produkte filtern
Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF: AfA von Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer § 7 Absatz 4 Satz 2 EStG

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 1. Dezember 2025 (IV C 3 - S 2196/00040/006/008) das BMF-Schreiben vom 22. Februar 2023 - IV C 3 - S 2196/22/10006: 005, 2023/0158670 -, BStBl I S. 332, aufgehoben.
Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF: Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge

Das BMF hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge vorgelegt.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Kein Verstoß gegen Unionsrecht durch Beschränkung der Steuerbegünstigung des § 7i EStG auf im Inland gelegene Baudenkmale

Die Beschränkung der Steuerbegünstigung des § 7i des Einkommensteuergesetzes auf inländische Baudenkmale ist grundsätzlich unionsrechtskonform.
Menschen in einem dunklen Raum mit bunter Lichtstimmung, Fokus auf dem Hinterkopf einer Person im Vordergrund

FG Baden-Württemberg: Grundsteuer: Wer trägt die Kosten eines Verkehrswertgutachtens?

Das FG Baden-Württemberg hat die Kosten des Verfahrens nach einer Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache dem beklagten Finanzamt auferlegt ( Beschluss vom 16. Oktober 2025 - 8 K 626/24). Im Streitfall hat sich das Klageverfahren erledigt, weil der Kläger während des gerichtlichen Verfahrens ein Verkehrswertgutachten des zuständigen Gutachterausschusses vorgelegt und das Finanzamt den Grundsteuerwertbescheid zugunsten des Klägers geändert hatte. Streitig blieb, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH zur Selbstunterhaltsfähigkeit eines volljährigen Kindes mit Behinderung bei Bezug von Erwerbsminderungsrenten und von ALG II infolge der Mitgliedschaft in einer Bedarfsgemeinschaft

1. Sozialleistungen, die einem volljährigen Kind mit Behinderung zufließen, sind grundsätzlich als finanzielle Mittel zu erfassen, die seine Fähigkeit zum Selbstunterhalt gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes erhöhen; dies gilt auch für das frühere Arbeitslosengeld II (ALG II) und das Bürgergeld nach §§ 19 ff. des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II).
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Kein Zufluss von Darlehenszinsen bei Prolongation vor Fälligkeit

Vereinbart ein beherrschender Gesellschafter mit seiner Gesellschaft, dass seine Zinsansprüche aus einem der Gesellschaft gewährten Darlehen später fällig werden sollen (Prolongation), führt die Vereinbarung nicht zum Zufluss der Zinsen beim beherrschenden Gesellschafter, wenn sie vor der ursprünglich vereinbarten Fälligkeit der Zinsen zustande gekommen ist. Das gilt unabhängig davon, ob die Prolongation fremdüblich ist.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH zur erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags bei Mitvermietung einer fest mit dem Grundstück verbundenen Betriebsvorrichtung (Lastenaufzug in einem Einkaufszentrum)

1. NV: Da Betriebsvorrichtungen bewertungsrechtlich nicht zum Grundbesitz gehören, schließt deren Mitvermietung die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes aus. Dies ist auch anzunehmen, wenn die Betriebsvorrichtung fest mit dem Grundstück beziehungsweise dem Gebäude verbunden ist.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück

1. Das Entgelt für den Verzicht auf die Ausübung eines Nießbrauchsrechts an einem dem Privatvermögen zugehörigen Grundstück ist eine steuerbare Entschädigung gemäß § 24 Nr. 1 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes (EStG), wenn der Nießbraucher das Grundstück zum Zeitpunkt des Verzichts tatsächlich vermietet und hieraus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt (entgegen Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25.11.1992 - X R 34/89, BFHE 170, 76, BStBl II 1996, 663, unter 1.b).
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH zur erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags bei Mitvermietung einer fest mit dem Grundstück verbundenen Betriebsvorrichtung (Lastenaufzug in einem Kaufhaus)

1. Da Betriebsvorrichtungen bewertungsrechtlich nicht zum Grundbesitz gehören, schließt deren Mitvermietung die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) aus. Dies ist auch anzunehmen, wenn die Betriebsvorrichtung fest mit dem Grundstück beziehungsweise dem Gebäude verbunden ist.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Einzelrichterübertragung; Recht auf Akteneinsicht; Aktenbeiziehung; Antrag auf Terminverlegung

1. NV: Eine Besetzungsrüge mit der Begründung, die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung für eine Übertragung auf den Einzelrichter hätten nicht vorgelegen, kann nur Erfolg haben, wenn die Übertragung objektiv willkürlich ist oder sich als greifbar gesetzwidrig erweist.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH zur Rüge der Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens

NV: § 96 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung verpflichtet das Gericht, den Inhalt der ihm vorliegenden Akten vollständig und einwandfrei zu berücksichtigen. Die Rüge eines derartigen Verfahrensverstoßes setzt die Darlegung voraus, dass das Finanzgericht seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt habe, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspreche oder eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen habe (Bestätigung des Beschlusses des Bundesfinanzhofs vom 15.01.2025 - VI B 23/24, BFH/NV 2025, 391).
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Qualifizierter Rechtsfehler bei geltend gemachter Nichtigkeit des angefochtenen Bescheids

NV: Wird die Zulassung nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 der Finanzgerichtsordnung wegen eines qualifizierten Rechtsfehlers begehrt und konnte die eingelegte Klage nur Erfolg haben, wenn der angefochtene Bescheid als gemäß § 125 der Abgabenordnung nichtig anzusehen ist, liegt ein entscheidungserheblicher Zulassungsgrund in Bezug auf das die Klage abweisende Urteil des Finanzgerichts (FG) nur dann vor, wenn dem FG bei seiner Verneinung dieser Nichtigkeit ein qualifizierter Rechtsfehler unterlaufen ist.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH zu den Darlegungsanforderungen einer Anhörungsrüge

