Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Mitarbeiter:innen in einem farbenfroh beleuchteten Büro mit Glaswänden, einige im Gespräch oder an Arbeitsplätzen

Aktuelle Meldungen

Produkte filtern
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Rechtsweg für Klagen nach Art. 78 Abs. 2 DSGVO bei Anträgen nach Art. 15 DSGVO bei der Gerichtsverwaltung

NV: Die Rechtswegzuweisung nach § 32i Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) für Klagen zwischen einer betroffenen Person und der zuständigen Aufsichtsbehörde zur Finanzgerichtsbarkeit setzt voraus, dass Ausgangspunkt des Streits eine Auseinandersetzung zwischen der betroffenen Person und einer Finanzbehörde (§ 6 Abs. 2 AO) in steuerlichen Angelegenheiten ist.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Beschwer bei Berichtigungsantrag nach § 107 FGO

NV: Betrifft die begehrte Berichtigung die Höhe der im Tenor des Urteils festgesetzten Steuer, liegt eine Beschwer vor, wenn der Beschwerdeführer schlüssig darlegt, dass eine Berichtigung nach § 107 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung deshalb möglich ist, weil das Finanzgericht eine nach den Steuerakten klar erkennbare Besteuerungsgrundlage übersehen hat (Anschluss an Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 18.06.1986 - V S 5/86, BFH/NV 1986, 621).
Menschen in einem dunklen Raum mit bunter Lichtstimmung, Fokus auf dem Hinterkopf einer Person im Vordergrund

Niedersächsisches FG: Erlass von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen

Mit Urteil vom 7. August 2025 (5 K 160/24) hat das Niedersächsische FG das beklagte Finanzamt verpflichtet, der Klägerin Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen nach § 227 AO zu erlassen.
Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF: Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass in einem Bewirtungsbetrieb als Betriebsausgaben

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 19. November 2025 ( IV C 6 - S 2145/00026/005/033) die bisherigen Regelungen des BMF-Schreibens vom 30. Juni 2021 (BStBl I S. 908) zur Nachweisführung für den Betriebsausgabenabzug für Bewirtungsaufwendungen um Regelungen aufgrund der Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung (E-Rechnung) bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025 durch das Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 (BGBl. I 2024 Nr. 108) ergänzt.
Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF: Entwurf für eine Neufassung der Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Familienstiftungen nach § 15 Außensteuergesetz

Mit BMF-Schreiben vom 18. November 2025 (IV B 5 - S 1361/00010/001/047) hat das BMF den Entwurf für eine Neufassung der Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Familienstiftungen nach § 15 Außensteuergesetz an bestimmte Verbände versandt. Es wird bis zum 15. Januar 2026 Gelegenheit zur Stellungnahme (per E-Mail an IVB5@bmf.bund.de) zu diesem Entwurf gegeben.
Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF: Programmablaufpläne zur Lohnsteuer für/ab 2026

Mit BMF-Schreiben vom 12. November 2025 ( IV C 5 - S 2361/00025/016/028) werden die Programmablaufpläne zur Lohnsteuer für/ab 2026 bekannt gemacht.
Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF: Achte Verordnung zur Änderung der CbCR-Ausdehnungsverordnung

Bis zur Inkraftsetzung des Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 27. Januar 2016 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte am 26. Oktober 2016 haben 50 Staaten und Hoheitsgebiete die Mehrseitige Vereinbarung gezeichnet. Bis zum 31. März 2026 wird der nächste automatische Informationsaustausch über länderbezogene Berichte auf Grundlage der Mehrseitigen Vereinbarung auch mit Staaten und Hoheitsgebieten erfolgen, die nach dem 26. Oktober 2016 die Mehrseitige Vereinbarung unterzeichnet haben. Für diese Staaten und Hoheitsgebiete soll die Mehrseitige Vereinbarung in Kraft gesetzt werden, soweit dies nicht bereits durch die Verordnung zu Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Oktober 2016 (BGBl. 2016 II S. 1178) (CbCR-Ausdehnungsverordnung - CbCRAusdV) vom 11. Juni 2018 oder durch die Verordnungen zur Änderung der CbCR- Ausdehnungsverordnung vom 27. Februar 2019, vom 20. Februar 2020, vom 19. Februar 2021, vom 16. März 2022, vom 21. Februar 2023, vom 27. März 2024 und vom 11. März 2025 erfolgt ist. Die Mehrseitige Vereinbarung soll in Kraft gesetzt werden für die Staaten und Gebiete Antigua und Barbuda, Kamerun, die Mongolei, Serbien, Trinidad und Tobago und Vietnam.
Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF: Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nummer 7 Satz 1 Buchstabe d UStG

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 14. November 2025 ( III C 3 -S 7493/00005/005/009) Regelungen zu Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und zur Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchstabe d UStG bekannt gegeben.
Unscharfe Menschenmenge in Bewegung, eingefangen in Blau- und Lilatönen mit dynamischer Unschärfe

