Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Mitarbeiter:innen in einem farbenfroh beleuchteten Büro mit Glaswänden, einige im Gespräch oder an Arbeitsplätzen

Aktuelle Meldungen

Produkte filtern
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde; Pfändung einer Internet-Domain

1. NV: Für die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde sind nur solche Zulassungsgründe beachtlich, die innerhalb der Begründungsfrist hinreichend dargelegt werden. Nach Ablauf der Begründungsfrist können keine weiteren Zulassungsgründe nachgeschoben werden. Maßgeblich ist --abgesehen von schlichten Erläuterungen beziehungsweise die Zulässigkeitsfrage unberührt lassenden Ergänzungen des fristgemäßen Vorbringens-- der Inhalt der innerhalb der Begründungsfrist eingereichten Beschwerdeschrift.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Kurzfristiger Eigenhandelserfolg durch Einsatz eigener Aktien als "Akquisitionswährung"

1. NV: Ein Anteilserwerb mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs gemäß § 8b Abs. 7 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes in der bis einschließlich 2016 geltenden Fassung kann auch vorliegen, wenn eine AG eigene Aktien erwirbt, die sie als "Akquisitionswährung" bei künftigen Erwerben von Unternehmensbeteiligungen einsetzen möchte.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Anwendung des § 50i Abs. 1 EStG auf Besitz-Personengesellschaften in Schenkungsfällen

1. § 50i Abs. 1 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) i.d.F. des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 25.07.2014 (BGBl I 2014, 1266, BStBl I 2014, 1126) --KroatienAnpG-- setzt als modifizierte Rechtsgrundverweisung auf Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift eine Übertragung oder Überführung des betreffenden Wirtschaftsguts in das Betriebsvermögen der Besitz-Personengesellschaft voraus.
Menschen in einem dunklen Raum mit bunter Lichtstimmung, Fokus auf dem Hinterkopf einer Person im Vordergrund

BSG: Keine Rentenversicherungspflicht bei bloßer Sachleistungsaushilfe

Die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für Pflegepersonen ist eine Leistung der sozialen Pflegeversicherung an ihre Versicherten. Eine Rentenversicherungspflicht entsteht daher nur, wenn die gepflegte Person in der sozialen Pflegeversicherung versichert ist und das Gesetz deshalb eine Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen durch die Pflegekasse vorsieht. Auf einen berenteten EU-Bürger, der in Deutschland lediglich im Wege der Sachleistungsaushilfe nach europäischen Vorschriften gepflegt wird, trifft das nicht zu. Für seine Versicherung und speziell für Sozialleistungen in Geld, wie die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für seinen nicht erwerbsmäßig tätigen Pfleger, bleibt allein sein Heimatstaat zuständig. Das BSG hat dies am 11. Dezember 2025 entschieden und die Revision des Klägers zurückgewiesen (Aktenzeichen B 10/12 R 4/23 R).
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 15 und 17 ErbStG

1. Die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 15 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) setzt voraus, dass die Zuwendung ausschließlich, das heißt ausnahmslos und uneingeschränkt, Zwecken der jeweiligen Gebietskörperschaft dient.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Verlustabzugssperre zur Verhinderung einer doppelten Nutzung von Organschaftsverlusten im In- und Ausland

1. Die zeitliche Anwendungsregelung des § 34 Abs. 9 Nr. 8 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) i.d.F. des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.02.2013 (BGBl I 2013, 285, BStBl I 2013, 188), nach der die Verlustabzugssperre des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KStG i.d.F. vom 20.02.2013 rückwirkend auf alle nicht bestandskräftig veranlagten Fälle anwendbar ist, enthält keine verdeckte Regelungslücke. Eine (verfassungskonforme) Beschränkung ihres zeitlichen Anwendungsbereichs scheidet aus.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Entfallen der Steuervergünstigung nach § 5 Abs. 2 GrEStG infolge eines Insolvenzplans

1. Ist ein Grundstück vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens in eine Gesamthandsgemeinschaft eingebracht und der steuerbare Erwerbsvorgang nach § 5 Abs. 2 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) ganz oder teilweise von der Steuer befreit worden, wirken die Änderung der Beteiligung des Einbringenden an der Gesamthand aufgrund der Erfüllung eines Insolvenzplans und der dadurch bewirkte Wegfall der Begünstigung nach § 5 Abs. 3 GrEStG materiell auf den vor der Insolvenzeröffnung begründeten Erwerbsvorgang zurück.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Verdeckte Gewinnausschüttung bei Abfindung einer Pensionszusage

