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BFH: Vorsteuerabzug bei Lieferung von Mieterstrom
Bei der Lieferung von Strom, den der Vermieter von Wohnraum über eine Photovoltaikanlage selbst erzeugt und an seine Mieter gegen Entgelt abgibt, handelt es sich nicht um eine unselbständige Nebenleistung der umsatzsteuerfreien (langfristigen) Vermietung von Wohnraum, sondern um eine selbständige umsatzsteuerpflichtige Leistung, die zum Vorsteuerabzug aus den Eingangsleistungen berechtigt, da kraft Gesetzes für den Mieter die Möglichkeit besteht, den Stromanbieter frei zu wählen, und die Stromlieferung getrennt und nach individuellem Verbrauch abgerechnet wird (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 07.12.2023 - V R 15/21, BStBl II 2024, 503, zum Vorsteuerabzug für die Lieferung einer Heizungsanlage).
BFH: Keine Verletzung rechtlichen Gehörs durch Anwendung der Begründungserleichterung des § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO auch bei Zurückverweisung
1. NV: Aus dem Umstand, dass der Bundesfinanzhof von der Begründungserleichterung des § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 der Finanzgerichtsordnung Gebrauch gemacht hat, kann nicht geschlossen werden, dass er das rechtliche Gehör der Verfahrensbeteiligten verletzt hat.
BSG: Wegeunfall beim Abholen von Arbeitsschlüsseln nach privatem Wochenendausflug
Das BSG hat mit Urteil vom 26. September 2024 (B 2 U 15/22 R) entschieden, dass ein Arbeitsunfall vorliegen kann, wenn eine Beschäftigte nach einem privaten Wochenendausflug auf dem Weg zu ihrer Wohnung verunglückt, weil sie dort Arbeitsschlüssel und -unterlagen vor Arbeitsantritt abholen wollte.
Anm. zu LAG Berlin-Brandenburg: Der Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: was können Arbeitgeber tun?
Das LAG Berlin-Brandenburg hatte sich Urteil mit vom 5.7.2024 (12 Sa 1266/23) in einer neueren Entscheidung mit den Anforderungen an die Erschütterung des Beweiswerts einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auseinanderzusetzen (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
BAG zur Weisungsbefugnis des Arbeitgebers zur Vorlage eines einrichtungsbezogenen Impfnachweises
1. Arbeitgeber konnten in der Zeit vom 15. März bis zum 31. Dezember 2022 aufgrund ihres Weisungsrechts nach § 106 Satz 1 GewO für die (weitere) Beschäftigung der Arbeitnehmer in den in § 20a Abs. 1 Satz 1 IfSG aF genannten Einrichtungen einen der dort in Abs. 2 aufgeführten Nachweise verlangen (Rn. 24 ff.).
BAG zur Befristung zur Vertretung bei Arbeitsunfähigkeit des Vertreters
1. Die Befristung eines Arbeitsvertrags ist nach § 14 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 3 TzBfG zulässig, wenn der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird. Steht bereits bei Vertragsabschluss fest, dass der Vertreter während der gesamten Dauer des befristeten Arbeitsvertrags die von ihm geschuldete Arbeitsleistung wegen Arbeitsunfähigkeit nicht wird erbringen können und ist dies dem Arbeitgeber bekannt, kann der Sachgrund der Vertretung vorgeschoben und die Befristung unwirksam sein (Rn. 12 und 16).
BAG zum erforderlichen Inhalt einer Berufungsbegründung
1. Eine Berufung, die sich gegen ein erstinstanzliches Urteil richtet, dessen Entscheidung über einen Streitgegenstand auf mehreren selbständig tragenden Begründungen beruht, ist nur dann zulässig, wenn sie sich mit jeder einzelnen dieser Erwägungen konkret auseinandersetzt und darlegt, weshalb diese aus ihrer Sicht die Entscheidung nicht rechtfertigen (Rn. 11 ff.).
