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BAG: Eingruppierung eines Führer eines Schwimmgreifers
1. Die Überleitung der Beschäftigten des Bundes in die Anlage 1 zum TV EntgO Bund erfolgte nach § 25 Abs. 1 TVÜ-Bund für die Dauer der unveränderten Tätigkeit grundsätzlich ohne Überprüfung und Neufeststellung der Eingruppierung unter Beibehaltung der bisherigen Entgeltgruppe. Eine Eingruppierung nach §§ 12, 13 TVöD/Bund ist bei unveränderter Tätigkeit nur vorzunehmen, wenn sich auf der Grundlage des TV EntgO Bund eine höhere als die bisherige Entgeltgruppe ergibt und der Beschäftigte bis zum 30. Juni 2015 einen entsprechenden Antrag gestellt hat (Rn. 16).
Anm. zu LAG Niedersachen: Sind Corona-Selbsttestzeiten einer Pflegekraft vergütungspflichtige Arbeitszeiten?
Das LAG Niedersachsen hatte in seinem Urteil vom 6.9.2024 (14 Sa 348/23) darüber zu entscheiden, ob Corona-Selbsttestzeiten einer Pflegekraft als Arbeitszeit entsprechend zu vergüten sind (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
Anm. zu BAG: Europarechtskonformität der Überlassungshöchstdauer bei Betriebsübergang auf Entleiherseite
Das BAG hat mit Beschluss v. 1.10.2024 (9 AZR 264/23 (A)) ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet, um zu klären, wie die in § 1 Abs. 1b Satz 1 AÜG geregelte Überlassungshöchstdauer unionsrechtskonform zu berechnen ist, wenn auf Entleiherseite ein Betriebsübergang stattgefunden hat (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
Anm. zu LAG Köln: Schweigen schützt vor Haftung nicht
Das LAG Köln hat mit Urteil v. 5.10.2023 (6 Sa 152/22) entschieden, dass es keinen Grund gebe, den im Prozess pflichtwidrig schweigenden Täter, der entgegen der Wahrheitspflicht aus § 138 Abs. 1 ZPO bestreitet, Schmiergeld entgegen genommen zu haben, i.R.d. Schadensschätzung durch die Begrenzung der Haftung auf einen Mindestschaden zu privilegieren (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
BMF: Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für Dezember 2024
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 18. Oktober 2024 (IV C 5 - S 2361/19/10008 :012) die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für Dezember 2024 bekannt gemacht.
BMF: Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024 (III C 2 - S 7287-a/23/10001 :007) zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025 Stellung genommen.
BMF: Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für Dezember 2024
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 18. Oktober 2024 (IV C 5 - S 2361/19/10008 :012) die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für Dezember 2024 bekannt gemacht.
BGH zur Kontrolle des Fristenkalenders bei elektronischer Kalenderführung
Auch bei einer elektronischen Kalenderführung bedarf es einer Kontrolle des Fristenkalenders, um Datenverarbeitungsfehler des eingesetzten Programms sowie Eingabefehler oder -versäumnisse mit geringem Aufwand rechtzeitig erkennen und beseitigen zu können (Fortführung von Senat, Beschluss vom 28. Februar 2019 - III ZB 96/18, NJW 2019, 1456; BGH, Beschluss vom 2. Februar 2021 - X ZB 2/20, NJW-RR 2021, 444).
BAG: Befristung einer Arbeitszeiterhöhung bei wissenschaftlichem Personal
Die Befristung einer Arbeitszeiterhöhung bei wissenschaftlichem Personal unterliegt einer Vertragsinhaltskontrolle gemäß § 307 Abs 1 BGB. Die Bestimmungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes sind weder direkt noch entsprechend anwendbar, fließen jedoch als Wertungsmaßstab in die Vertragsinhaltskontrolle ein.
