Das FG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 13. Dezember 2011 (6 K 6181/08) entschieden, dass der Betrieb einer Photovoltaikanlage eine von der Grundstücksnutzung und –verwaltung unabhängige gewerbliche Tätigkeit darstellt.
Das FG Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 1. Dezember 2011 (6 V 6176/11) in einem Eilverfahren eines Spielhallenbetreibers entschieden, dass die Erhöhung der Vergnügungsteuer von 11 % auf 20 % verfassungsgemäß ist.
1. Auch wenn § 6 Abs. 1 Satz 2 TVÜ-Bund bei der Zuordnung der in den TVöD übergeleiteten Beschäftigen zu den regulären Stufen des TVöD noch an die altersbezogene Grundvergütung im BAT anknüpft, die gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstößt, verletzt diese Bestimmung das Verbot der Altersdiskriminierung nicht. Für die Zuordnung zu einer regulären Stufe infolge einer Höhergruppierung nach dem Inkrafttreten des AGG und vor dem 1. Oktober 2007 gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 TVÜ-Bund gilt nichts anderes.