BAG zur Eingruppierung einer Retail Assistant
1. Kassiererin iSd. Gehaltsgruppe 3 GTV ist, wer überwiegend Tätigkeiten einer Kassiererin ausübt. "Gehobene" Kassentätigkeiten sind nicht erforderlich. Die Tarifvertragsparteien haben das Tätigkeitsbeispiel der Kassiererin ohne erläuternden oder ergänzenden Zusatz verwendet, so dass keine weiteren Anforderungen an die Tätigkeit zu stellen sind (Rn. 31 ff.).
BAG: Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer; Möglichkeit der schriftlichen Stimmabgabe für alle Wahlberechtigte zusätzlich zur Urnenwahl
1. In einem Beschlussverfahren über die Anfechtung der Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sind die Gewerkschaften nach § 83 Abs. 3 ArbGG zu hören, auf deren Vorschlag nach § 16 Abs. 2 MitbestG ein Vertreter in den Aufsichtsrat gewählt und dessen Wahl angefochten wurde. Hat eine Gewerkschaft zwar einen Wahlvorschlag eingereicht, ist aber keiner ihrer Kandidaten gewählt worden, ist sie nicht allein wegen der Einreichung des Vorschlags am Verfahren beteiligt (Rn. 14).
BAG: Höhergruppierung nach Stellenhöherbewertung im TV-L
1. Eine Höher- oder Herabgruppierung iSv. § 17 Abs. 4 TV-L setzt allein eine Änderung der Eingruppierung voraus. Dazu muss sich nicht zwingend zugleich die Tätigkeit, die der Eingruppierung zugrunde liegt, ändern, auch die Veränderung der Wertigkeit einer Stelle genügt.
BGH zur Pflicht des Rechtsanwalts, den Ablauf von Rechtsmittelbegründungspflichten eigenverantwortlich zu überprüfen
Werden einem Rechtsanwalt die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt, hat er den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen eigenverantwortlich zu prüfen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 1. März 2023 - XII ZB 483/21 - NJW-RR 2023, 698).
BFH zur Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt)
1. NV: Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch nach der Finanzgerichtsordnung (FGO) vertretungsberechtigte Personen und Prozessbevollmächtigte, für die ein sicherer Übermittlungsweg nach § 52a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FGO zur Verfügung steht, eingereicht werden, sind nach § 52d Satz 1 FGO als elektronisches Dokument zu übermitteln.
BFH: Wegfall der Antragsvoraussetzungen nach der Option zum Teileinkünfteverfahren
1. NV: Nach einer wirksamen erstmaligen Antragstellung für einen Veranlagungszeitraum ist das Vorliegen der materiell-rechtlichen Antragsvoraussetzungen gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a und b des Einkommensteuergesetzes in den folgenden vier Veranlagungszeiträumen vom Finanzamt zu unterstellen. Diese müssen nur für das erste Antragsjahr vorliegen; ihr Wegfall in den folgenden vier Veranlagungszeiträumen ist unerheblich.
BFH: Wegfall der Antragsvoraussetzungen nach der Option zum Teileinkünfteverfahren
1. Ein Antrag gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 Halbsatz 1 i.V.m. § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes (EStG) kann für denjenigen Veranlagungszeitraum, in dem eine Beteiligung veräußert wird, als erstes Antragsjahr gestellt werden, wenn der Antragsteller in diesem Veranlagungszeitraum bis zur Veräußerung zu irgendeinem Zeitpunkt in ausreichendem Umfang an der Kapitalgesellschaft beteiligt ist. Das Erzielen von Kapitalerträgen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG in diesem Veranlagungszeitraum ist nicht erforderlich; es genügt die abstrakte Möglichkeit, aus der Beteiligung Kapitalerträge erzielen zu können.
BFH: Keine rückwirkende Korrektur von Rechnungen bei fehlendem Hinweis auf ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft
NV: Die nachträgliche Korrektur von Rechnungen entfaltet im Hinblick auf die Voraussetzungen des § 14a Abs. 7 UStG keine Rückwirkung (Anschluss an das EuGH-Urteil Luxury Trust Automobil vom 08.12.2022 - C-247/21, EU:C:2022:966; s.a. BFH-Urteil vom 17.07.2024 - XI R 35/22 (XI R 14/20)).
