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Mitarbeiter:innen in einem farbenfroh beleuchteten Büro mit Glaswänden, einige im Gespräch oder an Arbeitsplätzen

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Silhouetten von Personen in einer abstrahierten Szenerie mit leuchtenden Farbfeldern und weichen Lichtkreisen im Hintergrund

BAG: Unterbrechung des Zustimmungsverfahrens durch Insolvenz des Arbeitgebers

1. Ein auf die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer Eingruppierung gerichtetes Verfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG wird durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Arbeitgeberin nach § 240 ZPO unterbrochen. Wegen der - begrenzten - Bindungswirkung der Arbeitgeberin an die gerichtliche Entscheidung für die Eingruppierung der betroffenen Arbeitnehmerinnen besteht ein mittelbarer Bezug des Verfahrens zur Insolvenzmasse (Rn. 16 f.).
Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF: Meldeverfahren nach §§ 45b und 45c EStG in Umsetzung des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 27. August 2024 (IV C 1 - S 2410/22/10001 :001) zur Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung bestimmt, dass die Übermittlung der Angaben nach § 45b EStG und § 45c EStG erstmals für Kapitalerträge vorzunehmen ist, die nach dem 31. Dezember 2025 zufließen.
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BMF: Vordruckmuster für die "Lohnsteuer-Anmeldung 2025" und die "Übersicht über länderunterschiedliche Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2025"

Mit BMF-Schreiben vom 29. August 2024 (IV C 5 - S 2533/19/10026 :005) die Vordruckmuster für die "Lohnsteuer-Anmeldung 2025" und die "Übersicht über länderunterschiedliche Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2025" bekannt gemacht.
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BMF: Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz

Das BMF hat einen Referentenentwurf eines Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG II vorgelegt. Zur Umsetzung der Wachstumsinitiative werden mit dem Gesetzentwurf Maßnahmen auf den Weg gebracht, die den Finanzstandort Deutschland stärken und vermehrt Wachstumskapital mobilisieren (Ziffer 29 der Wachstumsinitiative): Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen von Investments in Venture Capital, insbesondere durch (1.) Anpassungen bei der Besteuerung von Investitionen in gewerbliche Personengesellschaften durch Fonds, die unter das Investmentsteuergesetz fallen, und (2.) Anpassungen bei der Besteuerung von Gewinnen aus Veräußerungen von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, wenn diese reinvestiert werden („Roll-Over“).
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BMF: Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern

Die bundesweite Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) im Sinne des § 139c der Abgabenordnung (AO) startet: Zum 1. November 2024 soll mit der initialen Vergabe der W-IdNr. begonnen werden. Die initiale Vergabe und die Mitteilung an die wirtschaftlich Tätigen erfolgt in mehreren Stufen und soll 2026 abgeschlossen werden. Die W-IdNr. ist eine eindeutige Identifikationsnummer, die allen wirtschaftlich Tätigen in Deutschland zugewiesen wird. Dies betrifft Unternehmen aller Rechtsformen. Perspektivisches Ziel der Einführung der W-IdNr. ist die Vereinfachung der Kommunikation zwischen den wirtschaftlich Tätigen und Behörden sowie zwischen den Behörden untereinander. Mit der Wirtschafts-Identifikationsnummerverordnung (Hinweis auf § 139d AO) sollen verschiedene Einzelheiten zur W-IdNr. geregelt werden, z.B. der Zeitpunkt der Einführung der W-IdNr., Richtlinien zur Vergabe und Fristen zur Löschung.
Unscharfe Menschenmenge in Bewegung, eingefangen in Blau- und Lilatönen mit dynamischer Unschärfe

BSG: Berechnung des vorgeburtlichen Einkommens bei geringerem Einkommen aufgrund der Covid-19-Pandemie

Bei der Berechnung des vorgeburtlichen Einkommens bewirkt die Nichtberücksichtigung von Kalendermonaten, in denen die berechtigte Person aufgrund der Covid-19-Pandemie ein geringeres Einkommen hatte, keine Verkürzung des Bemessungszeitraums, sondern dessen Verschiebung in die Vergangenheit.
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BSG: Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit bei Tätigkeit als Augenärztin in einer Privatpraxis auf der Basis eines Servicevertrages

