Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Mitarbeiter:innen in einem farbenfroh beleuchteten Büro mit Glaswänden, einige im Gespräch oder an Arbeitsplätzen

Aktuelle Meldungen

Produkte filtern
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH zum Forderungsverzicht zwischen Gesellschaftern einer GmbH als freigebige Zuwendung

Haben Gesellschafter einer GmbH wirksam vereinbart, dass Leistungen in die Kapitalrücklage gesellschafterbezogen zugeordnet werden, wird jedoch die Kapitalrücklage im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung abweichend hiervon allen Gesellschaftern entsprechend ihren Beteiligungsquoten zugerechnet, kann der Verzicht auf einen angemessenen Wertausgleich durch den Gesellschafter, der die Leistungen erbracht hat, eine freigebige Zuwendung zugunsten der Mitgesellschafter darstellen.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH zur Statthaftigkeit eines Rechtsbehelfs nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung

1. NV: Veranlasst das Finanzgericht (FG) die Beteiligten, ein an das Finanzamt (FA) gerichtetes Schreiben des Steuerpflichtigen als beim FA angebrachte Klage anzusehen und entscheidet es darüber in der Sache, hebt der Bundesfinanzhof im Revisionsverfahren das angefochtene Urteil zur Klarstellung auf, wenn das Schreiben nicht als Klage verstanden werden kann.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH zu vororganschaftlich verursachten Mehrabführungen als fiktive Gewinnausschüttungen

1. NV: Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen im Sinne von § 14 Abs. 3 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) 2002 i.d.F. des Richtlinien-Umsetzungsgesetzes (KStG 2002) sind als rein rechnerische Differenzbeträge zu verstehen, nicht als tatsächliche "Abführungen". Sie können daher nicht nur --als "Mehr"-Abführungen-- aus einem höheren handelsbilanziellen Jahresüberschuss der Organgesellschaft resultieren, sondern auch aus sogenannten Minderverlustübernahmen, wenn der Organträger infolge eines geringeren handelsbilanziellen Verlustes der Organgesellschaft einen geringeren Verlust ausgleichen musste, als ihm steuerlich zugerechnet wurde (Bestätigung der Rechtsprechung).
Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

BAG zum Umfang des Urlaubsanspruchs bei Freistellung wegen Nichterfüllung der Nachweispflicht nach § 20a IfSG aF

Die Zeiten einer unbezahlten Freistellung wegen Nichtvorlage eines Nachweises iSd. § 20a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 IfSG aF sind bei der Berechnung des Jahresurlaubs zu berücksichtigen, was zu einem anteilig kürzeren Urlaubsanspruch führt.
Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF zur Ermittlung des steuerfreien und steuerpflichtigen Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen sowie nach dem Auslandstätigkeitserlass im Lohnsteuerabzugsverfahren

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 8. Oktober 2024 (IV C 5 - S 2367/23/10001 :001) zur Ermittlung des steuerfreien und steuerpflichtigen Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen sowie nach dem Auslandstätigkeitserlass im Lohnsteuerabzugsverfahren Stellung genommen.
Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF zu den Aufgaben des Bundeszentralamtes für Steuern gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 Finanzverwaltungsgesetz

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 8. Oktober 2024 (IV B 3 - O 1120/19/10013 :005) zu den Aufgaben des Bundeszentralamtes für Steuern gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 Finanzverwaltungsgesetz Stellung genommen.
Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

Anm. zu LAG Köln: Entgegen BAG Präventionsverfahren auch vor Wartezeitkündigung?

Das LAG Köln hat mit Urteil vom 12.9.2024 (6 SLa 76/24) entschieden, dass Ar­beit­ge­ber auch in­ner­halb der ers­ten sechs Mo­na­te eines Ar­beits­ver­hält­nis­ses mit einem Schwer­be­hin­der­ten vor einer Kün­di­gung ein Prä­ven­ti­ons­ver­fah­ren nach § 167 Abs. 1 SGB IX durch­füh­ren müssen (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
Menschen in einem dunklen Raum mit bunter Lichtstimmung, Fokus auf dem Hinterkopf einer Person im Vordergrund

BGH: Nimmt ein Gläubiger nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Luftfahrtunternehmens die Umbuchung eines bereits vor der Eröffnung gebuchten Flugs vor, bleibt der geänderte Beförderungsanspruch Insolvenzforderung