BAG: Versorgungsverpflichtungen und arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz
1. Versorgungsverpflichtungen können auf dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz beruhen, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip aufgrund einer abstrakten Regelung gewährt, indem er bestimmte Voraussetzungen oder einen bestimmten Zweck festlegt. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz begrenzt zum Schutz der Arbeitnehmer die Gestaltungsmacht des Arbeitgebers, weshalb er nicht eingreift, wenn dieser keine eigene Ordnung schafft, sondern Tarifnormen vollzieht (Rn. 19).
BAG: Versorgungsverpflichtungen und arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz
1. Versorgungsverpflichtungen können auf dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz beruhen, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip aufgrund einer abstrakten Regelung gewährt, indem er bestimmte Voraussetzungen oder einen bestimmten Zweck festlegt. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz begrenzt zum Schutz der Arbeitnehmer die Gestaltungsmacht des Arbeitgebers, weshalb er nicht eingreift, wenn dieser keine eigene Ordnung schafft, sondern Tarifnormen vollzieht (Rn. 19).
BAG zum vollständigen Ausschluss Teilzeitbeschäftigter von der Gewährung bezahlter Altersfreizeit
1. Der vollständige Ausschluss Teilzeitbeschäftigter von der Gewährung bezahlter Altersfreizeit gemäß § 2a Ziff. 1 Abs. 2 Satz 1 MTV verstößt gegen § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG (Rn. 19 ff.). Mit der Regelung haben die Tarifvertragsparteien ihre Rechtsetzungsbefugnis - auch unter Berücksichtigung ihres Beurteilungs- und Ermessensspielraums - überschritten (Rn. 31 ff.).
BFH: Besteuerung von Abfindungen nach dem DBA-Frankreich 1959/2001
Dem Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland betreffend eine Entschädigung für die Auflösung eines Dienstverhältnisses nach Art. 13 Abs. 1 DBA-Frankreich 1959/2001 steht --jedenfalls, soweit die Abfindung auf die Zeit entfällt, in der der (damals unbeschränkt steuerpflichtige) Arbeitnehmer im Inland gewohnt und gearbeitet hat-- die sogenannte Grenzgängerregelung des Art. 13 Abs. 5 DBA-Frankreich 1959/2001 nicht entgegen.
BFH: Nachhaltige Erfindertätigkeit; Divergenz
1. NV: Eine nachhaltige und damit steuerbare Erfindertätigkeit kann vorliegen, wenn der Erfinder oder sein Patentanwalt im Verfahren auf Erteilung des Patents die technische Verwertungsreife der Erfindung fördern. Hiervon abzugrenzen ist die typische Tätigkeit des Patentanwalts im Verfahren auf Erteilung des Patents, die keine erfinderische Tätigkeit darstellt.
BFH: Gehörsverletzung bei Übergehen des Kerns des Vorbringens eines Beteiligten
1. NV: Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrags eines Beteiligten zu einer zentralen Frage des Rechtsstreits in den Entscheidungsgründen nicht ein, handelt es sich regelmäßig um eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs. Gleiches gilt, wenn das Gericht den erkennbaren Kerngehalt des Vortrags des Beteiligten nicht ausschöpft.
BFH: Anforderung von Unterlagen durch die Finanzbehörde
1. Die Anforderung unter anderem von Mietverträgen durch das Finanzamt (FA) beim Vermieter (Steuerpflichtigen) nach § 97 der Abgabenordnung muss die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachten.
BFH zu den Besteuerungsfolgen der unentgeltlichen Übertragung eines verpachteten Gewerbebetriebs entweder gegen Versorgungsleistungen oder unter Vorbehalt des Nießbrauchs
1. Während die unentgeltliche Übertragung eines verpachteten Gewerbebetriebs unter Beachtung der Voraussetzungen einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen unter § 7 Abs. 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung --EStDV-- (seit 1999 § 6 Abs. 3 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) fällt, greift diese Norm bei der unentgeltlichen Übertragung eines verpachteten Gewerbebetriebs unter Vorbehalt des Nießbrauchs nicht ein (Bestätigung der Rechtsprechung, vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25.01.2017 - X R 59/14, BFHE 257, 227, BStBl II 2019, 730, Rz 40).
