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Mitarbeiter:innen in einem farbenfroh beleuchteten Büro mit Glaswänden, einige im Gespräch oder an Arbeitsplätzen

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Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF: Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 ( III C 2 - S 7287-a/00019/007/243) zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025 Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass angepasst.
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BMF: Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter

Die Bundesregierung bringt mit der Aktivrente finanzielle Anreize für mehr Erwerbstätigkeit im Alter auf den Weg. Das vorliegende Gesetz enthält die Einführung eines Steuerfreibetrags bei Einnahmen aus nichtselbständiger Beschäftigung in Höhe von 2 000 Euro monatlich (§ 3 Nummer 21 – neu – EStG).
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Anm. zu LAG München: Kein Sonderkündigungsschutz als Betriebsratsinitiator in der Wartezeit

Das LAG München hat mit Urteil vom 20.8.2025 (10 SLa 2/25) entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der während der Wartezeit die Initiative zu einer Betriebsratswahl ergreift, sich nicht auf den Sonderkündigungsschutz des § 15 Abs. 3b KSchG berufen kann (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
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BMF: Weitere Grundsätze zur Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art nach § 4 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 KStG

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 10. Oktober 2025 ( IV C 2 - S 2706/00061/003/134) weitere Grundsätze zur Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art nach § 4 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 KStG bekannt gegeben.
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BMF: Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Die auf reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2025 erstmalig zugelassen bzw. komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden, bezogene Steuerbefreiung in der Kraftfahrzeugsteuer wird um fünf Jahre verlängert. Durch die Gesetzesänderung ist auch das Halten solcher Fahrzeuge begünstigt, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmalig zugelassen werden oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden. Die zehnjährige Steuerbefreiung wird jedoch begrenzt bis längstens 31. Dezember 2035, um einen Anreiz für die frühzeitige Anschaffung eines reinen Elektrofahrzeuges zu geben und das Kraftfahrzeugsteueraufkommen möglichst stabil zu halten.
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BAG zur Mitbestimmung über die zukünftige Nichtgewährung einer Freistellung von der Arbeitspflicht für eine Frühstückspause während der Arbeitszeit

Eine Regelung in einer Betriebsvereinbarung, nach der ein tarifgebundener Arbeitgeber den Arbeitnehmern künftig keine Freistellung von der Arbeitspflicht für eine Frühstückspause während der Arbeitszeit mehr gewährt, enthält keine Änderung eines betrieblichen Entlohnungsgrundsatzes und unterliegt damit nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats.
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BAG: Keine Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit bei Streit um Ansprüche im Zusammenhang mit vom Kläger gehaltenen Aktien des Arbeitgebers

1. Der Umstand, dass ein Arbeitnehmer wegen einer Teilnahme am Mitarbeiteraktienprogramm seiner Arbeitgeberin zum Aktionär geworden ist, hat nicht zur Folge, dass alle mit dem Aktienbesitz in Zusammenhang stehenden rechtlichen Fragen vor den Gerichten für Arbeitssachen zu klären sind (Rn. 18).
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BMF: Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung

Das BMF hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zu dem Mehrseitigen Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung bekannt gegeben.
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Anm. zu BAG: Urlaubsabgeltung – auch bei Arbeitsunfähigkeit oder Erwerbsminderung ist der Referenzzeitraum vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses maßgeblich

Das BAG hat mit Urteil vom 3.6.2025 (9 AZR 137/24) entschieden, dass sich die Berechnung der Urlaubsabgeltung auch dann nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses richtet, wenn der Arbeitnehmer zuvor über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig oder erwerbsgemindert war (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
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BVerwG: Keine Erstattung von Arbeitgeberleistungen bei Absonderung wegen Infektion mit dem Coronavirus

Mit Urteil vom 9. Oktober 2025 (BVerwG 3 C 14.24) hat das BVerwG entschieden, dass Arbeitgeber, die einem Arbeitnehmer für die Zeit der Absonderung wegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus Zahlungen geleistet haben, keinen Erstattungsanspruch nach § 56 Abs. 5 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) haben . Sie waren auch im Falle eines symptomlosen Verlaufes der Infektion nach § 3 Abs. 1 Satz 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) zur Zahlung des Arbeitsentgelts verpflichtet.
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Niedersächsisches FG: Verfassungsrechtliche Konsequenzen aus der Herabsenkung der Wesentlichkeitsgrenze sowie die Beurteilung von Rechtsverfolgungskosten im Zusammenhang mit Veräußerungen im Sinne des § 17 EStG