Leitsatz: Nimmt ein Gläubiger nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Luftfahrtunternehmens die Umbuchung eines bereits vor der Eröffnung gebuchten Flugs vor, bleibt der geänderte Beförderungsanspruch Insolvenzforderung.
Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

BAG zur personenbedingten Kündigung bei Entziehung der Zusatzbescheinigungen zur Fahrberechtigung für Triebfahrzeugführer

1. Wird die Kündigung auf einen Eignungs- oder Befähigungsmangel gestützt, der zu einer Störung des Arbeitsverhältnisses führt, ist die Kündigung nur verhältnismäßig, wenn der Eignungs- oder Befähigungsmangel nach einer vorzunehmenden Prognose nicht in einem vertretbaren Zeitraum behoben werden kann (Rn. 21).
Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF: Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs; Gesamtübersicht der Kaufkraftzuschläge - Stand: 1. Oktober 2024

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 7. Oktober 2024 die vom Auswärtigen Amt für einige Dienstorte neu festgesetzten Kaufkraftzuschläge bekannt gegeben und die Gesamtübersicht entsprechend ergänzt.
Menschen in einem dunklen Raum mit bunter Lichtstimmung, Fokus auf dem Hinterkopf einer Person im Vordergrund

EuGH: Eine nationale Regelung, die den Abzug der für ein gruppeninternes Darlehen gezahlten Zinsen begrenzt, ist mit dem Unionsrecht vereinbar

Urteil des EuGH vom 4. Oktober 2024 in der Rechtssache C-585/22 | Staatssecretaris van Financiën (Zinsen für ein gruppeninternes Darlehen) X ist eine Gesellschaft niederländischen Rechts, die zu einer multinationalen Unternehmensgruppe gehört. Diese Gruppe umfasst u. a. die Gesellschaften A und C, die beide ihren Sitz in Belgien haben. A ist Alleingesellschafterin von X und Mehrheitsaktionärin von C. Im Jahr 2000 erwarb X die Mehrheit der Aktien einer Gesellschaft niederländischen Rechts, deren restliche Aktien A erwarb. X finanzierte diesen Erwerb mit bei C aufgenommenen Darlehen. C verwendete dafür Eigenkapital, das sie durch eine von A vorgenommene Kapitaleinlage erhalten hatte. In dem an X gerichteten Körperschaftsteuerbescheid für das Steuerjahr 2007 verweigerte der niederländische Staatssekretär für Finanzen den Abzug der von X an C gezahlten Zinsen. X klagte gegen diese Weigerung vor den niederländischen Gerichten bis zum Obersten Gerichtshof der Niederlande. Dieser stellt fest, dass die in Rede stehenden Rechtsvorschriften eine Vermutung aufstellten, wonach die für gruppeninterne Darlehensschulden gezahlten Zinsen eine rein künstliche Gestaltung darstellten oder Teil davon seien. Der Oberste Gerichtshof fragt sich jedoch, ob diese Rechtsvorschriften u. a. mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar sind, da sie grenzüberschreitende Situationen benachteiligen könnten. In seinem Urteil stellt der Gerichtshof fest, dass die niederländischen Rechtsvorschriften tatsächlich eine Ungleichbehandlung beinhalten, die abschreckende Wirkungen auf die Ausübung der Niederlassungsfreiheit haben können. Diese Rechtsvorschriften verfolgen allerdings das legitime Ziel der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug. Mit ihnen soll nämlich verhindert werden, dass das Eigenkapital einer Unternehmensgruppe künstlich als von einem niederländischen Gruppenmitglied aufgenommene Kreditmittel erscheint und die Darlehenszinsen vom steuerbaren Ergebnis in den Niederlanden abgezogen werden. Dieses Ziel gilt auch für die Fälle, in denen, wie im vorliegenden, eine Einheit erst infolge des Erwerbs oder der Erhöhung einer Beteiligung zu einer mit dem Steuerpflichtigen verbundenen Einheit wird. Der Gerichtshof weist auch darauf hin, dass die Vermutung rein künstlicher Gestaltungen vom Steuerpflichtigen widerlegt werden kann. In diesem Rahmen hebt der Gerichtshof hervor, dass sich die Prüfung, ob die Voraussetzung der Marktüblichkeit eingehalten wurde, insbesondere auf die wirtschaftliche Realität der Transaktionen beziehen muss. Wenn sich der künstliche Charakter eines Geschäfts aus einem ungewöhnlich hohen Zinssatz auf ein solches Darlehen ergibt, das ansonsten die wirtschaftliche Realität widerspiegelt, verlangt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, den Teil dieser gezahlten Zinsen, der über dem marktüblichen Zinssatz liegt, auszunehmen. Wenn hingegen das in Rede stehende Darlehen selbst wirtschaftlich ungerechtfertigt ist und es ohne eine besondere Beziehung zwischen den betreffenden Gesellschaften und den angestrebten steuerlichen Vorteil niemals aufgenommen worden wäre, steht es mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Einklang, den Abzug dieser Zinsen vollständig zu verweigern.
Menschen in einem dunklen Raum mit bunter Lichtstimmung, Fokus auf dem Hinterkopf einer Person im Vordergrund

