Aktuelle Meldungen
Produkte filtern
BFH: Begriff der Warenzusammenstellung im Sinne von Anm. 3 zu Abschn. VI KN
Erfasst der Begriff der Warenzusammenstellung im Sinne von Anmerkung 3 zu Abschnitt VI der Kombinierten Nomenklatur Kapselsysteme, in denen sich zwei Komponenten --Legierungspulver und flüssiges Quecksilber-- zur Mischung von Silberamalgamzahnfüllungen in getrennten, nicht zerstörungsfrei trennbaren Kammern befinden?
BAG: Erneute Klage nach rechtskräftiger Entscheidung über denselben Streitgegenstand unzulässig
1. Die materielle Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung steht einer neuen Verhandlung und Entscheidung über denselben Streitgegenstand entgegen. Eine erneute Klage ist unzulässig, wenn in dem nachfolgenden Prozess über den identischen prozessualen Anspruch oder dessen kontradiktorisches Gegenteil gestritten wird. Das gilt auch, wenn im Zweitprozess eine andere Klageart gewählt wird (Rn. 19).
BAG: Nutzung elektronischer Postfächer (beA, eBO) durch einen Syndikusrechtsanwalt
Syndikusrechtsanwälte, die für einen Verband nach § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 und Nr. 5, Satz 3 ArbGG Rechtsdienstleistungen gegenüber Verbandsmitgliedern erbringen, können sowohl das eigene besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) als auch das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) des Verbands als sichere Übermittlungswege nutzen.
BGH: Außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrags des Geschäftsführers einer GmbH
a) Bei einer außerordentlichen Kündigung des Anstellungsvertrags des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung aufgrund vertraglich vereinbarter wichtiger Gründe gilt die Erklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB.
BMF: Ermittlung der Bewirtschaftungskosten nach § 187 BewG
Das BMF-Schreiben vom 20. Januar 2025 - IV D 4 - S 3224/00006/003/002 - gibt gemäß § 187 Absatz 3 Satz 4 Bewertungsgesetz (BewG) die maßgebenden Verbraucherpeisindizes zur Anpassung der Basiswerte für Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten für Wohnnutzung aus Anlage 23 BewG bekannt, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2025 anzuwenden sind.
BMF: Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut
Mit BMF-Schreiben vom 17. Januar 2025 (III C 3 - S 7492/00026/007/012) wird die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen nach dem Stand vom 1. Januar 2025 bekannt gegeben.
BMF: Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG
Das BMF-Schreiben vom 20. Januar 2025 - IV D 4 - S 3225/00006/006/003 - gibt gemäß § 190 Absatz 4 Satz 4 Bewertungsgesetz (BewG) die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekannt, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2025 bei Ermittlung des Gebäudesachwerts anzuwenden sind.
BMF: Verordnung zur Änderung der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien
Mit der Änderung der Verordnung zu geldwäscherechtlich meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich stärkt die Bundesregierung die Bekämpfung von Finanzkriminalität im Immobiliensektor. Das Bundesministerium der Finanzen hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz die Änderungsverordnung zu der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (GwGMeldV-Immobilien) erlassen. Sie wurde am 20. Januar 2025 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2025 I Nr. 13) veröffentlicht und tritt am 17. Februar 2025 in Kraft.
BMF: Tauschähnlicher Umsatz in der Entsorgungsbranche
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 15. Januar 2025 (III C 2 - S 7119/00004/002/027) unter Berücksichtigung des BFH-Urteils vom 18. April 2024 (V R 7/22) zum tauschähnlichen Umsatz in der Entsorgungsbranche Stellung genommen und den Umsatzsteuer_Anwendungserlass geändert.
BMF: Anwendungsfragen zu den Regelungen im Jahressteuergesetz 2009 zur Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art
Mit BMF-Schreiben vom14. Januar 2025 (IV C 2 - S 2706/00063/001/187) wurde die Übergangsregelung des BMF-Schreibens vom 15. Dezember 2021 (BStBl I S. 2483) zur Anwendung des § 4 Absatz 1 KStG in Fällen von Verpachtungs-BgA durch die öffentliche Hand (Entgeltlichkeit einer Verpachtung, Verlusttragung) verlängert.
BMF: Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Absatz 4 Investmentsteuergesetz
Das BMF-Schreiben vom 10. Januar 2025 (IV C 1 - S 1980/00230/009/002) gibt den Basiszins zum 2. Januar 2025 bekannt, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2025 gemäß § 18 des Investmentsteuergesetzes erforderlich ist.
Niedersächsisches FG: Vorsteuerabzug bei Konkurrenz der umsatzsteuerlichen Befreiungsvorschriften nach § 4 Nr. 19 Buchst. b UStG und § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG
Das Niedersächsische FG hatte sich bei seinem Urteil vom 14. November 2024 (5 K 17/24) - soweit ersichtlich erstmals - mit der umstrittenen Rechtsfrage des Verhältnisses der Umsatzsteuerbefreiungsvorschriften nach § 4 Nr. 19 Buchst. b UStG und § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG im Hinblick auf den Vorsteuerabzug auseinanderzusetzen.
BFH: Erweiterte Kürzung und Betriebsverpachtung
1. NV: Eine Betriebsverpachtung ist nicht kürzungsschädlich, wenn die wesentlichen, dem Betrieb das Gepräge gebenden Betriebsgegenstände vermietet werden und es sich hierbei ausschließlich um eigenen (bebauten) Grundbesitz handelt (Bestätigung von Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19.12.2023 - IV R 5/21, BStBl II 2024, 845).