BSG: Gesetzlicher Mindestlohn - Keine Erfüllung durch Firmenwagen

Ein Arbeitgeber muss zusätzlich zu den wegen Überlassung eines Firmenwagens bereits entrichteten Sozialversicherungsbeiträgen auch Beiträge auf den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Durch die Überlassung eines Firmenwagens wird der Mindestlohnanspruch nicht erfüllt. Mit seiner vom Gesetz angeordneten Entstehung werden hierauf Sozialversicherungsbeiträge fällig. Diese sind nicht durch die wegen der Überlassung des Firmenwagens bereits gezahlten Beiträge abgegolten. Der 12. Senat des Bundessozialgerichts hat dies am 13. November 2025 in zwei Verfahren entschieden und den Revisionen der beklagten Deutschen Rentenversicherung Bund statt gegeben (Aktenzeichen B 12 BA 8/24 R und B 12 BA 6/23 R).
Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

BAG: Umwandlung geldlicher Tarifansprüche und Arbeitgeberzuschüsse in Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung

Bei einer Geldschuld, die in eine Direktversicherung des Arbeitnehmers zu leisten ist, wird die geschuldete Leistung mangels anderer Vereinbarungen bewirkt, wenn der Arbeitgeber den Geldbetrag, den der Arbeitnehmer beanspruchen kann, in die Direktversicherung überweist. Die Erfüllung des Anspruchs tritt dann als objektive Folge der Leistungsbewirkung ein. Dies gilt auch für einen Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG.
Menschen in einem dunklen Raum mit bunter Lichtstimmung, Fokus auf dem Hinterkopf einer Person im Vordergrund

BVerfG: Unzulässige Richtervorlage zum Treaty Override in § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG

1. ob § 50d Absatz 9 Satz 1 Nummer 2 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2007 vom 13. Dezember 2006 (Bundesgesetzblatt I Seite 2878) gegen Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 und Artikel 25 des Grundgesetzes verstößt, weil hierdurch die abkommensrechtliche Freistellung von Einkünften (hier: aus nichtselbständiger Arbeit für Dienstleistungen eines unbeschränkt steuerpflichtigen Flugzeugführers einer in Irland ansässigen Fluggesellschaft) ungeachtet eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (hier: des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuer vom 17. Oktober 1962 ) nicht gewährt wird, wenn die Einkünfte in dem anderen Staat nur deshalb nicht steuerpflichtig sind, weil sie von einer Person bezogen werden, die in diesem Staat nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist,
Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

BAG: Aussetzung eines Rechtsstreits wegen Vorgreiflichkeit eines Verbandsklageverfahrens

1. Die Aussetzung eines Individualrechtsstreits über tarifliche Ansprüche aufgrund eines zwischen den Tarifvertragsparteien geführten Verbandsklageverfahrens iSv. § 9 TVG richtet sich nach § 148 ZPO. Eine Vorgreiflichkeit des Verbandsklageverfahrens kommt in Betracht, wenn die dessen Gegenstand bildende Rechtsfrage in einem Individualklageverfahren entscheidungserheblich ist (Rn. 10 ff.).
Menschen in einem dunklen Raum mit bunter Lichtstimmung, Fokus auf dem Hinterkopf einer Person im Vordergrund

Anm. zu EuGH: Rechtsprechung zur Massenentlassungsanzeige – Strenge Vorgaben nach deutschem Recht bleiben, Gesetzgeber gefordert

Die deutsche Umsetzung der Massenentlassungsrichtlinie (EU) ist auch bezüglich deren Folgen für die Rechtswirksamkeit von Arbeitgeberkündigungen europarechtskonform! Der EuGH hat mit zwei Urteilen vom 30.10.2025 (C-134/24 und C-402/24) zentrale Fragen zur Massenentlassungsanzeige beantwortet und damit wichtige Klarstellungen getroffen, die für Unternehmen in Restrukturierungssituationen von erheblicher Bedeutung sind. Trotz der Erwartung vieler Arbeitgeber, dass unionsrechtlich eine mildere Behandlung formeller Fehler vorgegeben sein könnte, bleibt das Risiko einer Unwirksamkeit von Kündigungen weiterhin hoch. Die Entscheidungen verdeutlichen, dass das geltende deutsche Recht, das bei Verstößen gegen die strengen formellen Vorgaben der §§ 17, 18 KSchG die Rechtsunwirksamkeit von Kündigungen normiert, europarechtskonformen ist. Eine Änderung von Sanktionen bei Fehlern im Verfahren ist dem nationalen deutschen Gesetzgeber vorbehalten (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

Anm. zu BAG: Keine primäre Korrekturkompetenz der Tarifvertragsparteien bei unionsrechtlich überformten Diskriminierungsverboten

Das BAG hat mit Urteil vom 13.11.2025 (6 AZR 131/25) entschieden, dass Tarifvertragsparteien im Anwendungsbereich unionsrechtlich geprägter Diskriminierungsverbote keine primäre Möglichkeit haben, diskriminierende Tarifnormen zunächst selbst zu korrigieren. Ist eine Tarifnorm unionsrechtswidrig, ist sie (teil-)nichtig und der benachteiligte Arbeitnehmer hat unmittelbar Anspruch darauf, so behandelt zu werden, wie die vergleichbaren Beschäftigten (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
Menschen in einem dunklen Raum mit bunter Lichtstimmung, Fokus auf dem Hinterkopf einer Person im Vordergrund