BVerfG: Unzulässige Richtervorlage zu der in § 32 Abs. 6 EStG festgelegten Höhe des Kinderfreibetrages im Jahr 2014

Mit Beschluss vom 5. September 2024 (2 BvL 3/17) hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Unzulässigkeit einer Richtervorlage zu § 32 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 1 und Sätze 2 und 3 Einkommensteuergesetz (EStG) in der 2014 geltenden Fassung festgestellt. Die Vorlage des Niedersächsischen Finanzgerichts betrifft die Frage, ob der Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes für das Jahr 2014 der Höhe nach verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht wird.
Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

BAG: Kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit bei Betretungs- und Tätigkeitsverbot nach IfSG

1. Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit besteht grundsätzlich nur dann, wenn der Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers nicht bereits aufgrund anderer Ursachen entfallen ist. Danach besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei einer Erkrankung und einem für diesen Zeitraum ausgesprochenen Betretungs- und Tätigkeitsverbot nach § 20a Abs. 5 Satz 3 IfSG aF, weil der Arbeitnehmer auch ohne die Erkrankung nicht gearbeitet und kein Entgelt erhalten hätte (Rn. 15 f.).
Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

BAG: Schadensersatz wegen entgangener erfolgsabhängiger variabler Vergütung

Hat sich der Arbeitgeber vertraglich verpflichtet, mit dem Arbeitnehmer für eine Zielperiode Ziele zu vereinbaren, an deren Erreichen eine Tantieme- oder Bonuszahlung geknüpft ist, erfüllt er diese Vertragspflicht regelmäßig nur, wenn er mit dem Arbeitnehmer Verhandlungen über den Abschluss einer Zielvereinbarung führt und es diesem ermöglicht, auf die Festlegung der Ziele Einfluss zu nehmen.
Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

BAG: Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren um eine sachgrundlos befristet ausgeschriebene Stelle wegen einer Vorbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber

1. Die Entscheidung eines öffentlichen Arbeitgebers, Bewerber von der Auswahl für eine im Wege eines sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisses zu besetzende Stelle auszunehmen, bei denen eine wirksame sachgrundlose Befristung wegen einer Vorbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber nicht rechtssicher möglich ist, ist Teil der dem Auswahlverfahren nach Art. 33 Abs. 2 GG vorgelagerten Organisationsentscheidung.
Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF: Monatlich fortgeschriebene Übersicht Umsatzsteuer-Umrechnungskurse 2024

Mit BMF-Schreiben vom 1. Oktober 2024 (III C 3 - S 7329/19/10001 :006 (2024/0861102)) wird die fortgeschriebene Übersicht für das Jahr 2024 über die gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG monatlich festgesetzten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse veröffentlicht.
Menschen in einem dunklen Raum mit bunter Lichtstimmung, Fokus auf dem Hinterkopf einer Person im Vordergrund

FG Köln veröffentlicht Urteil zur neuen Grundsteuerbewertung

Das FG Köln hat mit Urteil vom 19. September 2024 (4 K 2189/23) entschieden, dass die neue Grundsteuerbewertung nicht zu beanstanden ist.
Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF: Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge

Mit dem Gesetz soll die steuerlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend reformiert werden. Der bislang vorliegende Entwurf orientiert sich dabei eng an den Empfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Fokusgruppe private Altersvorsorge.
Unscharfe Menschenmenge in Bewegung, eingefangen in Blau- und Lilatönen mit dynamischer Unschärfe