BFH: Erbrachte Ausgleichszahlungen aufgrund vorzeitiger Auflösung eines Zinsswaps sind keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
1. Beendet der Steuerpflichtige einen Zinsswap, der im Zusammenhang mit der Finanzierung einer vermieteten Immobilie zur Begrenzung des Zinsänderungsrisikos abgeschlossen worden ist, wird ein bis dahin bestehender wirtschaftlicher Veranlassungszusammenhang zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gelöst.
BFH: Kein Arbeitslohn bei schenkweiser Übertragung von Gesellschaftsanteilen zur Sicherung der Unternehmensnachfolge
Die schenkweise Übertragung von Geschäftsanteilen auf leitende Mitarbeiter zur Sicherung der Unternehmensnachfolge führt nicht ohne Weiteres zu Arbeitslohn.
BFH: Periodengerechte Verteilung einer Leasingsonderzahlung im Rahmen der Ermittlung der jährlichen Fahrzeuggesamtkosten
1. Zur Ermittlung der tatsächlichen Kosten für sonstige berufliche Fahrten nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 1 des Einkommensteuergesetzes ist eine Leasingsonderzahlung den einzelnen Veranlagungszeiträumen während der Laufzeit des Leasingvertrags zuzuordnen (Änderung der Rechtsprechung).
Anm. zu LAG Köln: Entzug von Homeoffice und Versetzung in eine 500 km entfernte Niederlassung unzumutbar
Das LAG Köln hat mit Urteil v. 11.7.2024 (6 Sa 579/23) entschieden, dass Arbeitgeber beim Widerruf einer Homeoffice-Regelung die Grenzen billigen Ermessens wahren müssen. Insbesondere müssen sachliche Interessen vorliegen, die die Interessen des Arbeitnehmers an der Aufrechterhaltung der Homeoffice-Regelung überwiegen (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
Anm. zu BAG: Benachteiligung bei Bewerbung um Gleichstellungsbeauftragten-Stelle
Das BAG hat in seinem Urteil vom 17.10.2024 (AZR 214/23) über die Frage entschieden, ob der klagenden zweigeschlechtlichen Person eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG zusteht, wenn diese sich auf eine auf Grund landesrechtlicher Vorschriften nur für Frauen ausgeschriebene Position einer Gleichstellungsbeauftragten bewirbt und nach Einladung zum Bewerbungsgespräch eine Absage erhält. Das oberste deutsche Arbeitsgericht hat eine Entschädigung abgelehnt (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
BAG: Untersagung der Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen
1. Die Bestimmungen des am 26. April 2019 in Kraft getretenen Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) finden bzgl. Unterlassungsansprüchen auch dann Anwendung, wenn die Wiederholungsgefahr auf eine rechtsverletzende Handlung gestützt wird, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes begangen wurde. Ein Unterlassungsanspruch besteht nur dann, wenn das beanstandete Verhalten zum Zeitpunkt seiner Vornahme nach dem damals geltenden Recht rechtswidrig war und die Voraussetzungen des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen zum Zeitpunkt der letztinstanzlichen Entscheidung erfüllt sind.
Anm. zu LAG Baden-Württemberg: Keine Arbeitnehmereigenschaft bei Tätigkeit an einer privaten Heilpraktikerschule – Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten nicht eröffnet
Das LAG Baden-Württemberg hatte in seinem Urteil vom 10.12.2024 (2 Ta 5/24) über die Arbeitnehmereigenschaft einer Dozentin an einer privaten Heilpraktikerschule zu entscheiden. Es lehnte diese ab und sah insofern den Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten als nicht eröffnet an (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
BAG: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Beweiswert ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
1. Besteht zwischen der in Kenntnis einer - ggf. noch bevorstehenden - Kündigung bescheinigten Arbeitsunfähigkeit und der Kündigungsfrist zeitliche Koinzidenz, ist dies auffallend und ungewöhnlich und damit im Regelfall geeignet, den Beweiswert entsprechender Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zu erschüttern (Rn. 14, 19).
Anm. zu LAG Rheinland-Pfalz: Teilzeitverlangen – Ablehnung bei entgegenstehenden betrieblichen Gründen
Das LAG Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 26.9.2024 (2 SLa 9/24) entschieden, dass einem Teilzeitverlangen eines Arbeitnehmers ein schlüssiges Organisationskonzept des Arbeitgebers und damit betriebliche Gründe für die Ablehnung entgegenstehen können (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
BFH: Kein dual-use bei Ausnutzung der Transporteigenschaft von Rauchgas aus der Verbrennung von Erdgas
Die Verbrennung von Erdgas hat neben dem Verheizen keinen zweiten Verwendungszweck im Sinne von § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d des Energiesteuergesetzes, wenn das durch das Verheizen von Erdgas entstehende Rauchgas zwar passgenau in den weiteren Produktionsprozess eingebunden ist, dafür aber allein die dem Rauchgas immanente Transporteigenschaft ausgenutzt wird.
BFH: Bekanntgabe eines Gewinnfeststellungsbescheids im Fall einer nicht mehr existenten Personengesellschaft
1. NV: Ein Gewinnfeststellungsbescheid richtet sich --ungeachtet dessen, ob im Zeitpunkt seines Erlasses die Personengesellschaft noch besteht oder bereits vollbeendet ist-- seinem Inhalt nach stets gegen die Gesellschafter (Mitunternehmer). Für die Wirksamkeit eines solchen Bescheids kommt es (nur) darauf an, dass sich aus seinem gesamten Inhalt ergibt, für welche Personen der Gewinn festgestellt wird und wie hoch der Gewinnanteil der einzelnen Gesellschafter ist (Bestätigung der Rechtsprechung).