Anm. zu LAG Hamm: Außerordentliche Kündigung wegen der Vorlage einer ohne Arztkontakt via Internet erlangten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Das LAG Hamm hat mit Urteil vom 5.9.2025 (14 SLa 145/25) entschieden, dass wenn ein Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt, die er ohne ärztlichen Kontakt über das Internet bezogen hat, darin kein ordnungsgemäßer Nachweis der Arbeitsunfähigkeit liegt. Der Beweiswert einer so erlangten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann erschüttert sein, da sie nicht den Anforderungen der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie entspricht. Bereits die Vorlage einer solchen Bescheinigung kann den Arbeitgeber „an sich“ zu einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigen, wenn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wahrheitswidrig den Anschein erweckt, es habe ärztlicher Kontakt stattgefunden (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
Menschen in einem dunklen Raum mit bunter Lichtstimmung, Fokus auf dem Hinterkopf einer Person im Vordergrund

BVerfG: Unzulässige Richtervorlage zum Treaty Override in § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG

Mit Beschluss vom 21. Oktober 2025 (2 BvL 21/14) hat das BVerfG die Unzulässigkeit einer Richtervorlage zum Treaty Override in § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG festgestellt.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Zollwert; Grenzüberschreitende Geschäfte zwischen verbundenen Unternehmen

1. Art. 78 Abs. 1 des Zollkodex (ZK) / Art. 48 des Zollkodex der Union (UZK) ermöglicht den Zollbehörden, nach der Überlassung der Waren von Amts wegen oder auf Antrag des Anmelders eine Überprüfung der Anmeldung vorzunehmen.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Entkräftung der Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO bei einem strukturellen Zustellungsdefizit innerhalb der Drei-Tages-Frist

Wird innerhalb der Drei-Tages-Frist an zwei Tagen planmäßig keine Post zugestellt und am dritten Tag lediglich die Post vom ersten zustellfreien Tag nachgeliefert, ist die Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung ohne Weiteres entkräftet.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Keine erweiterte Grundstückskürzung bei Halten von Oldtimern als Anlageobjekt

Eine in § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. des Gewerbesteuergesetzes nicht ausdrücklich erlaubte Nebentätigkeit (im Streitfall: Halten von Oldtimern zum Zwecke der Wertsteigerung) kann auch dann zum Ausschluss der erweiterten Grundstückskürzung führen, wenn mit ihr keine Einnahmen erzielt werden.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Formeller Buchführungsmangel bei fehlendem Ausweis von Stornobuchungen; Auswahl zwischen mehreren in Betracht kommenden Schätzungsmethoden

1. Ein formeller Buchführungsmangel, der eine Schätzungsbefugnis nach § 162 der Abgabenordnung (AO) begründet, kann nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch dann vorliegen, wenn ein Kassensystem Stornierungen zulässt und diese systembedingt in den Tagesabschlüssen oder in den Z-Bons nicht ausgewiesen werden.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Sanierungsertrag im Sonderbetriebsvermögen und Begriff der unternehmensbezogenen Sanierung bei einer Mitunternehmerschaft

1. Ein im Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers angefallener Sanierungsertrag im Sinne des § 3a Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist --wie ein im Gesamthandsbereich einer Mitunternehmerschaft angefallener Sanierungsertrag-- nach § 3a Abs. 4 Satz 1 EStG festzustellen.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Besteuerung deutscher Rentner in Portugal; Status des "residente não habitual" im DBA-Portugal

1. Rentenzahlungen, die ein früherer Freiberufler aus einem berufsständischen Versorgungswerk erhält, fallen unter die Auffangklausel des Art. 22 DBA-Portugal und sind insbesondere nicht als Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Art. 14 DBA-Portugal) anzusehen.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Zweimalige Festsetzung von Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen beim Auseinanderfallen von sogenanntem Signing und Closing

Es ist rechtlich zweifelhaft, ob bei einem Erwerb von Anteilen an einer GmbH, bei dem das schuldrechtliche Erwerbsgeschäft (Signing) und die Übertragung der GmbH-Anteile (Closing) zeitlich auseinanderfallen, zweimal Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2b des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) und § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG festgesetzt werden kann, wenn dem Finanzamt im Zeitpunkt der Festsetzung der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG bekannt ist, dass die Übertragung der GmbH-Anteile (Closing) bereits erfolgt ist.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Aufhebung der Vollziehung eines EU-Energiekrisenbeitrags

Im Hinblick auf eine etwaige Verletzung des Unionsrechts bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines angemeldeten und mit dem Einspruch angefochtenen EU-Energiekrisenbeitrags, die eine Aufhebung der Vollziehung rechtfertigen.