Eine versicherungspflichtige Beschäftigung einer Ärztin, die in einer fremden Praxis in arbeitsteiligem Zusammenwirken mit dem dort angestellten Praxispersonal tätig wird, ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil 65 vom Hundert der aus ihrer Tätigkeit vereinnahmten Patientenhonorare den Praxisinhabern für die Überlassung von Räumen, Betriebsmitteln und Personal zustehen.
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BSG: Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit eines Kameramannes

Wird die weitgehend eigenständige und eigenverantwortliche Erstellung von (Teil-)Werken ohne Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation geschuldet, indizieren allein sach- und ergebnisorientierte Anweisungen zur Werkleistung keine zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung führende Weisungsabhängigkeit.
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BSG: Anspruch auf Weiterbildungsprämie für beschäftigte Arbeitnehmer

Im Falle der besonderen Förderung als beschäftigter Arbeitnehmer begründet der erfolgreiche Abschluss einer beruflichen Weiterbildung keinen Anspruch auf eine Weiterbildungsprämie.
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BSG: Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung bei versicherungsfreien Personen

1. Es besteht kein Anspruch auf Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn bei Ausscheiden aus einer versicherungsfreien Beschäftigung aufgrund der arbeitsvertraglichen Zusage einer Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften eine unverfallbare Anwartschaft nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) erworben wurde.
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BSG: Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit bei dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer in Liquidation befindlichen GmbH

Die Eintragung in das Handelsregister ist bei Abberufung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH für die Abgrenzung von Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit nicht entscheidend.
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BSG: Befreiung eines Syndikuspatentanwalts von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung

Eine Pflichtversicherung auf Antrag in der berufsständischen Versorgungseinrichtung genügt nicht den Voraussetzungen für eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.
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BAG: Besonderer Vereinsvertreter gemäß § 30 BGB als arbeitnehmerähnliche Person

1. Die Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG steht der Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen nicht entgegen, wenn die einem besonderen Vertreter iSv. § 30 Satz 1 BGB erteilte Vollmacht nach Klageerhebung vor einem Arbeitsgericht erlischt und nicht zuvor ein rechtskräftiger Verweisungsbeschluss ergangen ist (Rn. 14 ff.).
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BAG zum Auskunftsanspruch des Betriebsrats bei Tarifkollision

Die gewerkschaftlichen Mehrheitsverhältnisse im Betrieb bei einer nach § 4a Abs. 2 Satz 2 TVG aufzulösenden Tarifkollision sind jeweils zu dem Zeitpunkt zu bestimmen, in dem der letzte kollidierende Tarifvertrag schriftlich abgeschlossen wurde. Auf das Datum eines rückwirkenden Inkrafttretens kommt es nicht an.
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BAG: Vergütungspflicht von Zusammenhangstätigkeiten; Wege- und Körperreinigungszeiten

Körperreinigungszeiten gehören zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit, wenn sich der Arbeitnehmer bei seiner geschuldeten Arbeitsleistung so sehr verschmutzt, dass ihm ein Anlegen der Privatkleidung, das Verlassen des Betriebs und der Weg nach Hause ohne eine vorherige Reinigung des Körpers im Betrieb nicht zugemutet werden kann.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH zur Anwendung der Margenbesteuerung auf "Kaffeefahrten"

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Auslegung der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17.05.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (Richtlinie 77/388/EWG) bei Ausflügen im Sinne von Art. 1 Abs. 1 erster Spiegelstrich der Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20.12.1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (Richtlinie 85/577/EWG) zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Handelt es sich bei einem von einem "Gewerbetreibenden außerhalb von dessen Geschäftsräumen organisierten Ausflug" im Sinne des Art. 1 Abs. 1 erster Spiegelstrich der Richtlinie 85/577/EWG um "bei Durchführung einer Reise vom Reisebüro erbrachte Umsätze" im Sinne des Art. 26 Abs. 2 Satz 1 der Richtlinie 77/388/EWG?
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BAG: Ratenfreie Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Klage auf Zahlung von Annahmeverzugsentgelt

1. Die Staatskasse kann eine Beschwerde gegen die ratenfreie Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach § 127 Abs. 3 ZPO damit begründen, die Partei sei zur Tragung der gesamten Kosten der Prozessführung in der Lage (Rn. 8 f.).
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BMF: Diskussionsentwurf zum Mindeststeueranpassungsgesetz

Das BMF hat am 20. August 2024 die Anhörung zum Diskussionsentwurf zum Mindeststeueranpassungsgesetz eingeleitet. Stellungnahmen können bis zum 6. September 2024 an Pillar2@bmf.bund.de abgegeben werden.
Menschen in einem dunklen Raum mit bunter Lichtstimmung, Fokus auf dem Hinterkopf einer Person im Vordergrund

Anm. zu ArbG Freiburg: Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer – auch in den ersten sechs Monaten erheblich erschwert oder gar faktisch unmöglich?

