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BFH: Grunderwerbsteuer bei Erwerb von Gesellschaftsanteilen durch einen Treuhänder
Ein Treuhänder kann den Tatbestand des § 1 Abs. 3 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes erfüllen, wenn sich in seiner Hand erstmalig alle Anteile einer grundbesitzenden GmbH unmittelbar oder mittelbar vereinigen. Es kommt nicht darauf an, dass der Treuhänder einen Teil der Anteile für Rechnung seines Auftraggebers (Treugeber) erwirbt.
BFH: Nachträgliche Betriebsausgaben des Betriebsübergebers nach unentgeltlicher Betriebsübertragung
1. Die Übertragung eines Betriebs unter Familienangehörigen kann auch dann unentgeltlich sein, wenn der Erwerber sämtliche Betriebsschulden übernimmt und das Eigenkapital im Zeitpunkt der Übertragung negativ ist.
BFH zur Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes für die Erhebung von Zinsen bei AdV
Es wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber eingeholt, ob § 237 i.V.m. § 238 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung seit dem 01.01.2019 bis zum 15.04.2021 insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als der Zinsberechnung für die Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung (AdV) ein Zinssatz von einhalb Prozent pro Monat zugrunde gelegt wird.
BFH: Steuerbarkeit einer "Nutzungsentschädigung"
NV: Zahlt eine Bank auf der Grundlage einer Vergleichsvereinbarung zur einvernehmlichen Beilegung eines Zivilrechtsstreits eine als "Nutzungsentschädigung" bezeichnete Summe und ist unklar, ob damit der im Vergleich vereinbarte Verzicht auf die Rechte aus dem Darlehenswiderruf abgegolten oder im Rahmen der einvernehmlichen Rückabwicklung des widerrufenen Darlehens Nutzungsersatz geleistet werden soll, führt die Zahlung beim Empfänger regelmäßig weder zu Kapitaleinkünften gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) noch zu sonstigen Einkünften gemäß § 22 Nr. 3 EStG.
BFH: Besteuerung nach der Tonnage; Durchführung der Bereederung im Inland
1. Der Begriff der Bereederung eines Handelsschiffs im Sinne des § 5a Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) meint die Geschäftsbesorgung des Schiffsbetriebs in technischer, kommerzieller und personeller Hinsicht und damit das Management des Schiffsbetriebs. Der Ort der Durchführung der Bereederung bestimmt sich danach, wo die jeweils maßgeblichen (Management-)Entscheidungen getroffen werden und deren Durchführung beziehungsweise Umsetzung überwacht wird.
BFH: Keine erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG; Verschaffung von Dienstleistungen als schädliche Nebenleistung zur Vermietung von Seniorenwohnungen
1. NV: Verhilft der Vermieter von seniorengerechten Appartements seinen Mietern zum Abschluss von während der Dauer des Mietverhältnisses ordentlich unkündbaren Dienstleistungsverträgen zu einem nicht den Marktverhältnissen entsprechenden Preis und erhält er von ihnen deshalb mehr als das Doppelte der ortsüblichen Miete, liegt ein Verstoß gegen den Ausschließlichkeitsgrundsatz des § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) vor.
BFH: Abhilfebescheid während des Revisionsverfahrens
1. NV: Setzt die Familienkasse während des Revisionsverfahrens Kindergeld in dem beantragten Umfang fest und hält der Kläger seinen Sachantrag aufrecht, wird die Revision wegen Wegfalls des Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig.
BFH: Aufwärtsabfärbung bei lediglich verrechenbaren Verlusten gemäß § 15a EStG
1. § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Alternative 2 und Satz 2 Alternative 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind in einkommensteuerrechtlicher Hinsicht auch ohne Berücksichtigung einer Geringfügigkeitsgrenze, bis zu deren Erreichen die gewerblichen Beteiligungseinkünfte nicht auf die übrigen Einkünfte abfärben, verfassungsgemäß (Anschluss an Urteile des Bundesfinanzhofs vom 06.06.2019 - IV R 30/16, BFHE 265, 157, BStBl II 2020, 649 und vom 05.09.2023 - IV R 24/20, BFHE 281, 374).
