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BGH zur Darlegung eines erheblichen Grundes für die Notwenigkeit einer Fristverlängerung
a) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn nach den von der Partei vorgetragenen und glaubhaft gemachten Tatsachen zumindest die Möglichkeit besteht, dass die Fristversäumnis von ihrem Prozessbevollmächtigten verschuldet war.
BFH: Indizwirkung des mit einem "OK-Vermerk" versehenen Sendeberichts bei der Übermittlung eines Schriftstücks per Telefax
1. NV: Der "OK-Vermerk" eines Sendeberichts belegt --jedenfalls-- das Zustandekommen einer Verbindung zwischen dem Telefaxgerät des Absenders und dem des Empfängers; er stellt damit wenigstens ein Indiz für den Zugang eines Telefaxes dar (Anschluss an Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 22.06.2020 - VI B 117/19, BFH/NV 2020, 1270).
BFH: Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG im Fall der Auflösung oder Aufhebung einer Körperschaft
NV: Die Revision wird zur Klärung der Rechtsfragen, ob die Auflösung oder Aufhebung einer Körperschaft und der Eintritt in die Liquidation bereits für sich genommen zum Verlust der Steuerbefreiung des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG führen sowie ob im Fall der Auflösung oder Aufhebung einer Körperschaft § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO) gemäß § 61 Abs. 3 Satz 2, § 63 Abs. 2 AO mit der Maßgabe anzuwenden ist, dass Steuerbescheide erlassen, aufgehoben oder geändert werden können, soweit sie Steuern betreffen, die innerhalb der letzten zehn Kalenderjahre vor der Auflösung oder Aufhebung entstanden sind, zugelassen.
BFH: Unzulässige Klage gegen die Ausgangsbehörde
NV: Ist die Ausgangsbehörde beim Erlass des ursprünglichen Bescheids unzutreffend von ihrer örtlichen Zuständigkeit ausgegangen, hat dann jedoch die örtlich zuständige Behörde die Einspruchsentscheidung erlassen, ist diese und nicht die Ausgangsbehörde passiv prozessführungsbefugt. Die für eine Änderung der örtlichen Zuständigkeit während des Einspruchsverfahrens maßgebliche Regelung des § 63 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung ist auf diesen Fall zu übertragen (Bestätigung des Senatsurteils vom 21.05.2025 - III R 30/24).
BFH: Anwendungsbereich der Ausnahmen vom Progressionsvorbehalt
Die in § 32b Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelten Ausnahmen vom Progressionsvorbehalt gelten nur für diejenigen Einkünfte, die aufgrund einer abkommensrechtlichen Steuerfreistellung nach § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
BFH: Rückabwicklung einer Anteilsübertragung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage
1. Wird die Übertragung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft durch die Parteien des Kaufvertrags wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage rückgängig gemacht, kann dieses Ereignis steuerlich auf den Zeitpunkt der Veräußerung zurückwirken (Anschluss an Senatsurteil vom 28.10.2009 - IX R 17/09, BFHE 227, 349, BStBl II 2010, 539).
BFH: Keine Klagebefugnis des Gesamtrechtsnachfolgers einer vollbeendeten Personengesellschaft gegen Gewinnfeststellungsbescheid
NV: Die nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a der Finanzgerichtsordnung n.F. bestehende Befugnis der rechtsfähigen Personenvereinigung, für ihre Gesellschafter Rechtsbehelfe gegen den Gewinnfeststellungsbescheid einzulegen, erlischt mit deren liquidationsloser Vollbeendigung. Die Klagebefugnis geht nicht auf den Rechtsnachfolger über.
BFH: Zwischenurteil über die verlängerte Festsetzungsfrist wegen Steuerhinterziehung
Ein Zwischenurteil gemäß § 99 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung über die verlängerte Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 Satz 2 Alternative 1 der Abgabenordnung (AO) wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO kann nicht ergehen, wenn Feststellungen über Grund und Höhe des jeweiligen Steueranspruchs und damit zum objektiven und subjektiven Tatbestand der Steuerhinterziehung fehlen.