Das ArbG Freiburg hat mit Urteil v. 4.6.2024 (2 Ca 51/24) zur der Frage Stellung genommen, ob die Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer – auch in den ersten sechs Monaten erheblich erschwert oder gar faktisch unmöglich ist und stellt sich damit – ebenso wie bereits das ArbG Köln – gegen die Rechtsprechung des BAG (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
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Anm. zu LAG Niedersachsen: Unfall beim Rückwärtsfahren mit dem Firmenfahrzeug: Anwendung der Grundsätze über die beschränkte Arbeitnehmerhaftung

Das LAG Niedersachsen hat mit Urteil vom 10.4.2024 (2 Sa 642/23) die vom BAG aufgestellten Grundsätze der privilegierten Arbeitnehmerhaftung im Rahmen eines Unfalls mit einem Firmenfahrzeug berücksichtigt (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
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BFH: Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Schuhen mit Oberteil aus Leder aus der Volksrepublik China und aus der Sozialistischen Republik Vietnam

1. NV: Soweit die Verordnung (EG) Nr. 1472/2006 (VO 1472/2006) und die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1294/2009 (DVO 1294/2009) durch den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) für ungültig erklärt wurden, weil die Kommission der Europäischen Union (EU) nicht über die Anträge einzelner ausführender Hersteller auf Marktwirtschafts- und individuelle Behandlung entschieden hatte, war die EU-Kommission berechtigt, das Antidumpingverfahren wiederaufzunehmen, die Prüfung der Anträge nachzuholen und neue Antidumpingzollverordnungen zu erlassen. Die aufgrund der VO 1472/2006 und der DVO 1294/2009 entrichteten Abgaben blieben daher gesetzlich geschuldet im Sinne von Art. 236 Abs. 1 des Zollkodex.
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BFH: Unionsrechtswidrigkeit der Besteuerung ausländischer Fonds nach dem InvStG 2004; Verzinsung von unter Verstoß gegen Unionsrecht nicht erstatteter Kapitalertragsteuer

1. Der Ausschluss ausländischer Fonds von den für inländische Fonds geltenden Regelungen des § 11 Abs. 1 und 2 des Investmentsteuergesetzes 2004 verstößt gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. Deshalb hat ein ausländischer Investmentfonds, der unter der Geltung des Investmentsteuergesetzes 2004 mit Kapitalertragsteuer belastete Dividenden inländischer Aktiengesellschaften bezogen hat, einen Anspruch auf Erstattung der unionsrechtswidrig erhobenen Kapitalertragsteuer.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Unionsrechtswidrigkeit der Besteuerung ausländischer Fonds nach dem InvStG 2004; Verzinsung von unter Verstoß gegen Unionsrecht nicht erstatteter Kapitalertragsteuer

1. NV: Der Ausschluss ausländischer Fonds von den für inländische Fonds geltenden Regelungen des § 11 Abs. 1 und 2 des Investmentsteuergesetzes 2004 verstößt gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. Deshalb hat ein ausländischer Investmentfonds, der unter der Geltung des Investmentsteuergesetzes 2004 mit Kapitalertragsteuer belastete Dividenden inländischer Aktiengesellschaften bezogen hat, einen Anspruch auf Erstattung der unionsrechtswidrig erhobenen Kapitalertragsteuer.
Geschäftsleute in Bewegung in einem modernen, farbintensiv beleuchteten Gebäude mit Reflexionen am Boden

BFH: Aussetzungszinsen bei AdV eines Feststellungsbescheids

Wird ein Grundlagenbescheid angefochten und Aussetzung der Vollziehung gewährt, ist für die Beurteilung der endgültigen Erfolglosigkeit im Sinne des § 237 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung ausschließlich auf das Ergebnis des gegen diesen Bescheid gerichteten Rechtsbehelfsverfahrens abzustellen.