BFH: Fehlende Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Beiordnung eines Notanwalts ablehnende Beschlüsse des BFH
NV: Die (sofortige) Beschwerde gegen einen die Beiordnung eines Notanwalts ablehnenden Senatsbeschluss des Bundesfinanzhofs ist nicht statthaft. § 78b Abs. 2 der Zivilprozessordnung ist nicht (nach § 155 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung) entsprechend anzuwenden.
Anm. zu BAG: Beweis des ersten Anscheins: Bedienstete der Deutschen Post AG stellen Briefe zu postüblichen Zeiten zu
Das BAG hat mit Urteil vom 20.6.2024 (2 AZR 213/23) entschieden, dass es einen Beweis des ersten Anscheins dafür gibt, dass ein Kündigungsschreiben bei Zustellung durch Bedienstete der Deutschen Post AG am Zustelltag zu üblichen Postzustellzeiten in den Hausbriefkasten gelegt wird (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
Anm. zu BAG: Schadensersatzanspruch auf Grund heimlicher Überwachung durch einen Detektiv
Das BAG hat mit Urteil vom 25.7.2024 (8 AZR 225/23) die Revision gegen ein Urteil des LAG Düsseldorf, mit welcher einem Arbeitnehmer auf Grund heimlicher Observation durch eine seitens des Arbeitgebers beauftragte Detektei ein immateriellen Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO zugesprochen wurde, zurückgewiesen (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
BMF: Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für Dezember 2024
Mit BMF-Schreiben vom 13. August 2024 werden der Entwurf des Bekanntmachungsschreibens zu den Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug für Dezember 2024 und die Entwürfe der Programmablaufpläne (Anlagen 1 und 2) veröffentlicht. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um Entwürfe handelt, die rechtlich nicht verbindlich sind und noch Änderungen unterliegen können. Die verbindlichen Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für Dezember 2024 werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gemacht. Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer
BFH: Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen als fiktive Gewinnausschüttungen: "Saldierungsverbot", Teil-Nichtigkeit des § 14 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 34 Abs. 9 Nr. 4 KStG 2002
1. Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen im Sinne von § 14 Abs. 3 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) 2002 i.d.F. des Richtlinien-Umsetzungsgesetzes (KStG 2002) sind als rein rechnerische Differenzbeträge zu verstehen. Daher ist eine solche Mehrabführung der Höhe nach nicht auf den Betrag des handelsbilanziellen Jahresüberschusses begrenzt, den die Organgesellschaft (tatsächlich) an den Organträger abgeführt hat, sie kann auch nicht durch Saldierung mit weiteren vororganschaftlichen und/oder organschaftlichen Mehr- und Minderabführungen dem Betrag nach begrenzt werden (sogenannte geschäftsvorfallbezogene Betrachtungsweise; Bestätigung der Rechtsprechung).
BFH: Zeitpunkt der Berücksichtigung des Gewinns aus einem Wegzugsteuertatbestand gemäß § 6 AStG
Ein Gewinn aus dem Wegzugsteuertatbestand des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 des Außensteuergesetzes in der Fassung des Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften vom 07.12.2006 (BGBl I 2006, 2782) ist unmittelbar vor dem Zeitpunkt zu berücksichtigen, zu dem der Ausschluss oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland eintritt (entgegen Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 26.10.2018, BStBl I 2018, 1104, Tz 1).
BFH: Zurechnung von Umsätzen in einem Bordell; ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Bescheiden während des Revisionsverfahrens
1. NV: Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, nach welchen abstrakten Rechtsgrundsätzen die Zurechnung von Umsätzen in einem Bordell erfolgt.
BFH: Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 KraftStG
1. NV: Unter den Befreiungstatbestand des § 3 Nr. 7 Satz 1 Buchst. b des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) fällt die (ausschließliche) Fahrzeugverwendung zur Durchführung aller Arten von Lohnarbeiten für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe; begünstigt ist das Halten auch von Fahrzeugen von Gewerbetreibenden, sofern die Arbeiten nur für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe, nicht --auch-- im Rahmen des Gewerbebetriebs ausgeführt werden. Die Arbeiten des Lohnunternehmers müssen unmittelbar --nicht nur mittelbar-- einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb zugutekommen (Bestätigung der Rechtsprechung).