BFH: Besteuerungsrecht für Einkünfte eines in Luxemburg angestellten Orchestermusikers im öffentlichen Dienst
Der bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Großherzogtum Luxemburg angestellte Orchestermusiker ist Künstler im Sinne von Art. 16 Abs. 1 DBA-Luxemburg 2012.
BFH: Besteuerungsrecht für Einkünfte eines in Luxemburg angestellten Orchestermusikers im öffentlichen Dienst
NV: Der bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Großherzogtum Luxemburg angestellte Orchestermusiker ist Künstler im Sinne von Art. 16 Abs. 1 DBA-Luxemburg 2012 (Parallelentscheidung zu VI R 25/23).
BFH: Einbringungsgeborene Anteile und verrechenbare Verluste
1. Bei der Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile nach § 21 Abs. 1 Satz 1 des Umwandlungssteuergesetzes vom 01.01.1995 (UmwStG 1995) gilt als Anschaffungskosten der Wert, mit dem die Kapitalgesellschaft das bei der Umwandlung eingebrachte Betriebsvermögen ansetzt.
BMF: Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2026
Die Verwaltung nimmt im BMF-Schreiben vom 14. August 2025 (IV C 5 - S 2367/00012/004/033) zur Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren Stellung. Das neue BMF-Schreiben ist ab dem 1. Januar 2026 anzuwenden. Es ersetzt das BMF-Schreiben vom 26. November 2013 (BStBl I S. 1532).
BMF: Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2026
Mit BMF-Schreiben vom 14. August 2025 (IV C 5 - S 2533/00120/006/009) werden das Vordruckmuster für die "Lohnsteuer-Anmeldung 2026" und die "Übersicht über länderunterschiedliche Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2026" bekanntgemacht.
BMF: Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung
Mit BMF-Schreiben vom 13. August 2025 (IV D 1 - S 0062/00119/001/001) wurden Regelungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) zu §§ 30, 87a, 87d, 122, 154, 165, 172, 197, 219, 235, 363 und 367 geändert.
BMF: Umsatzsteuerliche Einordnung von Umsätzen aus Online-Veranstaltungsdienstleistungen
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 8. August 2025 - III C 3 - S 7117-j/00008/006/043 - zur umsatzsteuerlichen Einordnung von Umsätzen aus Online-Veranstaltungsdienstleistungen Stellung genommen.
BMF: Amtlich vorgeschriebener Datensatz und Datensatzbeschreibung für die Übermittlung der Mindeststeuer-Berichte
Mit BMF-Schreiben vom 5. August 2025 (IV B 5 - S 1100/00001/002/121) wurde der amtlich vorgeschriebene Datensatz und die Datensatzbeschreibung für die Übermittlung der Mindeststeuer-Berichte bekannt gegeben.
BMF: Zurückweisung von Einsprüchen und Änderungsanträgen zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995
Mit Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder vom 4. August 2025 werden Einsprüche und Änderungsanträge zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 zurückgewiesen.
BAG zum Vergütungsanspruch eines freigestellten Betriebsratsmitglieds
Die für Betriebsratsmitglieder geltende (Mindest-)Entgeltgarantie des § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG knüpft grundsätzlich an die bei Amtsübernahme im Betrieb ausgeübte konkrete berufliche Tätigkeit an. Nach ihr bestimmt sich der Kreis vergleichbarer Arbeitnehmer, an deren betriebsüblicher Entgeltentwicklung das Betriebsratsmitglied teilnimmt. Für die Bestimmung der vergleichbaren Arbeitnehmer ist auf den Zeitpunkt der Übernahme des Betriebsratsamts abzustellen, sofern nicht ein sachlicher Grund für eine spätere Neubestimmung vorliegt (Rn. 39). Nichts Anderes gilt, wenn das Betriebsratsmitglied vor der Übernahme des Betriebsratsamts von seiner Arbeitsleistung (im vorliegenden Streitfall zum Zwecke gewerkschaftlicher Tätigkeit) teilweise befreit war (Rn. 41).