NV: Für die Zulässigkeit einer Anhörungsrüge ist insbesondere schlüssig und substantiiert darzulegen, welches entscheidungserhebliche Vorbringen das Gericht nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen habe und dass die Entscheidung ohne die behauptete Gehörsverletzung anders ausgefallen wäre. Hat der Bundesfinanzhof (BFH) eine Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig verworfen, da Zulassungsgründe nicht entsprechend § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) dargelegt wurden, ist daher auszuführen, welches Vorbringen, aus dem sich hinreichende Darlegungen im Sinne von § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO ergeben, der BFH nicht zur Kenntnis genommen hat.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH zur Zulässigkeit eines Antrags nach § 86 Abs. 3 Satz 1 FGO

NV: Die Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs im In-Camera-Verfahren, dass das Finanzgericht (FG) die Entscheidungserheblichkeit der fraglichen Akten geprüft und bejaht hat, ist dann nicht gegeben, wenn das FG sich dahingehend einlässt, dass es die --vom Finanzamt konkret dargelegten-- Verweigerungsgründe für naheliegend halte.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH zur Nichtzulassungsbeschwerde: Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; Verfahrensfehler

1. NV: Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), dass formelle Buchführungsmängel nur insoweit zur Schätzung berechtigen, als sie Anlass geben, die sachliche Richtigkeit des Buchführungsergebnisses anzuzweifeln.
Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

BAG zur Berechnung des Anspruchs auf Mutterschutzlohn und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

1. Bei Berechnung des Anspruchs auf Mutterschutzlohn ist für die Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts grundsätzlich der gesetzliche Referenzzeitraum von drei Monaten vor dem Eintritt der Schwangerschaft nach § 18 Satz 2 MuSchG zugrunde zu legen. Nur wenn dieser Bezugszeitraum ausnahmsweise nicht geeignet ist, den Durchschnittsverdienst der Frau abzubilden - etwa, weil ihr Arbeitsverdienst in außergewöhnlichem Umfang monatlich schwankt -, kann § 18 Satz 2 MuSchG extensiv dahingehend auszulegen sein, dass für die Berechnung des Mutterschutzlohns ein längerer Referenzzeitraum zugrunde zu legen ist (Rn. 20 f.).
Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF: Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Umsätze mit Sammlermünzen

Mit BMF-Schreiben vom 2. Dezember 2025 (III C 2 - S 7229/00013/002/002) wird der Gold- und Silberpreis für das Kalenderjahr 2026 bekanntgemacht.
Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF: Monatlich fortgeschriebene Übersicht Umsatzsteuer-Umrechnungskurse 2025

Mit BMF-Schreiben vom 1. Dezember 2025 - III C 3 - S 7329/00014/007/165 - wird die fortgeschriebene Übersicht für das Jahr 2025 über die gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG monatlich festgesetzten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse vorgelegt.
Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

BAG: Eingruppierung eines Außendienstmitarbeiters im Ordnungsamt

1. Eine unveränderte Tätigkeit iSd. § 29a Abs. 1 Satz 1 TVÜ-VKA liegt nicht mehr vor, wenn die Arbeitgeberin aufgrund geänderter Arbeitsumstände ohnehin gehalten wäre, die Eingruppierung eines Arbeitnehmers zu überprüfen. Hierzu ist sie ua. dann verpflichtet, wenn sie ein neues, zur Arbeitsausführung erforderliches technisches Gerät einführt, durch welches sich die Art und Weise der Ausübung der Tätigkeit ändert (Rn. 22 ff.).
Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

BAG: Arbeitstagbezug bei der Berechnung und Erfüllung von Urlaub

Die Berechnung des Urlaubsanspruchs und dessen Erfüllung hat auf der Grundlage von Arbeitstagen und nicht von Kalendertagen zu erfolgen. Dies gilt auch im Rettungsdienst.
Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

BAG: Eingruppierung eines Leiters einer staatlich anerkannten Lehranstalt für medizinische Berufe

1. Eine Lehrkraft an einer staatlich anerkannten Lehranstalt für medizinische Berufe iSd. Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 1 kann in der Funktion des Schulleiters eine Vergütung nach Entgeltgruppe 15 TVöD/VKA beanspruchen (Rn. 16).
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Inhalt und Grenzen des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO

1. NV: Eine ausschließlich automatisierte Einzelentscheidung im Sinne von Art. 15 Abs. 1 Buchst. h i.V.m. Art. 22 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) liegt nicht vor, wenn ein Mensch die automatisierte Entscheidung überprüft und das Ergebnis bestätigt.
Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF: Anwendung der Vorsorgepauschale gemäß § 39b Absatz 2 Satz 5 EStG

Das BMF-Schreiben vom 28. November 2025 (IV C 5 – S 2379/00005/001/018) regelt die rückwirkende Korrektur der Beiträge zur Pflegeversicherung nach dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) ab dem Jahr 2023.
Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF: Artikel 344 und 345 MwStSystRL - Sonderregelung für Anlagegold

Die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2026 die Kriterien des Artikels 344 Absatz 1 Nummer 2 MwStSystRL erfüllen, wurde von der Europäischen Kommission am 14. November 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. C/2025/5923) veröffentlicht. Mit dem BMF-Schreiben vom 27. November 2025 (III C 1 - S 7068/00017/009/012) wird diese Liste ergänzend zu der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU bekannt gemacht.