Nach dem 13. Senat (Urteil vom 12. November 2024, 13 K 196/12) hat nun auch der 12. Senat (Urteil vom 26. August 2025, 12 K 250/11) Stellung zu den Fragen genommen, bis zu welchem Zeitpunkt im Zusammenhang mit der Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze des § 17 EStG Wertzuwächse aus verfassungsrechtlichen Gründen unberücksichtigt bleiben und ob Steuerberatungskosten, die im Zusammenhang mit der Führung eines Rechtsbehelfsverfahrens zur Frage der Steuerpflicht eines Veräußerungsgewinns anfallen, Veräußerungskosten im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG darstellen.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Kein Erfordernis der Anforderung einer Lesebestätigung bei Übersendung eines Einspruchs per E-Mail

Wird ein Einspruch per E-Mail eingelegt, so ist das Unterlassen der Anforderung einer Empfangs- oder Lesebestätigung ohne Einfluss auf das Verschulden der Fristversäumnis im Rahmen eines Wiedereinsetzungsantrags.
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BFH zur Unkenntnis der Finanzbehörde bei einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO

1. Zur Beantwortung der Frage, ob die Finanzbehörde Kenntnis von den für die Steuerfestsetzung wesentlichen tatsächlichen Umständen hat, ist auf diejenigen Personen abzustellen, die innerhalb der zuständigen Finanzbehörde organisationsmäßig für die Bearbeitung des Steuerfalls berufen sind beziehungsweise die den (zu ändernden) Steuerbescheid erlassen haben.
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BFH: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Bestätigungsanfrage

NV: Die Revision wird zur Klärung der Rechtsfrage zugelassen, welche Bedeutung der Verwendung einer von einem anderen Mitgliedstaat erteilten gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und ihrer Bestätigungsanfrage nach § 6a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und Abs. 4 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes i.d.F. des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 17.12.2019 (BGBl I 2019, 2451) mit Wirkung vom 01.01.2020 zukommt.
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BFH zur Grenzgängereigenschaft gemäß Art. 15a DBA-Schweiz 1971/2010

NV: Nach Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA-Schweiz 1971/2010 entfällt die Grenzgängereigenschaft bei einer Beschäftigung während des gesamten Kalenderjahres nur dann, wenn eine Person an mehr als 60 Arbeitstagen aufgrund ihrer Arbeitsausübung nicht an ihren Wohnsitz zurückkehrt (Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA-Schweiz 1971/2010). Eine Reduzierung dieser 60 Nichtrückkehrtage aufgrund einer Erkrankung sieht das DBA-Schweiz 1971/2010 nach seinem eindeutigen Wortlaut nicht vor.
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BFH: Anhörungsrüge; Fristberechnung und Glaubhaftmachung der Kenntniserlangung bei formloser Übermittlung per EGVP

1. NV: Für die Berechnung der Zwei-Wochen-Frist im Sinne des § 133a Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) kommt es nicht darauf an, wann ein vom Rügeführer für die Erhebung der Anhörungsrüge neu beauftragter Prozessbevollmächtigter Kenntnis von der Verletzung des rechtlichen Gehörs erlangt.
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BAG: Gleichlauf der personal- und schwerbehindertenvertretungsrechtlichen Beteiligungsebenen

Ist bei Stellenbesetzungsverfahren im öffentlichen Dienst nach den einschlägigen (landes-)personalvertretungsrechtlichen Vorschriften der Gesamtpersonalrat zu beteiligen, folgt aus dem Prinzip des Gleichlaufs der Beteiligungsebenen auch im Bereich der einstufigen Verwaltung für die schwerbehindertenvertretungsrechtliche Beteiligung die Zuständigkeit der Gesamtschwerbehindertenvertretung.
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BAG zur Nachfrist für Wahlvorschläge aufgrund wenigerer Wahlbewerber als Betriebsratssitze