NV: Verzichtet der beherrschende Gesellschafter einer GmbH vor Eintritt des Versorgungsfalls auf seine Ansprüche aus einer Pensionszusage und erhält er hierfür eine Abfindung von der Gesellschaft, liegt hierin keine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn die Pensionszusage aus betrieblichen Gründen abgefunden wird (Abgrenzung zum Urteil des Bundesfinanzhofs vom 11.09.2013 - I R 28/13, BFHE 244, 241, BStBl II 2014, 726).
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Einziehung einer aus Russland stammenden Schiffsladung Begriff des "Verbringens" nach Art. 3i der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 Bedeutung von Nothafenrecht und SeeRÜbk im Sanktionsrecht

1. Das in Art. 3i Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der bis zum 24.02.2025 geltenden Fassung der Verordnung (EU) 2024/3192 (Verordnung (EU) Nr. 833/2014) verwendete Tatbestandsmerkmal des "Verbringens" gelisteter Waren in das Zollgebiet der Union ist auf der Grundlage einer summarischen Prüfung als ein vom menschlichen Willen getragener Realakt des körperlichen Gelangens zu verstehen. In einer durch technische Defekte ausgelösten Seenotsituation, in der ein Schiff manövrierunfähig treibt und lediglich durch äußere Umstände (Wind, Strömung) in Gewässer der Union gelangt, ist das Vorliegen eines willensgetragenen Verbringens im Sinne dieser Vorschrift ernstlich zweifelhaft.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Behandlung eines von einem Ehegatten für die unentgeltliche Mitarbeit im Betrieb des anderen Ehegatten genutzten Arbeitszimmers

NV: Es ist ernstlich zweifelhaft, ob ein häusliches Arbeitszimmer, das im Rahmen einer unentgeltlichen Mitarbeit ausschließlich von einem Ehegatten zur Erledigung betrieblicher Tätigkeiten für das Einzelunternehmen des anderen Ehegatten genutzt wird, dem Betriebsinhaber-Ehegatten nicht als eigenes häusliches Arbeitszimmer zugerechnet werden kann.
Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF: Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze eines Wohlfahrtsverbands

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 11. Dezember 2025 (III C 3 - S 7175/00036/001/054) zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 18 UStG für Umsätze eines Wohlfahrtsverbands z. B. aus dem Betrieb eines Second-Hand-Ladens oder einer Fahrradreparaturwerkstatt Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Einziehung eines nach Art. 3s der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 gelisteten Schiffs; Nothafenrecht und Ausfuhrverbot

1. Der unionsrechtliche Ausfuhrbegriff des Art. 3s Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der bis zum 24.02.2025 geltenden Fassung der Verordnung (EU) 2024/3192 (Verordnung (EU) Nr. 833/2014) ist weit, funktional und zweckorientiert auszulegen und erfasst grundsätzlich jedes physische Verbringen eines in Anh. XLII der Verordnung gelisteten Schiffs aus dem Gebiet der Union.
Menschen in einem dunklen Raum mit bunter Lichtstimmung, Fokus auf dem Hinterkopf einer Person im Vordergrund

FG Baden-Württemberg: Aussetzung der Vollziehung wegen Grundsteuermessbescheid aus verfassungsrechtlichen Gründen

Der 2. Senat des FG Baden-Württemberg hat mit Beschlüssen vom 23. Juli 2025 (2 V 442/25) und vom 18. Juli 2025 (2 V 440/25) eine Aussetzung der Vollziehung der Bescheide wegen Grundsteuerwert und wegen Grundsteuermessbetrag abgelehnt. Es reiche für eine Aussetzung der Vollziehung nicht aus, lediglich mitzuteilen, das Landesgrundsteuergesetz sei verfassungswidrig.
Menschen in einem dunklen Raum mit bunter Lichtstimmung, Fokus auf dem Hinterkopf einer Person im Vordergrund

EuGH zur Arbeit in mehreren Staaten: Anwendbares Recht bei einem Wechsel des gewöhnlichen Arbeitsortes

Mit Urteil vom 11. Dezember 2025 ( RS C-485/24 | Locatrans) stellt der EuGH klar, wie das anwendbare Recht bei einem Wechsel des gewöhnlichen Arbeitsortes zu bestimmen ist.
Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