BFH: Wirksame Bekanntgabe eines Steuerbescheids an einen Bevollmächtigten trotz Widerrufs der Vollmacht
NV: Die wirksame Bekanntgabe eines an einen Bevollmächtigten adressierten schriftlichen Verwaltungsakts, der im Inland durch die Post übermittelt wird und diesem tatsächlich zugeht, ist nicht davon abhängig, dass die Außenvollmacht des Bevollmächtigten im Bekanntgabezeitpunkt noch besteht (Anschluss an Urteil des Bundesfinanzhofs vom 08.02.2024 - VI R 25/21, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt).
BFH: Wirksame förmliche Ersatzzustellung durch Einlegen in einen Briefkasten setzt den vorherigen Versuch einer Übergabe des Schriftstücks voraus
1. NV: Eine wirksame Ersatzzustellung durch Einlegen in einen Briefkasten (§ 180 der Zivilprozessordnung --ZPO--) setzt voraus, dass zuvor ein erfolgloser Versuch der Ersatzzustellung in der Wohnung oder den Geschäftsräumen des Adressaten (§ 178 Abs. 1 Nr. 1, 2 ZPO) unternommen wurde (Anschluss an Senatsurteil vom 19.10.2022 - X R 14/21, BFHE 277, 88, BStBl II 2023, 588).
BFH zur Anwendung abkommensrechtlicher Aktivitätsvorbehalte auf ausländische Betriebsstätteneinkünfte
1. Sieht eine abkommensrechtliche "Switch over"-Klausel vor, dass die Anwendung der Freistellungsmethode bei Betriebsstätteneinkünften unter einem Aktivitätsvorbehalt steht und wird hierfür auf § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 des Außensteuergesetzes (AStG) verwiesen, erfüllen ausländische Betriebsstätten das dortige Tatbestandsmerkmal "ausländische Gesellschaft". Die Verweisung betrifft nicht nur die Regelung der aktiven (Grund-)Tätigkeiten, sondern bezieht die in § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 AStG vorgesehenen Einschränkungen ein (hier: Mitwirkung eines gemäß § 7 AStG an der Gesellschaft beteiligten, unbeschränkt Steuerpflichtigen an der Dienstleistung nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a AStG).
BFH: Kein Rechtsmittel gegen einen Beschluss, der die Anhörungsrüge verwirft oder zurückweist
NV: Gegen den die Anhörungsrüge verwerfenden oder zurückweisenden Beschluss kommt nur eine Verfassungsbeschwerde in Betracht; es kann nicht erneut Anhörungsrüge, weitere Anhörungsrüge, Gegenvorstellung, Beschwerde, Rechtsbeschwerde oder außerordentliche Beschwerde erhoben werden.
BMF: Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung und weiterer Verordnungen im Recht der stuerberatenden Berufe
Steuerberatungskanzleien haben in den letzten Jahren einen deutlichen Anstieg der Personal- und Sachkosten verzeichnet. Die in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) vorgesehenen Gebühren, die zuletzt am 1. Juli 2020 erhöht wurden, berücksichtigen diesen Kostenanstieg überwiegend nicht. Damit Steuerberaterinnen, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte weiterhin einen sachgerechten Beitrag zur Steuerrechtspflege leisten können, sollen die Gebühren an die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden.
BMF: Dritte Verordnung zur Änderung der Steueroasen-Abwehrverordnung
Die Verordnung benennt die Steuerhoheitsgebiete, welche nach Maßgabe des § 2 Absatz 1 StAbwG nicht kooperative Steuerhoheitsgebiete sind, soweit sie in der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke in der jeweils aktuellen Fassung gelistet sind.
BMF: Gesetz zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betreibbaren Kraftfahrzeugen (E-Fuels-only-Gesetz)
Mit dem Gesetzentwurf sollen die Kraftfahrzeuge und ihre Nutzung betreffenden bestehenden steuerlichen Regelungen zur Berücksichtigung ihrer Umwelt- und Klimawirkungen technologieneutral ausgestaltet werden, wenn es sich um klimaneutrale Fahrzeuge handelt.