1. Die Vorschlagslisten zur Betriebsratswahl sind nach § 6 Abs. 1 Satz 2 WO von den Wahlberechtigten vor Ablauf von zwei Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand einzureichen. Diese Frist steht nicht zur Disposition des Wahlvorstands (Rn. 19).
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BAG: Anrechnung einer Pflegezulage auf die persönliche Zulage von Beschäftigten in Bundeswehrkrankenhäusern

1. Eine allgemeine Entgelterhöhung, die zur Erhöhung der nach § 6 Abs. 1 TV UmBw gezahlten Einkommenssicherungszulage führt, liegt nur vor, wenn das Tabellenentgelt angepasst wird. Dies erfolgt üblicherweise linear durch Erhöhung um einen bestimmten Vomhundertsatz, kann aber auch nicht linear als Mindest- oder Sockelbetrag geschehen (Rn. 17).
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BAG: Zulage für die Wahrnehmung von Aufgaben als Gruppenleiter mit erheblicher Verantwortung für Personal nach dem Tarifvertrag Diakonie Niedersachsen

Die Bestimmung, wann von einer erheblichen Verantwortung für Personal bei Arbeitnehmern auf Arbeitsplätzen von Sozialpädagogen mit Aufgaben als Team- oder Gruppenleitung nach Teil B Abschnitt I § 3 Abs. 7 TV DN ausgegangen werden kann, bedarf bei quantitativer Betrachtung der Festlegung eines Vergleichswerts (Rn. 39).
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BAG: Prüfung der Angemessenheit einer arbeitsvertraglich in Bezug genommenen tariflichen Regelung

Arbeitsvertraglich in Bezug genommene tarifliche Regelungen unterliegen nach § 310 Abs. 4 Satz 3 iVm. § 307 Abs. 3 BGB keiner Inhaltskontrolle, wenn sich die Bezugnahme auf die Gesamtheit der Regelungen eines einschlägigen Tarifvertrags erstreckt. Eine beschränkte Verweisung auf einzelne Tarifnormen oder sachlich und inhaltlich zusammenhängende Regelungsbereiche oder -komplexe des Tarifvertrags führt hingegen nicht zu deren Kontrollfreiheit.
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Anm. zu EuGH: Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitsbedingungen von Eltern eines behinderten Kindes so anpassen, dass diese nicht „mitdiskriminiert“ werden

Der EuGH hat mit Urteil vom 11.09.2025 (C-38/24) klargestellt, dass das Verbot der mittelbaren Diskriminierung wegen einer Behinderung nach der RL 2000/78/EG auch Arbeitnehmer schützt, die nicht selbst behindert sind, aber als Elternteil ein behindertes Kind betreuen. Um eine „assoziierte“ Diskriminierung zu verhindern, treffen den Arbeitgeber solcher Eltern bestimmte Verpflichtungen (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
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Anm. zu BAG: Betriebsratswahl – Keine Nachfristsetzung bei Vorschlagsliste mit unzureichender Anzahl von Bewerbern

Das BAG hat im Vorfeld der anstehenden Betriebsratswahlen 2026 mit Beschluss vom 22.5.2025 (7 ABR 10/24) für mehr Klarheit im Wahlverfahren gesorgt: Setzt der Wahlvorstand eine Nachfrist zur Einreichung weiterer Wahlvorschläge, obwohl bereits eine gültige, aber mit einer unzureichenden Bewerberzahl versehene Vorschlagsliste vorliegt, stellt dies zwar einen Verstoß gegen das Wahlverfahren dar, der Arbeitgeber ist jedoch nicht zur Wahlanfechtung berechtigt, wenn sich der Fehler nicht auf das Wahlergebnis ausgewirkt hat (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
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BAG: Zwangsvollstreckung aus einem im Beschlussverfahren erwirkten Unterlassungstitel auf der Grundlage von § 87 Abs. 1 BetrVG

Bei der Zwangsvollstreckung aus einem im Beschlussverfahren auf der Grundlage von § 87 Abs. 1 BetrVG erwirkten Unterlassungstitel ist die konkret zu unterlassende Handlung durch Auslegung des zu vollstreckenden Titels zu bestimmen.