Anm. zu BAG: Bezahlte Frühstückspausen – Tarifvertrag sperrt Betriebsvereinbarung

Das BAG hat mit Urteil vom 20.05.2025 (Az. 1 AZR 120/24) entschieden, dass eine Regelung in einer Betriebsvereinbarung, nach der ein tarifgebundener Arbeitgeber den Arbeitnehmern künftig keine Freistellung von der Arbeitspflicht für eine Frühstückspause während der Arbeitszeit mehr gewährt wird, keine Änderung eines betrieblichen Entlohnungsgrundsatzes enthält und damit nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegt (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

Anm. zu BAG: Arbeitstagbezogene Urlaubsberechnung im Rettungsdienst – Keine Umrechnung auf Kalendertage

Das BAG hat sich Urteil mit vom 19.8.2025 (9 AZR 216/24) mit der Frage befasst, ob der Urlaubsanspruch eines im Rettungsdienst tätigen Notfallsanitäters auf Grundlage von Kalendertagen oder – wie gesetzlich vorgesehen – ausschließlich anhand von Arbeitstagen zu berechnen und zu erfüllen ist. Die Entscheidung verdeutlicht die grundlegende Bedeutung des arbeitstagbezogenen Urlaubsansatzes und klärt, dass eine Berechnung nach Kalendertagen, die faktisch eine Siebentagewoche voraussetzt, rechtlich unzulässig ist (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

BAG: Sozialkassenverfahren im Baugewerbe; hier Eisenschutzarbeiten

1. Zu den Bauten- und Eisenschutzarbeiten iSv. § 1 Abs. 2 Abschn. IV Nr. 2 VTV gehören - neben Oberflächenschutzarbeiten auf Beton - industriell ausgeführte Eisenschutzarbeiten, die an Stahlbauwerken verrichtet werden. Ein Bauwerksbezug im engeren Sinn ist nicht erforderlich (Rn. 18 ff.).
Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

BAG: Befristung eines zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsmarkt bezuschussten Arbeitsverhältnisses

Die nach § 16i Abs. 8 SGB II zulässige Befristung eines nach § 16i Abs. 1 SGB II zuschussgeförderten Arbeitsverhältnisses mit einer zugewiesenen erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person setzt nicht voraus, dass diese im Zeitpunkt des Vertragsschlusses dem Arbeitgeber bereits förmlich zugewiesen ist.
Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF: Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine

Mit BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025 (IV C 2 - S 1900/01934/009/023) wird aufgrund des fortdauernden russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine der zeitliche Anwendungsbereich des BMF-Schreibens vom 31. März 2022 (BStBl I S. 345) zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 10 des Körperschaftsteuergesetzes bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.
Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF: Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz

Mit BMF-Schreiben vom 24. November 2025 ( IV C 1 -S 1980/00206/032/046) wird das BMF-Schreiben vom 21. Mai 2019, BStBl I S. 527, zuletzt geändert durch BMF Schreiben vom 18. November 2024, BStBl I S. 1547, zu Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung geändert.
Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF: Umsatzsteuer bei der Verwaltung unselbständiger Stiftungen

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 8. Dezember 2025 (III C 2 - S 7100/00097/037/064) zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Verwaltung unselbständiger Stiftungen unter Berücksichtigung des BFH-Urteils V R13/22 vom 5. Dezember 2024 Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.
Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF: Bewertung von Tieren in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

Das BMF-Schreiben vom 8. Dezember 2025 (IV C 6 - S 2170/00015/002/094) gilt zur Bewertung von Tieren nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 und 2 sowie nach § 6 Absatz 2 und 2a EStG für alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, unabhängig von ihrer Rechtsform. Es gilt auch für Betriebe, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Sinne des § 15 EStG erzielen. Bei Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 EStG ist dieses BMF-Schreiben sinngemäß anzuwenden.
Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF: Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

Mit BMF-Schreiben vom 4. Dezember 2025 (IV D 5 - S 2223/00044/030/052) wird der zeitliche Anwendungsbereich der zu den steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten ergangenen BMF-Schreiben verlängert.
Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF: Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse

Mit BMF-Schreiben vom 2. Dezember 2025 (IV C 3 - S 2285/00019/007/068) ist die Ländergruppeneinteilung ab 1. Januar 2025 geändert worden.