BFH: Keine rückwirkende Korrektur von Rechnungen bei fehlendem Hinweis auf ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft
Die nachträgliche Korrektur von Rechnungen entfaltet im Hinblick auf die Voraussetzungen des § 14a Abs. 7 UStG keine Rückwirkung (Anschluss an das EuGH-Urteil Luxury Trust Automobil vom 08.12.2022 - C-247/21, EU:C:2022:966).
BFH: Protokollierung bei Ordnungsgeldbeschluss
NV: Verhängt das Finanzgericht ein Ordnungsgeld wegen Ungebühr gegen den Kläger, hat es das Geschehen, das als Ungebühr betrachtet wird, zu protokollieren. Es ist eine wertungsfreie, möglichst genaue Schilderung des Vorgangs erforderlich. Aus dem Sitzungsprotokoll muss im Einzelnen genau hervorgehen, auf Grund welcher Tatsachen und Umstände das Gericht das Ordnungsmittel verhängt hat.
BFH: Verletzung der Sachaufklärungspflicht
NV: Verneint das Finanzgericht die Anwendung einer Steuerbefreiung, die gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs führt, muss es zur Vermeidung eines Verstoßes gegen die gemäß § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO bestehende Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung der Frage einer weitergehenden Gewährung des Vorsteuerabzugs nachgehen.
BFH: Zwingendes Dateiformat elektronischer Dokumente
1. Ein elektronisches Dokument ist jedenfalls bei führender elektronischer Akte nur dann im Sinne des § 52a Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet, wenn es in einem der in § 2 Abs. 1 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) genannten Dateiformate in der elektronischen Poststelle des Gerichts eingegangen ist. Ein Dokument, das bei einem Gericht nicht in dem nach § 52a Abs. 2 Satz 1 FGO i.V.m. § 2 Abs. 1 ERVV vorgeschriebenen Dateiformat PDF eingereicht wird, ist danach nicht formgerecht und wird nicht wirksam an das Gericht übermittelt.
EuGH: Vorschriften des Vereinigten Königreichs über die Besteuerung der Gewinne beherrschter ausländischer Unternehmen
Der Gerichtshof erklärt mit Urteil vom 19. September 2024 (in den verbundenen Rechtssachen C-555/22 P | Vereinigtes Königreich / Kommission u. a., C-556/22 P | ITV / Kommission u. a. und C-564/22 P | LSEGH (Luxembourg) und London Stock Exchange Group Holdings (Italy) / Kommission u. a.) den Beschluss der Kommission, mit dem diese bestimmte Vorschriften des Vereinigten Königreichs über die Besteuerung der Gewinne beherrschter ausländischer Unternehmen (Controlled Foreign Companies, CFC) als mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfen eingestuft hatte, für nichtig und hebt das Urteil des Gerichts auf, mit dem dieses den Beschluss bestätigt hatte.
FG Köln weist Klage in einem Verfahren zur neuen Grundsteuerbewertung ab
Das FG Köln hat am 19. September 2024 entschieden (4 K 2189/23), dass die neue Grundsteuerbewertung nicht zu beanstanden ist.
BMF: Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2023
Mit BMF-Schreiben vom 17. September 2024 (IV D 3 - S 1544/19/10001 :011) wird die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2023 bekannt gegeben.
Anm. zu BAG: Aktuelles zur Vergütung für Umkleide-, Wege- und Körperreinigungszeiten
Das BAG hat Urteil vom 23.4.2024 (5 AZR 212/23) entschieden, dass Körperreinigungszeiten zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit gehören, wenn der Arbeitnehmer sich bei seiner geschuldeten Arbeitsleistung so sehr verschmutzt, dass ihm ein Anlegen der Privatkleidung, das Verlassen des Betriebs und der Weg nach Hause ohne eine vorherige Reinigung des Körpers im Betrieb nicht zugemutet werden könne (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
BFH: Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Schenkung (s.a. BFH, Urteil vom 10.04.2024, II R 23/21)
1. Leistung im Sinne des § 7 Abs. 8 Satz 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das die Hingabe von Vermögen bewirkt. Auch die Abtretung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft an diese selbst erfüllt den Leistungsbegriff.