BAG: Versorgungszusage im Durchführungsweg der Direktversicherung auf das Leben des Arbeitgebers
1. Eine Versorgungszusage im Durchführungsweg der Direktversicherung setzt das Versprechen einer Lebensversicherung voraus, die vom Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen wird und aus der der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen ganz oder zum Teil bezugsberechtigt sind. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn nach dem Versicherungsvertrag allein der Arbeitgeber bezugsberechtigt ist (Rn. 24).
BAG: Stichtags- und Rückzahlungsklausel bei Anspruch auf Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie
1. Der Anspruch auf eine - jedenfalls auch - als Gegenleistung für die Erbringung der Arbeitsleistung geschuldete Inflationsausgleichsprämie kann in einer Gesamtzusage weder durch eine Stichtagsregelung noch durch eine Rückzahlungsklausel vom (Fort-)Bestehen des Arbeitsverhältnisses abhängig gemacht werden. Entsprechende Regelungen sind unangemessen benachteiligend iSv. § 307 Abs. 2 iVm. Abs. 1 Satz 1 BGB (Rn. 23 ff.).
BAG: Anspruch auf immateriellen Schadenersatz wegen der Übertragung von Personaldaten in eine testweise konzernweit genutzte cloudbasierte Software
Die Verarbeitung personenbezogener Daten, um eine neue Personalverwaltungs- Software zu testen, kann nach Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. f DSGVO zur Wahrung der berechtigten Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt sein, sofern entpersonalisierte "Dummy-Daten" zur Erreichung des Testzwecks nicht ausreichen.
Anm. zu LAG Schleswig Holstein: Ausschluss der Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit wegen einer entzündeten Tätowierung
Das LAG Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 22.5.2025 (5 Sa 284 a/24) entschieden, dass nach einer Tätowierung damit gerechnet werden muss, dass sich die tätowierte Hautstelle entzündet, diese Komplikation bei Einwilligung in die Tätowierung billigend in Kauf genommen werde und im Falle einer Arbeitsunfähigkeit infolge einer solchen Komplikation kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, da den Arbeitnehmer ein Verschulden an der Arbeitsunfähigkeit trifft (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
BFH: Vorabentscheidungsersuchen zum Bestehen eines unionsrechtlichen Anspruchs auf einen Steueranrechnungsvortrag im früheren Körperschaftsteuer-Anrechnungsverfahren
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Rechtsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Steht Art. 4 Abs. 1 zweiter Gedankenstrich der Richtlinie 90/435/EWG nationalen Regelungen entgegen, nach denen Ausschüttungen einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässigen Tochtergesellschaft bei einer Verluste erzielenden inländischen Muttergesellschaft zu einer Kürzung ihres Verlustvortrags in Höhe dieser Ausschüttungen führen, die von der Tochtergesellschaft auf die Ausschüttungen entrichteten Steuern jedoch weder im Jahr des Dividendenbezugs noch in dem Jahr, in dem die Muttergesellschaft die vorgetragenen Verluste übersteigende Gewinne erzielt, angerechnet werden?
BFH zu den Anforderungen an eine Rechnung im Sinne des § 14c Abs. 2 UStG
1. Die Anforderungen an eine Rechnung im Sinne des § 14c Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) erfüllt ein Dokument jedenfalls dann, wenn es den Rechnungsaussteller, den (vermeintlichen) Leistungsempfänger, eine Leistungsbeschreibung sowie das Entgelt und Angaben zur gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer enthält (Bestätigung der Rechtsprechung; s. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17.02.2011 - V R 39/09, BFHE 233, 94, BStBl II 2011, 734; vom 21.09.2016 - XI R 4/15, BFHE 255, 340, BStBl II 2021, 106).