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+++ News +++

Zwangsvollstreckung / Berufsrecht [04.02.2010]
BGH zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung durch einen Rechtsanwalt

Der Schuldner kann seinen Widerspruch nach § 900 Abs. 4 ZPO auch darauf stützen, dass die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung für ihn eine sittenwidrige Härte i.S. von § 765a Abs. 1 Satz 1 ZPO bedeute. Der Umstand, dass dem Schuldner im Falle der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO der Widerruf seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft droht, rechtfertigt nicht ohne weiteres die Annahme einer mit den guten Sitten unvereinbaren Härte i.S. von § 765a Abs. 1 Satz 1 ZPO.

Einkommensteuer [04.02.2010]
BFH zur freiberuflichen Tätigkeit eines IT-Ingenieurs

Ein als Systemadministrator tätiger Diplom-Ingenieur für technische Informatik kann einen freien Beruf ausüben.

Arbeitsrecht [05.02.2010]
BAG zur Arbeitszeit für Schulhausmeister gem. TVöD

Schulhausmeister, die weitgehend selbstbestimmt tätig sind, müssen bei regelmäßigem Anfall von Bereitschaftszeiten nach Abschn. A des Anhangs zu § 9 TVöD dafür Sorge tragen, dass sie innerhalb des festgesetzten Ausgleichszeitraums die tariflichen Höchstgrenzen der zulässigen Arbeitszeit einhalten. Ist der Ausgleichszeitraum gem. § 6 Abs. 2 TVöD entsprechend lang bemessen, sind die Ferien bei der Ermittlung der durchschnittlichen höchstzulässigen Wochenarbeitszeit zu berücksichtigen.

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