Anm. zu BSG: Wegeunfall beim Abholen von Arbeitsschlüsseln nach privatem Wochenendausflug möglich

Der 2. Senat des BSG hat mit Urteil vom 26.9.2024 (B 2 U 15/22 R) entschieden, dass ein Arbeitsunfall vorliegen kann, wenn eine Beschäftigte nach einem privaten Wochenendausflug auf dem Weg zu ihrer Wohnung verunglückt, weil sie dort Arbeitsschlüssel und -unterlagen vor Arbeitsantritt abholen wollte (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

Anm. zu BAG: Kürzung des Urlaubs für die Elternzeit bedarf ausdrücklicher Erklärung des Arbeitgebers – diese ist nur während des Arbeitsverhältnisses zulässig

Das BAG hat mit Urteil vom 16.4.2024 (9 AZR 165/23) entschieden, dass der Urlaub von Arbeitnehmern in der Elternzeit nicht automatisch gekürzt werden kann. Dem Arbeitnehmer muss hierzu eine rechtsgeschäftliche Erklärung des Arbeitgebers im noch bestehenden Arbeitsverhältnis zugehen. Geschieht das erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ist eine Kürzung des Jahresurlaubs für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel nicht mehr zulässig (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF: Siebte Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung

Die Siebte Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung sieht im Wesentlichen eine deutliche Anhebung der Bagatellgrenze nach § 7 Absatz 2 MV für Zahlungsmitteilungen, eine Konkretisierung der vom Bundesamt für Justiz nach § 4a MV zu übermittelnden Daten und eine Änderung der bislang geltenden Übergangsregelung vor. Durch die Änderung der Übergangsregelung sollen die Übermittlungsfristen auf Antrag verlängert sowie eine Befreiung von der elektronischen Übermittlungspflicht zugelassen werden können.
Menschen in einem dunklen Raum mit bunter Lichtstimmung, Fokus auf dem Hinterkopf einer Person im Vordergrund

BGH zur Wirksamkeit einer formularmäßig getroffenen anwaltlichen Zeithonorarabrede

Eine formularmäßig getroffene anwaltliche Zeithonorarabrede ist auch im Rechtsverkehr mit Verbrauchern nicht allein deshalb unwirksam, weil der Rechtsanwalt weder dem Mandanten vor Vertragsschluss zur Abschätzung der Größenordnung der Gesamtvergütung geeignete Informationen erteilt noch sich dazu verpflichtet hat, ihm während des laufenden Mandats in angemessenen Zeitabständen Zwischenrechnungen zu erteilen oder Aufstellungen zu übermitteln, welche die bis dahin aufgewandte Bearbeitungszeit ausweisen.
Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF: Zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung

Durch die zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung werden im Wesentlichen redaktionelle Änderungen umgesetzt. Weiterhin wird die Einschränkung der Übergangsregelung bei einem Fahrzeugwechsel aufgehoben. Die bisherige Bestimmung zur Anwendung der Kassensicherungsverordnung auf Wegstreckenzähler durch ein BMF-Schreiben wird in die Verordnung übernommen. Darüber hinaus werden schon vor dem 1. Juli 2024 in den Verkehr gebrachte Wegstreckenzähler mit einer digitalen Schnittstelle ab 2026 in den Anwendungsbereich aufgenommen. Darüber hinaus werden die Rechte des Bundesministeriums der Finanzen in Zertifizierungsverfahren erweitert.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Ermittlung des Dotationskapitals einer inländischen Versicherungsbetriebsstätte

1. § 25 Abs. 3 Satz 2 der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV) ist nur im Rahmen der "Öffnungsklausel" nach § 25 Abs. 3 Satz 1 BsGaV anwendbar und gilt nicht für die modifizierte Kapitalaufteilungsmethode für inländische Versicherungsbetriebsstätten nach § 25 Abs. 1 und 2 BsGaV (entgegen Rz 320 des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen vom 22.12.2016, BStBl I 2017, 182 [Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung --VwG BsGa--]). § 25 Abs. 3 Satz 2 BsGaV lässt sich damit kein allgemeiner Grundsatz entnehmen, wonach das Mindesteigenkapital, das ein selbständiges Versicherungsunternehmen in der Situation der Versicherungsbetriebsstätte im Inland versicherungsaufsichtsrechtlich ausweisen muss, durch die inländische Versicherungsbetriebsstätte nicht unterschritten werden darf.