Topaktuell, u.a. bereits kommentiert:
- § 4 StromStG (Erlaubnis) Rz. 16.1 inkl. § 2a StromStV zu bei der Beantragung einer Versorgererlaubnis vorzulegenden Betriebserklärungen zu Stromerzeugungsanlagen
- § 9 StromStG (Steuerbefreiungen, Steuerermäßigungen) Rz. 19 inkl. § 12a StromStV zu einem Wahlrecht hinsichtlich des Ansatzes von Pauschalen anstatt der tatsächlich entnommenen Strommenge; Rz. 42.2 inkl. §§ 12c und 12d StromStV für ein Entlastungsverfahren für Fälle, in denen eine Steuerbefreiung nicht möglich ist
- § 10 StromStG (Erlass, Erstattung oder Vergütung in Sonderfällen) Rz. 35 inkl. Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 StromStG hinsichtlich der Gewährung der Steuerentlastungen für das Antragsjahr 2021 (Spitzenausgleich), BGBl. I 2020, 2653