BMF: Anwendung des Nullsteuersatzes für Steckersolargeräte
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 15. August 2024 (III C 2 - S 7220/22/10002 :017) zur Anwendung des Nullsteuersatzes für Steckersolargeräte Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.
BMF: Anwendungserlass zur Abgabenordnung
Mit BMF-Schreiben vom 6. August 2024 (IV D 1 - S 0062/24/10002 :001) wurde der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) hinsichtlich der §§ 31b, 46, 52, 80 und 165 Abgabenordnung (AO) geändert beziehungsweise ergänzt.
BAG zu den Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerdebegründung
Verwirft das Landesarbeitsgericht die Berufung ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss als unzulässig und lässt es die Revisionsbeschwerde nach § 77 Satz 1 ArbGG nicht zu, setzt eine hiergegen gerichtete ordnungsgemäße Nichtzulassungsbeschwerde zwingend voraus, dass sie sich mit den Erwägungen des Berufungsgerichts zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels auseinandersetzt.
BMF: Überarbeitung der Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023
Mit Schreiben vom 14. August 2024 hat das BMF die Überarbeitung der Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023 vom 6. Juni 2023 (VWG VP) hinsichtlich des Themenbereichs konzerninterner Finanzierungsbeziehungen (Kapitel III. J. der VWG VP), welche u. a. die neuen Regelungen in § 1 Absatz 3d und 3e AStG berücksichtigt, an bestimmte Verbände versandt. Bis zum 6. September 2024 besteht die Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Entwurf.
EuGH: Dem Gericht der Europäischen Union wird die Zuständigkeit für Vorabentscheidungen in sechs besonderen Sachgebieten übertragen
Eine bedeutende Änderung der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH), die am 12. August 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird, wird am 1. September in Kraft treten. Diese Änderung sieht u. a. eine teilweise Übertragung der Zuständigkeit für Vorabentscheidungen vom Gerichtshof auf das Gericht (EuG) vor, die ab dem 1. Oktober 2024 gelten wird. Diese Übertragung betrifft sechs besondere Sachgebiete: das gemeinsame Mehrwertsteuersystem, Verbrauchsteuern, den Zollkodex, die zolltarifliche Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur, Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Flug- und Fahrgäste im Fall der Nichtbeförderung, bei Verspätung oder bei Annullierung von Transportleistungen sowie das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten. Die Änderung der Satzung sieht außerdem eine Ausweitung des Mechanismus der vorherigen Zulassung von Rechtsmitteln ab dem 1. September 2024 vor.
BAG: Anfechtung einer Teilkostengrundentscheidung nach § 91a ZPO
1. Eine Kostengrundentscheidung iSv. § 91a Abs. 1 ZPO kann abweichend von § 99 Abs. 1 ZPO nach § 91a Abs. 2 ZPO isoliert angegriffen werden. Im Fall einer durch Urteil ausgesprochenen gemischten Kostengrundentscheidung, die teilweise auf dem Obsiegen und Unterliegen in dem in der Hauptsache entschiedenen Teil und teilweise auf dem durch übereinstimmende Erledigungserklärung beendeten Teil beruht, kann auch die hierin enthaltene Teilkostengrundentscheidung nach § 91a Abs. 1 ZPO isoliert angegriffen werden (Rn. 8).
BGH: Übermittlung eines Schriftsatzes über das beA eines anderen Rechtsanwalts
Reicht ein Rechtsanwalt über sein besonderes elektronisches Anwaltspostfach einen Schriftsatz, den ein anderer Rechtsanwalt verfasst, aber nicht qualifiziert elektronisch signiert hat, bei Gericht ein, ist dies nicht wirksam (im Anschluss an BGH Beschluss vom 28. Februar 2024 - IX ZB 30/23 - NJW 2024, 1660).
BAG: Erfüllung von Urlaub während Quarantäne eines nicht selbst erkrankten Arbeitnehmers
1. Bewilligt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer antragsgemäß Urlaub und zahlt an ihn Urlaubsentgelt, erfüllt er den Urlaubsanspruch ungeachtet des Umstands, dass die zuständige Behörde anschließend für denselben Zeitraum die Absonderung des selbst nicht erkrankten Arbeitnehmers in häusliche Quarantäne anordnet, weil er mit einer Person Kontakt gehabt hat, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert gewesen ist.